Ich hätte da mal eine -etwas andere- Frage und würde mich freuen, wenn ihr mir mitteilen könntet, wie dies steuerrechtlich in D behandelt wird / höchstwahrscheinlich behandelt werden könnte.
Ich warte wie viele auf das Produkt "BeliEve" von Peculium (closed beta startet in knapp 2 Wochen).
Das wird so ablaufen:
- User gibt ein selbstgewählten Portfolio (sagen wir 10.000€, 1 BTC oder 1 Mio PCL) an BeliEve (künstliche Intelligenz für Trading)
- BeliEve wird dann für einen Zeitraum X diese Summe regelmäßig in diverse Coins und aus diesen wieder raus traden
- nach Ablauf des Zeitraum X wird (höchstwahrscheinlich) ein Gewinn von Y € erwirtschaftet und abzüglich Gebühren auf den Gewinn ausgezahlt
Ist das dann Lending?
Bzw. wie ist dieser Gewinn zu versteuern?
Das ist ein interessanter Diskussionstoff.
Überträgst du das Portfolio an BeliEve oder verbleibt es auf deinem Wallet? Hast du jederzeit Zugriff auf das Portfolio?
Wenn BeliEve wie das/in Form des Pendant (Solidus smart contract) aufgesetzt wird -wovon ich Stand heute ausgehe, überträgt man das Portfolio in selbstgewählter Höhe und man hat für die ebenfalls selbstgewählte Laufzeit keinen Zugriff auf dieses.
Laienbegründung gegenüber dem FA: Ich würde das wie einen aktiv gehandelten Investmentfond ansehen und den Gewinn/Verlust als Kapitalertrag angeben mit der Bitte um Günstigerprüfung.
Dann schon einmal "Danke" für deine Einschätzung & dafür, dass du mindestens mir das Wort "Günstigerprüfung" erstmalig auf den Schirm gebracht hast!
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Da dies auch für andere zutreffen könnte, führe ich hier mal meine Recherche-Ergebnisse dazu auf:
Was ist die Günstigerprüfung?
[...] wird vom Finanzamt durchgeführt, um bei mehreren Wahlmöglichkeiten die jeweils beste Variante für einen Steuerpflichtigen festzustellen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen automatischen Günstigerprüfungen, die von Amts wegen durchgeführt werden, und von beantragten Günstigerprüfungen, die erst auf Wunsch des Steuerpflichtigen ermittelt werden. In beiden Fällen wird die festgestellte beste Variante bei der Berechnung der Steuer zugrundegelegt.
Automatisch Günstigerprüfungen werden u. a. durchgeführt:
- beim Familienleistungsausgleich: [snip]
- bei der Entfernungspauschale: [snip]
- bei der Riester-Rente: [snip]
Quelle:
https://www.steuern.de/guenstigerpruefung.htmlDie wichtigsten Günstigerprüfungen für die Einkommensteuererklärung:
Kinderfreibetrag: [snip]
Pendlerpauschale: [snip]
Private Altersvorsorge: [snip]
Abgeltungssteuer: Steuerpflichtige können selbst auch eine Günstigerprüfung im Hinblick auf Kapitalerträge von sich aus beim Finanzamt beantragen, da in diesem Fall keine automatische Prüfung durch das Finanzamt erfolgt. Das ist dann sinnvoll, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt (denn dann ist er niedriger als der Abgeltungssteuersatz) und die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro bei einem Single und 1.602 Euro bei einem Ehepaar übersteigen. Der Steuerabzug durch die Abgeltungssteuer würde den Steuerpflichtigen in diesem Fall schlechter stellen, als wenn die Kapitalerträge zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden. In diesem Fall ist eine Steuerrückerstattung fällig.
Quelle:
https://www.lohi.de/steuertipps/aktuell/article/was-ist-eine-guenstigerpruefung.htmlIn diesem Fall können Sie eine Günstigerprüfung beantragen
Für Sie als Steuerpflichtiger interessanter ist der Fall, bei dem Sie eine Günstigerprüfung beantragen, um eventuell in den Genuss von Steuererleichterung zu kommen. Seit dem Jahr 2009 betrifft dies mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum Beispiel die Besteuerung Ihrer Kapitalerträge. Hier können Sie mit Hilfe einer Günstigerprüfung klären lassen, ob die Angabe von Kapitalerträgen in das zu versteuernde Einkommen zu einem für Sie günstigeren Ergebnis als der Abzug durch die Abgeltungsteuer führt.
Für den Fall, dass Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, winkt eine Rückerstattung. Fällt Ihr persönlicher Steuersatz jedoch höher als 25 Prozent aus, bleibt es bei der einbehaltenen Abgeltungsteuer.
Beachten Sie jedoch, dass die Günstigerprüfung in diesem Fall auch einen Haken hat. Denn selbst wenn die Prüfung ergibt, dass alles beim Alten bleibt, fordert das Finanzamt oft Solidaritätszuschlag nach.
Das Finanzamt addiert nämlich die Abgeltungsteuer zu Ihrer Einkommensteuerschuld dazu und ermittelt aus dieser Summe den Solidaritätszuschlag. Gegen dieses Vorgehen des Finanzamts können Sie sich mit einem Einspruch und dem Zurückziehen Ihres Antrags auf Günstigerprüfung zur Wehr setzen.
Quelle:
https://www.steuern.de/guenstigerpruefung.htmlAn welcher Stelle der Anlage KAP finde ich diese Beantragung der Günstigerprüfung?