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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 84. (Read 1136656 times)

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October 23, 2018, 03:49:07 PM
@BitcoinArsenal: ja, da stimme ich dir zu die Airdrops so zu kategorisieren macht Sinn.
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October 23, 2018, 02:10:18 PM
Zum Thema Ads/Bounties:

Wenn man es systematisch betrachtet, bestehen bei ADs/Bounties im Wesentlichen zwei steuerlich zu beachtende Faktoren:

1. Um sie zu bekommen, muss man irgendwas "tun", also entweder bereits Coins besitzen

"coins besitzen" ist doch kein "tun" (side-note: die coins werden auch nicht "als Kapital eingesetzt")


Ich denke man muss bei Airdops und Bounties zwischen zwei Arten unterscheiden die man grundsätzlich auch unterschiedlich besteuern könnte.

Das man Airdrops für Coins bekommt die man besitzt ist die eine Seite. Oftmals geht ein Airdrop aber auch mit diversen Aufgaben einher, wie z.B. folgen und liken auf Social Medias, schreiben von x Beiträgen in einem Forum oder die Durchführung eines KYC. Im Grunde sind das zeitkostende Tätigkeiten die man aufwendet um sie zu erhalten. Von daher gehören diese Art von Airdops eher in die Sektion Bounties.

qwk
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October 23, 2018, 07:29:29 AM
Zum Thema Ads/Bounties:
Wenn man es systematisch betrachtet, bestehen bei ADs/Bounties im Wesentlichen zwei steuerlich zu beachtende Faktoren:

1. Um sie zu bekommen, muss man irgendwas "tun", also entweder bereits Coins besitzen
"coins besitzen" ist doch kein "tun" (side-note: die coins werden auch nicht "als Kapital eingesetzt")
Aktien halten ist auch kein "tun".
Ein Festgeldkonto haben ist auch kein "tun".
Das ist also kein Argument. Wink

Aber an sich gebe ich dir Recht, es ist vielleicht nicht ganz sicher, wie das zu bewerten ist, wenn man Coins aus einem Airdrop erhält.
Ich persönlich tendiere zu der Auffassung, dass es sich in jedem solchen Fall um einen "Aktiensplit" handelt, selbst wenn es nicht explizit um einen Fork-Coin geht. Rein wirtschaftlich dürfte es aber immer so sein, dass der vermeintliche Vermögenszuwachs in der Realität aus einer Wertminderung des Coin-Vermögens an anderer Stelle entsteht. Aber ob das ein Finanzamt so akzeptiert, sei mal dahingestellt.
qwk
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Shitcoin Minimalist
October 23, 2018, 07:25:14 AM
Na das wär ja noch schöner...
Quote
Völlig steuerfrei bleibt der Verkauf eines privat geminten Coin. Dies teilte das Finanzministerium auf eine Anfrage von heise online mit. Nach Auffassung der Finanzverwaltung fehlt es hier an einer Anschaffung, weshalb keinerlei Frist in Lauf gesetzt wird.
Quelle: Internetseite Steuerberatung Querman
Ist das unstrittig?
Im Prinzip ja.
Die meisten Steuerberater meinen, dass es dabei einen Unterschied macht, ob man Solo- oder Poolmining betreibt, das finde ich allerdings nicht schlüssig und beruht IMHO auf einem Definitionsproblem. Kann aber sein.

Grundsätzlich gilt aber:
wer privat solo mint, geht steuerfrei nach Hause. Cool
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October 23, 2018, 04:16:24 AM
Ich hätte da mal eine -etwas andere- Frage und würde mich freuen, wenn ihr mir mitteilen könntet, wie dies steuerrechtlich in D behandelt wird / höchstwahrscheinlich behandelt werden könnte.

Ich warte wie viele auf das Produkt "BeliEve" von Peculium (closed beta startet in knapp 2 Wochen).

Das wird so ablaufen:

- User gibt ein selbstgewählten Portfolio (sagen wir 10.000€, 1 BTC oder 1 Mio PCL) an BeliEve (künstliche Intelligenz für Trading)
- BeliEve wird dann für einen Zeitraum X diese Summe regelmäßig in diverse Coins und aus diesen wieder raus traden
- nach Ablauf des Zeitraum X wird (höchstwahrscheinlich) ein Gewinn von Y € erwirtschaftet und abzüglich Gebühren auf den Gewinn ausgezahlt

Ist das dann Lending?

Bzw. wie ist dieser Gewinn zu versteuern?

Das ist ein interessanter Diskussionstoff.
Überträgst du das Portfolio an BeliEve oder verbleibt es auf deinem Wallet? Hast du jederzeit Zugriff auf das Portfolio?


Wenn BeliEve wie das/in Form des Pendant (Solidus smart contract) aufgesetzt wird -wovon ich Stand heute ausgehe, überträgt man das Portfolio in selbstgewählter Höhe und man hat für die ebenfalls selbstgewählte Laufzeit keinen Zugriff auf dieses.

Laienbegründung gegenüber dem FA: Ich würde das wie einen aktiv gehandelten Investmentfond ansehen und den Gewinn/Verlust als Kapitalertrag angeben mit der Bitte um Günstigerprüfung.

Dann schon einmal "Danke" für deine Einschätzung & dafür, dass du mindestens mir das Wort "Günstigerprüfung" erstmalig auf den Schirm gebracht hast!

_______________________________________________________________________________ ____________________________________________


Da dies auch für andere zutreffen könnte, führe ich hier mal meine Recherche-Ergebnisse dazu auf:


Was ist die Günstigerprüfung?


Quote
[...] wird vom Finanzamt durchgeführt, um bei mehreren Wahlmöglichkeiten die jeweils beste Variante für einen Steuerpflichtigen festzustellen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen automatischen Günstigerprüfungen, die von Amts wegen durchgeführt werden, und von beantragten Günstigerprüfungen, die erst auf Wunsch des Steuerpflichtigen ermittelt werden. In beiden Fällen wird die festgestellte beste Variante bei der Berechnung der Steuer zugrundegelegt.

Automatisch Günstigerprüfungen werden u. a. durchgeführt:
- beim Familienleistungsausgleich: [snip]
- bei der Entfernungspauschale: [snip]
- bei der Riester-Rente: [snip]

Quelle: https://www.steuern.de/guenstigerpruefung.html


Die wichtigsten Günstigerprüfungen für die Einkommensteuererklärung:


Quote
Kinderfreibetrag: [snip]
Pendlerpauschale: [snip]
Private Altersvorsorge: [snip]
Abgeltungssteuer: Steuerpflichtige können selbst auch eine Günstigerprüfung im Hinblick auf Kapitalerträge von sich aus beim Finanzamt beantragen, da in diesem Fall keine automatische Prüfung durch das Finanzamt erfolgt. Das ist dann sinnvoll, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt (denn dann ist er niedriger als der Abgeltungssteuersatz) und die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro bei einem Single und 1.602 Euro bei einem Ehepaar übersteigen. Der Steuerabzug durch die Abgeltungssteuer würde den Steuerpflichtigen in diesem Fall schlechter stellen, als wenn die Kapitalerträge zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden. In diesem Fall ist eine Steuerrückerstattung fällig.

Quelle: https://www.lohi.de/steuertipps/aktuell/article/was-ist-eine-guenstigerpruefung.html


In diesem Fall können Sie eine Günstigerprüfung beantragen


Quote
Für Sie als Steuerpflichtiger interessanter ist der Fall, bei dem Sie eine Günstigerprüfung beantragen, um eventuell in den Genuss von Steuererleichterung zu kommen. Seit dem Jahr 2009 betrifft dies mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum Beispiel die Besteuerung Ihrer Kapitalerträge. Hier können Sie mit Hilfe einer Günstigerprüfung klären lassen, ob die Angabe von Kapitalerträgen in das zu versteuernde Einkommen zu einem für Sie günstigeren Ergebnis als der Abzug durch die Abgeltungsteuer führt.

Für den Fall, dass Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, winkt eine Rückerstattung. Fällt Ihr persönlicher Steuersatz jedoch höher als 25 Prozent aus, bleibt es bei der einbehaltenen Abgeltungsteuer.

Beachten Sie jedoch, dass die Günstigerprüfung in diesem Fall auch einen Haken hat. Denn selbst wenn die Prüfung ergibt, dass alles beim Alten bleibt, fordert das Finanzamt oft Solidaritätszuschlag nach.

Das Finanzamt addiert nämlich die Abgeltungsteuer zu Ihrer Einkommensteuerschuld dazu und ermittelt aus dieser Summe den Solidaritätszuschlag. Gegen dieses Vorgehen des Finanzamts können Sie sich mit einem Einspruch und dem Zurückziehen Ihres Antrags auf Günstigerprüfung zur Wehr setzen.


Quelle: https://www.steuern.de/guenstigerpruefung.html


An welcher Stelle der Anlage KAP finde ich diese Beantragung der Günstigerprüfung?

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October 23, 2018, 02:31:40 AM
das irgendjemand einen Airdrop bekommt ohne in irgendeiner Form eine Beteiligung zu haben ist wohl ausgeschlossen.

ist zwar eher die ausnahme aber doch sowas gibt es auch. zwar wirklich selten aber ist nicht auszuschließen.
z.B. wurden damals 7,77 VIN an alle möglichen adressen versendet die irgendwo zu finden waren.

Auf Exchanges kriegt man ständig irgendwelche shitcoins zugeschoben. Die tauchen einfach auf. Promotion halt.
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October 23, 2018, 02:30:18 AM
Zum Thema Ads/Bounties:

Wenn man es systematisch betrachtet, bestehen bei ADs/Bounties im Wesentlichen zwei steuerlich zu beachtende Faktoren:

1. Um sie zu bekommen, muss man irgendwas "tun", also entweder bereits Coins besitzen

"coins besitzen" ist doch kein "tun" (side-note: die coins werden auch nicht "als Kapital eingesetzt")

oder an irgendwelchen Aktionen teilnehmen, alos liken oder irgendwas, damit ist das hema Lotteriegewinn eigentlich schon durch, das irgendjemand einen Airdrop bekommt ohne in irgendeiner Form eine Beteiligung zu haben ist wohl ausgeschlossen.

Beispiel byteball airdrop: man musste lediglich nachweisen, daß man BTC besitzt. Das ist in meinen Augen kein "Tun". Auch die Führung des Nachweises selbst ist ja wohl keine "erbrachte Leistung".

anmerkung: I habe bei mir airdrops als Schenkung versteuert und gleichzeitig als Kauf gebucht.
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October 23, 2018, 02:16:07 AM
sorry daß ich auf ziemlich alte posts antworte...

Im Ernst: das Schlimmste wäre eine Einschätzung des FA, dass du für den Teil deiner Coins, deren Kauf du nicht belegen kannst, Einkommenssteuer zum Zeitpunkt des Erhalts zahlen müsstest.
Hast du also z.B. 100 BTC, für deren Kauf du keinen Beleg hast, bei denen du aber nachweisen kannst, dass du sie seit 2 Jahren auf einer Paperwallet hältst, wären das schlimmstenfalls:
100 x 500 EUR (Kurs vor 2 Jahren) x 44% (EKSt.*) = 22.000 EUR Steuern auf deine 100 BTC.

* kommt natürlich auf deinen Steuersatz an, + Soli + Kirchensteuer

Ok, 22.000 EUR wurden ans FA überwiesen.  Smiley

Mal ausgehend davon, daß wir die 100 BTC gemine't haben (daher kein Kaufbeleg/keine "Anschaffung"),
frag ich mich gerade, wie denn nu der Verkauf der 100 BTC versteuert wird.

Ich hab das bei mir so gemacht, daß ich die Einkünfte (aus Arbeit/Mining/...) bei Erhalt als Einkunft gebucht hab und diesen Erhalt gleichzeitig als KAUF. Wie soll es sonst anders gehen beim Verkauf?

EDIT: ich lese gerade:

Na das wär ja noch schöner...
Quote
Völlig steuerfrei bleibt der Verkauf eines privat geminten Coin. Dies teilte das Finanzministerium auf eine Anfrage von heise online mit. Nach Auffassung der Finanzverwaltung fehlt es hier an einer Anschaffung, weshalb keinerlei Frist in Lauf gesetzt wird.
Quelle: Internetseite Steuerberatung Querman

Ist das unstrittig?
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October 23, 2018, 01:06:41 AM
Hallo Leute,

bei mir kommen nach der ein oder anderen Immobilienanschaffung die Fragebögen vom Finanzamt reingeflattert, so dass

Was sind das für Fragebögen?

"Standard" ist das nicht, bei mir kam keinerlei Fragebogen vom Finanzamt beim Immobilienkauf.
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https://t1p.de/6ghrf
October 22, 2018, 05:01:18 PM
Ich hätte da mal eine -etwas andere- Frage und würde mich freuen, wenn ihr mir mitteilen könntet, wie dies steuerrechtlich in D behandelt wird / höchstwahrscheinlich behandelt werden könnte.

Ich warte wie viele auf das Produkt "BeliEve" von Peculium (closed beta startet in knapp 2 Wochen).

Das wird so ablaufen:

- User gibt ein selbstgewählten Portfolio (sagen wir 10.000€, 1 BTC oder 1 Mio PCL) an BeliEve (künstliche Intelligenz für Trading)
- BeliEve wird dann für einen Zeitraum X diese Summe regelmäßig in diverse Coins und aus diesen wieder raus traden
- nach Ablauf des Zeitraum X wird (höchstwahrscheinlich) ein Gewinn von Y € erwirtschaftet und abzüglich Gebühren auf den Gewinn ausgezahlt

Ist das dann Lending?

Bzw. wie ist dieser Gewinn zu versteuern?

Das ist ein interessanter Diskussionstoff.
Überträgst du das Portfolio an BeliEve oder verbleibt es auf deinem Wallet? Hast du jederzeit Zugriff auf das Portfolio?


Wenn BeliEve wie das/in Form des Pendant (Solidus smart contract) aufgesetzt wird -wovon ich Stand heute ausgehe, überträgt man das Portfolio in selbstgewählter Höhe und man hat für die ebenfalls selbstgewählte Laufzeit keinen Zugriff auf dieses.

Laienbegründung gegenüber dem FA: Ich würde das wie einen aktiv gehandelten Investmentfond ansehen und den Gewinn/Verlust als Kapitalertrag angeben mit der Bitte um Günstigerprüfung.
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October 22, 2018, 04:40:12 AM
Ich hätte da mal eine -etwas andere- Frage und würde mich freuen, wenn ihr mir mitteilen könntet, wie dies steuerrechtlich in D behandelt wird / höchstwahrscheinlich behandelt werden könnte.

Ich warte wie viele auf das Produkt "BeliEve" von Peculium (closed beta startet in knapp 2 Wochen).

Das wird so ablaufen:

- User gibt ein selbstgewählten Portfolio (sagen wir 10.000€, 1 BTC oder 1 Mio PCL) an BeliEve (künstliche Intelligenz für Trading)
- BeliEve wird dann für einen Zeitraum X diese Summe regelmäßig in diverse Coins und aus diesen wieder raus traden
- nach Ablauf des Zeitraum X wird (höchstwahrscheinlich) ein Gewinn von Y € erwirtschaftet und abzüglich Gebühren auf den Gewinn ausgezahlt

Ist das dann Lending?

Bzw. wie ist dieser Gewinn zu versteuern?

Das ist ein interessanter Diskussionstoff.
Überträgst du das Portfolio an BeliEve oder verbleibt es auf deinem Wallet? Hast du jederzeit Zugriff auf das Portfolio?


Wenn BeliEve wie das/in Form des Pendant (Solidus smart contract) aufgesetzt wird -wovon ich Stand heute ausgehe, überträgt man das Portfolio in selbstgewählter Höhe und man hat für die ebenfalls selbstgewählte Laufzeit keinen Zugriff auf dieses.
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October 21, 2018, 04:02:32 PM
Ich hätte da mal eine -etwas andere- Frage und würde mich freuen, wenn ihr mir mitteilen könntet, wie dies steuerrechtlich in D behandelt wird / höchstwahrscheinlich behandelt werden könnte.

Ich warte wie viele auf das Produkt "BeliEve" von Peculium (closed beta startet in knapp 2 Wochen).

Das wird so ablaufen:

- User gibt ein selbstgewählten Portfolio (sagen wir 10.000€, 1 BTC oder 1 Mio PCL) an BeliEve (künstliche Intelligenz für Trading)
- BeliEve wird dann für einen Zeitraum X diese Summe regelmäßig in diverse Coins und aus diesen wieder raus traden
- nach Ablauf des Zeitraum X wird (höchstwahrscheinlich) ein Gewinn von Y € erwirtschaftet und abzüglich Gebühren auf den Gewinn ausgezahlt

Ist das dann Lending?

Bzw. wie ist dieser Gewinn zu versteuern?

Das ist ein interessanter Diskussionstoff.
Überträgst du das Portfolio an BeliEve oder verbleibt es auf deinem Wallet? Hast du jederzeit Zugriff auf das Portfolio?
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October 19, 2018, 10:53:35 AM
Ich hätte da mal eine -etwas andere- Frage und würde mich freuen, wenn ihr mir mitteilen könntet, wie dies steuerrechtlich in D behandelt wird / höchstwahrscheinlich behandelt werden könnte.

Ich warte wie viele auf das Produkt "BeliEve" von Peculium (closed beta startet in knapp 2 Wochen).

Das wird so ablaufen:

- User gibt ein selbstgewählten Portfolio (sagen wir 10.000€, 1 BTC oder 1 Mio PCL) an BeliEve (künstliche Intelligenz für Trading)
- BeliEve wird dann für einen Zeitraum X diese Summe regelmäßig in diverse Coins und aus diesen wieder raus traden
- nach Ablauf des Zeitraum X wird (höchstwahrscheinlich) ein Gewinn von Y € erwirtschaftet und abzüglich Gebühren auf den Gewinn ausgezahlt

Ist das dann Lending?

Bzw. wie ist dieser Gewinn zu versteuern?
newbie
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October 19, 2018, 10:44:16 AM
Da in dem ersten Post nichts dazu steht, wie man Margin steuerlich behandelt, aber sicherlich irgendwo diskutiert wurde, möchte ich die Experten hier fragen:
- Ist Margin Gewinn anders besteuerbar, wie Leerverkäufe also Kapitalgewinn, mit 25%?
- Falls nicht, ist es irgendwie nicht seltsam von der Logik her, dass man normale Trades und Margin Trades zusammenwürfelt, wie es Cointracking bei der Berechnung macht?
- Ist jemanden schon gelungen, reine Margin Gewinne/Verluste in Kraken und Bitfinex zu berechnen, bei der komplizierten Verrechnungsstruktur mit Settlement, Gebührenbegleichung durch Zwangsverkauf von kollateral Coins usw.
Danke für die Hilfe
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October 18, 2018, 11:36:10 AM
Das Finanzamt könnte eine Begleichung der Steuer in diesen Token fordern
Nicht mehr in unserer Lebenszeit Grin
Haha ja, vielleicht würde man die versehentlich irgendwo versenken  Wink
qwk
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Shitcoin Minimalist
October 18, 2018, 10:52:04 AM
Das Finanzamt könnte eine Begleichung der Steuer in diesen Token fordern
Nicht mehr in unserer Lebenszeit Grin
legendary
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October 18, 2018, 10:42:00 AM
Ich hatte kürzlich ein interessantes Gespräch mit einem Steuerexperten bei einem Krypto-Treffen. Wir hatten verschiedene Punkte hinsichtlich Kryptos u. Steuern diskutiert. Insgesamt lag er da auf Höhe der aktuell geltenden Meinungen und wie hier auch regelmäßig dargestellt.

Bei dem Punkt der Airdrops und Bounties unterschied sich seine Meinung aber. Er ist der Auffassung, dass diese nicht mit dem Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses versteuert werden müssen, sondern erst wenn diese in Fiat umgetauscht werden. Auch wenn dies erst nach Jahren des Erhalts passieren sollte. Gibt es innerhalb des Steuerrechts derartige Unsicherheiten zu dieser Sachlage, dass diese Sichtweise realistisch sein könnte?

Der Meinung wäre ich auch, wenn es um die Versteuerung von Airdrops und Bounties geht, eine fällige Versteuerung dürfte erst dann eintreten, wenn man den Wert dieser Gratistoken veräußert und in eine andere Kryptowährung / Fiat tauscht, egal wie lange die Haltefrist war.

Lotteriegewinn würde ich auch nur dann sehen, wenn man sie ohne Zutun auf die wallet bekommt, was in den meisten Fällen nicht gegeben ist.

Erst einmal ist es so, dass man bei Airdrops / Bounties keine gegenrechenbaren Anschaffungskosten hat, daher keine Spekulation und keine damit verbundene Steuerbefreiung nach einem Jahr. Man bekommt sie ja gratis, im Vergleich zu einem Investment kann man also nichts gegenrechnen, was man bei einem späteren Verkauf als Anschaffungskosten gegenrechnen könnte. (Gewinn = Verkaufspreis – Anschaffungskosten).

Weiterhin gibt es die Unsicherheit, was denn nun als Zeitpunkt des Zuflusses angesetzt werden würde. Ich denke, es ist sogar garnicht möglich, einen exakten Preis zum Zeitpunkt des Zuflusses zu definieren, insbesondere, da dieser nach Gutdünken manipuliert werden könnte. Wenn ein Token im ICO jetzt 1€ gekostet hat und er wird aber für 5€ gelistet, weil sich das Team maßlos überschätzt hat und zur Strafe von den Investoren direkt auf 0,20€ gedumped wird, gibt es hier keinen verlässlichen Wert, der als Grundlage zur Besteuerung gelten könnte.
Zudem gibt es oft Airdrops, die mit irgendwelchen Mondpreisen locken, welche ihre Token angeblich wert sein sollen und später sind sie dann garnichts mehr wert.

Zudem sind Gewinne aus Airdrops bzw. einer Bounty wie unrealisierte Verluste bzw. Gewinne. Wenn man die unrealisierten Gewinne dann realisiert, ob durch Tausch in Fiat oder andere Kryptowährungen, fällt darauf die Steuer an – allerdings auf den vollen Betrag.

Eine Versteuerung nach §22 bei Verkauf, also Realisierung eines Gewinns, wäre daher meiner Meinung nach die plausibelste Variante, die ebenfalls wenig Raum für Manipulation und Risiko gibt. Vermeidung von Manipulationen, um Steuern zu sparen und Minimierung von Risiken für den Verbraucher sollte ja am Ende das Ziel von Regulierungen sein.



Theoretisch könnte auch folgende Regelung gelten, was aber erst zu einem späteren Zeitpunkt realistisch wäre: 

Das Finanzamt könnte eine Begleichung der Steuer in diesen Token fordern und zwar als fixer, prozentualer Anteil der Token, die man durch die Bounty / den Airdrop erhält. Denn damit könnte man den exakten Wert der Token bei Erhalt feststellen, von denen dann ein bestimmter prozentualer Anteil abzugeben ist.
Was ich aber auch in Zukunft als eher unrealistisch einschätze, da man sich dort bestimmt nicht mit den ganzen Unmengen an Shitcoins herumschlagen möchte.



damit könnte ich leben. mMn. ist es nur wichtig dass hier endlich 100%ig fixe regeln die dann für alle gelten aufgestellt werden.
aktuell gibt es in diesem bereich so viele unklarheiten und auslegungssachen [...]
Das ist ein sehr wichtiger Punkt, ich denke viele Steuerberater, die vorher nicht mit der Sache konfrontiert waren, schauen hier auch rein. Und je mehr Steuererklärungen beim Finanzamt eingereicht werden, desto fixer werden die Regeln dort. Ganz nach dem Motto: "Ah, den Fall Bounty/Airdrop hatte ich schonmal, das wird so und so gerechnet". So etablieren sich die Standards und ich denke, dass der Weg mit der Versteuerung beim ersten Verkauf aktuell am plausibelsten ist und auch den anstehenden Regulierungen am nächsten kommt, da man dadurch Risiko und Manipulation eindämmen kann.

Mit jeder eingereichten Steuererklärung festigt sich der Standard ein bisschen - das Thema ist halt einfach noch sehr neu.

qwk
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Shitcoin Minimalist
October 15, 2018, 09:22:22 AM
Laut dem Artikel würde ich nun meine Bitcoin bei Handelsplatformen oder Auktionshäusern wie Ebay etc. ja nun verkaufen können - da der Handel mit Bitcoin in der festgestellten Form nicht erlaubnispflichtig sei.
Bei Bitcoin handele es sich nicht um ein Finanzinstrument im Sinne des KWG.

Klar, es gibt ja noch die AGB´s der jeweiligen Platform - aber dennoch interessant finde Ich.
Ja, interessant, aber eben hier offtopic, bitte weiter im passenden Thread diskutieren:
https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-handel-ist-nicht-strafbar-laut-urteil-des-kammergerichts-5049907
qwk
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Shitcoin Minimalist
October 15, 2018, 09:20:38 AM
Gibt es mittlerweile steuerliche Klarheit darüber, wie es aussieht wenn man eine Coin 1 Jahr hält (diese dann steuerfrei ist) und man diese dann umtauscht in eine andere Coin? Muss man die neue Coin dann wieder ein Jahr halten damit eventuelle Gewinne steuerfrei sind oder läuft die steuerfreie Frist quasi weiter?
Das ist schon immer klar.
Es handelt sich beim Umtausch um einen neuen Anschaffungsvorgang, für die neu gekauften Coins gilt also wieder die Vorbedingung, sie mindestens 1 Jahr lang zu halten, bevor man sie steuerfrei weiterverkaufen kann.

In diesem Sinne gilt auch in steuerlicher Hinsicht: "hin und Her macht Taschen leer" Wink
legendary
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October 15, 2018, 09:18:21 AM

Laut dem Artikel würde ich nun meine Bitcoin bei Handelsplatformen oder Auktionshäusern wie Ebay etc. ja nun verkaufen können - da der Handel mit Bitcoin in der festgestellten Form nicht erlaubnispflichtig sei.
Bei Bitcoin handele es sich nicht um ein Finanzinstrument im Sinne des KWG.

Klar, es gibt ja noch die AGB´s der jeweiligen Platform - aber dennoch interessant finde Ich.
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