Was wäre aber, wenn das FA auf die Idee kommt, dass mein damaliges Mining gewerblichen Umfang hatte? Das hat Auswirkungen auf die damalige Versteuerung der Mining-Erträge zum Zeitwert, schon klar, aber hätte das auch Auswirkungen auf die heutige steuerfreie Veräußerbarkeit??
Das Lesen des Klasse ersten Beitrags von qwk dieses Threads hätte dir deine Frage beantwortet. Entweder du machst es gewerblich mit allen Voraussetzungen dafür oder nicht, dann kommt das FA i.d.R. auch nicht auf die Idee.
Ist Mining gewerblich?
Nein, nicht immer. Mining für den Eigenbedarf, also das Betreiben eines eigenen Rechners zur Herstellung von Bitcoins oder Altcoins für den eigenen Bedarf ist vermutlich nicht gewerblich.
Allerdings unterstellt das Finanzamt die Gewerblichkeit sehr schnell, wenn damit größere Einnahmen erzielt werden.
Kriterien für die Gewerblichkeit:
Selbständig (nicht freiberuflich)
Nachhaltig (auf Dauer ausgelegt – „auf immer und ewig geplant“)
Gewinnerzielungsabsicht
Außenwirkung
Nicht sittenwidrig
Es müssen alle Kriterien erfüllt sein, um die Gewerblichkeit zu begründen.
Kann man also gut argumentieren, dass eines oder mehrere Kriterien nicht zutreffen, sollte man sich gegen die Unterstellung des Finanzamts wehren.
Es wird von manchen Steuerberatern auch auf den Unterschied abgestellt, ob Mining im Pool oder Solo betrieben wird. Ich teile diese Auffassung ausdrücklich nicht, und noch sind mir keine Fälle bekannt, in denen das Finanzamt dies überhaupt in seine Erwägungen einbezogen hat.
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