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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 86. (Read 1136514 times)

tyz
legendary
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September 21, 2018, 03:30:37 PM
Ich hab jetzt aber auch mal eine Frage: Geminerte Coins müssen ja versteuert werden und dann gut (d.h. dann können sie irgendwann steuerfrei verkauft werden). D.h. worst case den Miningertrag zum Zeitwert nachversteuern. Easy.

Was wäre aber, wenn das FA auf die Idee kommt, dass mein damaliges Mining gewerblichen Umfang hatte? Das hat Auswirkungen auf die damalige Versteuerung der Mining-Erträge zum Zeitwert, schon klar, aber hätte das auch Auswirkungen auf die heutige steuerfreie Veräußerbarkeit??

Das Lesen des Klasse ersten Beitrags von qwk dieses Threads hätte dir deine Frage beantwortet. Entweder du machst es gewerblich mit allen Voraussetzungen dafür oder nicht, dann kommt das FA i.d.R. auch nicht auf die Idee.

Quote

Ist Mining gewerblich?
Nein, nicht immer. Mining für den Eigenbedarf, also das Betreiben eines eigenen Rechners zur Herstellung von Bitcoins oder Altcoins für den eigenen Bedarf ist vermutlich nicht gewerblich.
Allerdings unterstellt das Finanzamt die Gewerblichkeit sehr schnell, wenn damit größere Einnahmen erzielt werden.
Kriterien für die Gewerblichkeit:

    Selbständig (nicht freiberuflich)
    Nachhaltig (auf Dauer ausgelegt – „auf immer und ewig geplant“)
    Gewinnerzielungsabsicht
    Außenwirkung
    Nicht sittenwidrig

Es müssen alle Kriterien erfüllt sein, um die Gewerblichkeit zu begründen.
Kann man also gut argumentieren, dass eines oder mehrere Kriterien nicht zutreffen, sollte man sich gegen die Unterstellung des Finanzamts wehren.
Es wird von manchen Steuerberatern auch auf den Unterschied abgestellt, ob Mining im Pool oder Solo betrieben wird. Ich teile diese Auffassung ausdrücklich nicht, und noch sind mir keine Fälle bekannt, in denen das Finanzamt dies überhaupt in seine Erwägungen einbezogen hat.
....
hero member
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September 21, 2018, 10:57:31 AM
Ich hab jetzt aber auch mal eine Frage: Geminerte Coins müssen ja versteuert werden und dann gut (d.h. dann können sie irgendwann steuerfrei verkauft werden). D.h. worst case den Miningertrag zum Zeitwert nachversteuern. Easy.

Was wäre aber, wenn das FA auf die Idee kommt, dass mein damaliges Mining gewerblichen Umfang hatte? Das hat Auswirkungen auf die damalige Versteuerung der Mining-Erträge zum Zeitwert, schon klar, aber hätte das auch Auswirkungen auf die heutige steuerfreie Veräußerbarkeit??
qwk
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Shitcoin Minimalist
September 21, 2018, 10:24:47 AM
muss bei der steuererklärung auch angegeben sein um wie viele euro coins gekauft wurden?
Jein. In der Steuererklärung selbst musst du nur angeben, was du zu versteuern hast, da haben Kaufpreise und Verkaufspreise ohnehin nicht wirklich was verloren.

hab einige coins bereits mehr als 1 jahr, aber leider nichtmehr wirkllch zugang zu dem wie sie gekauft wurden ?
Für alle Coins, die du länger als 1 Jahr hast, ohne sie zwischenzeitlich hin und her getradet zu haben, musst du zunächst einmal gar nichts angeben, weil die überhaupt nicht zu versteuern sind. Da gibt es in den Formularen nicht mal ein Feld, wo du das eintragen könntest. Wink

Zu deiner eigenen Sicherheit (im Falle einer Prüfung) wäre es aber immer sinnvoll, Belege für den Kauf zu haben. Ob da dann wirklich der Kaufpreis ausgewiesen ist, ist eigentlich wieder egal, weil sie ohnehin nicht zu versteuern sind.
Im Zweifelsfall kannst du dir diese Belege selbst schreiben, handschriftlich auf einem kleinen Stück Papier.
Ein Notizzettel, auf dem steht "habe 1 BTC am 20.05.2016 bar gekauft" ist im Zweifel immer noch besser als gar nix.

Das sind aber wirklich Fragen, die hier sehr häufig gestellt (und beantwortet) wurden. Roll Eyes
jr. member
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September 21, 2018, 08:30:59 AM
hey danke für den ausführlichen thread !

blicke aber leider bei einem punkt nicht ganz durch:

muss bei der steuererklärung auch angegeben sein um wie viele euro coins gekauft wurden?
hab einige coins bereits mehr als 1 jahr, aber leider nichtmehr wirkllch zugang zu dem wie sie gekauft wurden ? (ein teil auf BTC-E.com was ja nichtmehr gibt)

reicht es wenn ich nachweisen kann mithilfe der blockchain dass die coins länger als 1 jahr auf der wallet nichtmehr bewegt wurden ?

hab auch früher sachen gegen BTC verkauft. da gibts ja auch net wirklich eine "einzahlungsbestätigung", sondern nur die transaktion der coins auf meine Wallet  Huh

danke vorab!



grüße
legendary
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September 21, 2018, 08:19:01 AM
Na das wär ja noch schöner...
Quote
Völlig steuerfrei bleibt der Verkauf eines privat geminten Coin. Dies teilte das Finanzministerium auf eine Anfrage von heise online mit. Nach Auffassung der Finanzverwaltung fehlt es hier an einer Anschaffung, weshalb keinerlei Frist in Lauf gesetzt wird.
Quelle: Internetseite Steuerberatung Querman

Ah, kuhl, die Meldung hab ich wohl verpasst.
Das beruhigt ja ungemein.

Ok, 22.000 EUR wurden ans FA überwiesen.  Smiley
Pff, bei deinen "alten", schimmeligen Coins sind das eher 22 EUR Cool

Ja, gut,
ich ging jetzt nich von mir persönlich, sondern von dem Beispiel aus.

Meine Coins waren ja bei "Erhalt" auch keine 500 € wert,
das bewegte sich da eher im 1-2stelligen Bereich (sowohl in Cent(!), alsauch in €),
mit Deiner Einschätzung könntest Du also in etwa richtig liegen.

Aber ich wollt eh nich verkaufen, reif, oder gar schlecht werden die ja nich, also lass ich se einfach weiterschimmeln.  Cool
qwk
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Shitcoin Minimalist
September 21, 2018, 07:21:15 AM
Ok, 22.000 EUR wurden ans FA überwiesen.  Smiley
Pff, bei deinen "alten", schimmeligen Coins sind das eher 22 EUR Cool
qwk
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Shitcoin Minimalist
September 21, 2018, 07:19:53 AM
Wurde eigentlich schon mal abschliessend geklärt, ob sich durch lending die Spekulationsfrist auf 10 Jahre erhöht? Man findet dazu irgendwie widersprüchliche Aussagen.
Jein mit klarer Tendenz zu ja. Wink
Die Haltefrist erhöht sich ziemlich sicher nicht.
Für die Steuererklärung darfst du zunächst guten Gewissens davon ausgehen, dass die Haltefrist 1 Jahr beträgt.

Es gibt ein minimales Restrisiko, dass sie sich doch verlängert, das ist aber sehr sehr unwahrscheinlich, bzw. wird von den meisten Steuerberatern als unmöglich angesehen.
Deswegen der Rat an vorsichtige Anleger: vermeidet Lending, wenn es nicht unbedingt sein muss.
Anders gesagt: das Lending sollte sich schon lohnen.

Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre
Eine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre findet weder beim Verleihen von Bitcoins gegen Zinsen noch bei Altcoins mit Zinsen / Dividenden / Gas aus PoS / Staking statt. Dies ist zumindest der Konsens der allermeisten Steuerberater.
Es besteht prinzipiell dennoch ein minimales Restrisiko, dass dies in der Rechtsprechung anders gesehen werden könnte. In diesem Fall würde sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängern, man könnte also Kursgewinne nicht so bald steuerfrei "mitnehmen". Insofern sollte man abwägen, ob der Gewinn, den man durch Zinsen / Dividenden macht, ausreicht, um eventuell eine höhere Steuerschuld aufgrund einer verlängerten Haltefrist zu rechtfertigen. Steht man z.B. vor der Wahl, in welche Coin man investiert, kann es aus Gründen der steuerlichen Vorsicht ratsam sein, den Coin ohne PoS zu wählen.
legendary
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September 21, 2018, 07:17:20 AM
Na das wär ja noch schöner...
Quote
Völlig steuerfrei bleibt der Verkauf eines privat geminten Coin. Dies teilte das Finanzministerium auf eine Anfrage von heise online mit. Nach Auffassung der Finanzverwaltung fehlt es hier an einer Anschaffung, weshalb keinerlei Frist in Lauf gesetzt wird.
Quelle: Internetseite Steuerberatung Querman
legendary
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September 21, 2018, 06:56:56 AM
Im Ernst: das Schlimmste wäre eine Einschätzung des FA, dass du für den Teil deiner Coins, deren Kauf du nicht belegen kannst, Einkommenssteuer zum Zeitpunkt des Erhalts zahlen müsstest.
Hast du also z.B. 100 BTC, für deren Kauf du keinen Beleg hast, bei denen du aber nachweisen kannst, dass du sie seit 2 Jahren auf einer Paperwallet hältst, wären das schlimmstenfalls:
100 x 500 EUR (Kurs vor 2 Jahren) x 44% (EKSt.*) = 22.000 EUR Steuern auf deine 100 BTC.

* kommt natürlich auf deinen Steuersatz an, + Soli + Kirchensteuer

Ok, 22.000 EUR wurden ans FA überwiesen.  Smiley

Mal ausgehend davon, daß wir die 100 BTC gemine't haben (daher kein Kaufbeleg/keine "Anschaffung"),
frag ich mich gerade, wie denn nu der Verkauf der 100 BTC versteuert wird.

Wir haben ja schließlich die 22k bezahlt, weil der Erhalt keine "Anschaffung", sondern ein Einkommen war.
Wenn wir heute verkaufen müssen wir die 500.000EUR Kursgewinn die in den vergangenen 2 Jahren angefallen sind doch eigentlich voll versteuern (keine "Anschaffung" = keine Haltefrist), oder überseh ich da was?

Wenn dem so ist, dann kommt das Schlimmste erst noch.  Wink
newbie
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September 20, 2018, 01:51:44 PM
Wurde eigentlich schon mal abschliessend geklärt, ob sich durch lending die Spekulationsfrist auf 10 Jahre erhöht? Man findet dazu irgendwie widersprüchliche Aussagen.
legendary
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September 19, 2018, 05:04:24 PM
david, zur Zeit steht ja noch gar nicht fest, was das FA alles wissen will. Du schreibst ja selber:
bei mir kommen nach der ein oder anderen Immobilienanschaffung die Fragebögen vom Finanzamt reingeflattert, so dass
ich mir etwas Sorgen mache ob die sich nicht interessieren, wo das Geld herkommt. Vielleicht hat jemand grade Lust, mich
etwas zu beruhigen.

Also im Grunde genommen reicht es erstmal aus, dass du die Haltefrist nachweisen kannst. Das kannst du. Das würde ich, WENN eine Nachfrage kommt, erstmal nur denen mitteilen. Aber solange nichts kommt, einfach Füße still halten.
DANN hilft natürlich so ein Screenshot ungemein. Denn würde ich dann im nächsten Gang zuschicken.
Eine in-depth blockchain Analyse würde ich in einem persönlichen Gespräch vor Ort machen und diese Präsentation gleich mit der Frage versehen, ob sie das alles gerne auf Papier ausgedruckt hätten.

Von deiner alternativen Idee halte ich gar nichts. Solche Deals sollte man nur ganz am Ende machen, vielleicht dann auch mit Hilfe eines Steuerberaters. Außerdem verstehe ich nicht, was du dann genau versteuern möchtest? Den Zufluss?
legendary
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September 19, 2018, 04:58:07 PM
Ich schreibs nochmal als eigenen Beitrag statt als Edit:

Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass der Besitz von 1 BTC zum Zeitpunkt X etwas ungünstigeres auslösen kann als Nachbesteuerung von 1 BTC als sonstiges Einkommen zum Zeitpunkt vor X, an dem der Kurs am höchsten war? Vielleicht hätte man ja durch wilde Trading-Aktionen einen höhere Belastung auslösen können? Z.B. In Jahr x-2 aus 0 Bitcoins 10 machen, in Jahr x-1 davon 9 verlieren (pc Schrott, etc..), dann darf ich keinen Verlust verrechnen (oder doch?) und müsste sonstiges Einkommen über 10 BTC versteuern? Also im Prinzip könnte das FA aus dem Besitz von 1 BTC in der Vergangenheit das Vorliegen eines beliebig hohen Steueraufkommens fingieren. Hmm, werden sie in der Regel wohl nicht machen, aber so richtig beruhigt bin ich noch nicht.
legendary
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September 19, 2018, 04:51:11 PM
Im Ernst: das Schlimmste wäre eine Einschätzung des FA, dass du für den Teil deiner Coins, deren Kauf du nicht belegen kannst, Einkommenssteuer zum Zeitpunkt des Erhalts zahlen müsstest.
Hast du also z.B. 100 BTC, für deren Kauf du keinen Beleg hast, bei denen du aber nachweisen kannst, dass du sie seit 2 Jahren auf einer Paperwallet hältst, wären das schlimmstenfalls:
100 x 500 EUR (Kurs vor 2 Jahren) x 44% (EKSt.*) = 22.000 EUR Steuern auf deine 100 BTC.

* kommt natürlich auf deinen Steuersatz an, + Soli + Kirchensteuer
Halt. Warum zum Zeitpunkt des Erhalts? Gehst du beim Zufluss nicht von Anschaffung (§23) sondern von sonstige Einkünfte (Mining; Masternode, POS -> §22) aus?
Wenn es Anschaffung ist, greift die Haltefrist, also steuer"frei".
Deshalb im schlimmsten Fall: sonstige Einkünfte.
Oder gibt es noch ein schlimmeres Szenario, das mir gerade nicht einfällt?

Da sich sonstige Einkünfte auf MN, Mining, POS bezieht, KANN das rückwirkend als Steuerbetrug ausgelegt werden, da mit Erhalt zu Versteuern. Im noch schlimmeren Fall kann das Mining als gewerblich eingestuft werden.
ABER da müssten dann schon sehr böse Leute beim FA sitzen......
legendary
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September 19, 2018, 04:37:09 PM
Hallo Leute, vielen Dank für euren Input!
Ich sitze jetzt also an ca. Stunde 10 an meiner Aufarbeitung und bin noch recht am Anfang. Hier muss ich mich natürlich auch mit
BCH aus Forks usw. beschäftigen.

Eine Sache ist mir noch nicht ganz klar:
Ist es ausreichend, wenn ich z.B. einen Screenshot vom Kauf von 1 BTC vor 5 Jahren und einen Screenshot
vom Verkauf von 1 BTC vor 1 Monat einreiche? Oder muss ich nun wirklich eine in-depth blockchain Analyse
all meiner BTC-Aktivitäten anfertigen, um nachzuweisen dass ich mit dem BTC in der Zwischenzeit nichts gemacht habe?
(Wie gesagt einfach für die letzten 2 Jahre, aber davor hatte ichs nicht auf Paperwallets).
Ich gehe von >> 1000 Buchungen aus, das würde mich ja Wochen an Vollzeit Arbeit kosten..

Ich hätte eine alternative Idee: Ich überlege grade, einfach die 2 Jahre Haltedauer nachzuweisen (Vorlage geswipede Paperwallets), und
dann um eine pauschale, für mich schlechtestmögliche Schätzung der Steuerpflicht bitten (d.h. alles zu 100 Prozent zum Höchststand vor 2016,
also bei ca. 800 Euro 2015 wenn ich mich recht erinnere, als steuerpflichtiges Einkommen ohne Anrechnung von Werbungskosten).

Da ich damals bettelarmer Student war, sollte das eine überschaubare Belastung sein. Haltet ihr das für ein vernünftiges Vorgehen?
qwk
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September 19, 2018, 07:40:33 AM
Im Ernst: das Schlimmste wäre eine Einschätzung des FA, dass du für den Teil deiner Coins, deren Kauf du nicht belegen kannst, Einkommenssteuer zum Zeitpunkt des Erhalts zahlen müsstest.
Hast du also z.B. 100 BTC, für deren Kauf du keinen Beleg hast, bei denen du aber nachweisen kannst, dass du sie seit 2 Jahren auf einer Paperwallet hältst, wären das schlimmstenfalls:
100 x 500 EUR (Kurs vor 2 Jahren) x 44% (EKSt.*) = 22.000 EUR Steuern auf deine 100 BTC.

* kommt natürlich auf deinen Steuersatz an, + Soli + Kirchensteuer
Halt. Warum zum Zeitpunkt des Erhalts? Gehst du beim Zufluss nicht von Anschaffung (§23) sondern von sonstige Einkünfte (Mining; Masternode, POS -> §22) aus?
Wenn es Anschaffung ist, greift die Haltefrist, also steuer"frei".
Deshalb im schlimmsten Fall: sonstige Einkünfte.
Oder gibt es noch ein schlimmeres Szenario, das mir gerade nicht einfällt?
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September 19, 2018, 07:33:23 AM
Im Ernst: das Schlimmste wäre eine Einschätzung des FA, dass du für den Teil deiner Coins, deren Kauf du nicht belegen kannst, Einkommenssteuer zum Zeitpunkt des Erhalts zahlen müsstest.
Hast du also z.B. 100 BTC, für deren Kauf du keinen Beleg hast, bei denen du aber nachweisen kannst, dass du sie seit 2 Jahren auf einer Paperwallet hältst, wären das schlimmstenfalls:
100 x 500 EUR (Kurs vor 2 Jahren) x 44% (EKSt.*) = 22.000 EUR Steuern auf deine 100 BTC.

* kommt natürlich auf deinen Steuersatz an, + Soli + Kirchensteuer

Halt. Warum zum Zeitpunkt des Erhalts? Gehst du beim Zufluss nicht von Anschaffung (§23) sondern von sonstige Einkünfte (Mining; Masternode, POS -> §22) aus?
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September 19, 2018, 07:29:08 AM
- von eigenem Mining zu Zeiten als BTC bzw. das Altcoin noch sehr wenig wert war (über mittlerweile tote Miningpools wie deepbit)

qwk hat ja schon alles gesagt, bis auf diesen Mining Punkt. Die erhaltenen Coins musst du zum Zeitpunkt des Zuflusses mit dem damaligen Wert als sonstige Einkünfte (§22) versteuern. (Achtung: Ich weiß nicht, ob es bei Miningspools auch so ist!) Über die Blockchainexplorer (wie ist der Plural?  Grin ) solltest du das ja herausfinden können. Abhängig von der Höhe dieser (zusätzlichen) Einkünfte musst du also Steuern nachzahlen, wenn du in dem Jahr steuerpflichtig warst. Abhängig von der Höhe kann das wiederum eine Geldbuße hervorrufen und eine Straftat sein.
So sieht es das Steuergesetz vor.  Roll Eyes

qwk
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September 19, 2018, 06:35:30 AM
bei mir kommen nach der ein oder anderen Immobilienanschaffung die Fragebögen vom Finanzamt reingeflattert, so dass
ich mir etwas Sorgen mache ob die sich nicht interessieren, wo das Geld herkommt.
Möglich.

Ich habe dieses und letztes Jahr ein paar Coins (BTC + Alt) ausgecashed. Diese Coins stammen:
- von eigenem Mining zu Zeiten als BTC bzw. das Altcoin noch sehr wenig wert war (über mittlerweile tote Miningpools wie deepbit)
- Mtgox (Screenshots hatte ich mir damals leider nicht ausgedruckt)
- Bitcoin.de (Screenshots ausgedruckt, aber leider geht es hier nur um ca. 10% meines Stash)
Soweit schonmal so gut.
Damit ist zumindest plausibel, dass du auch das andere Geld aus diesen Quellen hast.
Somit muss das FA dir zunächst glauben, wenn du das behauptest.

Sofern nicht gute Argumente gefunden werden, dass dein Geld aus anderen Quellen stammen könnte, bist du zumindest strafrechtlich auf der halbwegs sicheren Seite.

Steuerlich sieht die Sache leider immer ein wenig anders aus.
Kannst du hier nicht belegen, dass dein Geld aus bestimmten Quellen stammt, darf das FA eventuell zu der Einschätzung kommen, dass es sich um Einkünfte aus anderen Quellen handelt, die dann evtl. steuerpflichtig wären. Dagegen kann man sich dann natürlich wehren, aber das ist im Einzelfall mit einem Steuerberater zu besprechen.

Dass die Coins seit über einem Jahr auf von mir kontrollierten Adressen lagen, kann ich problemlos nachweisen (geswipede
Paperwallets sind zum Glück noch vorhanden, diese wurden vor ca. 2 Jahren befüllt und vor wenigen Monaten bei Kraken ausgecashed).
Da ich die Coins zwischendurch mal auf diversen Börsen hatte etc. kann man sie aber vermutlich nichtmehr bis zu deepbit oder mtgox zurückverfolgen.
Wenn du das für alle deine Coins nachweisen kannst, ist das zwar ein Beweis der Haltefrist, aber diese "befreit" dich von der Steuer nur für gekaufte Bitcoins. Kannst du also nicht nachweisen, dass du sie gekauft hast, ist eine andere steuerliche Behandlung weiterhin möglich, und dann nützt dir die Haltefrist u.U. gar nichts.

Was meint ihr? Bin ich damit auf der sicheren Seite? Was könnte schlimmstenfalls passieren?
Es könnte sich ein Riss im Raum-Zeit-Kontinuum auftun und dich in ein Paralleluniversum schleudern. Shocked

Im Ernst: das Schlimmste wäre eine Einschätzung des FA, dass du für den Teil deiner Coins, deren Kauf du nicht belegen kannst, Einkommenssteuer zum Zeitpunkt des Erhalts zahlen müsstest.
Hast du also z.B. 100 BTC, für deren Kauf du keinen Beleg hast, bei denen du aber nachweisen kannst, dass du sie seit 2 Jahren auf einer Paperwallet hältst, wären das schlimmstenfalls:
100 x 500 EUR (Kurs vor 2 Jahren) x 44% (EKSt.*) = 22.000 EUR Steuern auf deine 100 BTC.

* kommt natürlich auf deinen Steuersatz an, + Soli + Kirchensteuer
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September 19, 2018, 06:15:53 AM
Hallo Leute,

bei mir kommen nach der ein oder anderen Immobilienanschaffung die Fragebögen vom Finanzamt reingeflattert, so dass
ich mir etwas Sorgen mache ob die sich nicht interessieren, wo das Geld herkommt. Vielleicht hat jemand grade Lust, mich
etwas zu beruhigen. Ich gehe davon aus, es ist eine super Standard-Frage..

Ich habe dieses und letztes Jahr ein paar Coins (BTC + Alt) ausgecashed. Diese Coins stammen:
- von eigenem Mining zu Zeiten als BTC bzw. das Altcoin noch sehr wenig wert war (über mittlerweile tote Miningpools wie deepbit)
- Mtgox (Screenshots hatte ich mir damals leider nicht ausgedruckt)
- Bitcoin.de (Screenshots ausgedruckt, aber leider geht es hier nur um ca. 10% meines Stash)

Dass die Coins seit über einem Jahr auf von mir kontrollierten Adressen lagen, kann ich problemlos nachweisen (geswipede
Paperwallets sind zum Glück noch vorhanden, diese wurden vor ca. 2 Jahren befüllt und vor wenigen Monaten bei Kraken ausgecashed).
Da ich die Coins zwischendurch mal auf diversen Börsen hatte etc. kann man sie aber vermutlich nichtmehr bis zu deepbit oder mtgox zurückverfolgen.

Was meint ihr? Bin ich damit auf der sicheren Seite? Was könnte schlimmstenfalls passieren?



Hört sich schlüssig an. Da du mehrere Immobilien gekauft hast, gehe ich mal von etwas mehr als 10k€ aus Smiley Glückwunsch dazu!

Ganz ehrlich, wenn du dich unsicher fühlst, würde ich zum Steuerberater gehen oder einen Steueranwalt, der sich kümmert. Die Kosten sind relativ gesehen gering und als privat Mensch wird man gerne vom Fa hinter den Tisch gezogen...
legendary
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September 18, 2018, 02:54:59 PM
Hallo Leute,

bei mir kommen nach der ein oder anderen Immobilienanschaffung die Fragebögen vom Finanzamt reingeflattert, so dass
ich mir etwas Sorgen mache ob die sich nicht interessieren, wo das Geld herkommt. Vielleicht hat jemand grade Lust, mich
etwas zu beruhigen. Ich gehe davon aus, es ist eine super Standard-Frage..

Ich habe dieses und letztes Jahr ein paar Coins (BTC + Alt) ausgecashed. Diese Coins stammen:
- von eigenem Mining zu Zeiten als BTC bzw. das Altcoin noch sehr wenig wert war (über mittlerweile tote Miningpools wie deepbit)
- Mtgox (Screenshots hatte ich mir damals leider nicht ausgedruckt)
- Bitcoin.de (Screenshots ausgedruckt, aber leider geht es hier nur um ca. 10% meines Stash)

Dass die Coins seit über einem Jahr auf von mir kontrollierten Adressen lagen, kann ich problemlos nachweisen (geswipede
Paperwallets sind zum Glück noch vorhanden, diese wurden vor ca. 2 Jahren befüllt und vor wenigen Monaten bei Kraken ausgecashed).
Da ich die Coins zwischendurch mal auf diversen Börsen hatte etc. kann man sie aber vermutlich nichtmehr bis zu deepbit oder mtgox zurückverfolgen.

Was meint ihr? Bin ich damit auf der sicheren Seite? Was könnte schlimmstenfalls passieren?

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