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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 86. (Read 1240266 times)

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October 19, 2018, 10:53:35 AM
Ich hätte da mal eine -etwas andere- Frage und würde mich freuen, wenn ihr mir mitteilen könntet, wie dies steuerrechtlich in D behandelt wird / höchstwahrscheinlich behandelt werden könnte.

Ich warte wie viele auf das Produkt "BeliEve" von Peculium (closed beta startet in knapp 2 Wochen).

Das wird so ablaufen:

- User gibt ein selbstgewählten Portfolio (sagen wir 10.000€, 1 BTC oder 1 Mio PCL) an BeliEve (künstliche Intelligenz für Trading)
- BeliEve wird dann für einen Zeitraum X diese Summe regelmäßig in diverse Coins und aus diesen wieder raus traden
- nach Ablauf des Zeitraum X wird (höchstwahrscheinlich) ein Gewinn von Y € erwirtschaftet und abzüglich Gebühren auf den Gewinn ausgezahlt

Ist das dann Lending?

Bzw. wie ist dieser Gewinn zu versteuern?
newbie
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October 19, 2018, 10:44:16 AM
Da in dem ersten Post nichts dazu steht, wie man Margin steuerlich behandelt, aber sicherlich irgendwo diskutiert wurde, möchte ich die Experten hier fragen:
- Ist Margin Gewinn anders besteuerbar, wie Leerverkäufe also Kapitalgewinn, mit 25%?
- Falls nicht, ist es irgendwie nicht seltsam von der Logik her, dass man normale Trades und Margin Trades zusammenwürfelt, wie es Cointracking bei der Berechnung macht?
- Ist jemanden schon gelungen, reine Margin Gewinne/Verluste in Kraken und Bitfinex zu berechnen, bei der komplizierten Verrechnungsstruktur mit Settlement, Gebührenbegleichung durch Zwangsverkauf von kollateral Coins usw.
Danke für die Hilfe
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October 18, 2018, 11:36:10 AM
Das Finanzamt könnte eine Begleichung der Steuer in diesen Token fordern
Nicht mehr in unserer Lebenszeit Grin
Haha ja, vielleicht würde man die versehentlich irgendwo versenken  Wink
qwk
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Shitcoin Minimalist
October 18, 2018, 10:52:04 AM
Das Finanzamt könnte eine Begleichung der Steuer in diesen Token fordern
Nicht mehr in unserer Lebenszeit Grin
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October 18, 2018, 10:42:00 AM
Ich hatte kürzlich ein interessantes Gespräch mit einem Steuerexperten bei einem Krypto-Treffen. Wir hatten verschiedene Punkte hinsichtlich Kryptos u. Steuern diskutiert. Insgesamt lag er da auf Höhe der aktuell geltenden Meinungen und wie hier auch regelmäßig dargestellt.

Bei dem Punkt der Airdrops und Bounties unterschied sich seine Meinung aber. Er ist der Auffassung, dass diese nicht mit dem Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses versteuert werden müssen, sondern erst wenn diese in Fiat umgetauscht werden. Auch wenn dies erst nach Jahren des Erhalts passieren sollte. Gibt es innerhalb des Steuerrechts derartige Unsicherheiten zu dieser Sachlage, dass diese Sichtweise realistisch sein könnte?

Der Meinung wäre ich auch, wenn es um die Versteuerung von Airdrops und Bounties geht, eine fällige Versteuerung dürfte erst dann eintreten, wenn man den Wert dieser Gratistoken veräußert und in eine andere Kryptowährung / Fiat tauscht, egal wie lange die Haltefrist war.

Lotteriegewinn würde ich auch nur dann sehen, wenn man sie ohne Zutun auf die wallet bekommt, was in den meisten Fällen nicht gegeben ist.

Erst einmal ist es so, dass man bei Airdrops / Bounties keine gegenrechenbaren Anschaffungskosten hat, daher keine Spekulation und keine damit verbundene Steuerbefreiung nach einem Jahr. Man bekommt sie ja gratis, im Vergleich zu einem Investment kann man also nichts gegenrechnen, was man bei einem späteren Verkauf als Anschaffungskosten gegenrechnen könnte. (Gewinn = Verkaufspreis – Anschaffungskosten).

Weiterhin gibt es die Unsicherheit, was denn nun als Zeitpunkt des Zuflusses angesetzt werden würde. Ich denke, es ist sogar garnicht möglich, einen exakten Preis zum Zeitpunkt des Zuflusses zu definieren, insbesondere, da dieser nach Gutdünken manipuliert werden könnte. Wenn ein Token im ICO jetzt 1€ gekostet hat und er wird aber für 5€ gelistet, weil sich das Team maßlos überschätzt hat und zur Strafe von den Investoren direkt auf 0,20€ gedumped wird, gibt es hier keinen verlässlichen Wert, der als Grundlage zur Besteuerung gelten könnte.
Zudem gibt es oft Airdrops, die mit irgendwelchen Mondpreisen locken, welche ihre Token angeblich wert sein sollen und später sind sie dann garnichts mehr wert.

Zudem sind Gewinne aus Airdrops bzw. einer Bounty wie unrealisierte Verluste bzw. Gewinne. Wenn man die unrealisierten Gewinne dann realisiert, ob durch Tausch in Fiat oder andere Kryptowährungen, fällt darauf die Steuer an – allerdings auf den vollen Betrag.

Eine Versteuerung nach §22 bei Verkauf, also Realisierung eines Gewinns, wäre daher meiner Meinung nach die plausibelste Variante, die ebenfalls wenig Raum für Manipulation und Risiko gibt. Vermeidung von Manipulationen, um Steuern zu sparen und Minimierung von Risiken für den Verbraucher sollte ja am Ende das Ziel von Regulierungen sein.



Theoretisch könnte auch folgende Regelung gelten, was aber erst zu einem späteren Zeitpunkt realistisch wäre: 

Das Finanzamt könnte eine Begleichung der Steuer in diesen Token fordern und zwar als fixer, prozentualer Anteil der Token, die man durch die Bounty / den Airdrop erhält. Denn damit könnte man den exakten Wert der Token bei Erhalt feststellen, von denen dann ein bestimmter prozentualer Anteil abzugeben ist.
Was ich aber auch in Zukunft als eher unrealistisch einschätze, da man sich dort bestimmt nicht mit den ganzen Unmengen an Shitcoins herumschlagen möchte.



damit könnte ich leben. mMn. ist es nur wichtig dass hier endlich 100%ig fixe regeln die dann für alle gelten aufgestellt werden.
aktuell gibt es in diesem bereich so viele unklarheiten und auslegungssachen [...]
Das ist ein sehr wichtiger Punkt, ich denke viele Steuerberater, die vorher nicht mit der Sache konfrontiert waren, schauen hier auch rein. Und je mehr Steuererklärungen beim Finanzamt eingereicht werden, desto fixer werden die Regeln dort. Ganz nach dem Motto: "Ah, den Fall Bounty/Airdrop hatte ich schonmal, das wird so und so gerechnet". So etablieren sich die Standards und ich denke, dass der Weg mit der Versteuerung beim ersten Verkauf aktuell am plausibelsten ist und auch den anstehenden Regulierungen am nächsten kommt, da man dadurch Risiko und Manipulation eindämmen kann.

Mit jeder eingereichten Steuererklärung festigt sich der Standard ein bisschen - das Thema ist halt einfach noch sehr neu.

qwk
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October 15, 2018, 09:22:22 AM
Laut dem Artikel würde ich nun meine Bitcoin bei Handelsplatformen oder Auktionshäusern wie Ebay etc. ja nun verkaufen können - da der Handel mit Bitcoin in der festgestellten Form nicht erlaubnispflichtig sei.
Bei Bitcoin handele es sich nicht um ein Finanzinstrument im Sinne des KWG.

Klar, es gibt ja noch die AGB´s der jeweiligen Platform - aber dennoch interessant finde Ich.
Ja, interessant, aber eben hier offtopic, bitte weiter im passenden Thread diskutieren:
https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-handel-ist-nicht-strafbar-laut-urteil-des-kammergerichts-5049907
qwk
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October 15, 2018, 09:20:38 AM
Gibt es mittlerweile steuerliche Klarheit darüber, wie es aussieht wenn man eine Coin 1 Jahr hält (diese dann steuerfrei ist) und man diese dann umtauscht in eine andere Coin? Muss man die neue Coin dann wieder ein Jahr halten damit eventuelle Gewinne steuerfrei sind oder läuft die steuerfreie Frist quasi weiter?
Das ist schon immer klar.
Es handelt sich beim Umtausch um einen neuen Anschaffungsvorgang, für die neu gekauften Coins gilt also wieder die Vorbedingung, sie mindestens 1 Jahr lang zu halten, bevor man sie steuerfrei weiterverkaufen kann.

In diesem Sinne gilt auch in steuerlicher Hinsicht: "hin und Her macht Taschen leer" Wink
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October 15, 2018, 09:18:21 AM

Laut dem Artikel würde ich nun meine Bitcoin bei Handelsplatformen oder Auktionshäusern wie Ebay etc. ja nun verkaufen können - da der Handel mit Bitcoin in der festgestellten Form nicht erlaubnispflichtig sei.
Bei Bitcoin handele es sich nicht um ein Finanzinstrument im Sinne des KWG.

Klar, es gibt ja noch die AGB´s der jeweiligen Platform - aber dennoch interessant finde Ich.
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October 15, 2018, 08:51:55 AM
Gibt es mittlerweile steuerliche Klarheit darüber, wie es aussieht wenn man eine Coin 1 Jahr hält (diese dann steuerfrei ist) und man diese dann umtauscht in eine andere Coin? Muss man die neue Coin dann wieder ein Jahr halten damit eventuelle Gewinne steuerfrei sind oder läuft die steuerfreie Frist quasi weiter?
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October 11, 2018, 03:33:20 AM
Sehe ich genauso, wenn man die möglichen Scenarien zu Ende denkt, bedeutet eine Versteuerung zum Zuflusszeitpunkt ja auch, dass die weitere Entwicklung steuerlich nicht mehr relevant ist, dies bedeutet aber auch, dass Verluste dann nicht mehr anzusetzen wären.
tyz
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October 10, 2018, 09:35:19 AM
Herr Densch, danke für die ausführliche Erläuterung!

ich nehme an, tyz spricht von meinem kurzen Webinar beim Crypto Club?

Ich kenne das Seminar nicht. Tatsächlich hatte ich kürzlich auf einem Meetup im Rhein/Main-Gebiet eine Diskussion mit einem Steuerexperten. Im Rahmen dessen kam diese Ansicht von ihm hoch. Ob er unabhängig von Ihnen zu der gleichen Auffassung kam oder ob er vielleicht sogar ihr Webinar sah, kann ich nicht sagen.

Ich persönlich habe meine Steuererklärung bereits abgegeben und in dieser wurde nach dem Zeitpunkt des Zuflusses versteuert. Ich finde aber diese Vorgehensweise für den Betroffenen sehr riskant, da das Bounty zum Zeitpunkt der Erhalts 1000 Euro wert sein könnte und zum tatsächlichen Veräußerungszeitpunkt nur noch 10€, mit einem dementsprechend hohen tatsächlichen Verlust durch die Steuerzahlung zum Wert des Zuflusszeitpunkts. Darum wäre die Besteuerung zum Zeitpunkt der Veräußerung das wesentlich risikofreiere und meines Erachtens auch realitätsnähere Vorgehen.
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October 10, 2018, 07:17:37 AM
Du verstehst es falsch, die Versteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG dürfte tatsächlich greifen und die ist unabhängig von einer Haltefrist.
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October 10, 2018, 06:52:06 AM
Somit komme ich schlichtweg zu dem Schluss, dass eine Versteuerung zum Verkaufszeitpunkt, unabhängig von der Haltefrist, erfolgt.

Verstehe ich dich richtig, dass du aufgrund fehlender Vorschriften/Paragaphen zu dieser Ansicht kommst? Dann würde ich ja eher argumentieren, da es keine Paragraphen dazu gibt, gibt es auch keine Versteuerung....ätschibätsch, liebes FA  Grin
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October 10, 2018, 06:44:31 AM
Nun, dann hat man immerhin eine Adresse gehabt Wink, sich also in irgendeiner Form am Kryptomarkt beteiligt.

Wir werden hier sicher keine "abschließende" Regelung treffen können, dies ist Sache des Gesetzgebers, im Rahmen eines Telefonats mit dem für sonstige Einkünfte zuständigen Mitarbeiters bei der OFD Münster, hielt dieser eine solche Besteuerung am zutreffensten.

Es geht ja im Rahmen einer Steuererklärung oft nicht darum, einen "Sachverhalt" so zurecht zu drehen, dass er einem am besten passt, dass wird ja oft dann wieder zerschossen, sondern mit Umständen zu arbeiten, die einem nutzen können.
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October 10, 2018, 06:32:05 AM
das irgendjemand einen Airdrop bekommt ohne in irgendeiner Form eine Beteiligung zu haben ist wohl ausgeschlossen.

ist zwar eher die ausnahme aber doch sowas gibt es auch. zwar wirklich selten aber ist nicht auszuschließen.
z.B. wurden damals 7,77 VIN an alle möglichen adressen versendet die irgendwo zu finden waren.

Somit komme ich schlichtweg zu dem Schluss, dass eine Versteuerung zum Verkaufszeitpunkt, unabhängig von der Haltefrist, erfolgt.

damit könnte ich leben. mMn. ist es nur wichtig dass hier endlich 100%ig fixe regeln die dann für alle gelten aufgestellt werden.
aktuell gibt es in diesem bereich so viele unklarheiten und auslegungssachen dass man es sich fast hinrechnen kann wie man möchte Smiley

@bct_ail
da hast du recht... es fehlen eig. noch viel mehr smileys die man immer wieder brauchen könnte Grin
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October 10, 2018, 06:20:52 AM
Hallo Zusammen,

ich nehme an, tyz spricht von meinem kurzen Webinar beim Crypto Club?

Die Besteuerung bei Airdrops/Bounties (und sicherlich auch bei Hardforks) ist tatsächlich ein recht kompliziertes Thema, da hier durchaus sehr unterschiedliche Betrachtungsweisen verfolgt werden können.

Es gibt Stimmen, die sehen sie als "Lotteriegewinn", dem kann ich allerdings nicht wirklich folgen, dann gibt es die Auffassung, den Coin zum Kurswert bei Erhalt zu besteuern, der nachfolgend mögliche Kursgewinn wären dann steuerlich nicht relevante Vermögenszuwächse im privaten Bereich, oder eben die von mir vertretene Auffassung, den Airdrop unabhängig von Haltefristen bei Veräußerung gegen FIAT oder natürlich auch Tausch gegen andere Kryptos in voller Höhe zu versteuern.

Wenn man es systematisch betrachtet, bestehen bei ADs/Bounties im Wesentlichen zwei steuerlich zu beachtende Faktoren:

1. Um sie zu bekommen, muss man irgendwas "tun", also entweder bereits Coins besitzen oder an irgendwelchen Aktionen teilnehmen, alos liken oder irgendwas, damit ist das hema Lotteriegewinn eigentlich schon durch, das irgendjemand einen Airdrop bekommt ohne in irgendeiner Form eine Beteiligung zu haben ist wohl ausgeschlossen.

2. Der Airdrop fließt ohne Anschaffungsvorgang zu, es gibt keine Anschaffungskosten.

Um in den Genuss der Steuerfreiheit nach einem Jahr hodln zu kommen, also in § 23 EStG, benötigt man Anschaffungskosten, da diese nicht gegeben sind, sind wir auch nicht in § 23 EStG. Es bleibt also schlichtweg nur die Auffangvorschrift aus § 22 Nr. 3 EStG und hier findet sich keine Aussage zu Spekulationsfristen.

Für § 22 EStG spricht auch, dass es sich um gelegentliche Einkünfte handelt, was auf diese Art wohl auch zutrifft.

Gegen die Versteuerung bei Zufluss und späteren steuerfreien Vermögenszuwachs spricht m.E. insbesondere der Umstand, dass es im Privatvermögen keine "Bewertungsvorschriften" wie im betrieblichen Bereich gibt (dafür gibt es im Betrieblichen allerdings auch keine steuerfreien Vermögenszuwächse).

Es würde nun die steuerliche Logik durchbrechen, im Zuflusszeitpunkt den Kurswert zu besteuern.

In manchen Beiträgen kann mann allerdings auch davon lesen, dass eine  den § 20 (Kapitalvermögen) betreffende analoge Anwendung greiufen könnte, dies halte ich für unzureffend, Kryptos werden eben nicht nach § 20 besteuerert, damit kann man sich da auch nichts analoges zu raussuchen.

Somit komme ich schlichtweg zu dem Schluss, dass eine Versteuerung zum Verkaufszeitpunkt, unabhängig von der Haltefrist, erfolgt.


Wenn man diese Betrachtung nun konsequent verfolgt, kann man allerdings auch etwas gutes darin finden.

Damit besteht nämlich die Möglichkeit, die Airdrops nach Erhalt zu veräußern und, sofern ein Potential darin gesehen wird, diese wieder zurück zu kaufen.

Dann wäre man wieder im § 23 und könnte den Vermögenszuwachs nach einem Jahr steuerfrei realisieren.

Schöne Restwoche!

Christian Densch

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October 10, 2018, 05:42:37 AM
Ich hatte kürzlich ein interessantes Gespräch mit einem Steuerexperten bei einem Krypto-Treffen. Wir hatten verschiedene Punkte hinsichtlich Kryptos u. Steuern diskutiert. Insgesamt lag er da auf Höhe der aktuell geltenden Meinungen und wie hier auch regelmäßig dargestellt.

Bei dem Punkt der Airdrops und Bounties unterschied sich seine Meinung aber. Er ist der Auffassung, dass diese nicht mit dem Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses versteuert werden müssen, sondern erst wenn diese in Fiat umgetauscht werden. Auch wenn dies erst nach Jahren des Erhalts passieren sollte. Gibt es innerhalb des Steuerrechts derartige Unsicherheiten zu dieser Sachlage, dass diese Sichtweise realistisch sein könnte?

das wäre natürlich optimal und noch besser wenn die steuer darauf bei haltezeit über ein jahr entfällt.

mole, tyz schreibt nicht, dass die steuer bei AD und Bountys bei haltezeit über ein jahr entfällt!

tyz, Unsicherheit besteht bei nahezu der gesamten Versteuerung von Kryptos. Solange der Gesetzgeber keine klaren Handlungsanweisungen gibt, leben wir hier mit einem Risiko.
Da aber schon einige ihre Steuerbescheide zurückerhalten haben und sich bei AD und Bounty auf §22 EStG bezogen haben, scheint hier das FA auf gleicher Sichtweise zu sein.
Je mehr FA diesem Folgen und je mehr Wasser den Rhein runterfließt, desto eher werden sich die Sichtweisen der FA und Steuerberater in den entsprechenden Gesetzen und Handlungsanweisungen widerspieglen.

habe ich auch nicht behauptet. habe nur den satz fertig forumuliert und kurz davon geträumt diese aussage so irgendwann fixiert im gesetz zu finden Grin

Ah, okay. So hast du das gemeint. Ein "ich Träume Smiley" gibt es hier ja leider nicht  Wink
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October 10, 2018, 04:38:16 AM
Ich hatte kürzlich ein interessantes Gespräch mit einem Steuerexperten bei einem Krypto-Treffen. Wir hatten verschiedene Punkte hinsichtlich Kryptos u. Steuern diskutiert. Insgesamt lag er da auf Höhe der aktuell geltenden Meinungen und wie hier auch regelmäßig dargestellt.

Bei dem Punkt der Airdrops und Bounties unterschied sich seine Meinung aber. Er ist der Auffassung, dass diese nicht mit dem Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses versteuert werden müssen, sondern erst wenn diese in Fiat umgetauscht werden. Auch wenn dies erst nach Jahren des Erhalts passieren sollte. Gibt es innerhalb des Steuerrechts derartige Unsicherheiten zu dieser Sachlage, dass diese Sichtweise realistisch sein könnte?

das wäre natürlich optimal und noch besser wenn die steuer darauf bei haltezeit über ein jahr entfällt.

mole, tyz schreibt nicht, dass die steuer bei AD und Bountys bei haltezeit über ein jahr entfällt!

tyz, Unsicherheit besteht bei nahezu der gesamten Versteuerung von Kryptos. Solange der Gesetzgeber keine klaren Handlungsanweisungen gibt, leben wir hier mit einem Risiko.
Da aber schon einige ihre Steuerbescheide zurückerhalten haben und sich bei AD und Bounty auf §22 EStG bezogen haben, scheint hier das FA auf gleicher Sichtweise zu sein.
Je mehr FA diesem Folgen und je mehr Wasser den Rhein runterfließt, desto eher werden sich die Sichtweisen der FA und Steuerberater in den entsprechenden Gesetzen und Handlungsanweisungen widerspieglen.

habe ich auch nicht behauptet. habe nur den satz fertig forumuliert und kurz davon geträumt diese aussage so irgendwann fixiert im gesetz zu finden Grin
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