ich bin jetzt dabei etwas klarheit in die sache zu bringen... es geht um
österreichleider konnte ich keinen thread hier finden in dem die punkte bereits aufgeklärt worden wären.
falls doch dann tut es mir leid und ich wäre sehr froh wenn jemand verlinken kann
ich habe folgende threads gefunden aber wirklich schlau wird man daraus nicht.
Steuerberater in Österreich / Wien gesucht Erfahrung Steuern auf Cryptos in Österreich hier die hoffentlich letztgültigen infos:
Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegen jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Als Veräußerungspreis (des hingegebenen Wirtschaftsgutes) sowie als Anschaffungskosten (des erworbenen Wirtschaftsgutes) ist dabei der gemeine Wert (auch Verkehrswert oder Einzelveräußerungswert genannt) des jeweils hingegebenen Wirtschaftsgutes anzusehen (vgl. § 6 Z 14 lit. a EStG). Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode).
quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.htmlnoch 2 quellen für infos: http://www.bbk-steuerberatung.at/news-detail/117.html +
https://www.bruttonetto-rechner.at/kryptowaehrungen/#steuerliche-behandlung-von-kryptowaehrungen-in-oesterreich2 themen bleiben aber komplett auf der strecke da diese thematik (zumindest signaturbounty) für leute die das forum hier nicht kennen nichtmal bekannt sind
airdrop -> beträge sind minimal aber wert zum zuflusszeitpunkt muss niedergeschrieben (in euro) und angegeben werden?
bei weitverkauf (egal ob über 1 jahr gehalten oder nicht) ist der weiterverkauf dann steuerfrei? aber ich tausche ja gegen btc oder eth. sind die dann steuerfrei in fiat zu tauschen oder gibt es wieder eine haltefrist?
bounty -> gleiches verhalten wie bei airdrops? wert zum zuflusszeitpunkt ist relevant!?
ABER! wenn ich z.B. bei einer kampagne mitmachen die mir 1000 coins/token einbringt.
diese 1000 coins/token sind lt. whitepaper das ich im vorfeld gelesen und meine rewards berechnet habe 1000 euro wert.
zum zeitpunkt vom zufluss ist entweder garnicht gelistet (also wert von 0 euro?) oder nur mit einem bruchteil von den 1000 euro.
wie soll das ablaufen? zufluss ist am 01.05. um 8 uhr. zu dem zeitpunt wert 0 euro. 2 tage später wird gelistet und der dump auf gesamtwert 300 euro passiert. 3 monate später ist alles 1000 euro wert. zum zeitpunkt von meinem steuerausgleich am 01.02. (vom folgejahr) liegt der wert bei entweder 500 oder 5000 euro. was schreibe ich in den steuerausgleich?
auch die "normalen käufe" sind interessant... also kauf von ETH und sofort weitergewechselt in z.B. IOTA. die IOTA werden ein jahr gehalten... dann keine steuer beim IOTA verkauf?
aber auch hier wechsle ich ja von IOTA zu ETH und dann euro. beim ersten ETH in IOTA tausch sollten nicht viel +/- wertänderungen auftreten da es sofort nach euro in ETH gemacht wird.
ich habe hier leider keinen steuerberater in der nähe. und schon garkeinen der sich in dem bereich auskennen würde. möchte mir hier nur einen groben überblick verschaffen um es nicht zu verabsäumen div. dinge zu dokumentieren. geplant wäre es sowieso vor dem nächsten steuerausgleich zu einem wirklich fähigen steuerberater zu gehen... auch wenn das einiges kosten wird. und nochmal zur erinnerung -> es geht um
österreichdas thema ist wirklich wichtig und daher denke ich ja schon fast drüber nach so eine FAQ für österreich anzulegen und up2date zu halten. der thread hier ist wahnsinnig hilfreich... aber durch die unterschiede von land zu land leider nur bedingt hilfreich für uns österreicher. der text wurde jetzt ja doch ziemlich umfangreich... aber da es doch viele hier interessieren sollte hat sich das schon ein paar zeilen verdient
//edit: hier noch ein interessanter link über mögliche änderungen.
Bei beiden Änderungen geht es um die steuerrechtlich wesentliche Unterscheidung, ob realisierte Gewinne aus Kurssteigerungen von Kryptowährungen "Einkünfte aus Kapitalvermögen" gemäß § 27 Einkommensteuergesetz darstellen und damit ohne Rücksicht auf die Haltedauer mit 27,5% zu versteuern sind, oder es sich um Spekulationsgeschäfte im Sinne des § 31 Einkommensteuergesetz handelt und die Haltedauer entscheidend wird (bis zu einem Jahr: steuerpflichtig zum individuellen Satz; länger als ein Jahr: keine Steuerpflicht).
wurde aber abgelehnt und daher keine änderungen seit anfang 2018.
https://www.bitcoin-austria.at/de/artikel/steuern-bitcoin-privatvermoegen-aenderung//edit: habe mich noch kurz durch das Forum gewühlt und 2 zusätzliche Threads gefunden:
https://bitcointalksearch.org/topic/--2605868https://bitcointalksearch.org/topic/steuer-auf-airdrops-3469516Das Thema kommt immer wieder und wird für uns Österreicher nicht wirklich ausreichend aufbereitet beantwort.
Ich werde mir in einer ruhigen Minute (Stunde) Zeit nehmen und das Projekt der FAQ angehen