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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 87. (Read 1136514 times)

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September 17, 2018, 10:26:50 AM
Ohne es zu 100% zu wissen, sollte die Bounty über den Einkommensteuersatz versteuert werden sobald ein Verkauf erfolgt. Du hast ja im Prinzip Anforderungen (Arbeit) erfüllen müssen bei der Kampagne.

So würde ich das Interpretieren, aber ein Steuerberater wird dir da bestimmt weiterhelfen können, oder hat schon jemand Erfahrung mit Bountys?

ja ich denke auch dass hier der einkommenssteuersatz greift. es war ja keine schenkung sondern es musste etwas dafür gemacht werden... die frage ist nur wann? also welcher wert eingetragen werden muss. ich denke mal das muss schon beim erhalt passieren und nicht erst wenn verkauft wird. aber wert lt. whitepaper? wert vom listing? dann wäre es auch egal ob die haltefrist von 12 monaten eingehalten wird... weil versteuert hat man dann ja bereits Grin fragen über fragen... aber ich bin dran einen steuerberater hier aufzutreiben und dann gibt es hoffentlich konkrete infos. aber eig. müsste es ja hier jemanden geben der damit schon zu tun hatte Grin
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September 17, 2018, 10:10:47 AM
Ohne es zu 100% zu wissen, sollte die Bounty über den Einkommensteuersatz versteuert werden sobald ein Verkauf erfolgt. Du hast ja im Prinzip Anforderungen (Arbeit) erfüllen müssen bei der Kampagne.

So würde ich das Interpretieren, aber ein Steuerberater wird dir da bestimmt weiterhelfen können, oder hat schon jemand Erfahrung mit Bountys?
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September 14, 2018, 09:07:23 AM
ich bin jetzt dabei etwas klarheit in die sache zu bringen... es geht um österreich
leider konnte ich keinen thread hier finden in dem die punkte bereits aufgeklärt worden wären.
falls doch dann tut es mir leid und ich wäre sehr froh wenn jemand verlinken kann Smiley

ich habe folgende threads gefunden aber wirklich schlau wird man daraus nicht.
Steuerberater in Österreich / Wien gesucht
Erfahrung Steuern auf Cryptos in Österreich

hier die hoffentlich letztgültigen infos:
Quote
Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegen jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Als Veräußerungspreis (des hingegebenen Wirtschaftsgutes) sowie als Anschaffungskosten (des erworbenen Wirtschaftsgutes) ist dabei der gemeine Wert (auch Verkehrswert oder Einzelveräußerungswert genannt) des jeweils hingegebenen Wirtschaftsgutes anzusehen (vgl. § 6 Z 14 lit. a EStG). Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen  Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode).

quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html
noch 2 quellen für infos: http://www.bbk-steuerberatung.at/news-detail/117.html + https://www.bruttonetto-rechner.at/kryptowaehrungen/#steuerliche-behandlung-von-kryptowaehrungen-in-oesterreich

2 themen bleiben aber komplett auf der strecke da diese thematik (zumindest signaturbounty) für leute die das forum hier nicht kennen nichtmal bekannt sind Grin

airdrop -> beträge sind minimal aber wert zum zuflusszeitpunkt muss niedergeschrieben (in euro) und angegeben werden?
bei weitverkauf (egal ob über 1 jahr gehalten oder nicht) ist der weiterverkauf dann steuerfrei? aber ich tausche ja gegen btc oder eth. sind die dann steuerfrei in fiat zu tauschen oder gibt es wieder eine haltefrist?

bounty -> gleiches verhalten wie bei airdrops? wert zum zuflusszeitpunkt ist relevant!?
ABER! wenn ich z.B. bei einer kampagne mitmachen die mir 1000 coins/token einbringt.
diese 1000 coins/token sind lt. whitepaper das ich im vorfeld gelesen und meine rewards berechnet habe 1000 euro wert.
zum zeitpunkt vom zufluss ist entweder garnicht gelistet (also wert von 0 euro?) oder nur mit einem bruchteil von den 1000 euro.
wie soll das ablaufen? zufluss ist am 01.05. um 8 uhr. zu dem zeitpunt wert 0 euro. 2 tage später wird gelistet und der dump auf gesamtwert 300 euro passiert. 3 monate später ist alles 1000 euro wert. zum zeitpunkt von meinem steuerausgleich am 01.02. (vom folgejahr) liegt der wert bei entweder 500 oder 5000 euro. was schreibe ich in den steuerausgleich?

auch die "normalen käufe" sind interessant... also kauf von ETH und sofort weitergewechselt in z.B. IOTA. die IOTA werden ein jahr gehalten... dann keine steuer beim IOTA verkauf?
aber auch hier wechsle ich ja von IOTA zu ETH und dann euro. beim ersten ETH in IOTA tausch sollten nicht viel +/- wertänderungen auftreten da es sofort nach euro in ETH gemacht wird.

ich habe hier leider keinen steuerberater in der nähe. und schon garkeinen der sich in dem bereich auskennen würde. möchte mir hier nur einen groben überblick verschaffen um es nicht zu verabsäumen div. dinge zu dokumentieren. geplant wäre es sowieso vor dem nächsten steuerausgleich zu einem wirklich fähigen steuerberater zu gehen... auch wenn das einiges kosten wird. und nochmal zur erinnerung -> es geht um österreich

das thema ist wirklich wichtig und daher denke ich ja schon fast drüber nach so eine FAQ für österreich anzulegen und up2date zu halten. der thread hier ist wahnsinnig hilfreich... aber durch die unterschiede von land zu land leider nur bedingt hilfreich für uns österreicher. der text wurde jetzt ja doch ziemlich umfangreich... aber da es doch viele hier interessieren sollte hat sich das schon ein paar zeilen verdient Smiley

//edit: hier noch ein interessanter link über mögliche änderungen.
Quote
Bei beiden Änderungen geht es um die steuerrechtlich wesentliche Unterscheidung, ob realisierte Gewinne aus Kurssteigerungen von Kryptowährungen "Einkünfte aus Kapitalvermögen" gemäß § 27 Einkommensteuergesetz darstellen und damit ohne Rücksicht auf die Haltedauer mit 27,5% zu versteuern sind, oder es sich um Spekulationsgeschäfte im Sinne des § 31 Einkommensteuergesetz handelt und die Haltedauer entscheidend wird (bis zu einem Jahr: steuerpflichtig zum individuellen Satz; länger als ein Jahr: keine Steuerpflicht).
wurde aber abgelehnt und daher keine änderungen seit anfang 2018.
https://www.bitcoin-austria.at/de/artikel/steuern-bitcoin-privatvermoegen-aenderung

//edit: habe mich noch kurz durch das Forum gewühlt und 2 zusätzliche Threads gefunden:
https://bitcointalksearch.org/topic/--2605868
https://bitcointalksearch.org/topic/steuer-auf-airdrops-3469516

Das Thema kommt immer wieder und wird für uns Österreicher nicht wirklich ausreichend aufbereitet beantwort.
Ich werde mir in einer ruhigen Minute (Stunde) Zeit nehmen und das Projekt der FAQ angehen Smiley
qwk
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September 13, 2018, 06:22:55 AM
Bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags sind die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie den Steuerfestsetzungen des Veranlagungszeitraums, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag festgestellt wird, und des Veranlagungszeitraums, in dem ein Verlustrücktrag vorgenommen werden kann, zu Grunde gelegt worden sind; § 171 Absatz 10, § 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 351 Absatz 2 der Abgabenordnung sowie § 42 der Finanzgerichtsordnung gelten entsprechend.

Und hier bin ich -geistig- raus.
Selbst Juristen wären ohne erläuternde Literatur oft aufgeschmissen.
Da unterscheidet sich die Juristerei von heute nicht von der katholischen Kirche im Mittelalter Roll Eyes
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September 08, 2018, 05:17:02 PM

Laienmeinung: Zur Frage, ob VERLUSTE geltend gemacht werden können, verweise ich auf § 22 Nr. 3 Satz 4 EStG. Mmn nach können auch hier wieder nur innerhalb der gleichen Einkunftsart (horizonzal) Verluste im gleichen Kalenderjahr geltend gemacht werden.

§ 22 liest sich ganz furchtbar für jeden, der gerade weiß, dass "Jura" nicht nur ein Zeitalter ist.

Ich zitiere mal, was ich als "Nr. 3 Satz 4" identifiert habe:
 
Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Leistungen im Sinne des Satzes 1 erzielt hat oder erzielt; § 10d Absatz 4 gilt entsprechend;

Bis hier habe ich das Gefühl, mitzukommen.

Heißt doch, dass Verluste, die 2018 entstehen mit den (bereits mit der Steuererklärung für 2017 angegebenen) Gewinnen -rückwirkend- verrechnet werden kann, oder?
____________________________

Also kommen wir zu § 10d Absatz 4:

Bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags sind die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie den Steuerfestsetzungen des Veranlagungszeitraums, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag festgestellt wird, und des Veranlagungszeitraums, in dem ein Verlustrücktrag vorgenommen werden kann, zu Grunde gelegt worden sind; § 171 Absatz 10, § 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 351 Absatz 2 der Abgabenordnung sowie § 42 der Finanzgerichtsordnung gelten entsprechend.

Und hier bin ich -geistig- raus.

____________________________

Wie ist es denn jetzt im konkreten Beispiel?

2017: 10.000 EUR Gewinn durch Kryptotrading erzielt, angegeben, vom FF zum Jahresgehalt (nicht selbstständige Arbeit) addiert, entsprechend versteuert, bezahlt alles gut.

2018:  5.000 EUR Verlust durch Kryptotrading erzielt - "-5.000 EUR" in die Zeilen 41-47 in Anlage SO bei Steuererklärung für 2018, wird vom Jahresgehalt (nicht selbstständige Arbeit) abgezogen

So wäre es - eindimensional - logisch & fair.

Aber hey... so einfach wird es wohl nicht sein - oder?

Nein es wird nur zwischen gleichen Einkommensarten gerechnet. Crypto Verlust kann nur gegen Crypto Gewinn gerechnet werden. Ich habe oben einen Link gepostet. Da steht alles.

Bei dir: deine 5000€ Verlust werden gegen deine 10000€ Gewinn gerechnet. Du wirst also die Hälfte der Steuerzahlung zurück erhalten. Nennt sich Verlustrücktrag...
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September 08, 2018, 10:33:57 AM

Laienmeinung: Zur Frage, ob VERLUSTE geltend gemacht werden können, verweise ich auf § 22 Nr. 3 Satz 4 EStG. Mmn nach können auch hier wieder nur innerhalb der gleichen Einkunftsart (horizonzal) Verluste im gleichen Kalenderjahr geltend gemacht werden.

§ 22 liest sich ganz furchtbar für jeden, der gerade weiß, dass "Jura" nicht nur ein Zeitalter ist.

Ich zitiere mal, was ich als "Nr. 3 Satz 4" identifiert habe:
 
Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Leistungen im Sinne des Satzes 1 erzielt hat oder erzielt; § 10d Absatz 4 gilt entsprechend;

Bis hier habe ich das Gefühl, mitzukommen.

Heißt doch, dass Verluste, die 2018 entstehen mit den (bereits mit der Steuererklärung für 2017 angegebenen) Gewinnen -rückwirkend- verrechnet werden kann, oder?
____________________________

Also kommen wir zu § 10d Absatz 4:

Bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags sind die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie den Steuerfestsetzungen des Veranlagungszeitraums, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag festgestellt wird, und des Veranlagungszeitraums, in dem ein Verlustrücktrag vorgenommen werden kann, zu Grunde gelegt worden sind; § 171 Absatz 10, § 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 351 Absatz 2 der Abgabenordnung sowie § 42 der Finanzgerichtsordnung gelten entsprechend.

Und hier bin ich -geistig- raus.

____________________________

Wie ist es denn jetzt im konkreten Beispiel?

2017: 10.000 EUR Gewinn durch Kryptotrading erzielt, angegeben, vom FF zum Jahresgehalt (nicht selbstständige Arbeit) addiert, entsprechend versteuert, bezahlt alles gut.

2018:  5.000 EUR Verlust durch Kryptotrading erzielt - "-5.000 EUR" in die Zeilen 41-47 in Anlage SO bei Steuererklärung für 2018, wird vom Jahresgehalt (nicht selbstständige Arbeit) abgezogen

So wäre es - eindimensional - logisch & fair.

Aber hey... so einfach wird es wohl nicht sein - oder?
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September 08, 2018, 10:16:30 AM
Auf btc-echo (https://www.btc-echo.de/verlaengerung-der-spekulationsfrist-von-kryptowaehrungen-auf-10-jahre/) gibt es einen Gastkommentar von cryptotax bezüglich der Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG.

Sie geben einige Gründe an, weshalb sie einer Verlängerung nicht zustimmen.
Quote
Unter Berücksichtigung der dargelegten Argumente sollte eine Verlängerung der Spekulationsfrist durch Einnahmen aus Kryptoassets regelmäßig unbegründet sein. Die Fristverlängerung versteht sich als Missbrauchsbekämpfungsvorschrift, welche ferner aus einem konkreten Steuersparmodell geboren wurde. Da Kryptowährungen keinem substanzbedingten Wertverfall unterliegen, ist eine Ausgestaltung als Steuersparmodell unmöglich. Hinzu kommt, dass potentielle Erträge in vielen Fällen nicht auf den Einsatz des Wirtschaftsguts, sondern auf systembedingte Leistungsangebote zurückzuführen sind.

Aber wie es so ist, setzen sie sich nicht 100%-ig fest. Denn sonst hätten sie diesen Satz am Ende ausgelassen:
Quote
Bei signifikanten Investitionsbeträgen ist es jedoch aus Risikogesichtspunkten durchaus ratsam, eine rechtsverbindliche Auskunft gemäß § 89 AO vor Beginn der Tätigkeit einzuholen.


Ich würde mich wirklich mal über Rückmeldungen von Usern freuen, die ihre Bescheide schon bekommen haben.

Also ich habe 2 eingereicht (einen für mich, einen für meine Lebensgefährtin).

Während meiner noch nicht bearbeitet wurde, war der meiner Lebensgefährtin nach wenigen Wochen anstandslos durch, also keine Nachfragen.

In beiden Fällen habe ich lediglich alle Trade-Resultate in eine Übersicht gepackt (BTC: X EUR Verlust // ETH: X EUR Gewinn // ... ) und die Zeilen 41-47 in Anlage SO ausgefüllt.

Nr. 2 ist nun auch ohne Rückfragen durch & verrechnet  Cool
sr. member
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September 03, 2018, 06:25:55 AM
@qwk
Du könntest im OP den folgenden Satz ändern, da ab der Steuererklärung 2018 eine neue
Abgabefrist für die Steuerklärung (31.07) gilt.

...
Steuererklärung: für eure Steuererklärung habt ihr bis zum 31.05. Zeit.
...

Siehe z.B. Punkt 3.2 dieser Zusammenfassung der Ziele des Steuermodernisierungsgesetzes:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2016/08/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-4-Modernisierung-des-Besteuerungsverfahrens.html

Quote
Die allgemeine Steuererklärungsfrist für alle Steuerpflichtigen nach § 149 Absatz 2 AO wird von fünf auf sieben Monate verlängert.
Damit erübrigen sich viele Fristverlängerungsanträge nicht beratener Steuerpflichtiger. Hinzu kommt, dass die gesetzlichen
Voraussetzungen für eine – in der Praxis regelmäßig großzügig gewährte – Fristverlängerung sich in der Hinsicht nicht geändert haben (§ 109 Absatz 1 AO).
newbie
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September 03, 2018, 04:55:33 AM
Moin,

wie sieht das denn Steuertechnisch aus wenn ich auf einer Plattform z.B. 100 Coins in einen Fundmanager investiere und dieser innerhalb einer Zeit X z.B. einen Gewinn von 10% erzielt. Die Auszahlung würde dann wieder in Form dieser Coins erfolgen. Also hätte ich nach der Investitionsdauer 110 Token. Angenommen der Preis bleibt über diesen Zeitraum komplett stabil bei 1€ dann hätte ich einen Gewinn von 10€ den ich steuerlich angeben muss.

Ist dies denn dann genauso wie POS zu behandeln oder unter welchen Punkt fällt dies?

legendary
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September 02, 2018, 09:54:25 AM
Aber im Endeffekt auch kein Beinbruch, da du deine Verluste aus diesem Jahr einfach gegen die Gewinne aus 2017 gegenrechnen kannst. Im Endeffekt schuldet du nur die komplette Differenz.
Ja aber das bringt mir doch nur was wenn ich über meinen versteuerten Gewinn komme?
Wenn ich 2018 Verlust gegenüber meinem verstreuten Gewinn 2017 mache kriege ich die Differenz an gezahlten Steuern doch nicht zurück?

Doch deine Verluste des Folgejahren kannst du gegen den Gewinn im Vorjahr geltend machen! Das nennt sich Verlustrücktrag und ist auf das vorherige Jahr anwendbar.
Natürlich must du erst die Steuer für 2017 abgeben. Daraus ergibt sich eine Steuerschuld. Dann an Januar kannst du die Erklärung für 2018 abgeben und du kannst den Verlust aus 2018 gegen 2017 zurücktragen.

Verluste können jedoch innerhalb des § 23 EStG nach Maßgabe des § 10d Abs. 1 Satz 5 EStG zeitlich vor- oder zurückgetragen werden, d. h. Verluste können historische und zukünftige Gewinne mindern. Zeitlich begrenzt ist der sog. Verlustrücktrag auf das vorangegangene Jahr. Ein Verlustvortrag unterliegt hingegen keiner zeitlichen Begrenzung und damit kann man ihn unbegrenzt in der Zukunft nutzen.

Das Funktioniert natürlich nur bei gleichen Einkunftsarten! Also du kannst keine Devisen Verluste gegen Crypto Gewinne geltend machen.

Ich rate zu einem Steuerberater! Der kann das händeln und es lohnt sich. Meiner hatte auch keine Ahnung. Von crypto, aber er weiß wie man mit dem Fa umgeht...

Edit: hier ist es schön beschrieben :

https://cryptotax.io/de/steuerliche-behandlung-von-verlusten-bei-kryptowahrungen/
newbie
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September 01, 2018, 06:06:19 PM
Aber im Endeffekt auch kein Beinbruch, da du deine Verluste aus diesem Jahr einfach gegen die Gewinne aus 2017 gegenrechnen kannst. Im Endeffekt schuldet du nur die komplette Differenz.
Ja aber das bringt mir doch nur was wenn ich über meinen versteuerten Gewinn komme?
Wenn ich 2018 Verlust gegenüber meinem verstreuten Gewinn 2017 mache kriege ich die Differenz an gezahlten Steuern doch nicht zurück?
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August 30, 2018, 01:18:32 PM
@qwk
Ich habe mich wohl zu unpräzise ausgedrückt, deine Aufzählung ist genau das was ich gemeint habe.
Aber wie passen deine
Quote
Alle weiteren Möglichkeiten, mittels Aufstellung einzelner Trades einen "genaueren" Gewinn zu ermitteln, dienen ausschließlich dazu, deine Steuerlast vielleicht ein wenig zu senken (weil du z.B. für einen Teil deiner Coins Steuer-"freiheit" wegen Haltefrist erreicht hast).
und B4rfs Aussage
Quote
Aber du hast richtig erkannt das man trotz hoher Steuern die gezahlt werden müssten kein Gewinn mehr haben könnte. Und daher verkaufen zum Jahresende viele die Coins welche seit dem Einkauf im Preis gesunken sind um die Verluste noch im selben Jahr geltend zu machen und mit den Gewinnen zu verrechnen.
zusammen?

Also nochmal, wenn mein Gewinn laut der Berechnung per Trade am 31.12.17 höher ist als meine reelle Differenz 01.01.17->31.12.17 muss ich dann Steuern nach der Trade-Berechnung zahlen oder kann ich auch die Differenz nehmen?

Das ist eigentlich ganz einfach. Wenn du am 31.12 einmal trades und alles meinetwegen von ETH in btc tauschst, dann hast du genau deine Differenz realisiert. Alles über das ganze Jahr gerechnet wird genau den Betrag ergeben.

Wenn du diese Realisierung aber nicht entsprechend gemacht hast, sondern dein letzter Trade z. B. MITTE Dezember zum Hochpunkt gemacht hast und dann gehalten hast, dann gilt leider der letzte Trade. Welcome to the Club und lerne deine Steuern zu steuern und klug zu traden!

Aber im Endeffekt auch kein Beinbruch, da du deine Verluste aus diesem Jahr einfach gegen die Gewinne aus 2017 gegenrechnen kannst. Im Endeffekt schuldet du nur die komplette Differenz.
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August 30, 2018, 09:28:44 AM
@qwk
Ich habe mich wohl zu unpräzise ausgedrückt, deine Aufzählung ist genau das was ich gemeint habe.
Aber wie passen deine
Quote
Alle weiteren Möglichkeiten, mittels Aufstellung einzelner Trades einen "genaueren" Gewinn zu ermitteln, dienen ausschließlich dazu, deine Steuerlast vielleicht ein wenig zu senken (weil du z.B. für einen Teil deiner Coins Steuer-"freiheit" wegen Haltefrist erreicht hast).
und B4rfs Aussage
Quote
Aber du hast richtig erkannt das man trotz hoher Steuern die gezahlt werden müssten kein Gewinn mehr haben könnte. Und daher verkaufen zum Jahresende viele die Coins welche seit dem Einkauf im Preis gesunken sind um die Verluste noch im selben Jahr geltend zu machen und mit den Gewinnen zu verrechnen.
zusammen?

Also nochmal, wenn mein Gewinn laut der Berechnung per Trade am 31.12.17 höher ist als meine reelle Differenz 01.01.17->31.12.17 muss ich dann Steuern nach der Trade-Berechnung zahlen oder kann ich auch die Differenz nehmen?
qwk
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August 30, 2018, 06:32:36 AM
Warum wird nicht einfach die Differenz 01.01.2017 <-> 31.12.2017 in € - Einzahlungen + Auszahlungen besteuert?
Weil dein "Einkommen" oder deine "Einkünfte" ja nicht nur aus Euros auf dem Bankkonto bestehen.
Ansonsten könnte ja jeder Milliardär komplett steuerfrei leben, wenn er einfach nur noch in Bitcoins bleibt Roll Eyes
(edit: bitte keine Kommentare darüber, dass Milliardäre sowieso genug Möglichkeiten haben, Steuern zu sparen)

Was allerdings geht, ist sehr wohl eine "vereinfachte" Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Differenz deines Vermögens zwischen 01.01. und 31.12., umgerechnet in EUR ist das Maximum dessen, was du zu versteuern hast.
Wenn du zwischenzeitlich Geld ausgegeben hast, musst du das natürlich auch noch dazurechnen.

Z.B. du hast am 01.01.2017 genau 100.000 EUR in Bitcoins, Ether + Euros auf dem Bankkonto.
Im Laufe des Jahres kaufst du dir einen Lamborghini für 300.000 EUR.
Am 31.12.2017 hast du dann 800.000 EUR in Bitcoins, Ether + Euros auf dem Bankkonto.
Dein "Gewinn" in dem Jahr sind also
800.000 (Vermögen 31.12.)
+ 300.000 (Kauf Lambo)
- 100.000 (Vermögen 01.01.)
= 1.000.000 EUR.
Diesen Gewinn kannst du voll versteuern.

Wenn du im Laufe des Jahres ständig mit vollem Einsatz Daytrading betrieben hast, wird das auch stimmen.
Alle weiteren Möglichkeiten, mittels Aufstellung einzelner Trades einen "genaueren" Gewinn zu ermitteln, dienen ausschließlich dazu, deine Steuerlast vielleicht ein wenig zu senken (weil du z.B. für einen Teil deiner Coins Steuer-"freiheit" wegen Haltefrist erreicht hast).
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August 30, 2018, 04:11:40 AM
Warum wird nicht einfach die Differenz 01.01.2017 <-> 31.12.2017 in € - Einzahlungen + Auszahlungen besteuert?
Denn das ist doch eigentlich der reelle Gewinn den ich exakt zu diesem Zeitpunkt erzielt habe/erzielen könnte.

Unterscheide:
a.) Fiat -> Coin A-> Fiat
b.) Fiat -> Coin A -> Coin B -> Coin C -> Fiat
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August 30, 2018, 12:44:16 AM
Kann mir jemand den Sinn der Besteuerung jedes einzelnen Trades erklären?
Warum wird nicht einfach die Differenz 01.01.2017 <-> 31.12.2017 in € - Einzahlungen + Auszahlungen besteuert?
Denn das ist doch eigentlich der reelle Gewinn den ich exakt zu diesem Zeitpunkt erzielt habe/erzielen könnte.
Wenn ich im Dez. nicht mehr trade und der Kurs halbiert sich muss ich Steuern auf einen Gewinn zahlen den ich nie erzielt habe und zu diesem Zeitpunkt auch nicht erzielen kann.

Du fragst ernsthaft nach dem Sinn der Umsetzung eines Steuergesetzes?
Ich denke darüber sind wir in Deutschland bereits weit hinaus.
Aber du hast richtig erkannt das man trotz hoher Steuern die gezahlt werden müssten kein Gewinn mehr haben könnte. Und daher verkaufen zum Jahresende viele die Coins welche seit dem Einkauf im Preis gesunken sind um die Verluste noch im selben Jahr geltend zu machen und mit den Gewinnen zu verrechnen.
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August 29, 2018, 07:01:09 PM
Kann mir jemand den Sinn der Besteuerung jedes einzelnen Trades erklären?
Warum wird nicht einfach die Differenz 01.01.2017 <-> 31.12.2017 in € - Einzahlungen + Auszahlungen besteuert?
Denn das ist doch eigentlich der reelle Gewinn den ich exakt zu diesem Zeitpunkt erzielt habe/erzielen könnte.
Wenn ich im Dez. nicht mehr trade und der Kurs halbiert sich muss ich Steuern auf einen Gewinn zahlen den ich nie erzielt habe und zu diesem Zeitpunkt auch nicht erzielen kann.
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August 28, 2018, 09:29:19 AM
Ich erbringe keine Leistung. Delegates entscheiden selbst ob und wie viel sie an ihre Voter verschenken. Ich gebe lediglich Delegates, welche ich für fähig halte, das Netzwerk abzusichern, meine Stimme. Das würde ich auch ohne Geschenke machen. Gegen die Geschenke kann man sich nicht wehren. Die werden automatisch von den Delegates an ihre Voter verteilt.
Ich habe mich mit dem System "DPoS" noch nie beschäftigt. Würdest du sagen, dass du (oder besser: ein typischer Nutzer deiner Coin in deiner Situation) deine "Leistung", also das "voten", auch ohne Aussicht auf diese Geschenke erbringen würdest?

Ist also der Erhalt dieser "Geschenke" normalerweise die Motivation für das "voten"?

Versteh mich da nicht falsch, ich will dir hier nicht einreden, dass du keine "Geschenke" erhältst, sondern die Frage klären, ob das FA das so sehen würde Wink

Bei anderen DPoS Coins redet man jedenfalls nicht so um den heißen Brei.  Grin
Da wählt man natürlich Delegates, die möglichst viel ausschütten bzw geringe Gebühren haben und dabei zuverlässig sind. Darauf ist das ganze Anreizsystem schließlich aufgebaut.

Mit etwas Phantasie könnte man es vielleicht als Airdrop einordnen. Das Delegieren entspricht der Eintragung in eine Liste und die Einträge auf dieser Liste bekommen Airdrops.

Sollte es allerdings eine Schenkung sein, dann müsste man wahrscheinlich noch die Freibeträge berücksichtigen. Das wären unter Nichtverwandten 20.000€ alle 10 Jahre (keine Gewähr). Die Prozentsätze ricten sich auch nicht nach denen der Einkommenssteuer.

https://www.smart-rechner.de/schenkungssteuer/rechner.php

Ich kann mich nicht erinnern, dass hier im Thread jemand nachweisbar eine Schenkung durchgesetzt hat.
Ich sehe DPoS als sonstige Einkünfte § 22 EStG an, da man hier etwas aktiv machen muss. Also mit Erhalt versteuern, Verkauf steuerfrei, keine Haltefrist.

Ansonsten, sich mit FA oder Steuerberater in Verbindung setzen. https://bitcointalksearch.org/topic/steuerberater-im-deutschsprachigen-raum-mit-bitcoin-kompetenz-liste-2194973

sr. member
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August 27, 2018, 04:44:58 PM
Ich erbringe keine Leistung. Delegates entscheiden selbst ob und wie viel sie an ihre Voter verschenken. Ich gebe lediglich Delegates, welche ich für fähig halte, das Netzwerk abzusichern, meine Stimme. Das würde ich auch ohne Geschenke machen. Gegen die Geschenke kann man sich nicht wehren. Die werden automatisch von den Delegates an ihre Voter verteilt.
Ich habe mich mit dem System "DPoS" noch nie beschäftigt. Würdest du sagen, dass du (oder besser: ein typischer Nutzer deiner Coin in deiner Situation) deine "Leistung", also das "voten", auch ohne Aussicht auf diese Geschenke erbringen würdest?

Ist also der Erhalt dieser "Geschenke" normalerweise die Motivation für das "voten"?

Versteh mich da nicht falsch, ich will dir hier nicht einreden, dass du keine "Geschenke" erhältst, sondern die Frage klären, ob das FA das so sehen würde Wink

Bei anderen DPoS Coins redet man jedenfalls nicht so um den heißen Brei.  Grin
Da wählt man natürlich Delegates, die möglichst viel ausschütten bzw geringe Gebühren haben und dabei zuverlässig sind. Darauf ist das ganze Anreizsystem schließlich aufgebaut.

Mit etwas Phantasie könnte man es vielleicht als Airdrop einordnen. Das Delegieren entspricht der Eintragung in eine Liste und die Einträge auf dieser Liste bekommen Airdrops.

Sollte es allerdings eine Schenkung sein, dann müsste man wahrscheinlich noch die Freibeträge berücksichtigen. Das wären unter Nichtverwandten 20.000€ alle 10 Jahre (keine Gewähr). Die Prozentsätze ricten sich auch nicht nach denen der Einkommenssteuer.

https://www.smart-rechner.de/schenkungssteuer/rechner.php



legendary
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August 27, 2018, 04:44:10 PM
Versteh mich da nicht falsch, ich will dir hier nicht einreden, dass du keine "Geschenke" erhältst, sondern die Frage klären, ob das FA das so sehen würde Wink
Ob er selbst nun "Geschenke" erhält, oder nicht, ist in dem Beispiel sowieso weniger relevant,
da bei den angegebenen Summen ohnehin Steuern anfallen werden.

Viel wichtiger ist doch die Frage, an wen er "spendet".
Um durch Spenden die Steuerlast zu senken, sollten das nämlich schon gemeinnützige Organisationen sein, von denen er dann auch eine entsprechende Bescheinigung erhält.
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