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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 90. (Read 1142948 times)

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July 18, 2018, 08:00:09 AM
Darfst Du machen wie Du willst, aber alle anderen sind gewarnt. Es wurde ja auch in den anderen Beiträgen oft genug gezeigt, dass "Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten" und "Ich habe mich immer an die Gesetze gehalten" nicht vor ernsthaftem Schaden schützt.

Wer sich trotzdem dem Risiko aussetzen möchte, darf das gerne machen. Ganz Nach dem Motto: Jeder ist seines eigenen Unglückes Schmied.

Welcher ernsthafte Schaden entsteht den bei einer Hausdurchsuchung? Oder stört Dich etwa das was die Nachbaren über Dich denken?
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July 18, 2018, 06:16:03 AM
Darfst Du machen wie Du willst, aber alle anderen sind gewarnt. Es wurde ja auch in den anderen Beiträgen oft genug gezeigt, dass "Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten" und "Ich habe mich immer an die Gesetze gehalten" nicht vor ernsthaftem Schaden schützt.

Wer sich trotzdem dem Risiko aussetzen möchte, darf das gerne machen. Ganz Nach dem Motto: Jeder ist seines eigenen Unglückes Schmied.
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July 18, 2018, 06:07:24 AM
Und das zurecht.

Alles Panikmache. Wenn es ein Großer Betrag ist, der auch Steuerfrei ist und eine Haltefrist >1 Jahr hat empfehle ich
immer und immer wieder diesen einzutragen. Lasst doch das Finanzamt sehen was Sache ist.

Damit hätte der junge Mann sich einiges an Ärger erspart. PS: War es bei dem Crash Martin G. ? Ansonsten glaube ich der Geschichte nicht.
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July 18, 2018, 04:26:55 AM
Und das zurecht.
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July 18, 2018, 04:20:06 AM
Und wovor hast Du Angst? Wenn Du alles angibst ist es doch kein Problem.

Ich glaube eher, der/die User(in) hat "Angst" bezüglich nachfragen seitens des FA, wenn das Jahreseinkommen plötzlich 10x höher ist als sonst.

Habe irgendwie Angst dem fa plötzlich einen enormen peak im Jahreseinkommen anzugeben...

Wo ist da das Problem? Einfach sagen wie es dazu kam und fertig.

Es gibt auch Menschen, die nicht so cool mit dem FA agieren und eher zurückhaltend auf behördliche Nachfragen reagieren.
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July 18, 2018, 03:34:33 AM
Und wovor hast Du Angst? Wenn Du alles angibst ist es doch kein Problem.

Ich glaube eher, der/die User(in) hat "Angst" bezüglich nachfragen seitens des FA, wenn das Jahreseinkommen plötzlich 10x höher ist als sonst.

Habe irgendwie Angst dem fa plötzlich einen enormen peak im Jahreseinkommen anzugeben...

Wo ist da das Problem? Einfach sagen wie es dazu kam und fertig.
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July 18, 2018, 02:59:44 AM
Und wovor hast Du Angst? Wenn Du alles angibst ist es doch kein Problem.

Ich glaube eher, der/die User(in) hat "Angst" bezüglich nachfragen seitens des FA, wenn das Jahreseinkommen plötzlich 10x höher ist als sonst.

Habe irgendwie Angst dem fa plötzlich einen enormen peak im Jahreseinkommen anzugeben...
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July 18, 2018, 12:07:35 AM
Auf btc-echo (https://www.btc-echo.de/verlaengerung-der-spekulationsfrist-von-kryptowaehrungen-auf-10-jahre/) gibt es einen Gastkommentar von cryptotax bezüglich der Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG.

Sie geben einige Gründe an, weshalb sie einer Verlängerung nicht zustimmen.
Quote
Unter Berücksichtigung der dargelegten Argumente sollte eine Verlängerung der Spekulationsfrist durch Einnahmen aus Kryptoassets regelmäßig unbegründet sein. Die Fristverlängerung versteht sich als Missbrauchsbekämpfungsvorschrift, welche ferner aus einem konkreten Steuersparmodell geboren wurde. Da Kryptowährungen keinem substanzbedingten Wertverfall unterliegen, ist eine Ausgestaltung als Steuersparmodell unmöglich. Hinzu kommt, dass potentielle Erträge in vielen Fällen nicht auf den Einsatz des Wirtschaftsguts, sondern auf systembedingte Leistungsangebote zurückzuführen sind.

Aber wie es so ist, setzen sie sich nicht 100%-ig fest. Denn sonst hätten sie diesen Satz am Ende ausgelassen:
Quote
Bei signifikanten Investitionsbeträgen ist es jedoch aus Risikogesichtspunkten durchaus ratsam, eine rechtsverbindliche Auskunft gemäß § 89 AO vor Beginn der Tätigkeit einzuholen.


Ich würde mich wirklich mal über Rückmeldungen von Usern freuen, die ihre Bescheide schon bekommen haben.

Ich hab meinen Steuerbescheid schon vor einigen Monaten erhalten. Es wurde ohne Rücksprache alles akzeptiert. Ich habe lediglich einen Anfangswert und Endwert eingetragen mit Datum 01.01 und 31.12,
die Einzeltrades hätte ich in Excel da bei Rückfragen. Aber keiner kam auf mich zu... Ich denke die dachten sich... nehmen wir lieber mit das Geld bevor er noch steuerfrei ist... immerhin ging es um einen sehr hohen Betrag.

Darf man fragen wie hoch die Steuer ausgefallen ist? Hoch ist so relativ... Für einige sind ein paar tausend hoch... Reicht auch ob 6stellig oder weniger
Habe irgendwie Angst dem fa plötzlich einen enormen peak im Jahreseinkommen anzugeben...

Vielen Dank

Höherer 6 stelliger Bereich welcher gezahlt werden musste.
Und wovor hast Du Angst? Wenn Du alles angibst ist es doch kein Problem. Angst haben heisst immer man hat Dreck am stecken. Das rieche ich sofort  Cool
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July 17, 2018, 04:18:26 PM
Auf btc-echo (https://www.btc-echo.de/verlaengerung-der-spekulationsfrist-von-kryptowaehrungen-auf-10-jahre/) gibt es einen Gastkommentar von cryptotax bezüglich der Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG.

Sie geben einige Gründe an, weshalb sie einer Verlängerung nicht zustimmen.
Quote
Unter Berücksichtigung der dargelegten Argumente sollte eine Verlängerung der Spekulationsfrist durch Einnahmen aus Kryptoassets regelmäßig unbegründet sein. Die Fristverlängerung versteht sich als Missbrauchsbekämpfungsvorschrift, welche ferner aus einem konkreten Steuersparmodell geboren wurde. Da Kryptowährungen keinem substanzbedingten Wertverfall unterliegen, ist eine Ausgestaltung als Steuersparmodell unmöglich. Hinzu kommt, dass potentielle Erträge in vielen Fällen nicht auf den Einsatz des Wirtschaftsguts, sondern auf systembedingte Leistungsangebote zurückzuführen sind.

Aber wie es so ist, setzen sie sich nicht 100%-ig fest. Denn sonst hätten sie diesen Satz am Ende ausgelassen:
Quote
Bei signifikanten Investitionsbeträgen ist es jedoch aus Risikogesichtspunkten durchaus ratsam, eine rechtsverbindliche Auskunft gemäß § 89 AO vor Beginn der Tätigkeit einzuholen.


Ich würde mich wirklich mal über Rückmeldungen von Usern freuen, die ihre Bescheide schon bekommen haben.

Ich hab meinen Steuerbescheid schon vor einigen Monaten erhalten. Es wurde ohne Rücksprache alles akzeptiert. Ich habe lediglich einen Anfangswert und Endwert eingetragen mit Datum 01.01 und 31.12,
die Einzeltrades hätte ich in Excel da bei Rückfragen. Aber keiner kam auf mich zu... Ich denke die dachten sich... nehmen wir lieber mit das Geld bevor er noch steuerfrei ist... immerhin ging es um einen sehr hohen Betrag.

Darf man fragen wie hoch die Steuer ausgefallen ist? Hoch ist so relativ... Für einige sind ein paar tausend hoch... Reicht auch ob 6stellig oder weniger
Habe irgendwie Angst dem fa plötzlich einen enormen peak im Jahreseinkommen anzugeben...

Vielen Dank
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July 17, 2018, 07:00:05 AM
Auf btc-echo (https://www.btc-echo.de/verlaengerung-der-spekulationsfrist-von-kryptowaehrungen-auf-10-jahre/) gibt es einen Gastkommentar von cryptotax bezüglich der Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG.

Sie geben einige Gründe an, weshalb sie einer Verlängerung nicht zustimmen.
Quote
Unter Berücksichtigung der dargelegten Argumente sollte eine Verlängerung der Spekulationsfrist durch Einnahmen aus Kryptoassets regelmäßig unbegründet sein. Die Fristverlängerung versteht sich als Missbrauchsbekämpfungsvorschrift, welche ferner aus einem konkreten Steuersparmodell geboren wurde. Da Kryptowährungen keinem substanzbedingten Wertverfall unterliegen, ist eine Ausgestaltung als Steuersparmodell unmöglich. Hinzu kommt, dass potentielle Erträge in vielen Fällen nicht auf den Einsatz des Wirtschaftsguts, sondern auf systembedingte Leistungsangebote zurückzuführen sind.

Aber wie es so ist, setzen sie sich nicht 100%-ig fest. Denn sonst hätten sie diesen Satz am Ende ausgelassen:
Quote
Bei signifikanten Investitionsbeträgen ist es jedoch aus Risikogesichtspunkten durchaus ratsam, eine rechtsverbindliche Auskunft gemäß § 89 AO vor Beginn der Tätigkeit einzuholen.


Ich würde mich wirklich mal über Rückmeldungen von Usern freuen, die ihre Bescheide schon bekommen haben.

Ich hab meinen Steuerbescheid schon vor einigen Monaten erhalten. Es wurde ohne Rücksprache alles akzeptiert. Ich habe lediglich einen Anfangswert und Endwert eingetragen mit Datum 01.01 und 31.12,
die Einzeltrades hätte ich in Excel da bei Rückfragen. Aber keiner kam auf mich zu... Ich denke die dachten sich... nehmen wir lieber mit das Geld bevor er noch steuerfrei ist... immerhin ging es um einen sehr hohen Betrag.
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July 17, 2018, 02:10:54 AM
qwk: Upps  Roll Eyes

Was anderes: Ist die Annahme von BTC bei Verkäufen von Gegenständen im Privatbereich auch als Anschaffung nach §23 EStG definiert? ....ich hab da so eine Idee  Shocked Roll Eyes
qwk
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Shitcoin Minimalist
July 16, 2018, 06:34:47 AM
Ich persönlich vermute, dass sich mittel- bis langfristig die Erkenntnis durchsetzen dürfte, dass alle Varianten von Staking & Co. dem Mining gleichzusetzen sind, da sie die selbe Funktion erfüllen.
Warum vermutest du das? Was ist für dich mittel- bis langfristig?
Begründung nochmal fett gedruckt Wink

Mittel- bis langfristig heißt, dass du in deiner Steuererklärung im Moment natürlich noch alles Mögliche "erfinden" kannst, worunter du das einordnest, und deine Chancen nicht so schlecht sind, dass das einfach "durchgewunken" wird (zumindest, wenn es nicht um Riesen-Beträge geht).
Früher oder später kommt es aber zu einer gerichtlichen Klärung oder erstmal noch einer Einordnung durchs BMF.

Staking erfüllt im Wesentlichen die selbe Aufgabe wie Mining.
Insofern gibt es keinen guten Grund, zu vermuten, dass es steuerlich anders eingeordnet werden sollte.
Spitzfindigkeiten, die auf Details der konkreten Durchführung einer Tätigkeit oder Erbringung einer Leistung abzielen, bringen einen steuerlich nicht weiter, die werden früher oder später als das erkannt, was sie letztlich sind: faule Ausreden Wink

Was ist überhaupt aus kryptotaxpert geworden, der sich für eine Zeit so intensiv eingebunden hat?
Vermutlich hat er, wie die meisten "Krypto-Steuerberater", einfach eine Menge Arbeit Roll Eyes
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July 16, 2018, 06:03:04 AM
Ich persönlich vermute, dass sich mittel- bis langfristig die Erkenntnis durchsetzen dürfte, dass alle Varianten von Staking & Co. dem Mining gleichzusetzen sind, da sie die selbe Funktion erfüllen.
Warum vermutest du das? Was ist für dich mittel- bis langfristig?


Was ist überhaupt aus kryptotaxpert geworden, der sich für eine Zeit so intensiv eingebunden hat? Der hatte mal was zu DPOS geschrieben (was aber nicht verständlich war  Huh )
https://bitcointalksearch.org/topic/m.31027023
qwk
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Shitcoin Minimalist
July 16, 2018, 05:16:41 AM
Gibt es eigentlich schon aktuelle Kommentare zu delegated proof of stake (dpos) "Einkünften" (oder sind es Geschenke?)?
Zumindest in Deutschland sind mir keine bekannt.
Ich persönlich vermute, dass sich mittel- bis langfristig die Erkenntnis durchsetzen dürfte, dass alle Varianten von Staking & Co. dem Mining gleichzusetzen sind, da sie die selbe Funktion erfüllen.
newbie
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July 15, 2018, 05:48:22 PM
Gibt es eigentlich schon aktuelle Kommentare zu delegated proof of stake (dpos) "Einkünften" (oder sind es Geschenke?)? (in diesem Fall ARK).

Das österreichische Finanzministerium selbst konnte sich noch im Mai anscheinend nocht festlegen.
Fragen: (nummer 31)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/J/J_00382/imfname_683619.pdf
Antworten:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_00382/imfname_691926.pdf

Wie geht man als ehrlicher Bürger jetzt vor? Anrufen und hoffen das die Person am anderen Ende versteht worums dabei geht?
Oder kann man das jetzt selbst auslegen?

Einerseits sind die Einkünfte zwar oft abhängig vom Walletinhalt, aber Kontrolle über den Walletinhalt gebe ich nie ab.
Somit stake ich nicht wirklich, sondern vote doch nur.

Wieviel ich "wert" bin ist auch für das forgen des delegates selbst nicht ausschlaggebend, solange er nur in die top51 kommt.
Mein Vote für den delegate ist meine einzige Leistung, aber nicht zwangsläufig des Entgelt Willens gegeben wurde.
Denn ob der delegate dann tatsächlich in die top51 kommt um zu forgen und in weiterer Folge auch auszahlt unterliegt ja nicht mehr meiner Kontrolle.

Kann das als Schenkung angesehen werden?
Zahlungen sind ja nicht systemabhängig sondern allein von dem delegate abhängig für den gevoted wurde (das mir dieser etwas relativ zu meiner wallet größe gibt ist seine entscheidung/vielleicht versprechen aber kein vertrag).
Mein einziges Zutun (1 vote) kann somit nichtmal zwangsläufig als gewinnerzielungsabsicht gesehen werden.

hier gibt es eine argumentationen bei POS, aber bei dPOS leiste ich doch eigentlich nichts
https://cryptotax.io/proof-of-stake-was-sind-die-steuerrechtlichen-auswirkungen/
...Auffangtatbestand der Einkünfte aus sonstigen Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG. Als Leistung wird jedes Tun, Unterlassen oder Dulden beschrieben, dass eine Gegenleistung begründet. [31] Auslöser dieser Gegenleistung muss das Verhalten des Steuerpflichtigen sein. Der Beteiligte im PoS-Netzwerk muss dabei des Entgelts Willens gehandelt haben. [32] Davon von ist bei einer aktiven Beteiligung auszugehen.
legendary
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July 14, 2018, 09:43:30 AM
Kann man eigentlich grundsätzlich Steuern die durch Kryptohandel anfallen mit Verlusten z.B. aus eine Renten- bzw. Lebensversicherungen gegenrechnen?
Beim "Kryptohandel" handelt es sich in der Regel um private Veräußerungsgeschäfte.
Du kannst Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nur mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften gegenrechnen.

Kurz gesagt: nein.
newbie
Activity: 86
Merit: 0
July 14, 2018, 07:58:31 AM
Kann man eigentlich grundsätzlich Steuern die durch Kryptohandel anfallen mit Verlusten z.B. aus eine Renten- bzw. Lebensversicherungen gegenrechnen?

Ich habe durch einen Fehler in jungen Jahren eine aufgeschobenen Rentenversicherung abgeschlossen, die ich gekündigt hatte und rund 2k € Verlust beim Finanzamt geltend gemacht habe. Nun habe ich etwa die gleiche Summe an Steuern durch den BTC Handel zu zahlen.
legendary
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July 11, 2018, 05:09:36 AM
Auf btc-echo (https://www.btc-echo.de/verlaengerung-der-spekulationsfrist-von-kryptowaehrungen-auf-10-jahre/) gibt es einen Gastkommentar von cryptotax bezüglich der Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG.

Sie geben einige Gründe an, weshalb sie einer Verlängerung nicht zustimmen.
Quote
Unter Berücksichtigung der dargelegten Argumente sollte eine Verlängerung der Spekulationsfrist durch Einnahmen aus Kryptoassets regelmäßig unbegründet sein. Die Fristverlängerung versteht sich als Missbrauchsbekämpfungsvorschrift, welche ferner aus einem konkreten Steuersparmodell geboren wurde. Da Kryptowährungen keinem substanzbedingten Wertverfall unterliegen, ist eine Ausgestaltung als Steuersparmodell unmöglich. Hinzu kommt, dass potentielle Erträge in vielen Fällen nicht auf den Einsatz des Wirtschaftsguts, sondern auf systembedingte Leistungsangebote zurückzuführen sind.

Aber wie es so ist, setzen sie sich nicht 100%-ig fest. Denn sonst hätten sie diesen Satz am Ende ausgelassen:
Quote
Bei signifikanten Investitionsbeträgen ist es jedoch aus Risikogesichtspunkten durchaus ratsam, eine rechtsverbindliche Auskunft gemäß § 89 AO vor Beginn der Tätigkeit einzuholen.


Ich würde mich wirklich mal über Rückmeldungen von Usern freuen, die ihre Bescheide schon bekommen haben.
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July 09, 2018, 01:05:13 PM
Hallo zusammen,

Auch wenn sich meine Frage eigentlich aus der Logik von "First-In-Fist-Out" selbst erklären sollte, möchte ich zur Sicherheit noch einmal hier posten.
Bei den Rechenbeispielen zu FIFO wurde hier bisher immer über den Kauf-/ Verkauf ganzer Coins geschrieben.
Mit anteiligen Beträgen sollte es sich doch genauso verhalten?

Ich kaufe mir zu verschiedenen Zeitpunkten jeweils Anteile eines Bitcoins.

Meine Wallet weist die folgenden Transaktionen auf:

01.07.2017; +0.5 BTC
05.07.2017; +0.3 BTC
30.07.2017; +0.2 BTC


Nun will ich den Bestand steuerfrei veräußern:
Ich könnte insgesamt ab dem 02.07.18 über 0.5 BTC verfügen,  
ab dem 06.07.18 über 0.8  
und ab dem 31.07.18 über 1.0?

Ist das so korrekt?

Wie hast du die denn halbiert bekommen??? Cheesy
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July 09, 2018, 04:30:45 AM
Hallo zusammen,

Auch wenn sich meine Frage eigentlich aus der Logik von "First-In-Fist-Out" selbst erklären sollte, möchte ich zur Sicherheit noch einmal hier posten.
Bei den Rechenbeispielen zu FIFO wurde hier bisher immer über den Kauf-/ Verkauf ganzer Coins geschrieben.
Mit anteiligen Beträgen sollte es sich doch genauso verhalten?

Ich kaufe mir zu verschiedenen Zeitpunkten jeweils Anteile eines Bitcoins.

Meine Wallet weist die folgenden Transaktionen auf:

01.07.2017; +0.5 BTC
05.07.2017; +0.3 BTC
30.07.2017; +0.2 BTC


Nun will ich den Bestand steuerfrei veräußern:
Ich könnte insgesamt ab dem 02.07.18 über 0.5 BTC verfügen,  
ab dem 06.07.18 über 0.8  
und ab dem 31.07.18 über 1.0?

Ist das so korrekt?

Ja, korrekt.
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