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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 94. (Read 1239870 times)

legendary
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May 28, 2018, 04:30:00 AM
Hat dazu jemand was?

Ja, mit einem Shapeshift-Tausch beginnt eine neue Haltefrist.

Is genauso, als wenn Du die Coins für Euros verkaufen würdest, damit endet dann logischerweise auch die aktuelle Haltefrist der Coins.
Kaufst Du für die Euros (oder in Deinem Beispiel Moneros) dann wieder Coins, gilt für die neuen Coins natürlich auch ne neue Haltefrist (wobei in Deinem Beispiel schon für die Monreos ne neue Haltefrist gilt).



Mist. Dann ist es ja völlig egal, ob ich sofort nach Kauf über shapeshift und Monerowallets anonymisiere oder erst nach der Haltefrist Darlegen muss ich es dem FA evtl. so oder so.

Was ist mit Mixen? Beginnt da die Haltefrist auch neu?
legendary
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May 27, 2018, 07:45:58 AM
Ok gut - Danke für dein Feedback.
Dann werde ich es auch so machen.
In unserem FA wusste die Dame nichts von Bitcoin ^^
legendary
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May 27, 2018, 07:43:35 AM
Ich hätt ne Frage an die Experten hier Smiley

Ich gebe meine Tradingliste zur StErklärung mit dazu, die Berechnungen basieren auf LiFo.
Sollte ich das unbedingt kennzeichen das nach LiFo berechnet wurde, oder nur auf nachfragen des Prüfer‘s aüssern ?

Oder gibt es bereits eine gesetzliche Grundlage zum FiFo Zwang ??

Hallo,

Das Thema ist ja heiß diskutiert hier. Teilweise wird von Fifo Zwang nach Estg §23 gesprochen. Wobei dort eindeutig steht, dass es bei Fremdwährungen anzuwenden ist. Aber Coins sind ja KEINE Währungen!

Mein Stb hat mir gesagt ich habe die wahl zwischen Fifo und Lifo als Verbrauchsfolgeverfahren. Man muss es nur durchgehend weiter nutzen! Also ein Wechsel ist nicht mehr möglich. Er meinte Fifo sei doch viel praktischer, aber als Trader ist Lifo natürlich wesentlich vorteilhafter...
Aussage war dirt einfach per Lifo berechnen. Keine Tabelle einreichen, sondern nur die Einträge in der S0 machen und abwarten ob nachfragen kommen....

Naja aber ich glaube richtige Aussagen wird man erst ende des Jahres haben. Wobei es auch von Amt zu Amt und Bearbeiter abhängig ist...

Gruß
shahim
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May 27, 2018, 07:11:37 AM
Ich hätt ne Frage an die Experten hier Smiley

Ich gebe meine Tradingliste zur StErklärung mit dazu, die Berechnungen basieren auf LiFo.
Sollte ich das unbedingt kennzeichen das nach LiFo berechnet wurde, oder nur auf nachfragen des Prüfer‘s aüssern ?

Oder gibt es bereits eine gesetzliche Grundlage zum FiFo Zwang ??
sr. member
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May 26, 2018, 06:09:47 PM
Und für das nächste Jahr muss ich jetzt auch Vorauszahlungen leisten (aber die bekomme ich ja im Zweifel wieder - wenn keine erneuten steuerpflichtigen Gewinne anfallen)




Eventuell kannst du gegen diese Vorauszahlungen Widerspruch einlegen?! Zumindest wenn im Jahr 2018 keine steuerpflichtigen Gewinne anfallen.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Allerdings ging es damals um steuerpflichtige Gewinne, die ich durch Verkauf eines Containerschiff-Anteils erzielt hatte. Das FA hatte mir damals auch Steuervorauszahlungen auferlegt. Ein einfacher Brief mit dem Hinweis, dass der Verkauf eine einmalige Sache war, reichte aus.






https://kryptoszene.de/kryptoszene-podcast-003-bitcoin-steuern-mit-matthias-steger-steuerberater/

Irgendwo in dem Podcast redet der Steuerberater auch über diese Geschichte. Da kann man sicher was machen und wenn nicht gibt's hoffentlich gut Zinsen mit der Rückzahlung.  Wink
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May 26, 2018, 04:29:48 PM
Und für das nächste Jahr muss ich jetzt auch Vorauszahlungen leisten (aber die bekomme ich ja im Zweifel wieder - wenn keine erneuten steuerpflichtigen Gewinne anfallen)




Eventuell kannst du gegen diese Vorauszahlungen Widerspruch einlegen?! Zumindest wenn im Jahr 2018 keine steuerpflichtigen Gewinne anfallen.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Allerdings ging es damals um steuerpflichtige Gewinne, die ich durch Verkauf eines Containerschiff-Anteils erzielt hatte. Das FA hatte mir damals auch Steuervorauszahlungen auferlegt. Ein einfacher Brief mit dem Hinweis, dass der Verkauf eine einmalige Sache war, reichte aus.




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May 26, 2018, 03:29:04 PM
Das klingt doch ermutigend! Vielen Dank für die Rückmeldung.
Ist der Steuerbescheid denn als vorläufig gekennzeichnet?

Nein, zumindest in Bezug auf die Einkünfte im Bereich SO ist er nicht als vorläufig gekennzeichnet.

Und wenn ich fragen darf, war der Betrag erheblich höher als das was du sonst im Jahr hast?

Also zumindest die steuerpflichtigen Einkünfte haben, wie gesagt, zu einer Nachzahlung geführt. Alles andere war ja steuerfrei.
Das würde dann nur in meinen Aufzeichnungen auftauchen, wenn sie dann angefordert werden würden.
Und für das nächste Jahr muss ich jetzt auch Vorauszahlungen leisten (aber die bekomme ich ja im Zweifel wieder - wenn keine erneuten steuerpflichtigen Gewinne anfallen)


Habe mir persönlich einen Steuerberater geholt. Er hat keine Ahnung von der Materie, ich wollte nur die Verlängerung bis Dezember erreichen um nicht jetzt auscashen zu müssen....

Edit: und hast du fifo oder lifo genutzt? Smiley

Ich habe FIFO angewendet, aber das war jetzt auch nirgendwo in der Erklärung vermerkt.

Aber prinzipiell war ich überrascht, dass alles so schnell und ohne Rückfragen ablief.







Du must nun Vorauszahlung leisten? Entsprechend der summe die du dieses Jahr gezahlt hast?

Das dann als Vorauszahlung wäre ja der killer... Ich muss dieses jahr dann wirklich den Exit schaffen um mir nen guten Anwalt zu holen Smiley

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May 26, 2018, 01:53:49 PM
Das klingt doch ermutigend! Vielen Dank für die Rückmeldung.
Ist der Steuerbescheid denn als vorläufig gekennzeichnet?

Nein, zumindest in Bezug auf die Einkünfte im Bereich SO ist er nicht als vorläufig gekennzeichnet.

Und wenn ich fragen darf, war der Betrag erheblich höher als das was du sonst im Jahr hast?

Also zumindest die steuerpflichtigen Einkünfte haben, wie gesagt, zu einer Nachzahlung geführt. Alles andere war ja steuerfrei.
Das würde dann nur in meinen Aufzeichnungen auftauchen, wenn sie dann angefordert werden würden.
Und für das nächste Jahr muss ich jetzt auch Vorauszahlungen leisten (aber die bekomme ich ja im Zweifel wieder - wenn keine erneuten steuerpflichtigen Gewinne anfallen)


Habe mir persönlich einen Steuerberater geholt. Er hat keine Ahnung von der Materie, ich wollte nur die Verlängerung bis Dezember erreichen um nicht jetzt auscashen zu müssen....

Edit: und hast du fifo oder lifo genutzt? Smiley

Ich habe FIFO angewendet, aber das war jetzt auch nirgendwo in der Erklärung vermerkt.

Aber prinzipiell war ich überrascht, dass alles so schnell und ohne Rückfragen ablief.





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May 26, 2018, 06:42:17 AM
So, kurz mal von mir ein kurzer Erfahrungsbericht zur Steuererklärung. Habe sie am 3.05. eingereicht und gestern den Steuerbescheid ohne irgendwelche Rückfragen oder Beleganforderungen erhalten.
Ich hatte in der Anlage SO für jede Kryptowährung, die ich letztes Jahr steuerpflichtig gehandelt habe, einen zusammenfassenden Eintrag vorgenommen zum Beispiel "Bitcoin (Kryptowährung) - 6 Trades aggregiert", dann den kleinsten gemeinsamen Nennen beim Datum gesetzt. Auf die Weise habe ich dort 9 Kryptowährungen aufgeführt...bis zu 11 Einträge wären möglich.
Manche waren mit Verlust, der größte Teil mit Gewinn...wurde alles akzeptiert und die Steuernachzahlung entsprechend berechnet. Die zugehörige detailierte Auflisting der Trades bewahre ich dann jetzt einfach mal auf.

Das klingt doch ermutigend! Vielen Dank für die Rückmeldung.

Ist der Steuerbescheid denn als vorläufig gekennzeichnet?

Und wenn ich fragen darf, war der Betrag erheblich höher als das was du sonst im Jahr hast?

Habe mir persönlich einen Steuerberater geholt. Er hat keine Ahnung von der Materie, ich wollte nur die Verlängerung bis Dezember erreichen um nicht jetzt auscashen zu müssen....

Edit: und hast du fifo oder lifo genutzt? Smiley

Wahrscheinlich sind die auch einfach froh wenn man überhaupt was angibt...

Gruß aus Hamburg
shahim
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May 26, 2018, 06:25:40 AM
So, kurz mal von mir ein kurzer Erfahrungsbericht zur Steuererklärung. Habe sie am 3.05. eingereicht und gestern den Steuerbescheid ohne irgendwelche Rückfragen oder Beleganforderungen erhalten.
Ich hatte in der Anlage SO für jede Kryptowährung, die ich letztes Jahr steuerpflichtig gehandelt habe, einen zusammenfassenden Eintrag vorgenommen zum Beispiel "Bitcoin (Kryptowährung) - 6 Trades aggregiert", dann den kleinsten gemeinsamen Nenner beim Datum gesetzt. Auf die Weise habe ich dort 9 Kryptowährungen aufgeführt...bis zu 11 Einträge wären möglich.
Manche waren mit Verlust, der größte Teil mit Gewinn...wurde alles akzeptiert und die Steuernachzahlung entsprechend berechnet. Die zugehörige detailierte Auflisting der Trades bewahre ich dann jetzt einfach mal auf.
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May 24, 2018, 07:34:24 AM
Würde es also ausreichen wenn man den Steuerbericht von Cointracking als Anlage anfügt?

Denn laut Cointracking: "…berechnet CoinTracking all Ihre Trades auf den Cent genau und bereitet diese automatisch so auf, dass diese nur noch bei der Steuererklärung als Anlage beigefügt werden müssen."

Na, wenn die das sagen.  Roll Eyes
Wer unterschreibt deine Steuererklärung?
Aber generell scheint das Tool geeignet zu sein.

Oder gibt es einen Thread wo genau erklärt wird wie die Steuererklärung gemacht wird bzw. welche Anhänge in die Anlago SO sollen?

Guck doch mal einen Eintrag über dir.
Da wohl viele Steuererklärungen nicht Schema F entsprechen, kann dir das Internet die Steuererklärung erklären. Oder ein Steuerberater.



CoinTracking ist noch lange nicht ausgreift, um es freundlich auszudrücken. Ausdrucken kannst du im Prinzip nur die zugrunde liegenden Tabellen. Die nicht unwichtige Aufsummierung und Berechnung fehlt dann aber. Roll Eyes
Man kann auch per Elster keine Anhänge versenden, also muss man alles ausdrucken und per Post verschicken. 
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May 24, 2018, 07:21:09 AM
Würde es also ausreichen wenn man den Steuerbericht von Cointracking als Anlage anfügt?

Denn laut Cointracking: "…berechnet CoinTracking all Ihre Trades auf den Cent genau und bereitet diese automatisch so auf, dass diese nur noch bei der Steuererklärung als Anlage beigefügt werden müssen."

Na, wenn die das sagen.  Roll Eyes
Wer unterschreibt deine Steuererklärung?
Aber generell scheint das Tool geeignet zu sein.

Oder gibt es einen Thread wo genau erklärt wird wie die Steuererklärung gemacht wird bzw. welche Anhänge in die Anlago SO sollen?

Guck doch mal einen Eintrag über dir.
Da wohl viele Steuererklärungen nicht Schema F entsprechen, kann dir das Internet die Steuererklärung erklären. Oder ein Steuerberater.

newbie
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May 24, 2018, 05:10:11 AM
Würde es also ausreichen wenn man den Steuerbericht von Cointracking als Anlage anfügt?

Denn laut Cointracking: "…berechnet CoinTracking all Ihre Trades auf den Cent genau und bereitet diese automatisch so auf, dass diese nur noch bei der Steuererklärung als Anlage beigefügt werden müssen."

Oder gibt es einen Thread wo genau erklärt wird wie die Steuererklärung gemacht wird bzw. welche Anhänge in die Anlago SO sollen?
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May 24, 2018, 01:58:21 AM

ABER: Wie zur Hölle soll man im ELSTER Formular seine Trades angeben wenn man 1000+ hat?
Kann man eine Excel Tabelle (in der alle .csv Dateien der Exchanges zusammgenfügt wurden) anhängen wo alle Trades verschiedener Exchanges drauf sind?

Wenn man sich zB von Bitfinex die .csv mit allen Trades holt und bspw. BTC/BCH getraded hat muss man dann den Wert jedes Trades für das FA in EUR umrechen?

Oder sollte ich mir einfach CoinTracking kaufen und das den Job machen lassen?

Hoffe auf hilfreiche Antworten um die verdammte Abgabefrist noch einhalten zu können …

Ob du eine Excel-Liste beilegst, was von CoinTracking oder eine Kladde ist völlig egal.
Jeder Trade ist in EUR umrechnen
Du kannst auch beim FA um Verlängerung bitten. 2 Monate sollten nach meiner Erfahrung kein Problem sein. Grund kann sein, dass du noch auf Unterlagen wartest.
Ansonsten:

Das heißt ich lege der Anlage SO nur WAS aus meinen Cointracking Berichten bei?
bct_ail hat natürlich völlig recht, ein Beleg muss nicht beigelegt werden, es sei denn, es steht ausdrücklich dabei. Von daher kannst Du einfach den resultierenden Gewinn in Anlage SO eintragen und gut ist. Es schadet aber auch nicht, gleich den CoinTracking-Auszug beizulegen.
Die Anlage SO 2017 ist derart gestaltet, das in den Zeilen 41-47 ein einzelnes Geschäft mit Anschaffungszeitpunkt und Veräußerungszeitpunkt eingetragen wird. Falls man weitere Geschäfte gemacht hat, kann deren Aufsummierung in die Zeile 48 eingetragen, dann sollte mEn. auch die erwähnte "gesonderte Aufstellung" beigelegt werden. Dazu kann die detaillierte Berechnung aus CT sehr passend sein.

Anlage SO 2017: https://www.steuern.de/fileadmin/user_upload/Steuerformulare_2017/Anlage-SO_2017.pdf
Ausfüllhilfe zu Anlage SO 2017: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/F1B1BDC942237AEA2E3A/form/anltg_so_17.pdf
EDIT: neuer Link Ausfüllhilfe (oben) https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=7E8C5989A7DF94CDA2F4
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May 23, 2018, 05:07:36 PM
Hallo an alle aktiven hier im Forum Smiley

Steuer zahlen: OK. Kann ich mit leben.

ABER: Wie zur Hölle soll man im ELSTER Formular seine Trades angeben wenn man 1000+ hat?
Kann man eine Excel Tabelle (in der alle .csv Dateien der Exchanges zusammgenfügt wurden) anhängen wo alle Trades verschiedener Exchanges drauf sind?

Wenn man sich zB von Bitfinex die .csv mit allen Trades holt und bspw. BTC/BCH getraded hat muss man dann den Wert jedes Trades für das FA in EUR umrechen?

Oder sollte ich mir einfach CoinTracking kaufen und das den Job machen lassen?

Hoffe auf hilfreiche Antworten um die verdammte Abgabefrist noch einhalten zu können …
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May 23, 2018, 04:59:21 PM
Wenn sich jeder neue Bewerber hier (https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-die-steuer-faq-1976285) konstruktiv einbringt, kannst du sicherlich gut verfolgen, ob die was taugen oder nicht.

Also doll ist das ja nicht. So richtig Lust hat wohl niemand von denen hier ein wenig zu plaudern. Also heisst es weitersuchen . Ist ja noch ein wenig Zeit bis zum Abgabetermin  Grin

Da du mich zitierst antworte ich gerne.

Doch, einige davon plaudern hier richtig gerne und auch sehr konstruktiv. Nur das plaudern hier machen sie ja nicht hauptberuflich 60 Std die Woche.
Abgabetermin ist 31.05. wenn du zur Abgabe verpflichtet bist.
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May 23, 2018, 11:25:29 AM
Wenn sich jeder neue Bewerber hier (https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-die-steuer-faq-1976285) konstruktiv einbringt, kannst du sicherlich gut verfolgen, ob die was taugen oder nicht.

Also doll ist das ja nicht. So richtig Lust hat wohl niemand von denen hier ein wenig zu plaudern. Also heisst es weitersuchen . Ist ja noch ein wenig Zeit bis zum Abgabetermin  Grin
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May 23, 2018, 05:01:38 AM
Hallo allerseits,

hab ne kurze Frage. Ich habe letztes Jahr bei einem ICO mitgemacht und habe mich dadurch für die "closed beta" qualifiziert. Dies bedeutet das ich bereits Coins minen kann, diese aber noch nicht an der Börse gelistet sind.

Wie genau verhält es sich denn mit der Versteuerung in so einem Fall? Wird dann der ICO Preis der Coins angezogen oder der Preis Ende des Jahres wenn es an der Börse gelistet wird?

Ebenso habe ich von einem anderen Coin schon POS Anteile erhalten ohne das dieser auf der Börse gelistet wurde. Bei POS wird ja immer der Preis angenommen den der Coin zur Zeit hatte, wird hier der ICO Preis angenommen oder der spätere Börsenpreis?

Danke!

Der gemeine Wert:

wenn zum zeitpunkt des zuflusses (wir nehmen an, sobald man irgendeine möglichkeit des zugriffs und damit zum versenden der coins hat?), gar kein exchange den coin listet, dann könnte man den wert 0€ annehmen).
wenn allerdings zum start(airdrop) bereits exchanges den coin listen, dann müsste man den ersten preis am ersten exchange annehmen (oder in der nachbetrachtung natürlich einen durchschnittspreis)?

Hatten wir hier auch schon häufiger, ist ja der FAQ-Thread. Smiley - Deshalb auch nochmal: Im Steuerrecht gibt es dazu einen "einfachen" Begriff: Wirtschaftsgüter haben einen gemeinen Wert, der eben für den entsprechenden Zeitpunkt zu ermitteln ist:

Unterlassungsaufforderung gegenüber Genesis Mining 
Und was bedeutet das für die "User" rein rechtlich und steuerlich?
In Deutschland: nix.

Yep, sicher. Es ging mir auch eher um die regulatorischen Fragen, die evtl. auch Auswirkungen auf die steuerliche Einschätzung haben werden. Aber, da warten wir ja eh' erstmal auf das angekündigte nächste BMF-Schreiben zur Ertragssteuer.
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May 23, 2018, 03:32:34 AM
Hallo allerseits,

hab ne kurze Frage. Ich habe letztes Jahr bei einem ICO mitgemacht und habe mich dadurch für die "closed beta" qualifiziert. Dies bedeutet das ich bereits Coins minen kann, diese aber noch nicht an der Börse gelistet sind.

Wie genau verhält es sich denn mit der Versteuerung in so einem Fall? Wird dann der ICO Preis der Coins angezogen oder der Preis Ende des Jahres wenn es an der Börse gelistet wird?

Ebenso habe ich von einem anderen Coin schon POS Anteile erhalten ohne das dieser auf der Börse gelistet wurde. Bei POS wird ja immer der Preis angenommen den der Coin zur Zeit hatte, wird hier der ICO Preis angenommen oder der spätere Börsenpreis?

Danke!
legendary
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May 22, 2018, 04:28:50 AM
Über die tx sind ja auch Bewegungen einzusehen die das FA nicht tangieren weil z.B. steuerfrei...

Hast du dir die Antowrt damit nicht schon selbst gegeben? Was das Finanzamt nichts angeht, geht das Finanzamt nichts an! Und falls Sie nachfragen, kannst du die Daten ja immernoch zur Verfügung stellen.

Genau. Man sollte es so wie die dsgvo es vorgibt machen: Datensparsamkeit leben  Grin
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