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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 94. (Read 1142776 times)

newbie
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May 21, 2018, 04:49:59 AM
Hallo zusammen
erneut ein großes Danke an die "Admins" dieses Threads.
Dank der umfangreichen Infos hier, bin ich fast soweit meine Erklärung für 2017 abzugeben...Erfahrungsbericht wird es auf jeden Fall geben.

Ein Punkt zu dem ich in den FAQ und auch unter den Posts nicht finden konnt:
Ich stelle meine Trades in einem selbst erstellten Excel sheet dar. Empfiehlt es sich die jeweilige tx einer Transaktion anzugeben, oder sollte ich diese nur auf Anfrage des FA zur Verfügung zu stellen?

Über die tx sind ja auch Bewegungen einzusehen die das FA nicht tangieren weil z.B. steuerfrei...
newbie
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May 18, 2018, 03:18:05 AM
Hier ein interessanter Artikel zu Steuern & Masternodes:

https://cryptotax.io/de/masternodes-wirtschaftlichen-steuerlichen-auswirkungen/

Komme mit dem Juristen-Deutsch nicht so gut zurecht, jedoch denke ich das Fazit lautet: Eventuell Steuerfrei, lage unklar bis ein Gericht etwas anderes sagt?

Ich habe hierzu auch ein Youtube-Video gefunden. Ist vielleicht besser verständlich für Laien Wink

https://www.youtube.com/watch?v=8XGWrNT3kAY
member
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May 16, 2018, 10:37:20 AM
Hier ein interessanter Artikel zu Steuern & Masternodes:

https://cryptotax.io/de/masternodes-wirtschaftlichen-steuerlichen-auswirkungen/

Komme mit dem Juristen-Deutsch nicht so gut zurecht, jedoch denke ich das Fazit lautet: Eventuell Steuerfrei, lage unklar bis ein Gericht etwas anderes sagt?

Nicht steuerfrei, sondern wie oben § 22 Nr. 3 EStG mit Versteuerung beim Zufluss. Späterer Verkauf ist immer steuerfrei (im Gegenzug auch keine Verlustverrechnung) und es gibt keine Erhöhung der Haltefrist für die ursprünglichen Coins.
Das kann durch Gerichte, wie du schon andeutest, teilweise auch anders gesehen werden, allerdings wird es ja schon gut begründet.

Bleibt auf jeden Fall spannend was Gerichte dann dazu sagen werden. Das Finanzamt lässt sich dazu bis jetzt ja noch nix aus der Nase ziehen. Oder gibt es da auch schon Stellungnahmen zu?
legendary
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https://t1p.de/6ghrf
May 16, 2018, 04:34:16 AM
Ja, mit einem Shapeshift-Tausch beginnt eine neue Haltefrist.

Is genauso, als wenn Du die Coins für Euros verkaufen würdest, damit endet dann logischerweise auch die aktuelle Haltefrist der Coins.
Kaufst Du für die Euros (oder in Deinem Beispiel Moneros) dann wieder Coins, gilt für die neuen Coins natürlich auch ne neue Haltefrist (wobei in Deinem Beispiel schon für die Monreos ne neue Haltefrist gilt).



Mist. Dann ist es ja völlig egal, ob ich sofort nach Kauf über shapeshift und Monerowallets anonymisiere oder erst nach der Haltefrist Darlegen muss ich es dem FA evtl. so oder so.

Was ist mit Mixen? Beginnt da die Haltefrist auch neu?
sr. member
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May 16, 2018, 03:06:40 AM
Hier ein interessanter Artikel zu Steuern & Masternodes:

https://cryptotax.io/de/masternodes-wirtschaftlichen-steuerlichen-auswirkungen/

Komme mit dem Juristen-Deutsch nicht so gut zurecht, jedoch denke ich das Fazit lautet: Eventuell Steuerfrei, lage unklar bis ein Gericht etwas anderes sagt?

Nicht steuerfrei, sondern wie oben § 22 Nr. 3 EStG mit Versteuerung beim Zufluss. Späterer Verkauf ist immer steuerfrei (im Gegenzug auch keine Verlustverrechnung) und es gibt keine Erhöhung der Haltefrist für die ursprünglichen Coins.
Das kann durch Gerichte, wie du schon andeutest, teilweise auch anders gesehen werden, allerdings wird es ja schon gut begründet.
legendary
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May 16, 2018, 02:37:59 AM
Hier ein interessanter Artikel zu Steuern & Masternodes:

https://cryptotax.io/de/masternodes-wirtschaftlichen-steuerlichen-auswirkungen/

Komme mit dem Juristen-Deutsch nicht so gut zurecht, jedoch denke ich das Fazit lautet: Eventuell Steuerfrei, lage unklar bis ein Gericht etwas anderes sagt?
hero member
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Love is the answer
May 15, 2018, 02:46:59 PM
@robertNACO Vielen Dank für deinen Einsatz hier und in Telegram!
Könntest du den kurzen Ausschnitt aus der Literatur zu Signaturkampagnen und Bounties hier posten? Dann hätten wir wohl zu allen Themen etwas akademisches hier im Thread.  Smiley

Moin,
danke für das Lob!

Ich habe Literatur die das behandelt, aber ich kann diese nicht veröffentlichen sonst komm ich in Teufels' Küche. Ich bitte um Verständnis.
Was ich sagen kann: Bounties und Signatur = § 22 Nr. 3 solange man kein "Bountyhunter" ist und dies zur Hauptbeschäftigung wird, dann muss man evtl. über selbstständige Tätigeit nachdenken.

Grüße

Wir reden hierbei also über https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html ?

Quote
3. Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören, z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben. Übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen, so darf der übersteigende Betrag bei Ermittlung des Einkommens nicht ausgeglichen werden; er darf auch nicht nach § 10d abgezogen werden.

Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Leistungen im Sinne des Satzes 1 erzielt hat oder erzielt; § 10d Absatz 4 gilt entsprechend;

Da verstehe ich nur leider gar nix  Undecided
legendary
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May 15, 2018, 08:16:33 AM
Ja, mit einem Shapeshift-Tausch beginnt eine neue Haltefrist.

Is genauso, als wenn Du die Coins für Euros verkaufen würdest, damit endet dann logischerweise auch die aktuelle Haltefrist der Coins.
Kaufst Du für die Euros (oder in Deinem Beispiel Moneros) dann wieder Coins, gilt für die neuen Coins natürlich auch ne neue Haltefrist (wobei in Deinem Beispiel schon für die Monreos ne neue Haltefrist gilt).

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https://t1p.de/6ghrf
May 15, 2018, 04:24:38 AM
Ich stehe gerade auf dem Schlauch.

Ich habe hier https://bitcointalksearch.org/topic/coins-anonymisieren-3613353 eine Diskussion zum Thema Coins anonymisieren begonnen. Dabei kam die Frage auf, ob das Mixen bzw. beim anonymisieren über z.B. shaepeshit und zweifache Transaktion mit Monero (BTC –> Monerowallet 1 -> Monerowallet 2 -> BTC) NACH der Haltefrist einen neuen steuerbaren Vorgang auslöst?


[...], ist die Frage, ob durch das Mixen die Haltefrist erneut beginnt, da ich nachweisbar den Privatekey dieser Wallets nicht besitze. Bei der Variante über shapeshift wohl eher ja. Hier muss man im Notfall wohl wiederum ein Jahr warten oder aber dem FA im Fall der Fälle eben die Hosen runterlassen und sein Viagra doch erstmal auf andere Weise erwerben  Grin
Es sei denn, man kann dem FA glaubhaft machen, dass man den Tausch nicht aufgrund §23 EStG gemacht hat…..Ich bin mir aber gerade nicht sicher, ob die Haltefrist durch Tausch nach einem Jahr erneut neu beginnt Huh





newbie
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May 14, 2018, 06:46:15 AM
Hmmm es ist wohl eher so:

"Zahl 1 Coin ein und du erhältst jeden Tag 3% Zinsen und dein Coin ist sofort weg" ... Ich habe also den Coin getauscht gegen 3% Auszahlung für immer.... Da muss ich wohl in den sauren Apfel beißen und das als Lehrgeld verbuchen :-D

Vielen Dank.
qwk
donator
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Shitcoin Minimalist
May 14, 2018, 06:37:59 AM
Ende 2017 habe ich [...] eingezahlt. [...] Dort sollte man täglich 3% an "Zinsen" bekommen.
Nach ein paar Tagen hat sich das (natürlich) als Scam herausgestellt
[...]
Vom logischen her müsste ich doch die "Einzahlung" als Verlust deklarieren und die Auszahlungen als Gewinn oder?
Nein. "Logisch" sind deine Einzahlungen "Ausgaben" und Auszahlungen "Einnahmen".
Jeweils bewertet in EUR zum Kurs bei Ein- bzw. Auszahlung.
Ob sich dann ein Gewinn oder Verlust ergibt, errechnet sich daraus.
Das gilt aber nur für Rückzahlungen, die du aus deinem "Kredit" an das Ponzi erhalten hast.

Falls du aber "Zinsen" erhalten hast, sind diese voll als Kapitalerträge zu versteuern mit 25%.

Wenn dein Verlust sich allerdings aus dem "Diebstahl" deiner Coins ergibt, ist auch das kein Verlust im steuerlichen Sinne:
Muss ich Steuern bezahlen, obwohl meine Coins gestohlen wurden?
Ja. Dem Finanzamt ist es egal, ob man beklaut / gehackt oder betrogen wurde. Ist eine Steuerpflicht entstanden, hat man diese zu erfüllen. Wenn man das Geld hierfür nicht hat, hat man eben Pech gehabt.

Die Frage ist jetzt also: hast du Coins einbezahlt und "Zinsen" darauf erhalten, aber die Coins selbst noch nicht erhalten?
Hätte also deine Einzahlung am Ende wieder ausbezahlt werden sollen, bzw. hättest du diese jederzeit wieder rausziehen können?
Wenn ja, so sind alle deine erhaltenen Auszahlungen tatsächlich Kapitalerträge.

Wie war denn das genaue Versprechen des Ponzis?

"Zahl 1 Coin ein und du erhältst jeden Tag 3% Zinsen, du kannst dir deinen einbezahlten Coin jederzeit wieder auszahlen" -> alle Auszahlungen Kapitalerträge.

"Zahl 1 Coin ein und du erhältst den Coin nach genau einem Jahr wieder zurück, zwischendurch bekommst du 3% Zinsen" -> alle Auszahlungen Kapitalerträge.

"Zahl 1 Coin ein und du erhältst jeden Tag 3% Zinsen und dein Coin ist nach einem Jahr weg" -> "nur" ca. 2,7%* sind wirklich Zinsen, ca. 0,3% "Tilgung", nur auf die 2,7% fällt Kapitalertragsteuer an.

Langer jede kurzer Sinn:
Realistisch betrachtet wirst du deine Zahlungseingänge (voll) als Kapitalerträge versteuern müssen, deine eingezahlten Coins sind einfach weg und du bist somit doppelt abgezockt worden, einmal vom Ponzi, ein zweites Mal vom Finanzamt...


* 100% Tilgung im Jahr bei täglicher anteiliger Tilgung, musst du mal durchrechnen, ist wahrscheinlich weit weniger als 0,3% Tilgung. Zinsrechnung im Kopf ist nicht so meine Stärke Grin
newbie
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May 14, 2018, 05:52:37 AM
Hallöchen,

kann mir jemand bei folgendem Problemchen weiterhelfen?:

Ende 2017 habe ich ETH in Bitsequence eingezahlt. Das sollte einigen von euch ein Begriff sein. :-D Dort sollte man täglich 3% an "Zinsen" bekommen. Nach ein paar Tagen hat sich das (natürlich) als Scam herausgestellt und die Seite war nicht mehr erreichbar. Vom logischen her müsste ich doch die "Einzahlung" als Verlust deklarieren und die Auszahlungen als Gewinn oder? Da für mich am Ende erst, wenn die Auszahlungen die Einzahlung überschreiten ein Gewinn entsteht. Oder sehe ich das zu optimistisch? Weil insgesamt habe ich Verlust bei der Aktion gemacht.

Danke im Voraus für die Hilfe :-)
MfG, sanko
member
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May 10, 2018, 11:47:41 AM
Moin Redaxo,

zu deinen Fragen:

1) Es gibt derzeit keine offizielle Formvorschrift, anders gefragt: Warum sollten sie den Report nicht akzeptieren? Wir hatten bisher keine Probleme mit cointracking Reports bei den FAs in ganz Deutschland.
2) Leider ist das nicht korrekt. §23 (den du ja hilfweise für Krypto heranziehst) schreibt FiFo vor! Von anderen Methoden LiFo oder Durchschnitt musst du das FA erstmal überzeugen. (Ja es gibt Leute die LiFo durchbekommen haben)
3) Ja haben wir bereits mehrere. ich muss ehrlich gestehen, dass ich mich wundere wie wenig Nachfragen bezüglich der Kryptoeinkünfte erfolgen. Mit was für Rückfragen rechnest du denn die unangenehm werden könnten?

Grüße

Zunächst einmal danke für deine Antworten!

Anmerkungen:

2) Mit welcher Argumentation haben andere Personen LIFO durchbekommen, ist das bekannt? Lässt sich die Durchschnittsmethode irgendwie mit Cointracking simulieren?
3) Da ich recht lückenlos aufgezeichnet habe, rechne ich mit wenigen Nachfragen. Frage nur aus Interesse.

Werde das alles natürlich von einem Steuerberater überprüfen und nachrechnen lassen - wie jemand anmerkte, spielt man bei solchen Summen nicht herum.
member
Activity: 82
Merit: 23
May 10, 2018, 03:27:20 AM
Ich muss mal nachfragen. Wenn ich pro Jahr 10.000 Trades mit Altcoins mache. Und jeder dieser einzelnen Trades unter 600€ liegt. Ist es steuerfrei?

edit: Oben stehts ja. Die Summe aller Gewinne(!) über 600€ pro Jahr. Bei Eheleuten also die Summe aller Gewinne 2x600€(1200€), korrekt?

Nein dem ist leider nicht so. Die Freigrenze von 600€ in Deutschland (440€ in Österreich) gilt für die Summe aus allen Trades hervorgegangenen Gewinnen. Sprich wenn du 6 Trades machst bei denen du jeweils 101 gewinn gemacht hast dann bist du bereits bei 606€ also über der Freigrenze und der gesamte betrag 606€ und nicht nur die 6€ sind zu versteuern. Wie es in deutschland bezüglich Eheschließungen und der doppelten freigrenze aussieht kann ich dir leider nicht sagen.
Die freigrenze ist nur dann wirklich sinnvoll, wenn man nur sehr geringe gewinne aufgrund niedriger volumina macht. Oder eben wenn man vor hat iota zu kaufen und vorher btc benötigt diese aber nur mit geringem kursgewinn 20 minuten später wieder weitertauscht. Aber vorsicht, wie gesagt es gelten am ende des steuerjahres alle gewinne zusammen.
member
Activity: 77
Merit: 15
May 09, 2018, 10:08:40 AM
Ich muss mal nachfragen. Wenn ich pro Jahr 10.000 Trades mit Altcoins mache. Und jeder dieser einzelnen Trades unter 600€ liegt. Ist es steuerfrei?


Wie kommst du denn darauf das jeder einzeln für sich betrachetet wird!? Hast du einen GESAMT realsierten Gewinn über 600€, ist alles zu versteuern.
legendary
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May 09, 2018, 08:27:24 AM
Ich muss mal nachfragen. Wenn ich pro Jahr 10.000 Trades mit Altcoins mache. Und jeder dieser einzelnen Trades unter 600€ liegt. Ist es steuerfrei?

edit: Oben stehts ja. Die Summe aller Gewinne(!) über 600€ pro Jahr. Bei Eheleuten also die Summe aller Gewinne 2x600€(1200€), korrekt?
sr. member
Activity: 1638
Merit: 364
May 08, 2018, 04:59:32 PM
Mal eine "bescheuerte" Frage, sind eigentlich Ein/Auszahlungen (von Börsen) und transfers von Börse zu Börse wichtig für die Dokumentation zur Steuerermittlung? Oder reichen hier nur die getätigten Trades und habe halt pech weil ich die Gebühren der einzelnen Transfers(Ein/Auszahlung) nicht berücksichtige/geltend mache.

Die Transaktionen könnten wichtig werden wenn es um FiFo und Kaufpools geht. Wenn das FA deine eingetragenen Werte glaubt und nicht prüft, ist es wohl egal.
member
Activity: 77
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May 08, 2018, 02:45:44 PM
Mal eine "bescheuerte" Frage, sind eigentlich Ein/Auszahlungen (von Börsen) und transfers von Börse zu Börse wichtig für die Dokumentation zur Steuerermittlung? Oder reichen hier nur die getätigten Trades und habe halt pech weil ich die Gebühren der einzelnen Transfers(Ein/Auszahlung) nicht berücksichtige/geltend mache.
jr. member
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May 08, 2018, 02:55:36 AM
@robertNACO Vielen Dank für deinen Einsatz hier und in Telegram!
Könntest du den kurzen Ausschnitt aus der Literatur zu Signaturkampagnen und Bounties hier posten? Dann hätten wir wohl zu allen Themen etwas akademisches hier im Thread.  Smiley

Moin,
danke für das Lob!

Ich habe Literatur die das behandelt, aber ich kann diese nicht veröffentlichen sonst komm ich in Teufels' Küche. Ich bitte um Verständnis.
Was ich sagen kann: Bounties und Signatur = § 22 Nr. 3 solange man kein "Bountyhunter" ist und dies zur Hauptbeschäftigung wird, dann muss man evtl. über selbstständige Tätigeit nachdenken.

Grüße
jr. member
Activity: 44
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May 08, 2018, 02:39:52 AM
Hallo zusammen!

Ich hätte drei kleine Fragen an euch - vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Kurz zu meiner Situation: Ich habe 2017 sehr viel Trading betrieben und dabei einen fast siebenstelligen Umsatz erzielt - in den Vorjahren war ich in der Crypto-Welt noch gar nicht aktiv. Nun habe ich alle Trades beinahe lückenlos (es fehlen nur kleinere Trades von Etherdelta, diese habe ich so gut es geht rekonstruiert) in das Tool von cointracking.info eingetragen und mir einen Steuerreport generieren lassen.

Nun zu meinen Fragen:

1) Den erzielten Gewinn trage ich ja in der Anlage SO ein. Ich habe vor, den Steuerreport (die Liste mit den nach Tagen gruppierten Trades inkl. Gewinn-Verlustrechnung) beizulegen. Wird das Finanzamt diesen als Nachweis akzeptieren, zumal ich diesen beinahe lückenlos gepflegt habe?

2) Ich habe mich nach einiger Rechnerei und Überlegung für die LIFO-Methode entschieden. Meine Recherche hat ergeben, dass man sich dies zu Beginn auswählen kann, sofern man in den folgenden Jahren dann an der Methode festhält - ein Wechsel zu FIFO ist dann z.B. nicht mehr möglich. Ist das korrekt?

3) Hat bereits jemand Erfahrungen mit der Steuererklärung von 2017 gemacht bzw. einen Bescheid erhalten? Gab es irgendwelche nennenswerten Probleme oder Rückfragen?

Viele Grüße!

Moin Redaxo,

zu deinen Fragen:

1) Es gibt derzeit keine offizielle Formvorschrift, anders gefragt: Warum sollten sie den Report nicht akzeptieren? Wir hatten bisher keine Probleme mit cointracking Reports bei den FAs in ganz Deutschland.
2) Leider ist das nicht korrekt. §23 (den du ja hilfweise für Krypto heranziehst) schreibt FiFo vor! Von anderen Methoden LiFo oder Durchschnitt musst du das FA erstmal überzeugen. (Ja es gibt Leute die LiFo durchbekommen haben)
3) Ja haben wir bereits mehrere. ich muss ehrlich gestehen, dass ich mich wundere wie wenig Nachfragen bezüglich der Kryptoeinkünfte erfolgen. Mit was für Rückfragen rechnest du denn die unangenehm werden könnten?

Grüße
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