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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 91. (Read 1216762 times)

legendary
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July 17, 2018, 02:10:54 AM
qwk: Upps  Roll Eyes

Was anderes: Ist die Annahme von BTC bei Verkäufen von Gegenständen im Privatbereich auch als Anschaffung nach §23 EStG definiert? ....ich hab da so eine Idee  Shocked Roll Eyes
qwk
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Shitcoin Minimalist
July 16, 2018, 06:34:47 AM
Ich persönlich vermute, dass sich mittel- bis langfristig die Erkenntnis durchsetzen dürfte, dass alle Varianten von Staking & Co. dem Mining gleichzusetzen sind, da sie die selbe Funktion erfüllen.
Warum vermutest du das? Was ist für dich mittel- bis langfristig?
Begründung nochmal fett gedruckt Wink

Mittel- bis langfristig heißt, dass du in deiner Steuererklärung im Moment natürlich noch alles Mögliche "erfinden" kannst, worunter du das einordnest, und deine Chancen nicht so schlecht sind, dass das einfach "durchgewunken" wird (zumindest, wenn es nicht um Riesen-Beträge geht).
Früher oder später kommt es aber zu einer gerichtlichen Klärung oder erstmal noch einer Einordnung durchs BMF.

Staking erfüllt im Wesentlichen die selbe Aufgabe wie Mining.
Insofern gibt es keinen guten Grund, zu vermuten, dass es steuerlich anders eingeordnet werden sollte.
Spitzfindigkeiten, die auf Details der konkreten Durchführung einer Tätigkeit oder Erbringung einer Leistung abzielen, bringen einen steuerlich nicht weiter, die werden früher oder später als das erkannt, was sie letztlich sind: faule Ausreden Wink

Was ist überhaupt aus kryptotaxpert geworden, der sich für eine Zeit so intensiv eingebunden hat?
Vermutlich hat er, wie die meisten "Krypto-Steuerberater", einfach eine Menge Arbeit Roll Eyes
legendary
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July 16, 2018, 06:03:04 AM
Ich persönlich vermute, dass sich mittel- bis langfristig die Erkenntnis durchsetzen dürfte, dass alle Varianten von Staking & Co. dem Mining gleichzusetzen sind, da sie die selbe Funktion erfüllen.
Warum vermutest du das? Was ist für dich mittel- bis langfristig?


Was ist überhaupt aus kryptotaxpert geworden, der sich für eine Zeit so intensiv eingebunden hat? Der hatte mal was zu DPOS geschrieben (was aber nicht verständlich war  Huh )
https://bitcointalksearch.org/topic/m.31027023
qwk
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Shitcoin Minimalist
July 16, 2018, 05:16:41 AM
Gibt es eigentlich schon aktuelle Kommentare zu delegated proof of stake (dpos) "Einkünften" (oder sind es Geschenke?)?
Zumindest in Deutschland sind mir keine bekannt.
Ich persönlich vermute, dass sich mittel- bis langfristig die Erkenntnis durchsetzen dürfte, dass alle Varianten von Staking & Co. dem Mining gleichzusetzen sind, da sie die selbe Funktion erfüllen.
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July 15, 2018, 05:48:22 PM
Gibt es eigentlich schon aktuelle Kommentare zu delegated proof of stake (dpos) "Einkünften" (oder sind es Geschenke?)? (in diesem Fall ARK).

Das österreichische Finanzministerium selbst konnte sich noch im Mai anscheinend nocht festlegen.
Fragen: (nummer 31)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/J/J_00382/imfname_683619.pdf
Antworten:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_00382/imfname_691926.pdf

Wie geht man als ehrlicher Bürger jetzt vor? Anrufen und hoffen das die Person am anderen Ende versteht worums dabei geht?
Oder kann man das jetzt selbst auslegen?

Einerseits sind die Einkünfte zwar oft abhängig vom Walletinhalt, aber Kontrolle über den Walletinhalt gebe ich nie ab.
Somit stake ich nicht wirklich, sondern vote doch nur.

Wieviel ich "wert" bin ist auch für das forgen des delegates selbst nicht ausschlaggebend, solange er nur in die top51 kommt.
Mein Vote für den delegate ist meine einzige Leistung, aber nicht zwangsläufig des Entgelt Willens gegeben wurde.
Denn ob der delegate dann tatsächlich in die top51 kommt um zu forgen und in weiterer Folge auch auszahlt unterliegt ja nicht mehr meiner Kontrolle.

Kann das als Schenkung angesehen werden?
Zahlungen sind ja nicht systemabhängig sondern allein von dem delegate abhängig für den gevoted wurde (das mir dieser etwas relativ zu meiner wallet größe gibt ist seine entscheidung/vielleicht versprechen aber kein vertrag).
Mein einziges Zutun (1 vote) kann somit nichtmal zwangsläufig als gewinnerzielungsabsicht gesehen werden.

hier gibt es eine argumentationen bei POS, aber bei dPOS leiste ich doch eigentlich nichts
https://cryptotax.io/proof-of-stake-was-sind-die-steuerrechtlichen-auswirkungen/
...Auffangtatbestand der Einkünfte aus sonstigen Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG. Als Leistung wird jedes Tun, Unterlassen oder Dulden beschrieben, dass eine Gegenleistung begründet. [31] Auslöser dieser Gegenleistung muss das Verhalten des Steuerpflichtigen sein. Der Beteiligte im PoS-Netzwerk muss dabei des Entgelts Willens gehandelt haben. [32] Davon von ist bei einer aktiven Beteiligung auszugehen.
legendary
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July 14, 2018, 09:43:30 AM
Kann man eigentlich grundsätzlich Steuern die durch Kryptohandel anfallen mit Verlusten z.B. aus eine Renten- bzw. Lebensversicherungen gegenrechnen?
Beim "Kryptohandel" handelt es sich in der Regel um private Veräußerungsgeschäfte.
Du kannst Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nur mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften gegenrechnen.

Kurz gesagt: nein.
newbie
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July 14, 2018, 07:58:31 AM
Kann man eigentlich grundsätzlich Steuern die durch Kryptohandel anfallen mit Verlusten z.B. aus eine Renten- bzw. Lebensversicherungen gegenrechnen?

Ich habe durch einen Fehler in jungen Jahren eine aufgeschobenen Rentenversicherung abgeschlossen, die ich gekündigt hatte und rund 2k € Verlust beim Finanzamt geltend gemacht habe. Nun habe ich etwa die gleiche Summe an Steuern durch den BTC Handel zu zahlen.
legendary
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July 11, 2018, 05:09:36 AM
Auf btc-echo (https://www.btc-echo.de/verlaengerung-der-spekulationsfrist-von-kryptowaehrungen-auf-10-jahre/) gibt es einen Gastkommentar von cryptotax bezüglich der Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG.

Sie geben einige Gründe an, weshalb sie einer Verlängerung nicht zustimmen.
Quote
Unter Berücksichtigung der dargelegten Argumente sollte eine Verlängerung der Spekulationsfrist durch Einnahmen aus Kryptoassets regelmäßig unbegründet sein. Die Fristverlängerung versteht sich als Missbrauchsbekämpfungsvorschrift, welche ferner aus einem konkreten Steuersparmodell geboren wurde. Da Kryptowährungen keinem substanzbedingten Wertverfall unterliegen, ist eine Ausgestaltung als Steuersparmodell unmöglich. Hinzu kommt, dass potentielle Erträge in vielen Fällen nicht auf den Einsatz des Wirtschaftsguts, sondern auf systembedingte Leistungsangebote zurückzuführen sind.

Aber wie es so ist, setzen sie sich nicht 100%-ig fest. Denn sonst hätten sie diesen Satz am Ende ausgelassen:
Quote
Bei signifikanten Investitionsbeträgen ist es jedoch aus Risikogesichtspunkten durchaus ratsam, eine rechtsverbindliche Auskunft gemäß § 89 AO vor Beginn der Tätigkeit einzuholen.


Ich würde mich wirklich mal über Rückmeldungen von Usern freuen, die ihre Bescheide schon bekommen haben.
legendary
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July 09, 2018, 01:05:13 PM
Hallo zusammen,

Auch wenn sich meine Frage eigentlich aus der Logik von "First-In-Fist-Out" selbst erklären sollte, möchte ich zur Sicherheit noch einmal hier posten.
Bei den Rechenbeispielen zu FIFO wurde hier bisher immer über den Kauf-/ Verkauf ganzer Coins geschrieben.
Mit anteiligen Beträgen sollte es sich doch genauso verhalten?

Ich kaufe mir zu verschiedenen Zeitpunkten jeweils Anteile eines Bitcoins.

Meine Wallet weist die folgenden Transaktionen auf:

01.07.2017; +0.5 BTC
05.07.2017; +0.3 BTC
30.07.2017; +0.2 BTC


Nun will ich den Bestand steuerfrei veräußern:
Ich könnte insgesamt ab dem 02.07.18 über 0.5 BTC verfügen,  
ab dem 06.07.18 über 0.8  
und ab dem 31.07.18 über 1.0?

Ist das so korrekt?

Wie hast du die denn halbiert bekommen??? Cheesy
sr. member
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July 09, 2018, 04:30:45 AM
Hallo zusammen,

Auch wenn sich meine Frage eigentlich aus der Logik von "First-In-Fist-Out" selbst erklären sollte, möchte ich zur Sicherheit noch einmal hier posten.
Bei den Rechenbeispielen zu FIFO wurde hier bisher immer über den Kauf-/ Verkauf ganzer Coins geschrieben.
Mit anteiligen Beträgen sollte es sich doch genauso verhalten?

Ich kaufe mir zu verschiedenen Zeitpunkten jeweils Anteile eines Bitcoins.

Meine Wallet weist die folgenden Transaktionen auf:

01.07.2017; +0.5 BTC
05.07.2017; +0.3 BTC
30.07.2017; +0.2 BTC


Nun will ich den Bestand steuerfrei veräußern:
Ich könnte insgesamt ab dem 02.07.18 über 0.5 BTC verfügen,  
ab dem 06.07.18 über 0.8  
und ab dem 31.07.18 über 1.0?

Ist das so korrekt?

Ja, korrekt.
newbie
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July 09, 2018, 04:22:00 AM
Hallo zusammen,

Auch wenn sich meine Frage eigentlich aus der Logik von "First-In-Fist-Out" selbst erklären sollte, möchte ich zur Sicherheit noch einmal hier posten.
Bei den Rechenbeispielen zu FIFO wurde hier bisher immer über den Kauf-/ Verkauf ganzer Coins geschrieben.
Mit anteiligen Beträgen sollte es sich doch genauso verhalten?

Ich kaufe mir zu verschiedenen Zeitpunkten jeweils Anteile eines Bitcoins.

Meine Wallet weist die folgenden Transaktionen auf:

01.07.2017; +0.5 BTC
05.07.2017; +0.3 BTC
30.07.2017; +0.2 BTC


Nun will ich den Bestand steuerfrei veräußern:
Ich könnte insgesamt ab dem 02.07.18 über 0.5 BTC verfügen,  
ab dem 06.07.18 über 0.8  
und ab dem 31.07.18 über 1.0?

Ist das so korrekt?
hero member
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Coin Mage
June 24, 2018, 06:25:16 PM
Steuerfalle: wenn ihr in 2017 dicke Gewinne z.B. mit Altcoin-Trading eingefahren habt, kann es sein, dass ihr hierfür über 40% Steuern zu bezahlen habt, selbst wenn ihr euch keinen einzigen Euro-Cent aufs Konto habt auszahlen lassen! Diese Steuern müsst ihr dieses Jahr bezahlen. Es kann sein, dass eure Coins, die ihr jetzt noch habt, für diese Steuern nicht mehr ausreichen. Es gibt in solchen Fällen Lösungen. Ihr werdet nicht im Schuldturm landen. Aber ihr solltet euch jetzt mit dem Thema auseinandersetzen. Wenn ihr es versäumt, zu handeln, kann es sein, dass ihr um diese Steuern nicht mehr herumkommt!

Muss ich Steuern zahlen, wenn kein Geld aufs EUR-Konto eingeht?
Ja. Grundsätzlich fallen Steuern unabhängig von Währungen an. Das Steuerrecht definiert sog. Steuertatbestände, die eine Steuerpflicht auslösen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
So ist es z.B. auch ein steuerpflichtiger Gewinn, wenn man mit seinen Bitcoins, die man sich für 1.000.- EUR gekauft hat, heute ein Auto für 10.000.- EUR kauft. Der Gewinn sind 9.000 EUR, die zu versteuern sind. Theoretisch wird diese Steuerpflicht schon ausgelöst, wenn man sich mit Bitcoins eine Pizza kauft, und die Bitcoins zwischen Anschaffung und Kauf der Pizza eine Wertsteigerung hatten.

Wäre es denn denkbar, den ganzen Prozess vom Kauf Euro->BTC, über Altcoin-Geschäfte, bis Verkauf BTC->Euro als eine Erwerbstätigkeit zu vertreten? Dann zähle ich den Kauf von Bitcoins als Anschaffungen, und die Erlöse aus dem Bitcoin-Verkauf sind mein ehrlicher Erwerb, den ich plane zu versteuern. Mal angenommen, ich habe mir von den Bitcoins oder Altcoins ansonsten nichts gekauft.

Das wäre fair, weil das Kaufen/Verkaufen/Halten von Altcoins/Bitcoin ja Teil der Strategie ist, die letzten Endes reale Einkünfte oder Verluste beschert. Wenn erst die Altcoins steigen, ich dann verkaufe und der Bitcoin im Wert fällt, dann ist das Teil des "Spiels" und liegt in der Natur der Erwerbstätigkeit. Für mich nutzbar (genau so wie für den Rest der Realwirtschaft) ist bloß, was am Ende unten als Euros herausfällt. Und genau das ist dann auch erst die "Gewinnrealisierung" des Investierens in Kryptowährungen.

Man würde dann "Investieren in Kryptowährungen" dem FA gegenüber als Black Box vertreten, die intern mit diversen Eigenheiten, Wechselwirkungen und Risiken einhergeht. Meine grundsätzliche Vorgehensweise kann ich dann auf Nachfrage erklären. Etwaige Haltezeiten könnte man damit natürlich vergessen.  Wink

Das ist so wie wenn ich Geld verdiene durch Flohmarkt-Handel. Da versteuere ich ja auch nicht jeden Gegenstand den ich verticke zu seinem aktuellen Marktwert als privates Veräußerungsgeschäft.  Cheesy  Da schaut man (denke ich?) einfach, wie viel kommt am Ende ungefähr dabei rum, und das wird versteuert. Das ist fair und unkompliziert.

Noch logischer wäre dies auch, wenn man so wie ich nicht nur kauft und verkauft, sondern in den Projekten in die man investiert hat auch selber mitwirkt.
legendary
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June 23, 2018, 11:42:35 AM
habe ja noch 1 jahr zeit (war 2018). werde das dann auch mal mit meinem Steuerberater besprechen.
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June 22, 2018, 04:13:07 AM
Gekauft gar nicht, die Initialen Verteilung erfolgte über ein faucet und "damals" hieß der coin xrb.

Hmm, ich weiß jetzt gar nicht wie es bei einem faucet mit der Steuer aussieht. In #1 steht zwar "Schenkungssteuer", aber ich bezweifle das. Frage mal bei meinem SB nach.

Hast du schon im xrb/nano Thread nachgefragt, wie man das Datum herausfinden kann?
Hast du irgendwelche alten Screenshots mit Datum von den Wallets?

Du musst irgendwie einen Weg finden, dem FA den Zufluss glaubhaft zu machen. Im Zweifelsfall schätzen sie einfach.....und das könnte auch Schätzung am ATH bedeuten
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June 22, 2018, 01:30:51 AM
Gekauft gar nicht, die Initialen Verteilung erfolgte über ein faucet und "damals" hieß der coin xrb.
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https://t1p.de/6ghrf
June 21, 2018, 03:36:45 PM
So ähnlich habe ich das bei nano gemacht, da es keine Möglichkeit gibt, direkt in Fiat zu tauschen.
Jetzt Versuche ich das zu dokumentieren... In den BE steht bei den Zugängen auf meiner Adresse aber "unknown" als Datum...


Was bedeutet 'BE'?

block explorer, z.b. nanode.co

Gibt es andere Block Explorer? Was sagt dein Wallet du den Daten (Plural Datum)? Hast du über eine Exchange gekauft? Kannst du sonst über den Umweg des "Bezahlcoin" gehen?

alle das gleiche problem. die alten wallets habe ich versucht zu reaktivieren, sehe keine transaktionen und bin deshalb mit der seed aufs webwallet ausgewichen, DA muss ich jetzt tatsächlich noch mal nachschauen, das habe ich vergessen (nano ist da irgendwie so ein Fall, hatte die Coins auch vergessen und plötzlich sind sie eine Menge wert Cheesy)

hmm, da sehe ich zwar jeden einzelnen eingang, aber scheinbar auch kein Datum, jedenfalls nicht offensichtlich.

Womit hast du denn die Nano gekauft? BTC?
Hatte Nano nicht mal einen anderen Namen?
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June 21, 2018, 01:36:44 PM
So ähnlich habe ich das bei nano gemacht, da es keine Möglichkeit gibt, direkt in Fiat zu tauschen.
Jetzt Versuche ich das zu dokumentieren... In den BE steht bei den Zugängen auf meiner Adresse aber "unknown" als Datum...


Was bedeutet 'BE'?

block explorer, z.b. nanode.co

Gibt es andere Block Explorer? Was sagt dein Wallet du den Daten (Plural Datum)? Hast du über eine Exchange gekauft? Kannst du sonst über den Umweg des "Bezahlcoin" gehen?

alle das gleiche problem. die alten wallets habe ich versucht zu reaktivieren, sehe keine transaktionen und bin deshalb mit der seed aufs webwallet ausgewichen, DA muss ich jetzt tatsächlich noch mal nachschauen, das habe ich vergessen (nano ist da irgendwie so ein Fall, hatte die Coins auch vergessen und plötzlich sind sie eine Menge wert Cheesy)

hmm, da sehe ich zwar jeden einzelnen eingang, aber scheinbar auch kein Datum, jedenfalls nicht offensichtlich.
newbie
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June 21, 2018, 12:11:39 PM
Trade 1 trägst du in die Zeilen 41-46 der Anlage SO mit der Steuererklärung ein.
Trades 2-4 summierst du in Zeile 48

Super dank dir, werde ich mir notieren.
hero member
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June 21, 2018, 05:22:28 AM
Hab ich das so richtig verstanden (zahlen fiktiv)

-Kaufe heute bitcoins für 10000 euro
-Schicke sie direkt zu binance am gleichen Tag und kaufe dort zwei verschiedene Altcoins, beide  im Wert von 5000euro.
-Halte diese Altcoins für über 1 Jahr und in dieser Zeit verdreifachen und vervierfachen sie sich.
-Tausche sie dann wieder gegen bitcoin und verkaufe die bitcoins am gleichen Tag und lasse mir Euro auszahlen..

Somit wäre der komplette Gewinn steuerfrei? Ebenso das eintauschen in Altcoins Bzw bitcoin ist steuerfrei da es immer direkt am gleichen Tag geschieht?

Danke schon mal Smiley

Korrekt, ziemlich genau so habe ich alles aus den Thread-Seiten auch verstanden & meine Steuererklärung in der Form berechnet/abgegeben.

Einzig, wie o.s. schon beantwortet an den beiden Stellen kann es zu marginalen Änderungen kommen.

Im Prinzip hast du mit dem Beispiel 4 Trades:

1. Trade: Kauf & Verkauf BTC am gleichen Tag ---> steuerpflichtig, aber wohl marginaler Gewinn/Verlust
2. Trade: Kauf von Altcoin 1 & Verkauf von Altcoin 1 (mit einem Jahr zwischen den Aktionen) ---> steuerfrei, da 1 Jahr Haltezeit eingehalten
3. Trade: Kauf von Altcoin 2 & Verkauf von Altcoin 2 (mit einem Jahr zwischen den Aktionen) ---> steuerfrei, da 1 Jahr Haltezeit eingehalten
4. Trade: Kauf & Verkauf BTC am gleichen Tag ---> steuerpflichtig, aber wohl marginaler Gewinn/Verlust

Trade 1 trägst du in die Zeilen 41-46 der Anlage SO mit der Steuererklärung ein.
Trades 2-4 summierst du in Zeile 48
legendary
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June 21, 2018, 02:40:06 AM
So ähnlich habe ich das bei nano gemacht, da es keine Möglichkeit gibt, direkt in Fiat zu tauschen.
Jetzt Versuche ich das zu dokumentieren... In den BE steht bei den Zugängen auf meiner Adresse aber "unknown" als Datum...


Was bedeutet 'BE'?

block explorer, z.b. nanode.co

Gibt es andere Block Explorer? Was sagt dein Wallet du den Daten (Plural Datum)? Hast du über eine Exchange gekauft? Kannst du sonst über den Umweg des "Bezahlcoin" gehen?
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