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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 92. (Read 1142881 times)

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June 15, 2018, 08:56:56 AM
Der Blockchain Bundesverband hat ein paper veröffentlicht, welches sich über die entsprechenden Definitionen (Security, Utility und Cryptocurrency Token) in Deutschland vs. Europa befasst. Ich persönlich komme die nächsten Tage nicht dazu, da genauer reinzuschauen. Aber beim schnellen Überfliegen scheint es interessant zu sein.

https://bundesblock.de/wp-content/uploads/2018/02/180209_Statement-Token-Regulation_blockchain-bundesverband.pdf
qwk
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Shitcoin Minimalist
June 14, 2018, 05:47:31 AM
Man merkt, dass die Abgabefrist vorüber ist.  Cheesy
Nächstes Frühjahr geht's dann weiter Smiley

Quote
Die ertragsteuerliche Beurteilung der genannten Sachverhalte soll mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert werden. Die Erörterungen sind noch nicht abgeschlossen.
Heißt also, niemand weiß es genau. Neuland eben  Cheesy
Wird erfahrungsgemäß wohl auch die nächsten paar Jahre noch so bleiben Roll Eyes
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June 14, 2018, 05:43:44 AM
Ziemlich träge hier. Man merkt, dass die Abgabefrist vorüber ist.  Cheesy

Habe von Frank Schäffler eine kl. Anfrage incl. Antwort der BR im Netz gefunden. Ist zwar vom 21.02.18, aber anscheinend das aktuellste

Fragen zur:

Besteuerung der Einkünfte aus ICOs
Verbrauchsreihenfolge beim Verkauf von ICO-Token
Token == Fremdwährungsbeträge
Getrennte Betrachtung von Kryptowährungen bzw. Tokens
Getrennte Betrachtung Fremdwährungen verschiedener Länder
Depottrennung
Forks
Mining

werden gemeinsam beantwortet:

Quote
Die ertragsteuerliche Beurteilung der genannten Sachverhalte soll mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert werden. Die Erörterungen sind noch nicht abgeschlossen.
Heißt also, niemand weiß es genau. Neuland eben  Cheesy

Die genauen Fragestellungen (ab Frage 10) sind dem pdf zu entnehmen. https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/008/1900851.pdf
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June 11, 2018, 02:09:56 AM

Außerdem will ich endlich mal was rausziehen und sicher haben, sowie in andere Anlageformen gehen. Sonst ärgere ich mich beim nächsten Crash wieder, dass ich es nicht gem8 habe Roll Eyes

Bevor der Crash kommt, muss es erstmal wieder ein High geben.  Smiley Aber ist natürlich deine Entscheidung, wann du verkaufen möchtest.
Wenn du jetzt Lifo festsetzt/schaffst, musst du es aber für immer und ewig so machen.

Wann hast du denn die Mail losgeschickt? Sonst kannst du ja mal anrufen und nachfragen, wie so der aktuelle Stand der Beantwortung ist.....oder sonst einfach deine Erklärung mit Lifo hinschicken und dann Widerspruch einlegen.

Es geht bei dir um dieses Steuerjahr, richtig?
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The man who shot entire balance
June 09, 2018, 11:55:32 AM
Ich hab in dem Thread https://bitcointalksearch.org/topic/finanzamt-sagt-fifo-ist-anzuwenden-2039533 schon mal gefragt, aber keine Antwort.
Daher nochmal:

Hat jemand schon in seiner Steuererklärung LIFO erfolgreich durchboxen können?
Oder zumindest vom Finanzamt grünes Licht, DASS es geht?

Würdest du dann Lifo auch mit Wallettrennung aka Layer machen, also Hodl Wallets und Tradingwallets? Dann wäre Lifo wohl die beste Methode.

Nein, ich habe alles in einem Wallet und will die zuletzt gekaufte Hälfte einer Coin verkaufen, weil diese ein vielfaches teurer war als die zuerst gekaufte, und erst erheblich später steuerfrei wird. Die "alte" Hälfte will ich HODLn. Die Hälften wurden jeweils nicht auf einmal, sondern nach und nach gekauft, aber das macht ja nix.

LIFO ist für mich also deswegen die beste Methode, weil mich mit dem Verkauf der Neuhälfte weniger Gewinn rausziehe  (also weniger Steuer fällig wird) , und der verbleibende Altbestand Anfang November steuerfrei wäre.

Außerdem will ich endlich mal was rausziehen und sicher haben, sowie in andere Anlageformen gehen. Sonst ärgere ich mich beim nächsten Crash wieder, dass ich es nicht gem8 habe Roll Eyes Ich glaube es gibt nur wenige hier im Forum, deren Portfolio in diesem Jahr so 8erbahn gefahren ist wie meins. Inzwischen glaube ich, dass man nicht mit der Brechstange Millionär werden kann, aber mit Geduld und Hirn ganz sicher, dafür etwas später.

Aber das nur nebenbei, das führt ja schon ziemlich von meiner ursprünglichen Frage weg. Ich habe eine Mail ans Amt geschrieben, und um eine verbindliche Zusage gebeten, ob sie LIFO akzeptieren. Bisher waren mir die Staatsdiener sehr gewogen, meine letzte Steuererklärung ging auf den Cent genau 1:1 durch, wie ich sie vorberechnet hatte, mir wurde nichts gestrichen.
Außerdem habe ich diese, wie ich finde sehr überzeugende Aussage einer Kanzlei gleich mitgeschickt:
https://www.stb-schittenhelm.de/aktuelle-hinweise/eae90f9c8cd204878c138ea7c5d18f13/?tx_news_pi1[news]=44&tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail

irgendwie mag das Forum die Tags in der URL nicht... bitte selbst kopieren und in URL-Zeile einfügen, falls Interesse Grin

Quintessenz dessen:
-die Bafin hat ausdrücklich verneint, dass Crypto Währungen sind, sondern betr8et sie als Rechnungseinheiten
-daher kann der FIFO-Zwang, dem Fremdwährungen unterliegen, hier nicht greifen
-Wahlfreiheit ist also da
sr. member
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June 09, 2018, 11:22:06 AM
Ich hab in dem Thread https://bitcointalksearch.org/topic/finanzamt-sagt-fifo-ist-anzuwenden-2039533 schon mal gefragt, aber keine Antwort.
Daher nochmal:

Hat jemand schon in seiner Steuererklärung LIFO erfolgreich durchboxen können?
Oder zumindest vom Finanzamt grünes Licht, DASS es geht?

Würdest du dann Lifo auch mit Wallettrennung aka Layer machen, also Hodl Wallets und Tradingwallets? Dann wäre Lifo wohl die beste Methode.
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The man who shot entire balance
June 09, 2018, 10:47:43 AM
Ich hab in dem Thread https://bitcointalksearch.org/topic/finanzamt-sagt-fifo-ist-anzuwenden-2039533 schon mal gefragt, aber keine Antwort.
Daher nochmal:

Hat jemand schon in seiner Steuererklärung LIFO erfolgreich durchboxen können?
Oder zumindest vom Finanzamt grünes Licht, DASS es geht?
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May 30, 2018, 08:28:18 AM
Interessant, dass du in Anlage SO Zeile 10 die Angaben machst. Dann wird der persönliche Steuersatz herangezogen oder versuchst du dies mit der "Günstigerprüfung bezüglich Kapitalerstragssteuer" für diesen einen Fall zu korregieren?

Genau so ist meine Strategie. Die meisten Steuerberater sehen es als §22 an. Da mein pesönlicher Steuersatz höher ist als die Kap-Steuer, überlasse ich diese Entscheidung dem FA. Widersprechen und Begründen kann man ja immer noch.
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May 30, 2018, 07:31:45 AM
Hi,

wo habt ihr denn Zinsgewinne aus Bitcoin oder anderen Kryptowährungen in der Steuererklärung eingetragen?
Es müsste ja Anlage KAP sein oder welche Zeile genau?
Vielleicht Zeile 15 " Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 58) (Euro)"?

Du solltest nochmal ganz von Anfang an lesen und dann wird sich die Frage wahrscheinlich von selbst beantworten.  Wink

Danke für die Antwort! Aus dem FAQ habe ich nur folgendes Statement:

"Altcoins mit POS / Dividenden / Zinsen etc.
Die Haltefrist verlängert sich möglicherweise auf 10 Jahre (s.o.)
Die Dividenden sind zum Tag des Zuflusses wertmäßig zu ermitteln und als sonstige Einkünfte zu versteuern. Damit sind die Steuern auf die Dividenden schon fällig, auch wenn die Coins selbst vielleicht erst in vielen Jahren verkauft werden.
Die Dividenden sind möglicherweise auch als Kapitalerträge mit 25% zu versteuern. Dies ist strittig."

Und auch in den ersten Seiten ist keine klare Aussage erkenntlich (Ich glaube keiner hat Zeit 87 Seiten durchzulesen Grin). Daher dachte ich mir, dass einige bestimmt genau vor dem gleichen Problem standen und darüber berichten können..

Lies rückwärts & bereits 1 (!!!) Seite vor der aktuellen wirst du fündig.

Suchbegriff "Zeile" erspart dir sogar, alle 20 Posts zu lesen Wink

Moin,
habe mir das durchgelesen und danke für den Hinweis. Es geht mir aber explizit um die Zinsgewinne und nicht die Kursgewinne, die ich bereits in Anlage SO korrekt eingetragen habe. Meiner Auffassung nach wären Zinsgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften kapitalertragssteuerpflichtig (aber deshalb hatte ich nachgefragt).

Wenn du keine Zeit hast, 87 Seiten durchzulesen, dann solltest du dir überlegen, einen Steuerberater zu kontaktieren. Das ist nicht böse gemeint. All das was in diesem Thread steht, hat qwk so gut es nur geht auf der ersten Seite zusammengetragen. Nicht immer up to date, so dass du dir zumindest mal die letzten 20 Seiten durchlesen solltest, um ein Gefühl für diese Thematik zu bekommen. Es gibt (noch) keine allumfassende Rechtsprechung zu den Steuern. Aber im großen und ganzen liegen die Steuerberater überwiegend auf einer Linie.

Zu Deiner Frage: Ich deklariere die Zinsgewinne als §22 EstG (Satz 1 oder Satz 3 ist mir egal) in der Anlage SO. Zusätzlich beantrage ich Günstigerprüfung bezüglich Kapitalerstragssteuer.
Ich war eigentlich in allen Punkten durch, außer diesen einen.
Interessant, dass du in Anlage SO Zeile 10 die Angaben machst. Dann wird der persönliche Steuersatz herangezogen oder versuchst du dies mit der "Günstigerprüfung bezüglich Kapitalerstragssteuer" für diesen einen Fall zu korregieren?
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May 30, 2018, 05:20:04 AM
Hi,

wo habt ihr denn Zinsgewinne aus Bitcoin oder anderen Kryptowährungen in der Steuererklärung eingetragen?
Es müsste ja Anlage KAP sein oder welche Zeile genau?
Vielleicht Zeile 15 " Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 58) (Euro)"?

Du solltest nochmal ganz von Anfang an lesen und dann wird sich die Frage wahrscheinlich von selbst beantworten.  Wink

Danke für die Antwort! Aus dem FAQ habe ich nur folgendes Statement:

"Altcoins mit POS / Dividenden / Zinsen etc.
Die Haltefrist verlängert sich möglicherweise auf 10 Jahre (s.o.)
Die Dividenden sind zum Tag des Zuflusses wertmäßig zu ermitteln und als sonstige Einkünfte zu versteuern. Damit sind die Steuern auf die Dividenden schon fällig, auch wenn die Coins selbst vielleicht erst in vielen Jahren verkauft werden.
Die Dividenden sind möglicherweise auch als Kapitalerträge mit 25% zu versteuern. Dies ist strittig."

Und auch in den ersten Seiten ist keine klare Aussage erkenntlich (Ich glaube keiner hat Zeit 87 Seiten durchzulesen Grin). Daher dachte ich mir, dass einige bestimmt genau vor dem gleichen Problem standen und darüber berichten können..

Wenn du keine Zeit hast, 87 Seiten durchzulesen, dann solltest du dir überlegen, einen Steuerberater zu kontaktieren. Das ist nicht böse gemeint. All das was in diesem Thread steht, hat qwk so gut es nur geht auf der ersten Seite zusammengetragen. Nicht immer up to date, so dass du dir zumindest mal die letzten 20 Seiten durchlesen solltest, um ein Gefühl für diese Thematik zu bekommen. Es gibt (noch) keine allumfassende Rechtsprechung zu den Steuern. Aber im großen und ganzen liegen die Steuerberater überwiegend auf einer Linie.

Zu Deiner Frage: Ich deklariere die Zinsgewinne als §22 EstG (Satz 1 oder Satz 3 ist mir egal) in der Anlage SO. Zusätzlich beantrage ich Günstigerprüfung bezüglich Kapitalerstragssteuer.
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May 30, 2018, 05:13:54 AM
Hi,

wo habt ihr denn Zinsgewinne aus Bitcoin oder anderen Kryptowährungen in der Steuererklärung eingetragen?
Es müsste ja Anlage KAP sein oder welche Zeile genau?
Vielleicht Zeile 15 " Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 58) (Euro)"?

Du solltest nochmal ganz von Anfang an lesen und dann wird sich die Frage wahrscheinlich von selbst beantworten.  Wink

Danke für die Antwort! Aus dem FAQ habe ich nur folgendes Statement:

"Altcoins mit POS / Dividenden / Zinsen etc.
Die Haltefrist verlängert sich möglicherweise auf 10 Jahre (s.o.)
Die Dividenden sind zum Tag des Zuflusses wertmäßig zu ermitteln und als sonstige Einkünfte zu versteuern. Damit sind die Steuern auf die Dividenden schon fällig, auch wenn die Coins selbst vielleicht erst in vielen Jahren verkauft werden.
Die Dividenden sind möglicherweise auch als Kapitalerträge mit 25% zu versteuern. Dies ist strittig."

Und auch in den ersten Seiten ist keine klare Aussage erkenntlich (Ich glaube keiner hat Zeit 87 Seiten durchzulesen Grin). Daher dachte ich mir, dass einige bestimmt genau vor dem gleichen Problem standen und darüber berichten können..

Lies rückwärts & bereits 1 (!!!) Seite vor der aktuellen wirst du fündig.

Suchbegriff "Zeile" erspart dir sogar, alle 20 Posts zu lesen Wink
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May 30, 2018, 04:43:14 AM
Hi,

wo habt ihr denn Zinsgewinne aus Bitcoin oder anderen Kryptowährungen in der Steuererklärung eingetragen?
Es müsste ja Anlage KAP sein oder welche Zeile genau?
Vielleicht Zeile 15 " Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 58) (Euro)"?

Du solltest nochmal ganz von Anfang an lesen und dann wird sich die Frage wahrscheinlich von selbst beantworten.  Wink

Danke für die Antwort! Aus dem FAQ habe ich nur folgendes Statement:

"Altcoins mit POS / Dividenden / Zinsen etc.
Die Haltefrist verlängert sich möglicherweise auf 10 Jahre (s.o.)
Die Dividenden sind zum Tag des Zuflusses wertmäßig zu ermitteln und als sonstige Einkünfte zu versteuern. Damit sind die Steuern auf die Dividenden schon fällig, auch wenn die Coins selbst vielleicht erst in vielen Jahren verkauft werden.
Die Dividenden sind möglicherweise auch als Kapitalerträge mit 25% zu versteuern. Dies ist strittig."

Und auch in den ersten Seiten ist keine klare Aussage erkenntlich (Ich glaube keiner hat Zeit 87 Seiten durchzulesen Grin). Daher dachte ich mir, dass einige bestimmt genau vor dem gleichen Problem standen und darüber berichten können..
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May 29, 2018, 04:22:41 PM
Hi,

wo habt ihr denn Zinsgewinne aus Bitcoin oder anderen Kryptowährungen in der Steuererklärung eingetragen?
Es müsste ja Anlage KAP sein oder welche Zeile genau?
Vielleicht Zeile 15 " Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 58) (Euro)"?

Du solltest nochmal ganz von Anfang an lesen und dann wird sich die Frage wahrscheinlich von selbst beantworten.  Wink
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May 29, 2018, 12:14:16 PM
Hi,

wo habt ihr denn Zinsgewinne aus Bitcoin oder anderen Kryptowährungen in der Steuererklärung eingetragen?
Es müsste ja Anlage KAP sein oder welche Zeile genau?
Vielleicht Zeile 15 " Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 58) (Euro)"?
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May 29, 2018, 09:41:44 AM

Habe mir persönlich einen Steuerberater geholt. Er hat keine Ahnung von der Materie, ich wollte nur die Verlängerung bis Dezember erreichen um nicht jetzt auscashen zu müssen....

Edit: und hast du fifo oder lifo genutzt? Smiley

Wahrscheinlich sind die auch einfach froh wenn man überhaupt was angibt...

Gruß aus Hamburg
shahim

Moin,

schade das du dich nicht gleich an uns gewandt hast. Wir haben Ahnung und sind sogar aus Hamburg.  Wink
Zum Thema Fristverlängerung würde ich gerne nochmal folgenden Hinweis geben, da ich dazu mittlweile 5 Anrufe am Tag bekomme:

Praxishinweis: Solltet ihr noch nie mit dem Finanzamt in Berührung gekommen sein, möchtet aber dennoch von der Fristverlängerung gebrauch machen, reicht es aus, einfach mit Berater die Erklärung vor Ende der Fristverlängerung (für 2017 also 31.12.2018) abzugeben.

Erst wenn ihr eine Aufforderung/Errinnerung zur Abgabe erhaltet könnt ihr einen Steuerberater bemühen der dann per Telefonat einfach mitteilt, dass ihr steuerlich beraten seid. Oftmals reicht es auch aus wenn man selber anruft. Letzten Endes sieht das FA am Ende ob eure Erklärung von einem Berater übermittlet wird.

Grüße
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May 29, 2018, 03:19:35 AM
Was ist mit Mixen? Beginnt da die Haltefrist auch neu?
Kommt drauf an.
Genauer gesagt: es kommt auf den Mixer und seine Funktionsweise an.

Es gibt Mixer, die deine Coins in Altcoins umtauschen und diese dann wieder zurück tauschen, das unterbricht eigentlich die Haltefrist.
Es gibt (oder gab*) Mixer, die deine Coins lediglich in größeren "Sammeltransaktionen" hin und her schicken, die unterbrechen die Haltefrist sicher nicht.

* ich bin mir nicht sicher, ob es solche Mixer überhaupt noch gibt.

Danke. Ich hatte hier https://bitcointalksearch.org/topic/m.36567020 einen Thread mit einigen Mixern gestartet. So wie ich es verstehe, funktionieren die doch alle so als Sammeltransaktionen. Vielleicht hat ja der ein oder andere Lust, dort zu schreiben. Wäre sonst zu viel offtopic hier.
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May 28, 2018, 02:34:38 PM
Hat dazu jemand was?

Ja, mit einem Shapeshift-Tausch beginnt eine neue Haltefrist.

Is genauso, als wenn Du die Coins für Euros verkaufen würdest, damit endet dann logischerweise auch die aktuelle Haltefrist der Coins.
Kaufst Du für die Euros (oder in Deinem Beispiel Moneros) dann wieder Coins, gilt für die neuen Coins natürlich auch ne neue Haltefrist (wobei in Deinem Beispiel schon für die Monreos ne neue Haltefrist gilt).



Mist. Dann ist es ja völlig egal, ob ich sofort nach Kauf über shapeshift und Monerowallets anonymisiere oder erst nach der Haltefrist Darlegen muss ich es dem FA evtl. so oder so.

Was ist mit Mixen? Beginnt da die Haltefrist auch neu?

Hm, beim Mixen tauschst du Coin x gegen Coin x. Das ist für mich wie einen Zehner in 2 Fünfer wechseln. Es gibt nie einen Gewinn, soviel ist klar. Aber für FiFo wäre es vlt wichtig. Deine persönliche Haltefrist wird real gesehen zurückgesetzt, aber ob es rechtlich auch so ist? Die Frage ist wohl, ob das Mixen eine Veräußerung nach § 23 EStG darstellt. Als Laie tendiere zu nein. Wird dir jetzt aber nicht wirklich helfen.  Cheesy

Ich denke auch. Vor allem erhält man doch auch gar keine Nachweise über den Verlauf des Mixvorganges.
Warum solltest du das denn überhaupt angeben, wenn du am Ende eh dieselbe Anzahl an coins hast? Im Grunde hast du doch den Nachweis von wallet A und den Eingang der Coins auf Wallet B... Beides private Keys evtl auch. Von daher. Denke nicht dass die dann noch die Tx ID haben wollen...

Ich hatte auch eine Menge Wallets im Laufe der Jahre. Zwischen Börse, full Client, mobile Client und Börse hin und her und neue keys angelegt. Ich kann das alles im Nachgang auch nicht mehr rekonstruieren aber am Ende geht alles sauber auf. Wo soll da ein Problem entstehen?

qwk
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May 28, 2018, 05:19:51 AM
Was ist mit Mixen? Beginnt da die Haltefrist auch neu?
Kommt drauf an.
Genauer gesagt: es kommt auf den Mixer und seine Funktionsweise an.

Es gibt Mixer, die deine Coins in Altcoins umtauschen und diese dann wieder zurück tauschen, das unterbricht eigentlich die Haltefrist.
Es gibt (oder gab*) Mixer, die deine Coins lediglich in größeren "Sammeltransaktionen" hin und her schicken, die unterbrechen die Haltefrist sicher nicht.

Man kann natürlich auch den Standpunkt vertreten, dass die Nutzung des Mixers lediglich die Inanspruchnahme einer Dienstleistung darstellt, also der Betreiber des Mixers den Tausch vornimmt, dir aber deine Coins einfach wieder zurück überweist. In dem Fall wäre die Haltefrist ohnehin nicht berührt. Das ist dann ungefähr so, wie wenn du dein Bargeld bei einer Bank einzahlst. Dass die die Scheine möglicherweise in Dollars umtauschen und später wieder zurück tauschen, hat dann mit dir nichts zu tun, insofern kann auch unmöglich deine Haltefrist davon betroffen sein.
Es ist also gerechtfertigt, davon auszugehen, dass Mixer die Haltefrist nicht unterbrechen, egal wie sie arbeiten. Ergo löst man mit der Verwendung eines Mixers auch keine Pflicht zur Versteuerung aus, muss dem FA also auch nicht mitteilen, dass man einen Mixer verwendet hat.

Da man durch das Mixen natürlich andererseits der Möglichkeit beraubt wird, die eigene Haltefrist ordentlich zu belegen, bringt man sich im Zweifel auch wieder in eine gewisse Beweisnot.

TL;DR: kommt drauf an, und bringt gewisse Probleme mit sich, wenn man die Haltefrist dann doch mal nachweisen soll.

* ich bin mir nicht sicher, ob es solche Mixer überhaupt noch gibt.
sr. member
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May 28, 2018, 05:14:03 AM
Hat dazu jemand was?

Ja, mit einem Shapeshift-Tausch beginnt eine neue Haltefrist.

Is genauso, als wenn Du die Coins für Euros verkaufen würdest, damit endet dann logischerweise auch die aktuelle Haltefrist der Coins.
Kaufst Du für die Euros (oder in Deinem Beispiel Moneros) dann wieder Coins, gilt für die neuen Coins natürlich auch ne neue Haltefrist (wobei in Deinem Beispiel schon für die Monreos ne neue Haltefrist gilt).



Mist. Dann ist es ja völlig egal, ob ich sofort nach Kauf über shapeshift und Monerowallets anonymisiere oder erst nach der Haltefrist Darlegen muss ich es dem FA evtl. so oder so.

Was ist mit Mixen? Beginnt da die Haltefrist auch neu?

Hm, beim Mixen tauschst du Coin x gegen Coin x. Das ist für mich wie einen Zehner in 2 Fünfer wechseln. Es gibt nie einen Gewinn, soviel ist klar. Aber für FiFo wäre es vlt wichtig. Deine persönliche Haltefrist wird real gesehen zurückgesetzt, aber ob es rechtlich auch so ist? Die Frage ist wohl, ob das Mixen eine Veräußerung nach § 23 EStG darstellt. Als Laie tendiere zu nein. Wird dir jetzt aber nicht wirklich helfen.  Cheesy
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May 28, 2018, 04:30:00 AM
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Ja, mit einem Shapeshift-Tausch beginnt eine neue Haltefrist.

Is genauso, als wenn Du die Coins für Euros verkaufen würdest, damit endet dann logischerweise auch die aktuelle Haltefrist der Coins.
Kaufst Du für die Euros (oder in Deinem Beispiel Moneros) dann wieder Coins, gilt für die neuen Coins natürlich auch ne neue Haltefrist (wobei in Deinem Beispiel schon für die Monreos ne neue Haltefrist gilt).



Mist. Dann ist es ja völlig egal, ob ich sofort nach Kauf über shapeshift und Monerowallets anonymisiere oder erst nach der Haltefrist Darlegen muss ich es dem FA evtl. so oder so.

Was ist mit Mixen? Beginnt da die Haltefrist auch neu?
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