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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 93. (Read 1216511 times)

hero member
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Love is the answer
May 30, 2018, 05:13:54 AM
Hi,

wo habt ihr denn Zinsgewinne aus Bitcoin oder anderen Kryptowährungen in der Steuererklärung eingetragen?
Es müsste ja Anlage KAP sein oder welche Zeile genau?
Vielleicht Zeile 15 " Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 58) (Euro)"?

Du solltest nochmal ganz von Anfang an lesen und dann wird sich die Frage wahrscheinlich von selbst beantworten.  Wink

Danke für die Antwort! Aus dem FAQ habe ich nur folgendes Statement:

"Altcoins mit POS / Dividenden / Zinsen etc.
Die Haltefrist verlängert sich möglicherweise auf 10 Jahre (s.o.)
Die Dividenden sind zum Tag des Zuflusses wertmäßig zu ermitteln und als sonstige Einkünfte zu versteuern. Damit sind die Steuern auf die Dividenden schon fällig, auch wenn die Coins selbst vielleicht erst in vielen Jahren verkauft werden.
Die Dividenden sind möglicherweise auch als Kapitalerträge mit 25% zu versteuern. Dies ist strittig."

Und auch in den ersten Seiten ist keine klare Aussage erkenntlich (Ich glaube keiner hat Zeit 87 Seiten durchzulesen Grin). Daher dachte ich mir, dass einige bestimmt genau vor dem gleichen Problem standen und darüber berichten können..

Lies rückwärts & bereits 1 (!!!) Seite vor der aktuellen wirst du fündig.

Suchbegriff "Zeile" erspart dir sogar, alle 20 Posts zu lesen Wink
newbie
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May 30, 2018, 04:43:14 AM
Hi,

wo habt ihr denn Zinsgewinne aus Bitcoin oder anderen Kryptowährungen in der Steuererklärung eingetragen?
Es müsste ja Anlage KAP sein oder welche Zeile genau?
Vielleicht Zeile 15 " Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 58) (Euro)"?

Du solltest nochmal ganz von Anfang an lesen und dann wird sich die Frage wahrscheinlich von selbst beantworten.  Wink

Danke für die Antwort! Aus dem FAQ habe ich nur folgendes Statement:

"Altcoins mit POS / Dividenden / Zinsen etc.
Die Haltefrist verlängert sich möglicherweise auf 10 Jahre (s.o.)
Die Dividenden sind zum Tag des Zuflusses wertmäßig zu ermitteln und als sonstige Einkünfte zu versteuern. Damit sind die Steuern auf die Dividenden schon fällig, auch wenn die Coins selbst vielleicht erst in vielen Jahren verkauft werden.
Die Dividenden sind möglicherweise auch als Kapitalerträge mit 25% zu versteuern. Dies ist strittig."

Und auch in den ersten Seiten ist keine klare Aussage erkenntlich (Ich glaube keiner hat Zeit 87 Seiten durchzulesen Grin). Daher dachte ich mir, dass einige bestimmt genau vor dem gleichen Problem standen und darüber berichten können..
sr. member
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May 29, 2018, 04:22:41 PM
Hi,

wo habt ihr denn Zinsgewinne aus Bitcoin oder anderen Kryptowährungen in der Steuererklärung eingetragen?
Es müsste ja Anlage KAP sein oder welche Zeile genau?
Vielleicht Zeile 15 " Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 58) (Euro)"?

Du solltest nochmal ganz von Anfang an lesen und dann wird sich die Frage wahrscheinlich von selbst beantworten.  Wink
newbie
Activity: 28
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May 29, 2018, 12:14:16 PM
Hi,

wo habt ihr denn Zinsgewinne aus Bitcoin oder anderen Kryptowährungen in der Steuererklärung eingetragen?
Es müsste ja Anlage KAP sein oder welche Zeile genau?
Vielleicht Zeile 15 " Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 58) (Euro)"?
jr. member
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May 29, 2018, 09:41:44 AM

Habe mir persönlich einen Steuerberater geholt. Er hat keine Ahnung von der Materie, ich wollte nur die Verlängerung bis Dezember erreichen um nicht jetzt auscashen zu müssen....

Edit: und hast du fifo oder lifo genutzt? Smiley

Wahrscheinlich sind die auch einfach froh wenn man überhaupt was angibt...

Gruß aus Hamburg
shahim

Moin,

schade das du dich nicht gleich an uns gewandt hast. Wir haben Ahnung und sind sogar aus Hamburg.  Wink
Zum Thema Fristverlängerung würde ich gerne nochmal folgenden Hinweis geben, da ich dazu mittlweile 5 Anrufe am Tag bekomme:

Praxishinweis: Solltet ihr noch nie mit dem Finanzamt in Berührung gekommen sein, möchtet aber dennoch von der Fristverlängerung gebrauch machen, reicht es aus, einfach mit Berater die Erklärung vor Ende der Fristverlängerung (für 2017 also 31.12.2018) abzugeben.

Erst wenn ihr eine Aufforderung/Errinnerung zur Abgabe erhaltet könnt ihr einen Steuerberater bemühen der dann per Telefonat einfach mitteilt, dass ihr steuerlich beraten seid. Oftmals reicht es auch aus wenn man selber anruft. Letzten Endes sieht das FA am Ende ob eure Erklärung von einem Berater übermittlet wird.

Grüße
legendary
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https://t1p.de/6ghrf
May 29, 2018, 03:19:35 AM
Was ist mit Mixen? Beginnt da die Haltefrist auch neu?
Kommt drauf an.
Genauer gesagt: es kommt auf den Mixer und seine Funktionsweise an.

Es gibt Mixer, die deine Coins in Altcoins umtauschen und diese dann wieder zurück tauschen, das unterbricht eigentlich die Haltefrist.
Es gibt (oder gab*) Mixer, die deine Coins lediglich in größeren "Sammeltransaktionen" hin und her schicken, die unterbrechen die Haltefrist sicher nicht.

* ich bin mir nicht sicher, ob es solche Mixer überhaupt noch gibt.

Danke. Ich hatte hier https://bitcointalksearch.org/topic/m.36567020 einen Thread mit einigen Mixern gestartet. So wie ich es verstehe, funktionieren die doch alle so als Sammeltransaktionen. Vielleicht hat ja der ein oder andere Lust, dort zu schreiben. Wäre sonst zu viel offtopic hier.
legendary
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May 28, 2018, 02:34:38 PM
Hat dazu jemand was?

Ja, mit einem Shapeshift-Tausch beginnt eine neue Haltefrist.

Is genauso, als wenn Du die Coins für Euros verkaufen würdest, damit endet dann logischerweise auch die aktuelle Haltefrist der Coins.
Kaufst Du für die Euros (oder in Deinem Beispiel Moneros) dann wieder Coins, gilt für die neuen Coins natürlich auch ne neue Haltefrist (wobei in Deinem Beispiel schon für die Monreos ne neue Haltefrist gilt).



Mist. Dann ist es ja völlig egal, ob ich sofort nach Kauf über shapeshift und Monerowallets anonymisiere oder erst nach der Haltefrist Darlegen muss ich es dem FA evtl. so oder so.

Was ist mit Mixen? Beginnt da die Haltefrist auch neu?

Hm, beim Mixen tauschst du Coin x gegen Coin x. Das ist für mich wie einen Zehner in 2 Fünfer wechseln. Es gibt nie einen Gewinn, soviel ist klar. Aber für FiFo wäre es vlt wichtig. Deine persönliche Haltefrist wird real gesehen zurückgesetzt, aber ob es rechtlich auch so ist? Die Frage ist wohl, ob das Mixen eine Veräußerung nach § 23 EStG darstellt. Als Laie tendiere zu nein. Wird dir jetzt aber nicht wirklich helfen.  Cheesy

Ich denke auch. Vor allem erhält man doch auch gar keine Nachweise über den Verlauf des Mixvorganges.
Warum solltest du das denn überhaupt angeben, wenn du am Ende eh dieselbe Anzahl an coins hast? Im Grunde hast du doch den Nachweis von wallet A und den Eingang der Coins auf Wallet B... Beides private Keys evtl auch. Von daher. Denke nicht dass die dann noch die Tx ID haben wollen...

Ich hatte auch eine Menge Wallets im Laufe der Jahre. Zwischen Börse, full Client, mobile Client und Börse hin und her und neue keys angelegt. Ich kann das alles im Nachgang auch nicht mehr rekonstruieren aber am Ende geht alles sauber auf. Wo soll da ein Problem entstehen?

qwk
donator
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Shitcoin Minimalist
May 28, 2018, 05:19:51 AM
Was ist mit Mixen? Beginnt da die Haltefrist auch neu?
Kommt drauf an.
Genauer gesagt: es kommt auf den Mixer und seine Funktionsweise an.

Es gibt Mixer, die deine Coins in Altcoins umtauschen und diese dann wieder zurück tauschen, das unterbricht eigentlich die Haltefrist.
Es gibt (oder gab*) Mixer, die deine Coins lediglich in größeren "Sammeltransaktionen" hin und her schicken, die unterbrechen die Haltefrist sicher nicht.

Man kann natürlich auch den Standpunkt vertreten, dass die Nutzung des Mixers lediglich die Inanspruchnahme einer Dienstleistung darstellt, also der Betreiber des Mixers den Tausch vornimmt, dir aber deine Coins einfach wieder zurück überweist. In dem Fall wäre die Haltefrist ohnehin nicht berührt. Das ist dann ungefähr so, wie wenn du dein Bargeld bei einer Bank einzahlst. Dass die die Scheine möglicherweise in Dollars umtauschen und später wieder zurück tauschen, hat dann mit dir nichts zu tun, insofern kann auch unmöglich deine Haltefrist davon betroffen sein.
Es ist also gerechtfertigt, davon auszugehen, dass Mixer die Haltefrist nicht unterbrechen, egal wie sie arbeiten. Ergo löst man mit der Verwendung eines Mixers auch keine Pflicht zur Versteuerung aus, muss dem FA also auch nicht mitteilen, dass man einen Mixer verwendet hat.

Da man durch das Mixen natürlich andererseits der Möglichkeit beraubt wird, die eigene Haltefrist ordentlich zu belegen, bringt man sich im Zweifel auch wieder in eine gewisse Beweisnot.

TL;DR: kommt drauf an, und bringt gewisse Probleme mit sich, wenn man die Haltefrist dann doch mal nachweisen soll.

* ich bin mir nicht sicher, ob es solche Mixer überhaupt noch gibt.
sr. member
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May 28, 2018, 05:14:03 AM
Hat dazu jemand was?

Ja, mit einem Shapeshift-Tausch beginnt eine neue Haltefrist.

Is genauso, als wenn Du die Coins für Euros verkaufen würdest, damit endet dann logischerweise auch die aktuelle Haltefrist der Coins.
Kaufst Du für die Euros (oder in Deinem Beispiel Moneros) dann wieder Coins, gilt für die neuen Coins natürlich auch ne neue Haltefrist (wobei in Deinem Beispiel schon für die Monreos ne neue Haltefrist gilt).



Mist. Dann ist es ja völlig egal, ob ich sofort nach Kauf über shapeshift und Monerowallets anonymisiere oder erst nach der Haltefrist Darlegen muss ich es dem FA evtl. so oder so.

Was ist mit Mixen? Beginnt da die Haltefrist auch neu?

Hm, beim Mixen tauschst du Coin x gegen Coin x. Das ist für mich wie einen Zehner in 2 Fünfer wechseln. Es gibt nie einen Gewinn, soviel ist klar. Aber für FiFo wäre es vlt wichtig. Deine persönliche Haltefrist wird real gesehen zurückgesetzt, aber ob es rechtlich auch so ist? Die Frage ist wohl, ob das Mixen eine Veräußerung nach § 23 EStG darstellt. Als Laie tendiere zu nein. Wird dir jetzt aber nicht wirklich helfen.  Cheesy
legendary
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https://t1p.de/6ghrf
May 28, 2018, 04:30:00 AM
Hat dazu jemand was?

Ja, mit einem Shapeshift-Tausch beginnt eine neue Haltefrist.

Is genauso, als wenn Du die Coins für Euros verkaufen würdest, damit endet dann logischerweise auch die aktuelle Haltefrist der Coins.
Kaufst Du für die Euros (oder in Deinem Beispiel Moneros) dann wieder Coins, gilt für die neuen Coins natürlich auch ne neue Haltefrist (wobei in Deinem Beispiel schon für die Monreos ne neue Haltefrist gilt).



Mist. Dann ist es ja völlig egal, ob ich sofort nach Kauf über shapeshift und Monerowallets anonymisiere oder erst nach der Haltefrist Darlegen muss ich es dem FA evtl. so oder so.

Was ist mit Mixen? Beginnt da die Haltefrist auch neu?
legendary
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May 27, 2018, 07:45:58 AM
Ok gut - Danke für dein Feedback.
Dann werde ich es auch so machen.
In unserem FA wusste die Dame nichts von Bitcoin ^^
legendary
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May 27, 2018, 07:43:35 AM
Ich hätt ne Frage an die Experten hier Smiley

Ich gebe meine Tradingliste zur StErklärung mit dazu, die Berechnungen basieren auf LiFo.
Sollte ich das unbedingt kennzeichen das nach LiFo berechnet wurde, oder nur auf nachfragen des Prüfer‘s aüssern ?

Oder gibt es bereits eine gesetzliche Grundlage zum FiFo Zwang ??

Hallo,

Das Thema ist ja heiß diskutiert hier. Teilweise wird von Fifo Zwang nach Estg §23 gesprochen. Wobei dort eindeutig steht, dass es bei Fremdwährungen anzuwenden ist. Aber Coins sind ja KEINE Währungen!

Mein Stb hat mir gesagt ich habe die wahl zwischen Fifo und Lifo als Verbrauchsfolgeverfahren. Man muss es nur durchgehend weiter nutzen! Also ein Wechsel ist nicht mehr möglich. Er meinte Fifo sei doch viel praktischer, aber als Trader ist Lifo natürlich wesentlich vorteilhafter...
Aussage war dirt einfach per Lifo berechnen. Keine Tabelle einreichen, sondern nur die Einträge in der S0 machen und abwarten ob nachfragen kommen....

Naja aber ich glaube richtige Aussagen wird man erst ende des Jahres haben. Wobei es auch von Amt zu Amt und Bearbeiter abhängig ist...

Gruß
shahim
legendary
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May 27, 2018, 07:11:37 AM
Ich hätt ne Frage an die Experten hier Smiley

Ich gebe meine Tradingliste zur StErklärung mit dazu, die Berechnungen basieren auf LiFo.
Sollte ich das unbedingt kennzeichen das nach LiFo berechnet wurde, oder nur auf nachfragen des Prüfer‘s aüssern ?

Oder gibt es bereits eine gesetzliche Grundlage zum FiFo Zwang ??
sr. member
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May 26, 2018, 06:09:47 PM
Und für das nächste Jahr muss ich jetzt auch Vorauszahlungen leisten (aber die bekomme ich ja im Zweifel wieder - wenn keine erneuten steuerpflichtigen Gewinne anfallen)




Eventuell kannst du gegen diese Vorauszahlungen Widerspruch einlegen?! Zumindest wenn im Jahr 2018 keine steuerpflichtigen Gewinne anfallen.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Allerdings ging es damals um steuerpflichtige Gewinne, die ich durch Verkauf eines Containerschiff-Anteils erzielt hatte. Das FA hatte mir damals auch Steuervorauszahlungen auferlegt. Ein einfacher Brief mit dem Hinweis, dass der Verkauf eine einmalige Sache war, reichte aus.






https://kryptoszene.de/kryptoszene-podcast-003-bitcoin-steuern-mit-matthias-steger-steuerberater/

Irgendwo in dem Podcast redet der Steuerberater auch über diese Geschichte. Da kann man sicher was machen und wenn nicht gibt's hoffentlich gut Zinsen mit der Rückzahlung.  Wink
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May 26, 2018, 04:29:48 PM
Und für das nächste Jahr muss ich jetzt auch Vorauszahlungen leisten (aber die bekomme ich ja im Zweifel wieder - wenn keine erneuten steuerpflichtigen Gewinne anfallen)




Eventuell kannst du gegen diese Vorauszahlungen Widerspruch einlegen?! Zumindest wenn im Jahr 2018 keine steuerpflichtigen Gewinne anfallen.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Allerdings ging es damals um steuerpflichtige Gewinne, die ich durch Verkauf eines Containerschiff-Anteils erzielt hatte. Das FA hatte mir damals auch Steuervorauszahlungen auferlegt. Ein einfacher Brief mit dem Hinweis, dass der Verkauf eine einmalige Sache war, reichte aus.




legendary
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May 26, 2018, 03:29:04 PM
Das klingt doch ermutigend! Vielen Dank für die Rückmeldung.
Ist der Steuerbescheid denn als vorläufig gekennzeichnet?

Nein, zumindest in Bezug auf die Einkünfte im Bereich SO ist er nicht als vorläufig gekennzeichnet.

Und wenn ich fragen darf, war der Betrag erheblich höher als das was du sonst im Jahr hast?

Also zumindest die steuerpflichtigen Einkünfte haben, wie gesagt, zu einer Nachzahlung geführt. Alles andere war ja steuerfrei.
Das würde dann nur in meinen Aufzeichnungen auftauchen, wenn sie dann angefordert werden würden.
Und für das nächste Jahr muss ich jetzt auch Vorauszahlungen leisten (aber die bekomme ich ja im Zweifel wieder - wenn keine erneuten steuerpflichtigen Gewinne anfallen)


Habe mir persönlich einen Steuerberater geholt. Er hat keine Ahnung von der Materie, ich wollte nur die Verlängerung bis Dezember erreichen um nicht jetzt auscashen zu müssen....

Edit: und hast du fifo oder lifo genutzt? Smiley

Ich habe FIFO angewendet, aber das war jetzt auch nirgendwo in der Erklärung vermerkt.

Aber prinzipiell war ich überrascht, dass alles so schnell und ohne Rückfragen ablief.







Du must nun Vorauszahlung leisten? Entsprechend der summe die du dieses Jahr gezahlt hast?

Das dann als Vorauszahlung wäre ja der killer... Ich muss dieses jahr dann wirklich den Exit schaffen um mir nen guten Anwalt zu holen Smiley

full member
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May 26, 2018, 01:53:49 PM
Das klingt doch ermutigend! Vielen Dank für die Rückmeldung.
Ist der Steuerbescheid denn als vorläufig gekennzeichnet?

Nein, zumindest in Bezug auf die Einkünfte im Bereich SO ist er nicht als vorläufig gekennzeichnet.

Und wenn ich fragen darf, war der Betrag erheblich höher als das was du sonst im Jahr hast?

Also zumindest die steuerpflichtigen Einkünfte haben, wie gesagt, zu einer Nachzahlung geführt. Alles andere war ja steuerfrei.
Das würde dann nur in meinen Aufzeichnungen auftauchen, wenn sie dann angefordert werden würden.
Und für das nächste Jahr muss ich jetzt auch Vorauszahlungen leisten (aber die bekomme ich ja im Zweifel wieder - wenn keine erneuten steuerpflichtigen Gewinne anfallen)


Habe mir persönlich einen Steuerberater geholt. Er hat keine Ahnung von der Materie, ich wollte nur die Verlängerung bis Dezember erreichen um nicht jetzt auscashen zu müssen....

Edit: und hast du fifo oder lifo genutzt? Smiley

Ich habe FIFO angewendet, aber das war jetzt auch nirgendwo in der Erklärung vermerkt.

Aber prinzipiell war ich überrascht, dass alles so schnell und ohne Rückfragen ablief.





legendary
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May 26, 2018, 06:42:17 AM
So, kurz mal von mir ein kurzer Erfahrungsbericht zur Steuererklärung. Habe sie am 3.05. eingereicht und gestern den Steuerbescheid ohne irgendwelche Rückfragen oder Beleganforderungen erhalten.
Ich hatte in der Anlage SO für jede Kryptowährung, die ich letztes Jahr steuerpflichtig gehandelt habe, einen zusammenfassenden Eintrag vorgenommen zum Beispiel "Bitcoin (Kryptowährung) - 6 Trades aggregiert", dann den kleinsten gemeinsamen Nennen beim Datum gesetzt. Auf die Weise habe ich dort 9 Kryptowährungen aufgeführt...bis zu 11 Einträge wären möglich.
Manche waren mit Verlust, der größte Teil mit Gewinn...wurde alles akzeptiert und die Steuernachzahlung entsprechend berechnet. Die zugehörige detailierte Auflisting der Trades bewahre ich dann jetzt einfach mal auf.

Das klingt doch ermutigend! Vielen Dank für die Rückmeldung.

Ist der Steuerbescheid denn als vorläufig gekennzeichnet?

Und wenn ich fragen darf, war der Betrag erheblich höher als das was du sonst im Jahr hast?

Habe mir persönlich einen Steuerberater geholt. Er hat keine Ahnung von der Materie, ich wollte nur die Verlängerung bis Dezember erreichen um nicht jetzt auscashen zu müssen....

Edit: und hast du fifo oder lifo genutzt? Smiley

Wahrscheinlich sind die auch einfach froh wenn man überhaupt was angibt...

Gruß aus Hamburg
shahim
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May 26, 2018, 06:25:40 AM
So, kurz mal von mir ein kurzer Erfahrungsbericht zur Steuererklärung. Habe sie am 3.05. eingereicht und gestern den Steuerbescheid ohne irgendwelche Rückfragen oder Beleganforderungen erhalten.
Ich hatte in der Anlage SO für jede Kryptowährung, die ich letztes Jahr steuerpflichtig gehandelt habe, einen zusammenfassenden Eintrag vorgenommen zum Beispiel "Bitcoin (Kryptowährung) - 6 Trades aggregiert", dann den kleinsten gemeinsamen Nenner beim Datum gesetzt. Auf die Weise habe ich dort 9 Kryptowährungen aufgeführt...bis zu 11 Einträge wären möglich.
Manche waren mit Verlust, der größte Teil mit Gewinn...wurde alles akzeptiert und die Steuernachzahlung entsprechend berechnet. Die zugehörige detailierte Auflisting der Trades bewahre ich dann jetzt einfach mal auf.
sr. member
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May 24, 2018, 07:34:24 AM
Würde es also ausreichen wenn man den Steuerbericht von Cointracking als Anlage anfügt?

Denn laut Cointracking: "…berechnet CoinTracking all Ihre Trades auf den Cent genau und bereitet diese automatisch so auf, dass diese nur noch bei der Steuererklärung als Anlage beigefügt werden müssen."

Na, wenn die das sagen.  Roll Eyes
Wer unterschreibt deine Steuererklärung?
Aber generell scheint das Tool geeignet zu sein.

Oder gibt es einen Thread wo genau erklärt wird wie die Steuererklärung gemacht wird bzw. welche Anhänge in die Anlago SO sollen?

Guck doch mal einen Eintrag über dir.
Da wohl viele Steuererklärungen nicht Schema F entsprechen, kann dir das Internet die Steuererklärung erklären. Oder ein Steuerberater.



CoinTracking ist noch lange nicht ausgreift, um es freundlich auszudrücken. Ausdrucken kannst du im Prinzip nur die zugrunde liegenden Tabellen. Die nicht unwichtige Aufsummierung und Berechnung fehlt dann aber. Roll Eyes
Man kann auch per Elster keine Anhänge versenden, also muss man alles ausdrucken und per Post verschicken. 
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