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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 97. (Read 1136106 times)

jr. member
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April 25, 2018, 06:05:59 AM
Danke für deine Antwort @Krainzmaster!
@zidane: Vielleicht war meine Frage nicht präzise genug, gelesen habe ich sehr viel von diesem Thread, wenn auch nicht alle 82 Seiten.

Wie ich meinen Handel zu versteuern habe, weiß ich mittlerweile und habe einen saubere Dokumentation, jedoch ging es mir um das konkrete Ausfüllen der Zeilen 41-48 in der Anlage SO der Steuererklärung.
Gebe ich in Zeile 43 "Veräußerungspreis" die Summe aller Einnahmen an und in Zeile 44 "Anschaffungskosten" die Summe aller Ausgaben und die Differenz davon ergibt Zeile 46 "Gewinn"?
In dem Fall wären die Summen relativ zum Gewinn sehr hoch, da ich einen hohen Umsatz bei relativ niedrigem Gewinn habe.
Bspw. 500.000€ Veräußerungspreis - 495.000€ Anschaffungskosten = 5.000€ steuerpflichtiger Gewinn

Moin,

wie Scheede schon richtig beschrieben hat, kommt in die Zeile 48 der Gewinn oder Verlust in Summe "laut gesonderter Aufstellung" rein.
Der CT Report, die Excelliste oder was auch immer ist dann beizulegen.
Wichtig: Bei der elektronischen Übermittlung "Einreichung mit Belegen" auswählen.

Grüße
jr. member
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April 25, 2018, 06:01:07 AM
Sofern man sich ein Auto kauft und via BTC bezahlt welche älter als 12 Monate sind zwecks Haltefrist, so sollte es auch keine Probleme geben. Denke ich mir mal ?

Moin,

kurz und knapp: Nein!

Grüße
legendary
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April 25, 2018, 05:09:30 AM
Sofern man sich ein Auto kauft und via BTC bezahlt welche älter als 12 Monate sind zwecks Haltefrist, so sollte es auch keine Probleme geben. Denke ich mir mal ?
qwk
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Shitcoin Minimalist
April 25, 2018, 04:05:33 AM
Ich habe auf die schnelle leider keine Antwort zur folgenden Steuerfrage gefunden.

Angenommen ich kaufe mir für 5000 Euro Bitcoin, habe diese auf einer Debit Karte und bezahle hiermit meinen Einkäufe, Tanken etc.
Muss ich dann diese Vorgänge versteuern? Ich meine gelesen zu haben, dass für Waren und Dienstleistungen keine Steuern anfallen. Sehe ich das richtig?
Ich möchte Kryptowährungen als wirkliches Bezahlmittel verwenden, selbstverständlich ergeben sich hier ja auch Gewinne durch Kursschwankungen.
Muss ich Steuern zahlen, wenn kein Geld aufs EUR-Konto eingeht?
Ja. Grundsätzlich fallen Steuern unabhängig von Währungen an. Das Steuerrecht definiert sog. Steuertatbestände, die eine Steuerpflicht auslösen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
So ist es z.B. auch ein steuerpflichtiger Gewinn, wenn man mit seinen Bitcoins, die man sich für 1.000.- EUR gekauft hat, heute ein Auto für 10.000.- EUR kauft. Der Gewinn sind 9.000 EUR, die zu versteuern sind. Theoretisch wird diese Steuerpflicht schon ausgelöst, wenn man sich mit Bitcoins eine Pizza kauft, und die Bitcoins zwischen Anschaffung und Kauf der Pizza eine Wertsteigerung hatten.
jr. member
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April 25, 2018, 03:34:25 AM
Ich habe auf die schnelle leider keine Antwort zur folgenden Steuerfrage gefunden.

Angenommen ich kaufe mir für 5000 Euro Bitcoin, habe diese auf einer Debit Karte und bezahle hiermit meinen Einkäufe, Tanken etc.
Muss ich dann diese Vorgänge versteuern? Ich meine gelesen zu haben, dass für Waren und Dienstleistungen keine Steuern anfallen. Sehe ich das richtig?
Ich möchte Kryptowährungen als wirkliches Bezahlmittel verwenden, selbstverständlich ergeben sich hier ja auch Gewinne durch Kursschwankungen.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

hero member
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Love is the answer
April 24, 2018, 04:50:32 PM
Danke für deine Antwort @Krainzmaster!
@zidane: Vielleicht war meine Frage nicht präzise genug, gelesen habe ich sehr viel von diesem Thread, wenn auch nicht alle 82 Seiten.

Wie ich meinen Handel zu versteuern habe, weiß ich mittlerweile und habe einen saubere Dokumentation, jedoch ging es mir um das konkrete Ausfüllen der Zeilen 41-48 in der Anlage SO der Steuererklärung.
Gebe ich in Zeile 43 "Veräußerungspreis" die Summe aller Einnahmen an und in Zeile 44 "Anschaffungskosten" die Summe aller Ausgaben und die Differenz davon ergibt Zeile 46 "Gewinn"?
In dem Fall wären die Summen relativ zum Gewinn sehr hoch, da ich einen hohen Umsatz bei relativ niedrigem Gewinn habe.
Bspw. 500.000€ Veräußerungspreis - 495.000€ Anschaffungskosten = 5.000€ steuerpflichtiger Gewinn

Hi Chriz,

also ich habe die Zeilen 41-47 mit einem Trade/Asset gefühlt (z.B. Waves gekauft am / veräussert am, Gewinn/Verlust ...)

In Zeite 48 habe ich alle anderen Erträge/Verluste zu einer Zahl zusammengefasst und eine Tabelle mit den einzelnen GuV´s der anderen Assets angehangen.

Ob das richtig ist, wird sich zeigen Smiley
newbie
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April 24, 2018, 06:44:51 AM
Danke für deine Antwort @Krainzmaster!
@zidane: Vielleicht war meine Frage nicht präzise genug, gelesen habe ich sehr viel von diesem Thread, wenn auch nicht alle 82 Seiten.

Wie ich meinen Handel zu versteuern habe, weiß ich mittlerweile und habe einen saubere Dokumentation, jedoch ging es mir um das konkrete Ausfüllen der Zeilen 41-48 in der Anlage SO der Steuererklärung.
Gebe ich in Zeile 43 "Veräußerungspreis" die Summe aller Einnahmen an und in Zeile 44 "Anschaffungskosten" die Summe aller Ausgaben und die Differenz davon ergibt Zeile 46 "Gewinn"?
In dem Fall wären die Summen relativ zum Gewinn sehr hoch, da ich einen hohen Umsatz bei relativ niedrigem Gewinn habe.
Bspw. 500.000€ Veräußerungspreis - 495.000€ Anschaffungskosten = 5.000€ steuerpflichtiger Gewinn
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April 23, 2018, 08:06:22 AM
Hallo zusammen,
ich habe den Thread mit Freude gelesen, vielen Dank an alle die ihre Zeit dafür geopfert haben. Kennt jemand eine gute Anleitung, wie die Anlage SO bei vielen Trades auszufüllen ist?
Muss ich dort in der "Zusammenfassung" bspw. den Umsatz angeben? Der ist bei mir nämlich sehr hoch, der Gewinn jedoch relativ dazu gering, da ich große Trades für jeweils 1-3% Gewinn gemacht habe.

Danke im Vorraus.

Da steht alles Schritt für Schritt drinnen Wink
https://blog.blockpit.io/de/cryptocurrencies-in-the-tax-declaration
hero member
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April 23, 2018, 06:19:09 AM
Hallo zusammen,
ich habe den Thread mit Freude gelesen, vielen Dank an alle die ihre Zeit dafür geopfert haben. Kennt jemand eine gute Anleitung, wie die Anlage SO bei vielen Trades auszufüllen ist?
Muss ich dort in der "Zusammenfassung" bspw. den Umsatz angeben? Der ist bei mir nämlich sehr hoch, der Gewinn jedoch relativ dazu gering, da ich große Trades für jeweils 1-3% Gewinn gemacht habe.

Danke im Vorraus.

Ich glaube Du hast den Thread doch nicht gelesen, alle Fragen wurden hier mehrfach bereits beantwortet.
Wer zu Faul zum lesen ist, dem empfehle ich einen Steuerberater.
newbie
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April 23, 2018, 06:10:44 AM
Hallo zusammen,
ich habe den Thread mit Freude gelesen, vielen Dank an alle die ihre Zeit dafür geopfert haben. Kennt jemand eine gute Anleitung, wie die Anlage SO bei vielen Trades auszufüllen ist?
Muss ich dort in der "Zusammenfassung" bspw. den Umsatz angeben? Der ist bei mir nämlich sehr hoch, der Gewinn jedoch relativ dazu gering, da ich große Trades für jeweils 1-3% Gewinn gemacht habe.

Danke im Vorraus.
member
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April 23, 2018, 04:39:04 AM
Wie streng wird das eigentlich generell nachverfolgt? Ich habe nämlich im letzten Jahr recht viel getraded und ein paar tausend Euro gewonnen aber absolut keine Aufzeichnungen geführt. Fallen solch geringe Beträge vielleicht sogar unter den Tisch oder muss man sich auch da Sorgen machen? Was passiert wenn ich es jetzt einfach ignoriere und später jemand draufkommt?

Ich kanns dir nur sagen, dass es in den nächsten Monaten sicher so sein wird, dass Regierungen sehr dahinter sein werden die großen Fische zu erwischen. Und es ist nach derzeitigem Stand so, dass es bis zu 5 Jahre rückverfolgbar ist. In Ö ist es so dass die FMA bereits eigene Teams hat, die nur die Blockchain abcrawlen und ich denk schon, dass sie in naher oder ferner zukunft auch kleine fische schnappen wird.
newbie
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April 22, 2018, 02:28:43 PM
Du fragst uns wie du Steuern hinterziehen kannst? Steuern fallen in dem Land an in dem du deinen Sitz hast. Gehören die Coins deinem Bruder sieht das anders aus. Ich schlage vor du holst dir professionelle Hilfe  Wink

Hi! Ich habe eine kurze Frage.. ich wohne in Deutschland und meine Familie wohnt in Holland. In Holland sind die steuern viel besser als hier in Deutschland.. wie kann ich dafür sorgen dass ich in Holland über meine krypto steuern Zahle? Muss ich dafür nach Holland ziehen oder geht das nicht weil ich die cryptos in Deutschland gekauft habe ?

Kann mein Bruder meine crypto auszahlen lassen damit er die steuern zahlen muss?

Ich möchte nur gerne wissen ob sowas geht, da das ja einen riesen unterschied macht! Ich werde mich mal beraten lassen:)
tyz
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April 22, 2018, 05:59:32 AM
Du fragst uns wie du Steuern hinterziehen kannst? Steuern fallen in dem Land an in dem du deinen Sitz hast. Gehören die Coins deinem Bruder sieht das anders aus. Ich schlage vor du holst dir professionelle Hilfe  Wink

Hi! Ich habe eine kurze Frage.. ich wohne in Deutschland und meine Familie wohnt in Holland. In Holland sind die steuern viel besser als hier in Deutschland.. wie kann ich dafür sorgen dass ich in Holland über meine krypto steuern Zahle? Muss ich dafür nach Holland ziehen oder geht das nicht weil ich die cryptos in Deutschland gekauft habe ?

Kann mein Bruder meine crypto auszahlen lassen damit er die steuern zahlen muss?

Du solltest zumindest die Aufzeichnungen der Exchanges noch haben, oder? Die kannst du wunderbar auswerten. Tools gibt es.
Paar Tausend gewonnen heißt vermutlich auch ein paar Tausend an Steuern!? Mehrere Tausend fallen sicherlich nicht unter die Decke. Wenn das Finanzamt aus irgendwelchen Gründen drauf kommt (muss nicht durch Krypto sein sondern auch durch andere steuerspezifische Sachverhalte) und du die Steuerfahnung an der Backe hast, dann drehen die jeden Stein einzeln um. Vorallem wenn sie den Verdacht haben, dass da noch mehr zu holen ist. Spätestens dann musst du dich nackig machen. Wenn das dann nicht mehr nachvollziehbar ist, schätzen sie einfach die Steuerlast, die oftmals höher ist als sie eigentlich wäre. Dazu kommen dann noch saftige Zinsen.

Wie streng wird das eigentlich generell nachverfolgt? Ich habe nämlich im letzten Jahr recht viel getraded und ein paar tausend Euro gewonnen aber absolut keine Aufzeichnungen geführt. Fallen solch geringe Beträge vielleicht sogar unter den Tisch oder muss man sich auch da Sorgen machen? Was passiert wenn ich es jetzt einfach ignoriere und später jemand draufkommt?
newbie
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April 22, 2018, 02:34:42 AM
Wie streng wird das eigentlich generell nachverfolgt? Ich habe nämlich im letzten Jahr recht viel getraded und ein paar tausend Euro gewonnen aber absolut keine Aufzeichnungen geführt. Fallen solch geringe Beträge vielleicht sogar unter den Tisch oder muss man sich auch da Sorgen machen? Was passiert wenn ich es jetzt einfach ignoriere und später jemand draufkommt?
newbie
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April 21, 2018, 01:35:46 PM
Hi! Ich habe eine kurze Frage.. ich wohne in Deutschland und meine Familie wohnt in Holland. In Holland sind die steuern viel besser als hier in Deutschland.. wie kann ich dafür sorgen dass ich in Holland über meine krypto steuern Zahle? Muss ich dafür nach Holland ziehen oder geht das nicht weil ich die cryptos in Deutschland gekauft habe ?

Kann mein Bruder meine crypto auszahlen lassen damit er die steuern zahlen muss?
jr. member
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April 18, 2018, 03:35:47 AM
du hast sie ja nicht verkauft oder? sondern verschenkt. hast doch durch die Übertragung der 0.2 keine gewinne gemacht. Oder habe ich einen Denkfehler?

Ich hatte es vielleicht nicht ganz so gut präzesiert. Ich meinte, muss ich die Wertsteigerungen die zwischen dem Erhalt und dem Verschenken irgendwie steuerlich geltend machen, da ja Haltedauer geringer als 1 Jahr?

Weiter wäre interessant (da ich gerade an der Steuererklärung sitze), ob ihr die Adresse angebt auf denen die Bitcoin ein bzw. ausgegangen sind, oder ob ihr nur Angaben über Zeitpunkt und Menge von Erwerb/Erhalt und Verkauf macht ohne die Adressen anzugeben?

Moin!

- die Schenkung ist kein steuerlicher Vorgang sofern du dich in den Freibeträgen bewegst, die Wertsteigerung ist irrelevant, da es zu keiner weiteren Veräußerung durch dich kommt.
- es gibt KEINE Formvorschrift für die Aufbereitung der Daten. Theoretisch reicht auch eine handgeschriebene Kladde Smiley kurzum: mach wie du willst.

Grüße

Danke für deine Antwort.

Gilt das auch für Bounties die noch nicht veräußert wurden? Kann das Finanzamt verlangen das man die Adressen offen legt und wäre man dazu verpflichtet?

Und zuletzt noch eine Frage: Wenn ich bereits 2016 durch Bounty erhaltene Token erklärt und Steuern gezahlt habe und diese 2017 veräußert habe (steuerfrei da Jahresfrist eingehalten), dann gebe ich die einfach nochmals in der Erklärung diesmal mit Anschaffungszeitpunkt und Verkaufszeitpunkt an. Wie weiß das FA nun, dass es sich um die Token handelt die ich 2016 schon erklärt und darauf Steuern gezahlt habe?

Wieso willst Du den etwas angeben, wovon du weisst, dass die Haltedauer über 1 Jahr ist und du keine Steuern zahlen musst? Voreiliger gehorsam?
Gibst Du den auch alle anderen privaten Veräusserungsgeschäfte > 1 Jahr an zb Autoverkauf etc? Nein, also...

Schwer zu sagen ob es so einfach ist. Was steuerfrei ist entscheidet ja immer noch das FA.

Moin!

Es ist ein Trugschluss, dass das FA aktiv über Steuerfreiheit oder Steuerbarkeit entscheidet.
Coins sind entweder steuerfrei gem. § 23 (3) S. 5 -  also alles bis 599,99€
oder
nicht steuerbar aufgrund der Jahresfrist.
Zu beiden Sachverhalten sind keine Angaben in der Einkommensteuererklärung zu machen. Du kannst, wenn du proaktiv handeln möchtest, dass FA in einem Anschreiben darüber infomieren.

Herr xyz hat in 2017 mehrere Kryptowährungen verkauft, die aber einerseits nicht steuerbar und andererseits steuerfrei gem. § 23 (3) S. 5 sind. Wir möchten mit der Offenlegung dieser Verkäufe einem möglichen Vorwurf der Geldwäsche oder Steuerhinterziehung entgegenwirken, auch und vor allem im Hinblick auf das Jahr 2018 indem Verkäufe in beachtlicher Höhe erfolgen.

Grüße

Ich denke hier scheint auch jeder Steuerberater etwas anderes zu wissen. Ich denke es anzuzeigen ist nicht unwichtig.

So wie ich das erkenne ist die Historie zum Schluss ein entschiedener Punkt. D.h. Wie ist man zu den BTC oder ähnliches überhaupt gekommen ... gibt es lücken? Wurde es mit "unbekannten" Geld gekauft? Liegt eine gewerbliche Absicht dahinter ..etc.

Hast du überhaupt richtig gelesen was ich geschrieben habe? Ich hab geschrieben das es keine Pflicht ist und auch nicht erwartet wird. Darüber hinaus gibt es Leute denen es wichtig ist das FA zu informieren wenn mehrere 100k auf dem Giro eingehen bevor große Investitionen (Immobilien) getätigt werden. Was hat das mit wichtig oder unwichtig zu tun?
jr. member
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April 18, 2018, 03:32:32 AM
du hast sie ja nicht verkauft oder? sondern verschenkt. hast doch durch die Übertragung der 0.2 keine gewinne gemacht. Oder habe ich einen Denkfehler?

Ich hatte es vielleicht nicht ganz so gut präzesiert. Ich meinte, muss ich die Wertsteigerungen die zwischen dem Erhalt und dem Verschenken irgendwie steuerlich geltend machen, da ja Haltedauer geringer als 1 Jahr?

Weiter wäre interessant (da ich gerade an der Steuererklärung sitze), ob ihr die Adresse angebt auf denen die Bitcoin ein bzw. ausgegangen sind, oder ob ihr nur Angaben über Zeitpunkt und Menge von Erwerb/Erhalt und Verkauf macht ohne die Adressen anzugeben?

Moin!

- die Schenkung ist kein steuerlicher Vorgang sofern du dich in den Freibeträgen bewegst, die Wertsteigerung ist irrelevant, da es zu keiner weiteren Veräußerung durch dich kommt.
- es gibt KEINE Formvorschrift für die Aufbereitung der Daten. Theoretisch reicht auch eine handgeschriebene Kladde Smiley kurzum: mach wie du willst.

Grüße

Danke für deine Antwort.

Gilt das auch für Bounties die noch nicht veräußert wurden? Kann das Finanzamt verlangen das man die Adressen offen legt und wäre man dazu verpflichtet?

Und zuletzt noch eine Frage: Wenn ich bereits 2016 durch Bounty erhaltene Token erklärt und Steuern gezahlt habe und diese 2017 veräußert habe (steuerfrei da Jahresfrist eingehalten), dann gebe ich die einfach nochmals in der Erklärung diesmal mit Anschaffungszeitpunkt und Verkaufszeitpunkt an. Wie weiß das FA nun, dass es sich um die Token handelt die ich 2016 schon erklärt und darauf Steuern gezahlt habe?

Wieso willst Du den etwas angeben, wovon du weisst, dass die Haltedauer über 1 Jahr ist und du keine Steuern zahlen musst? Voreiliger gehorsam?
Gibst Du den auch alle anderen privaten Veräusserungsgeschäfte > 1 Jahr an zb Autoverkauf etc? Nein, also...

Schwer zu sagen ob es so einfach ist. Was steuerfrei ist entscheidet ja immer noch das FA.
auch und vor allem im Hinblick auf das Jahr 2018 indem Verkäufe in beachtlicher Höhe erfolgen.[/i]

Grüße

 Cheesy Cheesy Cheesy Cheesy Verkäufe in 2018... Der Bitcoin wird in 2018 noch unter 1k USD gehen und du möchtest verkaufen? Naa

Gehts noch mehr offtopic? Es soll Leute geben die in 2018 mit Gewinnen verkaufen.
PS: Leihst du mir deine Glaskugel?
copper member
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April 18, 2018, 03:25:47 AM
du hast sie ja nicht verkauft oder? sondern verschenkt. hast doch durch die Übertragung der 0.2 keine gewinne gemacht. Oder habe ich einen Denkfehler?

Ich hatte es vielleicht nicht ganz so gut präzesiert. Ich meinte, muss ich die Wertsteigerungen die zwischen dem Erhalt und dem Verschenken irgendwie steuerlich geltend machen, da ja Haltedauer geringer als 1 Jahr?

Weiter wäre interessant (da ich gerade an der Steuererklärung sitze), ob ihr die Adresse angebt auf denen die Bitcoin ein bzw. ausgegangen sind, oder ob ihr nur Angaben über Zeitpunkt und Menge von Erwerb/Erhalt und Verkauf macht ohne die Adressen anzugeben?

Moin!

- die Schenkung ist kein steuerlicher Vorgang sofern du dich in den Freibeträgen bewegst, die Wertsteigerung ist irrelevant, da es zu keiner weiteren Veräußerung durch dich kommt.
- es gibt KEINE Formvorschrift für die Aufbereitung der Daten. Theoretisch reicht auch eine handgeschriebene Kladde Smiley kurzum: mach wie du willst.

Grüße

Danke für deine Antwort.

Gilt das auch für Bounties die noch nicht veräußert wurden? Kann das Finanzamt verlangen das man die Adressen offen legt und wäre man dazu verpflichtet?

Und zuletzt noch eine Frage: Wenn ich bereits 2016 durch Bounty erhaltene Token erklärt und Steuern gezahlt habe und diese 2017 veräußert habe (steuerfrei da Jahresfrist eingehalten), dann gebe ich die einfach nochmals in der Erklärung diesmal mit Anschaffungszeitpunkt und Verkaufszeitpunkt an. Wie weiß das FA nun, dass es sich um die Token handelt die ich 2016 schon erklärt und darauf Steuern gezahlt habe?

Wieso willst Du den etwas angeben, wovon du weisst, dass die Haltedauer über 1 Jahr ist und du keine Steuern zahlen musst? Voreiliger gehorsam?
Gibst Du den auch alle anderen privaten Veräusserungsgeschäfte > 1 Jahr an zb Autoverkauf etc? Nein, also...

Schwer zu sagen ob es so einfach ist. Was steuerfrei ist entscheidet ja immer noch das FA.

Moin!

Es ist ein Trugschluss, dass das FA aktiv über Steuerfreiheit oder Steuerbarkeit entscheidet.
Coins sind entweder steuerfrei gem. § 23 (3) S. 5 -  also alles bis 599,99€
oder
nicht steuerbar aufgrund der Jahresfrist.
Zu beiden Sachverhalten sind keine Angaben in der Einkommensteuererklärung zu machen. Du kannst, wenn du proaktiv handeln möchtest, dass FA in einem Anschreiben darüber infomieren.

Herr xyz hat in 2017 mehrere Kryptowährungen verkauft, die aber einerseits nicht steuerbar und andererseits steuerfrei gem. § 23 (3) S. 5 sind. Wir möchten mit der Offenlegung dieser Verkäufe einem möglichen Vorwurf der Geldwäsche oder Steuerhinterziehung entgegenwirken, auch und vor allem im Hinblick auf das Jahr 2018 indem Verkäufe in beachtlicher Höhe erfolgen.

Grüße

Ich denke hier scheint auch jeder Steuerberater etwas anderes zu wissen. Ich denke es anzuzeigen ist nicht unwichtig.

So wie ich das erkenne ist die Historie zum Schluss ein entschiedener Punkt. D.h. Wie ist man zu den BTC oder ähnliches überhaupt gekommen ... gibt es lücken? Wurde es mit "unbekannten" Geld gekauft? Liegt eine gewerbliche Absicht dahinter ..etc.
hero member
Activity: 938
Merit: 517
April 18, 2018, 03:18:08 AM
du hast sie ja nicht verkauft oder? sondern verschenkt. hast doch durch die Übertragung der 0.2 keine gewinne gemacht. Oder habe ich einen Denkfehler?

Ich hatte es vielleicht nicht ganz so gut präzesiert. Ich meinte, muss ich die Wertsteigerungen die zwischen dem Erhalt und dem Verschenken irgendwie steuerlich geltend machen, da ja Haltedauer geringer als 1 Jahr?

Weiter wäre interessant (da ich gerade an der Steuererklärung sitze), ob ihr die Adresse angebt auf denen die Bitcoin ein bzw. ausgegangen sind, oder ob ihr nur Angaben über Zeitpunkt und Menge von Erwerb/Erhalt und Verkauf macht ohne die Adressen anzugeben?

Moin!

- die Schenkung ist kein steuerlicher Vorgang sofern du dich in den Freibeträgen bewegst, die Wertsteigerung ist irrelevant, da es zu keiner weiteren Veräußerung durch dich kommt.
- es gibt KEINE Formvorschrift für die Aufbereitung der Daten. Theoretisch reicht auch eine handgeschriebene Kladde Smiley kurzum: mach wie du willst.

Grüße

Danke für deine Antwort.

Gilt das auch für Bounties die noch nicht veräußert wurden? Kann das Finanzamt verlangen das man die Adressen offen legt und wäre man dazu verpflichtet?

Und zuletzt noch eine Frage: Wenn ich bereits 2016 durch Bounty erhaltene Token erklärt und Steuern gezahlt habe und diese 2017 veräußert habe (steuerfrei da Jahresfrist eingehalten), dann gebe ich die einfach nochmals in der Erklärung diesmal mit Anschaffungszeitpunkt und Verkaufszeitpunkt an. Wie weiß das FA nun, dass es sich um die Token handelt die ich 2016 schon erklärt und darauf Steuern gezahlt habe?

Wieso willst Du den etwas angeben, wovon du weisst, dass die Haltedauer über 1 Jahr ist und du keine Steuern zahlen musst? Voreiliger gehorsam?
Gibst Du den auch alle anderen privaten Veräusserungsgeschäfte > 1 Jahr an zb Autoverkauf etc? Nein, also...

Schwer zu sagen ob es so einfach ist. Was steuerfrei ist entscheidet ja immer noch das FA.
auch und vor allem im Hinblick auf das Jahr 2018 indem Verkäufe in beachtlicher Höhe erfolgen.[/i]

Grüße

 Cheesy Cheesy Cheesy Cheesy Verkäufe in 2018... Der Bitcoin wird in 2018 noch unter 1k USD gehen und du möchtest verkaufen? Naa
jr. member
Activity: 44
Merit: 29
April 18, 2018, 02:55:08 AM
du hast sie ja nicht verkauft oder? sondern verschenkt. hast doch durch die Übertragung der 0.2 keine gewinne gemacht. Oder habe ich einen Denkfehler?

Ich hatte es vielleicht nicht ganz so gut präzesiert. Ich meinte, muss ich die Wertsteigerungen die zwischen dem Erhalt und dem Verschenken irgendwie steuerlich geltend machen, da ja Haltedauer geringer als 1 Jahr?

Weiter wäre interessant (da ich gerade an der Steuererklärung sitze), ob ihr die Adresse angebt auf denen die Bitcoin ein bzw. ausgegangen sind, oder ob ihr nur Angaben über Zeitpunkt und Menge von Erwerb/Erhalt und Verkauf macht ohne die Adressen anzugeben?

Moin!

- die Schenkung ist kein steuerlicher Vorgang sofern du dich in den Freibeträgen bewegst, die Wertsteigerung ist irrelevant, da es zu keiner weiteren Veräußerung durch dich kommt.
- es gibt KEINE Formvorschrift für die Aufbereitung der Daten. Theoretisch reicht auch eine handgeschriebene Kladde Smiley kurzum: mach wie du willst.

Grüße

Danke für deine Antwort.

Gilt das auch für Bounties die noch nicht veräußert wurden? Kann das Finanzamt verlangen das man die Adressen offen legt und wäre man dazu verpflichtet?

Und zuletzt noch eine Frage: Wenn ich bereits 2016 durch Bounty erhaltene Token erklärt und Steuern gezahlt habe und diese 2017 veräußert habe (steuerfrei da Jahresfrist eingehalten), dann gebe ich die einfach nochmals in der Erklärung diesmal mit Anschaffungszeitpunkt und Verkaufszeitpunkt an. Wie weiß das FA nun, dass es sich um die Token handelt die ich 2016 schon erklärt und darauf Steuern gezahlt habe?

Wieso willst Du den etwas angeben, wovon du weisst, dass die Haltedauer über 1 Jahr ist und du keine Steuern zahlen musst? Voreiliger gehorsam?
Gibst Du den auch alle anderen privaten Veräusserungsgeschäfte > 1 Jahr an zb Autoverkauf etc? Nein, also...

Schwer zu sagen ob es so einfach ist. Was steuerfrei ist entscheidet ja immer noch das FA.

Moin!

Es ist ein Trugschluss, dass das FA aktiv über Steuerfreiheit oder Steuerbarkeit entscheidet.
Coins sind entweder steuerfrei gem. § 23 (3) S. 5 -  also alles bis 599,99€
oder
nicht steuerbar aufgrund der Jahresfrist.
Zu beiden Sachverhalten sind keine Angaben in der Einkommensteuererklärung zu machen. Du kannst, wenn du proaktiv handeln möchtest, dass FA in einem Anschreiben darüber infomieren.

Herr xyz hat in 2017 mehrere Kryptowährungen verkauft, die aber einerseits nicht steuerbar und andererseits steuerfrei gem. § 23 (3) S. 5 sind. Wir möchten mit der Offenlegung dieser Verkäufe einem möglichen Vorwurf der Geldwäsche oder Steuerhinterziehung entgegenwirken, auch und vor allem im Hinblick auf das Jahr 2018 indem Verkäufe in beachtlicher Höhe erfolgen.

Grüße
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