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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 97. (Read 1216417 times)

jr. member
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April 30, 2018, 05:32:15 AM
Ok mach ich gleich. Dh selbst wenn ich luxusgüter via btc bezahle kann das FA an mich herantreten? Wie wollen sie dass denn bewerkstelligen? Durch den händler der eine meldung an das FA macht?


Moin,

wenn du den Lambo beim Händler kaufst, wird spätestens der Aufzeichnungen darüber führen wer mit was bei ihm was gekauft hat. Sprich spätestens da wird dein Name mit BTC in den Zusammenhang gebracht.
Betriebsprüfungen werden bei Unternehmern regelmäßig alle 3-4 Jahre gemacht und gerade wenn ein Unternehmer groß damit anfängt BTC als Zahlungsmittel anzubieten wird das Interesse an einer Prüfung erst recht steigen.

Grüße

PS: Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach ...
legendary
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April 30, 2018, 05:12:56 AM
vermutlich wird es auch abkommen mit westlichen Börsen geben (trex, polo).
newbie
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April 30, 2018, 05:03:02 AM
Ok mach ich gleich. Dh selbst wenn ich luxusgüter via btc bezahle kann das FA an mich herantreten? Wie wollen sie dass denn bewerkstelligen? Durch den händler der eine meldung an das FA macht?
legendary
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April 30, 2018, 04:58:40 AM
Kucoin hat letztens Namen und Adresse von mir verlangt..aber kein Perso. Mit anderen Worten kann ja jeder der mein Namen kennt sich für mich ausgeben und in meinem Namen traden.. ich denke das ist alles noch nicht ausgereift, selbst die KYCs bei seriösen ICOs sind ein Witz, am ende des ICOs kriegt man die coins meistens eh günstiger da die meisten eh dumpen sobald die coins auf einer exchange gelistet werden.
Und das mit der auszahlung aufs Bankkonto kann man ebenfalls umgehen, indem man sich einfach luxusgüter wie lambos und gold bestellt und via btc bezahlt..das zahlen mit btc ist in deutschland steuerfrei soweit ich weiss.. ich denke auch hier besteht diskussionsbedarf Wink

Oh oh ... lese am besten mal Seite 1 hier - da findest du schon viele Antworten auf deine geposteten Situationen zwecks Lambokauf etc.
Das zahlen von Luxugütern etc. mit BTC ist nur dann steuerfrei sofern die BTC‘s älter als 12 Monate alt waren - eventuell wird man dazu noch den Kauf der BTC‘s nachweisen müssen bei Rückfragen seitens des FA.
newbie
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April 30, 2018, 04:55:56 AM
Kucoin hat letztens Namen und Adresse von mir verlangt..aber kein Perso. Mit anderen Worten kann ja jeder der mein Namen kennt sich für mich ausgeben und in meinem Namen traden.. ich denke das ist alles noch nicht ausgereift, selbst die KYCs bei seriösen ICOs sind ein Witz, am ende des ICOs kriegt man die coins meistens eh günstiger da die meisten eh dumpen sobald die coins auf einer exchange gelistet werden.
Und das mit der auszahlung aufs Bankkonto kann man ebenfalls umgehen, indem man sich einfach luxusgüter wie lambos und gold bestellt und via btc bezahlt..das zahlen mit btc ist in deutschland steuerfrei soweit ich weiss.. ich denke auch hier besteht diskussionsbedarf Wink
member
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April 30, 2018, 04:43:36 AM
Ok da es kaum namhafte europäische Börsen gibt (zumindest kenne ich keine) sollte das wohl kein Problem darstellen. Ich dachte immer erst wenn ein höherer Betrag auf dem Bankkonto eingeht (verkauf von BTC gegen euro bei kraken bspw.) meldet die Bank den Betrag ganz automatisch an das Finanzamt. Wäre interessant zu wissen, ab welchem Betrag die meldung stattfindet...

Das ist ein bisschen ein naives denken (nicht böse gemeint), denn das österreichische FA hat bereits eigene teams die nur die blockchain abcrawln und nach illegalen aktivitäten suchen. Derzeit noch relativ ineffizient mit Manpower, aber ich denk schon, dass in 2-3 jahren, je nachdem wie auch der Markt generell hyped, sie das ganze auf bots umgestellt haben und dann werden nicht mehr nur große trader im fokus liegen. Und btw wenn das Ö bereits macht, dann wirds in D hinter den kulissen nicht anders aussehen. Wink Und wenn nur einmal eine reale identität zu deiner wallet address besteht, dann kennen sie dich halt. Wir alle zahlen nicht gerne steuern, aber so realistisch muss man auch sein, dass da etwas im kommen ist.

Und du hast es eh schon angesprochen, wenn du auscashen willst, dann wird das mit banken zum problem, wenn du keinen proof-or-origin hast, bzw. deine steuerpflicht der letzten jahre noch ausständig ist.

Das ist so meine ansicht! Da ist sicher reichlich diskussionsstoff dahinter Wink
newbie
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April 30, 2018, 04:26:47 AM
Ok da es kaum namhafte europäische Börsen gibt (zumindest kenne ich keine) sollte das wohl kein Problem darstellen. Ich dachte immer erst wenn ein höherer Betrag auf dem Bankkonto eingeht (verkauf von BTC gegen euro bei kraken bspw.) meldet die Bank den Betrag ganz automatisch an das Finanzamt. Wäre interessant zu wissen, ab welchem Betrag die meldung stattfindet...
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April 30, 2018, 04:19:56 AM
Mal ne ganz blöde Frage.. wie kann das Finanzamt überhaupt rausfinden, dass man mit cryptos tradet und steuerpflichtig ist im Falle eines Gewinnes?

Indem europäische Börsen irgendwann einer Meldepflicht unterliegen zwecks Gewinne ihrer Kunden - so in etwa kann ich´s mir vorstellen.
Ob Chinabörsen da mitspielen sowie andere Börsen anderer Länder ist wieder nen Ding für sich. Jedoch auch nur dann wenn das Konto verifiziert auf nen Namen läuft und voll verifiziert wurde.
Bei dezentralen Börsen war´s das dann auch - da wird & kann nichts gemeldet werden , gibt halt keine Zentrale Instanz die Daten rausgeben kann.
newbie
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April 30, 2018, 04:16:30 AM
Mal ne ganz blöde Frage.. wie kann das Finanzamt überhaupt rausfinden, dass man mit cryptos tradet und steuerpflichtig ist im Falle eines Gewinnes?
newbie
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April 27, 2018, 02:57:35 PM
Sorry. Ich habe schon versucht, das zu kapieren, nur fällt es mir schwer. Ich nehme zu meiner eigenen Sicherheit nun an, dass beim Mining sowohl Steuern anfallen auf den Wert des Coins zum Erzeugungszeitpunkt als auch - bedingt - Steuern auf Kursgewinne auf diese Coins. Laut FAQ "gilt keine Haltefrist beim Mining". Man könnte als Steuer-Noob annehmen, dass dann auch keine solche Steuer anfällt. Aber da es nicht direkt in der FAQ drin steht, war ich jetzt wirklich unsicher. Ich werde einen Steuerberater fragen, wenn ich mal Coins erworben habe. Danke für die ehrliche Auskunft.
tyz
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April 27, 2018, 01:51:00 PM
Hallo. Smiley Was ich nicht verstanden habe ist, welcher Fiat-Wert der Coins für Steuern (Einkommen und Gewerbe) benutzt wird. Wenn man Coins mit Mining herstellt, ist dann der gewerbliche Gewinn der Wert, den die Coins zum Zeitpunkt des Minens bekommen haben, oder ist der Gewinn der Wert, den die Coins bei der Steuererklärung haben?

Die Frage wurde schon Dutzende Male hier beantwortet. Gefühlt einmal auf jeder zweiten Seite. Les dir einfach den ersten Post durch, der die wichtigsten Fragen und Antworten zusammenfasst, oder einfach die letzten Seiten dieses Threads. Ansonsten gilt, wie kürzlich schon jemand hier geschrieben, wer zu faul ist zum lesen, sollte sich einen Steuerberater suchen.
newbie
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April 27, 2018, 01:03:13 PM
Hallo. Smiley Was ich nicht verstanden habe ist, welcher Fiat-Wert der Coins für Steuern (Einkommen und Gewerbe) benutzt wird. Wenn man Coins mit Mining herstellt, ist dann der gewerbliche Gewinn der Wert, den die Coins zum Zeitpunkt des Minens bekommen haben, oder ist der Gewinn der Wert, den die Coins bei der Steuererklärung haben?
tyz
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April 25, 2018, 11:09:33 AM
Ob das richtig ist, wird sich zeigen Smiley

Wäre interessant zu erfahren, ob das so akzeptiert würde. Halte uns auf den Laufenden Smiley
jr. member
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April 25, 2018, 06:12:27 AM
Sofern man sich ein Auto kauft und via BTC bezahlt welche älter als 12 Monate sind zwecks Haltefrist, so sollte es auch keine Probleme geben. Denke ich mir mal ?
kurz und knapp: Nein!
Huh Nein? Doch? Ohh! Irgendwie ein wenig missverständlich. Je nachdem, auf welchen der beiden Sätze du dich beziehst Wink
Du willst vermutlich sagen, dass es "kurz und knapp" keine Probleme gibt.

Hä? Die kurze und knappe Antwort auf die Frage ob es Probleme gibt ist: nein.
qwk
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Shitcoin Minimalist
April 25, 2018, 06:08:15 AM
Sofern man sich ein Auto kauft und via BTC bezahlt welche älter als 12 Monate sind zwecks Haltefrist, so sollte es auch keine Probleme geben. Denke ich mir mal ?
kurz und knapp: Nein!
Huh Nein? Doch? Ohh! Irgendwie ein wenig missverständlich. Je nachdem, auf welchen der beiden Sätze du dich beziehst Wink
Du willst vermutlich sagen, dass es "kurz und knapp" keine Probleme gibt.
jr. member
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April 25, 2018, 06:05:59 AM
Danke für deine Antwort @Krainzmaster!
@zidane: Vielleicht war meine Frage nicht präzise genug, gelesen habe ich sehr viel von diesem Thread, wenn auch nicht alle 82 Seiten.

Wie ich meinen Handel zu versteuern habe, weiß ich mittlerweile und habe einen saubere Dokumentation, jedoch ging es mir um das konkrete Ausfüllen der Zeilen 41-48 in der Anlage SO der Steuererklärung.
Gebe ich in Zeile 43 "Veräußerungspreis" die Summe aller Einnahmen an und in Zeile 44 "Anschaffungskosten" die Summe aller Ausgaben und die Differenz davon ergibt Zeile 46 "Gewinn"?
In dem Fall wären die Summen relativ zum Gewinn sehr hoch, da ich einen hohen Umsatz bei relativ niedrigem Gewinn habe.
Bspw. 500.000€ Veräußerungspreis - 495.000€ Anschaffungskosten = 5.000€ steuerpflichtiger Gewinn

Moin,

wie Scheede schon richtig beschrieben hat, kommt in die Zeile 48 der Gewinn oder Verlust in Summe "laut gesonderter Aufstellung" rein.
Der CT Report, die Excelliste oder was auch immer ist dann beizulegen.
Wichtig: Bei der elektronischen Übermittlung "Einreichung mit Belegen" auswählen.

Grüße
jr. member
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April 25, 2018, 06:01:07 AM
Sofern man sich ein Auto kauft und via BTC bezahlt welche älter als 12 Monate sind zwecks Haltefrist, so sollte es auch keine Probleme geben. Denke ich mir mal ?

Moin,

kurz und knapp: Nein!

Grüße
legendary
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April 25, 2018, 05:09:30 AM
Sofern man sich ein Auto kauft und via BTC bezahlt welche älter als 12 Monate sind zwecks Haltefrist, so sollte es auch keine Probleme geben. Denke ich mir mal ?
qwk
donator
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Shitcoin Minimalist
April 25, 2018, 04:05:33 AM
Ich habe auf die schnelle leider keine Antwort zur folgenden Steuerfrage gefunden.

Angenommen ich kaufe mir für 5000 Euro Bitcoin, habe diese auf einer Debit Karte und bezahle hiermit meinen Einkäufe, Tanken etc.
Muss ich dann diese Vorgänge versteuern? Ich meine gelesen zu haben, dass für Waren und Dienstleistungen keine Steuern anfallen. Sehe ich das richtig?
Ich möchte Kryptowährungen als wirkliches Bezahlmittel verwenden, selbstverständlich ergeben sich hier ja auch Gewinne durch Kursschwankungen.
Muss ich Steuern zahlen, wenn kein Geld aufs EUR-Konto eingeht?
Ja. Grundsätzlich fallen Steuern unabhängig von Währungen an. Das Steuerrecht definiert sog. Steuertatbestände, die eine Steuerpflicht auslösen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
So ist es z.B. auch ein steuerpflichtiger Gewinn, wenn man mit seinen Bitcoins, die man sich für 1.000.- EUR gekauft hat, heute ein Auto für 10.000.- EUR kauft. Der Gewinn sind 9.000 EUR, die zu versteuern sind. Theoretisch wird diese Steuerpflicht schon ausgelöst, wenn man sich mit Bitcoins eine Pizza kauft, und die Bitcoins zwischen Anschaffung und Kauf der Pizza eine Wertsteigerung hatten.
jr. member
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April 25, 2018, 03:34:25 AM
Ich habe auf die schnelle leider keine Antwort zur folgenden Steuerfrage gefunden.

Angenommen ich kaufe mir für 5000 Euro Bitcoin, habe diese auf einer Debit Karte und bezahle hiermit meinen Einkäufe, Tanken etc.
Muss ich dann diese Vorgänge versteuern? Ich meine gelesen zu haben, dass für Waren und Dienstleistungen keine Steuern anfallen. Sehe ich das richtig?
Ich möchte Kryptowährungen als wirkliches Bezahlmittel verwenden, selbstverständlich ergeben sich hier ja auch Gewinne durch Kursschwankungen.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

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