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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 95. (Read 1216465 times)

qwk
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Shitcoin Minimalist
May 14, 2018, 06:37:59 AM
Ende 2017 habe ich [...] eingezahlt. [...] Dort sollte man täglich 3% an "Zinsen" bekommen.
Nach ein paar Tagen hat sich das (natürlich) als Scam herausgestellt
[...]
Vom logischen her müsste ich doch die "Einzahlung" als Verlust deklarieren und die Auszahlungen als Gewinn oder?
Nein. "Logisch" sind deine Einzahlungen "Ausgaben" und Auszahlungen "Einnahmen".
Jeweils bewertet in EUR zum Kurs bei Ein- bzw. Auszahlung.
Ob sich dann ein Gewinn oder Verlust ergibt, errechnet sich daraus.
Das gilt aber nur für Rückzahlungen, die du aus deinem "Kredit" an das Ponzi erhalten hast.

Falls du aber "Zinsen" erhalten hast, sind diese voll als Kapitalerträge zu versteuern mit 25%.

Wenn dein Verlust sich allerdings aus dem "Diebstahl" deiner Coins ergibt, ist auch das kein Verlust im steuerlichen Sinne:
Muss ich Steuern bezahlen, obwohl meine Coins gestohlen wurden?
Ja. Dem Finanzamt ist es egal, ob man beklaut / gehackt oder betrogen wurde. Ist eine Steuerpflicht entstanden, hat man diese zu erfüllen. Wenn man das Geld hierfür nicht hat, hat man eben Pech gehabt.

Die Frage ist jetzt also: hast du Coins einbezahlt und "Zinsen" darauf erhalten, aber die Coins selbst noch nicht erhalten?
Hätte also deine Einzahlung am Ende wieder ausbezahlt werden sollen, bzw. hättest du diese jederzeit wieder rausziehen können?
Wenn ja, so sind alle deine erhaltenen Auszahlungen tatsächlich Kapitalerträge.

Wie war denn das genaue Versprechen des Ponzis?

"Zahl 1 Coin ein und du erhältst jeden Tag 3% Zinsen, du kannst dir deinen einbezahlten Coin jederzeit wieder auszahlen" -> alle Auszahlungen Kapitalerträge.

"Zahl 1 Coin ein und du erhältst den Coin nach genau einem Jahr wieder zurück, zwischendurch bekommst du 3% Zinsen" -> alle Auszahlungen Kapitalerträge.

"Zahl 1 Coin ein und du erhältst jeden Tag 3% Zinsen und dein Coin ist nach einem Jahr weg" -> "nur" ca. 2,7%* sind wirklich Zinsen, ca. 0,3% "Tilgung", nur auf die 2,7% fällt Kapitalertragsteuer an.

Langer jede kurzer Sinn:
Realistisch betrachtet wirst du deine Zahlungseingänge (voll) als Kapitalerträge versteuern müssen, deine eingezahlten Coins sind einfach weg und du bist somit doppelt abgezockt worden, einmal vom Ponzi, ein zweites Mal vom Finanzamt...


* 100% Tilgung im Jahr bei täglicher anteiliger Tilgung, musst du mal durchrechnen, ist wahrscheinlich weit weniger als 0,3% Tilgung. Zinsrechnung im Kopf ist nicht so meine Stärke Grin
newbie
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May 14, 2018, 05:52:37 AM
Hallöchen,

kann mir jemand bei folgendem Problemchen weiterhelfen?:

Ende 2017 habe ich ETH in Bitsequence eingezahlt. Das sollte einigen von euch ein Begriff sein. :-D Dort sollte man täglich 3% an "Zinsen" bekommen. Nach ein paar Tagen hat sich das (natürlich) als Scam herausgestellt und die Seite war nicht mehr erreichbar. Vom logischen her müsste ich doch die "Einzahlung" als Verlust deklarieren und die Auszahlungen als Gewinn oder? Da für mich am Ende erst, wenn die Auszahlungen die Einzahlung überschreiten ein Gewinn entsteht. Oder sehe ich das zu optimistisch? Weil insgesamt habe ich Verlust bei der Aktion gemacht.

Danke im Voraus für die Hilfe :-)
MfG, sanko
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May 10, 2018, 11:47:41 AM
Moin Redaxo,

zu deinen Fragen:

1) Es gibt derzeit keine offizielle Formvorschrift, anders gefragt: Warum sollten sie den Report nicht akzeptieren? Wir hatten bisher keine Probleme mit cointracking Reports bei den FAs in ganz Deutschland.
2) Leider ist das nicht korrekt. §23 (den du ja hilfweise für Krypto heranziehst) schreibt FiFo vor! Von anderen Methoden LiFo oder Durchschnitt musst du das FA erstmal überzeugen. (Ja es gibt Leute die LiFo durchbekommen haben)
3) Ja haben wir bereits mehrere. ich muss ehrlich gestehen, dass ich mich wundere wie wenig Nachfragen bezüglich der Kryptoeinkünfte erfolgen. Mit was für Rückfragen rechnest du denn die unangenehm werden könnten?

Grüße

Zunächst einmal danke für deine Antworten!

Anmerkungen:

2) Mit welcher Argumentation haben andere Personen LIFO durchbekommen, ist das bekannt? Lässt sich die Durchschnittsmethode irgendwie mit Cointracking simulieren?
3) Da ich recht lückenlos aufgezeichnet habe, rechne ich mit wenigen Nachfragen. Frage nur aus Interesse.

Werde das alles natürlich von einem Steuerberater überprüfen und nachrechnen lassen - wie jemand anmerkte, spielt man bei solchen Summen nicht herum.
member
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May 10, 2018, 03:27:20 AM
Ich muss mal nachfragen. Wenn ich pro Jahr 10.000 Trades mit Altcoins mache. Und jeder dieser einzelnen Trades unter 600€ liegt. Ist es steuerfrei?

edit: Oben stehts ja. Die Summe aller Gewinne(!) über 600€ pro Jahr. Bei Eheleuten also die Summe aller Gewinne 2x600€(1200€), korrekt?

Nein dem ist leider nicht so. Die Freigrenze von 600€ in Deutschland (440€ in Österreich) gilt für die Summe aus allen Trades hervorgegangenen Gewinnen. Sprich wenn du 6 Trades machst bei denen du jeweils 101 gewinn gemacht hast dann bist du bereits bei 606€ also über der Freigrenze und der gesamte betrag 606€ und nicht nur die 6€ sind zu versteuern. Wie es in deutschland bezüglich Eheschließungen und der doppelten freigrenze aussieht kann ich dir leider nicht sagen.
Die freigrenze ist nur dann wirklich sinnvoll, wenn man nur sehr geringe gewinne aufgrund niedriger volumina macht. Oder eben wenn man vor hat iota zu kaufen und vorher btc benötigt diese aber nur mit geringem kursgewinn 20 minuten später wieder weitertauscht. Aber vorsicht, wie gesagt es gelten am ende des steuerjahres alle gewinne zusammen.
member
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May 09, 2018, 10:08:40 AM
Ich muss mal nachfragen. Wenn ich pro Jahr 10.000 Trades mit Altcoins mache. Und jeder dieser einzelnen Trades unter 600€ liegt. Ist es steuerfrei?


Wie kommst du denn darauf das jeder einzeln für sich betrachetet wird!? Hast du einen GESAMT realsierten Gewinn über 600€, ist alles zu versteuern.
legendary
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May 09, 2018, 08:27:24 AM
Ich muss mal nachfragen. Wenn ich pro Jahr 10.000 Trades mit Altcoins mache. Und jeder dieser einzelnen Trades unter 600€ liegt. Ist es steuerfrei?

edit: Oben stehts ja. Die Summe aller Gewinne(!) über 600€ pro Jahr. Bei Eheleuten also die Summe aller Gewinne 2x600€(1200€), korrekt?
sr. member
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May 08, 2018, 04:59:32 PM
Mal eine "bescheuerte" Frage, sind eigentlich Ein/Auszahlungen (von Börsen) und transfers von Börse zu Börse wichtig für die Dokumentation zur Steuerermittlung? Oder reichen hier nur die getätigten Trades und habe halt pech weil ich die Gebühren der einzelnen Transfers(Ein/Auszahlung) nicht berücksichtige/geltend mache.

Die Transaktionen könnten wichtig werden wenn es um FiFo und Kaufpools geht. Wenn das FA deine eingetragenen Werte glaubt und nicht prüft, ist es wohl egal.
member
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May 08, 2018, 02:45:44 PM
Mal eine "bescheuerte" Frage, sind eigentlich Ein/Auszahlungen (von Börsen) und transfers von Börse zu Börse wichtig für die Dokumentation zur Steuerermittlung? Oder reichen hier nur die getätigten Trades und habe halt pech weil ich die Gebühren der einzelnen Transfers(Ein/Auszahlung) nicht berücksichtige/geltend mache.
jr. member
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May 08, 2018, 02:55:36 AM
@robertNACO Vielen Dank für deinen Einsatz hier und in Telegram!
Könntest du den kurzen Ausschnitt aus der Literatur zu Signaturkampagnen und Bounties hier posten? Dann hätten wir wohl zu allen Themen etwas akademisches hier im Thread.  Smiley

Moin,
danke für das Lob!

Ich habe Literatur die das behandelt, aber ich kann diese nicht veröffentlichen sonst komm ich in Teufels' Küche. Ich bitte um Verständnis.
Was ich sagen kann: Bounties und Signatur = § 22 Nr. 3 solange man kein "Bountyhunter" ist und dies zur Hauptbeschäftigung wird, dann muss man evtl. über selbstständige Tätigeit nachdenken.

Grüße
jr. member
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May 08, 2018, 02:39:52 AM
Hallo zusammen!

Ich hätte drei kleine Fragen an euch - vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Kurz zu meiner Situation: Ich habe 2017 sehr viel Trading betrieben und dabei einen fast siebenstelligen Umsatz erzielt - in den Vorjahren war ich in der Crypto-Welt noch gar nicht aktiv. Nun habe ich alle Trades beinahe lückenlos (es fehlen nur kleinere Trades von Etherdelta, diese habe ich so gut es geht rekonstruiert) in das Tool von cointracking.info eingetragen und mir einen Steuerreport generieren lassen.

Nun zu meinen Fragen:

1) Den erzielten Gewinn trage ich ja in der Anlage SO ein. Ich habe vor, den Steuerreport (die Liste mit den nach Tagen gruppierten Trades inkl. Gewinn-Verlustrechnung) beizulegen. Wird das Finanzamt diesen als Nachweis akzeptieren, zumal ich diesen beinahe lückenlos gepflegt habe?

2) Ich habe mich nach einiger Rechnerei und Überlegung für die LIFO-Methode entschieden. Meine Recherche hat ergeben, dass man sich dies zu Beginn auswählen kann, sofern man in den folgenden Jahren dann an der Methode festhält - ein Wechsel zu FIFO ist dann z.B. nicht mehr möglich. Ist das korrekt?

3) Hat bereits jemand Erfahrungen mit der Steuererklärung von 2017 gemacht bzw. einen Bescheid erhalten? Gab es irgendwelche nennenswerten Probleme oder Rückfragen?

Viele Grüße!

Moin Redaxo,

zu deinen Fragen:

1) Es gibt derzeit keine offizielle Formvorschrift, anders gefragt: Warum sollten sie den Report nicht akzeptieren? Wir hatten bisher keine Probleme mit cointracking Reports bei den FAs in ganz Deutschland.
2) Leider ist das nicht korrekt. §23 (den du ja hilfweise für Krypto heranziehst) schreibt FiFo vor! Von anderen Methoden LiFo oder Durchschnitt musst du das FA erstmal überzeugen. (Ja es gibt Leute die LiFo durchbekommen haben)
3) Ja haben wir bereits mehrere. ich muss ehrlich gestehen, dass ich mich wundere wie wenig Nachfragen bezüglich der Kryptoeinkünfte erfolgen. Mit was für Rückfragen rechnest du denn die unangenehm werden könnten?

Grüße
member
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May 07, 2018, 11:59:00 AM
Hallo zusammen!

Ich hätte drei kleine Fragen an euch - vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Kurz zu meiner Situation: Ich habe 2017 sehr viel Trading betrieben und dabei einen fast siebenstelligen Umsatz erzielt - in den Vorjahren war ich in der Crypto-Welt noch gar nicht aktiv. Nun habe ich alle Trades beinahe lückenlos (es fehlen nur kleinere Trades von Etherdelta, diese habe ich so gut es geht rekonstruiert) in das Tool von cointracking.info eingetragen und mir einen Steuerreport generieren lassen.

Nun zu meinen Fragen:

1) Den erzielten Gewinn trage ich ja in der Anlage SO ein. Ich habe vor, den Steuerreport (die Liste mit den nach Tagen gruppierten Trades inkl. Gewinn-Verlustrechnung) beizulegen. Wird das Finanzamt diesen als Nachweis akzeptieren, zumal ich diesen beinahe lückenlos gepflegt habe?

2) Ich habe mich nach einiger Rechnerei und Überlegung für die LIFO-Methode entschieden. Meine Recherche hat ergeben, dass man sich dies zu Beginn auswählen kann, sofern man in den folgenden Jahren dann an der Methode festhält - ein Wechsel zu FIFO ist dann z.B. nicht mehr möglich. Ist das korrekt?

3) Hat bereits jemand Erfahrungen mit der Steuererklärung von 2017 gemacht bzw. einen Bescheid erhalten? Gab es irgendwelche nennenswerten Probleme oder Rückfragen?

Viele Grüße!

Echt nicht böse gemeint, aber wieso holt man sich bei solchen Beträgen kein Steuerberater der spezialisiert auf sowas ist??  Huh Bei solchen Beträgen würde ich niemals das Risiko eingehen und mich auf den Rat eines forums verlassen. Auch wenn hier alle recht haben, die Berechnung des Gewinnes/verlustes durch einen Steuerberater sichert dich ab.
sr. member
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May 07, 2018, 06:20:26 AM
@robertNACO Vielen Dank für deinen Einsatz hier und in Telegram!
Könntest du den kurzen Ausschnitt aus der Literatur zu Signaturkampagnen und Bounties hier posten? Dann hätten wir wohl zu allen Themen etwas akademisches hier im Thread.  Smiley
jr. member
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May 07, 2018, 04:49:43 AM
Guten Abend,

erstmal vorab - toller Thread, ich habe mir viele der Seiten interessiert durchgelesen.

Da der 31.5 naht beschäftige ich mich gerade etwas mit dem Thema Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2017.

Laut cointracking muss ich ca. 1300€ an Gewinn aus dem Handel mit Coins versteuern. Das werde ich in Elster in der Anlage SO Zeile 48 so angeben und den Steuerreport von Cointracking dem FA zuschicken.
Was mir aber viel wichtiger ist sind die Gewinne, die ich evtl. dieses Jahr realisiere, nach Ablauf der 1 Jahr Haltefrist unter Berücksichtigung des FIFO-Prinzips. Hier habe ich Verschiedenes gehört. Zum einen soll die Angabe solcher Gewinne gar nicht nötig sein, da sie ja steuerfrei sind, von anderen wird wieder betont, dass nur das Finanzamt Gewinne als "steuerfrei erklären kann". Gibt es da von den hier anwesenden Experten schon eine eindeutige Meinung zu?

Ich hab grundsätzlich kein Problem damit dem Finanzamt meine Coins die ich aktuell halte mitzuteilen, in Form irgendeiner bei cointracking.info erhältlichen Übersicht. Ich will einfach später keinen Stress. Ist es sinnvoll, so eine Übersicht bei der Steuererklärung für 2017 schon beizufügen, oder ist es eh (wenn überhaupt) fällig in der Steuererklärung von 2018?


Viele Grüße

Moin,
ich kopiere dir mal die Fragen und Antworten dazu aus meinem FAQ:

F: Gibt es Trades die steuerfrei oder nicht steuerbar sind?
A1: Trades sind steuerfrei, wenn die Summe aller Gewinne innerhalbe eines Jahres unter 600€ liegen (§ 23 Absatz 3 Satz 5)
A2: Trades sind nicht steuerbar wenn zwischen dem Ankauf und Verkauf oder Tausch mehr als 1 Jahr liegt (Umkehrschluss aus § 23 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1)

F: Muss ich steuerfreie oder nicht steuerbare Trades trotzdem angeben?
A1: Zitat Elster.de bezügliche steuerfreien Trades: „Die Abgabe einer Anlage SO ist insoweit entbehrlich, als Sie im Kalenderjahr 2017 keine privaten Veräußerungsgeschäfte getätigt haben oder die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften insgesamt weniger als 600 Euro, im Fall der Zusammenveranlagung bei jedem Ehegatten / Lebenspartner weniger als 600 Euro betragen haben. Haben Sie innerhalb der oben genannten Fristen Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften realisiert, geben Sie bitte die Anlage SO ab.“
A2: Die Anlage SO sieht auch nicht vor das nicht steuerbare Trades angegeben werden müssen

Randnotiz: Ob man dennoch sein FA darüber informieren möchte, gerade wenn man einen hohen € Betrag auf seinem Girokonto erwartet, ist euch ganz selbst überlassen. Folgender Text in einem Anschreiben an das FA wäre möglich:
„Ich habe im Jahr xyz mehrere Kryptowährungen verkauft, die aber einerseits nicht steuerbar und andererseits steuerfrei gem. § 23 (3) S. 5 sind. Ich möchte mit der Offenlegung dieser Verkäufe einem möglichen Vorwurf der Geldwäsche oder Steuerhinterziehung entgegenwirken, auch und vor allem im Hinblick auf das Jahr xyz indem Verkäufe in beachtlicher Höhe erfolgen.“

Grüße
jr. member
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May 07, 2018, 04:37:40 AM
ich habe gestern mit 2 finanzbeamten gesprochen und die sagten mir, es gab bis mitte 2017 die Anweisung, Crypto-Währungen als Umsatzsteuerfrei zu behandeln. Diese Anweisung wäre mitte 2017 widerrufen worden, da es eine bundeseinheitliche Regelung geben soll (was ja den aktuellen entwicklungen entspricht).


Moin, schau mal hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2018-02-27-umsatzsteuerliche-behandlung-von-bitcoin-und-anderen-sog-virtuellen-waehrungen.pdf;jsessionid=41D281B5241D47C388EF2F220B43C946?__blob=publicationFile&v=1

Das Schreiben ist aus Februar 2018 - super Beispiel wieviel Ahnung Finanzbeamte haben  Roll Eyes
newbie
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May 06, 2018, 04:16:54 PM
Guten Abend,

erstmal vorab - toller Thread, ich habe mir viele der Seiten interessiert durchgelesen.

Da der 31.5 naht beschäftige ich mich gerade etwas mit dem Thema Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2017.

Laut cointracking muss ich ca. 1300€ an Gewinn aus dem Handel mit Coins versteuern. Das werde ich in Elster in der Anlage SO Zeile 48 so angeben und den Steuerreport von Cointracking dem FA zuschicken.
Was mir aber viel wichtiger ist sind die Gewinne, die ich evtl. dieses Jahr realisiere, nach Ablauf der 1 Jahr Haltefrist unter Berücksichtigung des FIFO-Prinzips. Hier habe ich Verschiedenes gehört. Zum einen soll die Angabe solcher Gewinne gar nicht nötig sein, da sie ja steuerfrei sind, von anderen wird wieder betont, dass nur das Finanzamt Gewinne als "steuerfrei erklären kann". Gibt es da von den hier anwesenden Experten schon eine eindeutige Meinung zu?

Ich hab grundsätzlich kein Problem damit dem Finanzamt meine Coins die ich aktuell halte mitzuteilen, in Form irgendeiner bei cointracking.info erhältlichen Übersicht. Ich will einfach später keinen Stress. Ist es sinnvoll, so eine Übersicht bei der Steuererklärung für 2017 schon beizufügen, oder ist es eh (wenn überhaupt) fällig in der Steuererklärung von 2018?


Viele Grüße
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May 06, 2018, 03:41:10 PM
Hallo zusammen!

Ich hätte drei kleine Fragen an euch - vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Kurz zu meiner Situation: Ich habe 2017 sehr viel Trading betrieben und dabei einen fast siebenstelligen Umsatz erzielt - in den Vorjahren war ich in der Crypto-Welt noch gar nicht aktiv. Nun habe ich alle Trades beinahe lückenlos (es fehlen nur kleinere Trades von Etherdelta, diese habe ich so gut es geht rekonstruiert) in das Tool von cointracking.info eingetragen und mir einen Steuerreport generieren lassen.

Nun zu meinen Fragen:

1) Den erzielten Gewinn trage ich ja in der Anlage SO ein. Ich habe vor, den Steuerreport (die Liste mit den nach Tagen gruppierten Trades inkl. Gewinn-Verlustrechnung) beizulegen. Wird das Finanzamt diesen als Nachweis akzeptieren, zumal ich diesen beinahe lückenlos gepflegt habe?

2) Ich habe mich nach einiger Rechnerei und Überlegung für die LIFO-Methode entschieden. Meine Recherche hat ergeben, dass man sich dies zu Beginn auswählen kann, sofern man in den folgenden Jahren dann an der Methode festhält - ein Wechsel zu FIFO ist dann z.B. nicht mehr möglich. Ist das korrekt?

3) Hat bereits jemand Erfahrungen mit der Steuererklärung von 2017 gemacht bzw. einen Bescheid erhalten? Gab es irgendwelche nennenswerten Probleme oder Rückfragen?

Viele Grüße!
sr. member
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Dolphie Selfie
May 05, 2018, 09:01:33 AM
Vielen Dank. Ich habe die Datei noch einmal auf einen seriöser klingenden Hoster geladen.
https://workupload.com/file/QXdVgQy

Kannst du (oder jemand anders?) die Datei bitte nochmal hochladen? Ich habe den Zeitraum leider verpasst  Cry
qwk
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Shitcoin Minimalist
May 04, 2018, 07:25:27 AM
"Nein, deine Haltefrist verlängert sich (ziemlich) sicher nicht auf 10 Jahre."

Interessant, das scheint hier im Forum anders gesehen zu werden. Im Netz steht überall, dass es ein Verleihen auf 10 Jahre erhöht.
[...]
Insgesamt finde ich das System sowieso absurd. Einige Steuerberater sagen ja, andere nein?
Dann vertraut man einem, und nach 2 Jahren kommt dann heraus, das Finanzamt hätte es doch gerne anders, von daher ab in den Knast.
Das ist auch ein leidiges Thema und war (nicht nur hier) schon oft Gegenstand der Diskussion.
Es ist einfach so, dass eine wörtliche Auslegung des Gesetzes zur Verlängerung der Haltefrist führt, die wörtliche Auslegung aber allgemein als falsch angesehen wird.
Insofern kann kein Steuerberater eindeutig mit 100%iger Bestimmtheit sagen, dass die Haltefrist sich nicht verlängert, aber eigentlich gehen alle, die sich eingehend mit der Thematik befasst haben, davon aus.

Und ja, das bedeutet, dass du dich heute auf etwas verlässt, was möglicherweise von einem Finanzgericht später doch wieder anders ausgelegt wird.
"In den Knast" wirst du dafür aber mit Sicherheit nicht wandern, da du dich hier auf die einschlägige Expertise von Steuerberatern verlassen durftest.
Die Steuern, falls die Haltefrist dann doch 10 Jahre beträgt, wirst du aber natürlich zahlen müssen.
Insofern lautet mein persönlicher Rat auch weiterhin, dieses minimale Restrisiko zu meiden, wenn möglich.

Also im Zweifel besser nicht verleihen und keine POS-Coins kaufen.


Quote from: NWB Nr. 15 vom 09.04.2018
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG ordnet Folgendes an: „Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre“.
Allerdings versteht sich die Regelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG ausweislich der Gesetzesbegründung als Missbrauchsverhütungsvorschrift zur Verhinderung von Steuersparmodellen
[...]
Ungeachtet dessen spricht als weiteres Argument gegen die Anwendung der zehnjährigen Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG auch ein Urteil des BFH v. 2.5.2000 - IX R 73/98 (BStBl 2000 II S. 614). Wenn ein Steuerpflichtiger ein Fremdwährungskonto unterhält und dieses als Festgeld zinsbringend anlegt, dann trennt der BFH gedanklich dieses Fremdwährungskonto in zwei selbständige Wirtschaftsgüter auf: zum einen in das Fremdwährungsguthaben (Einkünfte nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) und zum anderen in die Darlehensforderung, die entsteht, wenn der Steuerpflichtige das Fremdwährungsguthaben als Festgeld anlegt (keine Einkünfte nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Hierauf basierend weist das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) in einer Verfügung v. 10.3.2016 - S 2256.1.1 - 6/6 St 32 darauf hin, dass die Fristverlänge- rung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG bei verzinslich angelegten Fremdwährungsguthaben nicht eingreift. Die erzielten Zinsen sind gerade nicht Ausfluss des Wirtschaftsguts „Fremdwährungsguthaben“, sondern resultieren aus der Darlehensforderung. Es bleibt bei Fremdwährungsguthaben also bei der einjährigen Spekulationsfrist – bei längerer Haltedauer ergibt sich also kein Spekulationsgewinn. Ebenso wie bei Fremdwährungsguthaben ist auch bei Kryptowährungen ent- sprechend zu differenzieren. Bei verzinslicher Hingabe einer Kryptowährung sind etwaige Zinsen daher der daraus resultierenden Darlehensforderung und nicht dem Kryptoguthaben selbst zuzuordnen. Es kommt zu keiner Verlängerung der Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG.
member
Activity: 182
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May 04, 2018, 07:18:53 AM
Hallo qwk,

vielen Dank für deine Antwort.

"Nein, deine Haltefrist verlängert sich (ziemlich) sicher nicht auf 10 Jahre."

Interessant, das scheint hier im Forum anders gesehen zu werden. Im Netz steht überall, dass es ein Verleihen auf 10 Jahre erhöht.
Siehe z. B. https://www.bitcoinmag.de/bitcoin-handel/bitcoin-altcoin-steuererklaerung-steuer-steuerrecht-steuerfrei-veraeusserungsgeschaeft-bitcoinrecht/a-106 Punkt 8 oder
https://boerse.ard.de/anlageformen/kryptowaehrungen/so-wird-der-bitcoin-besteuert100.html#Sind-Bitcoins-steuerpflichtig "Wer seine Bitcoins allerdings verleiht und dafür Zinsen erhält, für den gilt die Steuerfreiheit erst nach zehn Jahren." usw.

Insgesamt finde ich das System sowieso absurd. Einige Steuerberater sagen ja, andere nein? Dann vertraut man einem, und nach 2 Jahren kommt dann heraus, das Finanzamt hätte es doch gerne anders, von daher ab in den Knast.

Da muss ich sauke18 zustimmen. Tendenziell liest man sehr viel öfter, dass die Haltefrist sich auf 10 Jahre verlängert beim verleihen. Aber wie es scheint hat sich das FA mit vielen Sachen bezüglich Cryptobesteuerung noch nicht wirklich eingehend auseinander gesetzt und oft sind die Regelungen nicht klar formuliert. Wenn jemand damit schon Erfahrungen beim FA hat, BITTE POSTEN! Ich denke aber nicht, dass man in den Knast geht, wenn man sich an die Anweisungen seines Steuerberaters hält. Vieles sheint bis jetzt auch wirklich noch Auslegungssache zu sein.

Besten Dank an qwk für dieses Thread! 
newbie
Activity: 32
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May 02, 2018, 01:25:01 PM
Gibts schon sowas in der art, nennt sich carcoins (de).. aber vorsicht, vorher die herkunft deiner BTC klären und überprüfen, der Dietmar von nebenan der sein Toyota MR2 verkauft könnte sonst die Annahme verweigern :p
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