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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 95. (Read 1136198 times)

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May 06, 2018, 03:41:10 PM
Hallo zusammen!

Ich hätte drei kleine Fragen an euch - vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Kurz zu meiner Situation: Ich habe 2017 sehr viel Trading betrieben und dabei einen fast siebenstelligen Umsatz erzielt - in den Vorjahren war ich in der Crypto-Welt noch gar nicht aktiv. Nun habe ich alle Trades beinahe lückenlos (es fehlen nur kleinere Trades von Etherdelta, diese habe ich so gut es geht rekonstruiert) in das Tool von cointracking.info eingetragen und mir einen Steuerreport generieren lassen.

Nun zu meinen Fragen:

1) Den erzielten Gewinn trage ich ja in der Anlage SO ein. Ich habe vor, den Steuerreport (die Liste mit den nach Tagen gruppierten Trades inkl. Gewinn-Verlustrechnung) beizulegen. Wird das Finanzamt diesen als Nachweis akzeptieren, zumal ich diesen beinahe lückenlos gepflegt habe?

2) Ich habe mich nach einiger Rechnerei und Überlegung für die LIFO-Methode entschieden. Meine Recherche hat ergeben, dass man sich dies zu Beginn auswählen kann, sofern man in den folgenden Jahren dann an der Methode festhält - ein Wechsel zu FIFO ist dann z.B. nicht mehr möglich. Ist das korrekt?

3) Hat bereits jemand Erfahrungen mit der Steuererklärung von 2017 gemacht bzw. einen Bescheid erhalten? Gab es irgendwelche nennenswerten Probleme oder Rückfragen?

Viele Grüße!
sr. member
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Dolphie Selfie
May 05, 2018, 09:01:33 AM
Vielen Dank. Ich habe die Datei noch einmal auf einen seriöser klingenden Hoster geladen.
https://workupload.com/file/QXdVgQy

Kannst du (oder jemand anders?) die Datei bitte nochmal hochladen? Ich habe den Zeitraum leider verpasst  Cry
qwk
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Shitcoin Minimalist
May 04, 2018, 07:25:27 AM
"Nein, deine Haltefrist verlängert sich (ziemlich) sicher nicht auf 10 Jahre."

Interessant, das scheint hier im Forum anders gesehen zu werden. Im Netz steht überall, dass es ein Verleihen auf 10 Jahre erhöht.
[...]
Insgesamt finde ich das System sowieso absurd. Einige Steuerberater sagen ja, andere nein?
Dann vertraut man einem, und nach 2 Jahren kommt dann heraus, das Finanzamt hätte es doch gerne anders, von daher ab in den Knast.
Das ist auch ein leidiges Thema und war (nicht nur hier) schon oft Gegenstand der Diskussion.
Es ist einfach so, dass eine wörtliche Auslegung des Gesetzes zur Verlängerung der Haltefrist führt, die wörtliche Auslegung aber allgemein als falsch angesehen wird.
Insofern kann kein Steuerberater eindeutig mit 100%iger Bestimmtheit sagen, dass die Haltefrist sich nicht verlängert, aber eigentlich gehen alle, die sich eingehend mit der Thematik befasst haben, davon aus.

Und ja, das bedeutet, dass du dich heute auf etwas verlässt, was möglicherweise von einem Finanzgericht später doch wieder anders ausgelegt wird.
"In den Knast" wirst du dafür aber mit Sicherheit nicht wandern, da du dich hier auf die einschlägige Expertise von Steuerberatern verlassen durftest.
Die Steuern, falls die Haltefrist dann doch 10 Jahre beträgt, wirst du aber natürlich zahlen müssen.
Insofern lautet mein persönlicher Rat auch weiterhin, dieses minimale Restrisiko zu meiden, wenn möglich.

Also im Zweifel besser nicht verleihen und keine POS-Coins kaufen.


Quote from: NWB Nr. 15 vom 09.04.2018
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG ordnet Folgendes an: „Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre“.
Allerdings versteht sich die Regelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG ausweislich der Gesetzesbegründung als Missbrauchsverhütungsvorschrift zur Verhinderung von Steuersparmodellen
[...]
Ungeachtet dessen spricht als weiteres Argument gegen die Anwendung der zehnjährigen Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG auch ein Urteil des BFH v. 2.5.2000 - IX R 73/98 (BStBl 2000 II S. 614). Wenn ein Steuerpflichtiger ein Fremdwährungskonto unterhält und dieses als Festgeld zinsbringend anlegt, dann trennt der BFH gedanklich dieses Fremdwährungskonto in zwei selbständige Wirtschaftsgüter auf: zum einen in das Fremdwährungsguthaben (Einkünfte nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) und zum anderen in die Darlehensforderung, die entsteht, wenn der Steuerpflichtige das Fremdwährungsguthaben als Festgeld anlegt (keine Einkünfte nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Hierauf basierend weist das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) in einer Verfügung v. 10.3.2016 - S 2256.1.1 - 6/6 St 32 darauf hin, dass die Fristverlänge- rung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG bei verzinslich angelegten Fremdwährungsguthaben nicht eingreift. Die erzielten Zinsen sind gerade nicht Ausfluss des Wirtschaftsguts „Fremdwährungsguthaben“, sondern resultieren aus der Darlehensforderung. Es bleibt bei Fremdwährungsguthaben also bei der einjährigen Spekulationsfrist – bei längerer Haltedauer ergibt sich also kein Spekulationsgewinn. Ebenso wie bei Fremdwährungsguthaben ist auch bei Kryptowährungen ent- sprechend zu differenzieren. Bei verzinslicher Hingabe einer Kryptowährung sind etwaige Zinsen daher der daraus resultierenden Darlehensforderung und nicht dem Kryptoguthaben selbst zuzuordnen. Es kommt zu keiner Verlängerung der Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG.
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May 04, 2018, 07:18:53 AM
Hallo qwk,

vielen Dank für deine Antwort.

"Nein, deine Haltefrist verlängert sich (ziemlich) sicher nicht auf 10 Jahre."

Interessant, das scheint hier im Forum anders gesehen zu werden. Im Netz steht überall, dass es ein Verleihen auf 10 Jahre erhöht.
Siehe z. B. https://www.bitcoinmag.de/bitcoin-handel/bitcoin-altcoin-steuererklaerung-steuer-steuerrecht-steuerfrei-veraeusserungsgeschaeft-bitcoinrecht/a-106 Punkt 8 oder
https://boerse.ard.de/anlageformen/kryptowaehrungen/so-wird-der-bitcoin-besteuert100.html#Sind-Bitcoins-steuerpflichtig "Wer seine Bitcoins allerdings verleiht und dafür Zinsen erhält, für den gilt die Steuerfreiheit erst nach zehn Jahren." usw.

Insgesamt finde ich das System sowieso absurd. Einige Steuerberater sagen ja, andere nein? Dann vertraut man einem, und nach 2 Jahren kommt dann heraus, das Finanzamt hätte es doch gerne anders, von daher ab in den Knast.

Da muss ich sauke18 zustimmen. Tendenziell liest man sehr viel öfter, dass die Haltefrist sich auf 10 Jahre verlängert beim verleihen. Aber wie es scheint hat sich das FA mit vielen Sachen bezüglich Cryptobesteuerung noch nicht wirklich eingehend auseinander gesetzt und oft sind die Regelungen nicht klar formuliert. Wenn jemand damit schon Erfahrungen beim FA hat, BITTE POSTEN! Ich denke aber nicht, dass man in den Knast geht, wenn man sich an die Anweisungen seines Steuerberaters hält. Vieles sheint bis jetzt auch wirklich noch Auslegungssache zu sein.

Besten Dank an qwk für dieses Thread! 
newbie
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May 02, 2018, 01:25:01 PM
Gibts schon sowas in der art, nennt sich carcoins (de).. aber vorsicht, vorher die herkunft deiner BTC klären und überprüfen, der Dietmar von nebenan der sein Toyota MR2 verkauft könnte sonst die Annahme verweigern :p
jr. member
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May 01, 2018, 05:31:25 AM
@ krainznaster Ja nee is klar.. der seriöse lambo händler wird dich vorher fragen wo du deine btc her hast bevor der kauf stattfindet.. und beim fiat macht er das auch bestimmt  Roll Eyes Roll Eyes

Made my day Smiley  Lasst uns doch ein Cryptoautohaus aufmachen!
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April 30, 2018, 02:25:06 PM
ohne um Schleichwerbung für mich selbst machen zu wollen
FTFY Tongue

Zuerst wollte ich anonym schreiben:

"Hier sind die besten Steuerjungs, glaubt mir die allerbesten. Geht zu denen und dankt mir später. Wer da nicht hingeht ist ein Noob"

Hab mich dann umentschieden.
Zur Sicherheit:  Grin


würde gerne deine Dienstleistung in anspruch nehmen, konnte dir jedoch keine PN senden da ich als " noob " abgestempelt werde :/

über eine rückmleudng würde ich mich freuen.

Hi. Schreib mir über Twitter. @kryptosteuer
newbie
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April 30, 2018, 02:08:38 PM
ohne um Schleichwerbung für mich selbst machen zu wollen
FTFY Tongue

Zuerst wollte ich anonym schreiben:

"Hier sind die besten Steuerjungs, glaubt mir die allerbesten. Geht zu denen und dankt mir später. Wer da nicht hingeht ist ein Noob"

Hab mich dann umentschieden.
Zur Sicherheit:  Grin


würde gerne deine Dienstleistung in anspruch nehmen, konnte dir jedoch keine PN senden da ich als " noob " abgestempelt werde :/

über eine rückmleudng würde ich mich freuen.
newbie
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April 30, 2018, 12:43:00 PM
@ krainznaster Ja nee is klar.. der seriöse lambo händler wird dich vorher fragen wo du deine btc her hast bevor der kauf stattfindet.. und beim fiat macht er das auch bestimmt  Roll Eyes Roll Eyes
legendary
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April 30, 2018, 12:15:18 PM
Früher oder später werden sicherlich alle BTC‘s „behaftet“ sein oder wie man das auch immer nennen mag - Da kann dann selbst der Käufer BTC‘s nichts dafür - sorry für Offtopic / zurück zum Steuerthema Smiley
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April 30, 2018, 12:11:06 PM
Ja das ist klar dass der händler die rechnung beim FA einreicht.. heisst aber noch lange nicht dass das FA anfängt jeden kunden zu überprüfen womit er bezahlt hat und woher das geld stammt.. der aufwand wäre immens!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein seriöser Lambo Händler deine 15 btc oder so (je nach marktwert) einfach so mir nichts dir nichts annimmt. Können ja BTC aus illegal stammenden aktivitäten sein. (Mir fällt der fachausdruck leider für diese art der coins nicht mehr ein - vl. kann mir wer auf die sprünge helfen?). Und wenn du in Fiat bezahlst musst du ja eh vorher wieder auscashen, dann wären wir bei der Bank Thematik Wink

Wäre ja lustig wenn jetzt sogar der Käufer der per BTC bezahlen möchte in der Pflicht ist die Herkunft seiner BTC prüfen soll Cheesy
Was kümmerts mich was vorherige Leute mit dem BTC gemacht haben vor Jahren ?
Ich glaube das so ca alle Euronoten die sich mittlerweile im Umlauf befinden mit Kokain behaftet sind... was ist mit denen ? Die nimmt der Händler dann auch nicht an zum bezahlen ? ^^

Naja es ist ja bekannt, dass diese "verseuchten coins" wenn sie nicht verwaschen sind von exchanges nicht angenommen werden. Und was bringt es mir als Lambo Händler, wenn ich diese Coins dann nicht in Fiat wechseln kann? Btw in der aktuellen AML steht einiges drinnen zu dem Thema Wink
member
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April 30, 2018, 12:02:27 PM
ohne um Schleichwerbung für mich selbst machen zu wollen
FTFY Tongue

Zuerst wollte ich anonym schreiben:

"Hier sind die besten Steuerjungs, glaubt mir die allerbesten. Geht zu denen und dankt mir später. Wer da nicht hingeht ist ein Noob"

Hab mich dann umentschieden.
Zur Sicherheit:  Grin

mit deinem namen wär deine anonymität eh schnell aufgeflogen^^
legendary
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April 30, 2018, 12:00:26 PM
Ja das ist klar dass der händler die rechnung beim FA einreicht.. heisst aber noch lange nicht dass das FA anfängt jeden kunden zu überprüfen womit er bezahlt hat und woher das geld stammt.. der aufwand wäre immens!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein seriöser Lambo Händler deine 15 btc oder so (je nach marktwert) einfach so mir nichts dir nichts annimmt. Können ja BTC aus illegal stammenden aktivitäten sein. (Mir fällt der fachausdruck leider für diese art der coins nicht mehr ein - vl. kann mir wer auf die sprünge helfen?). Und wenn du in Fiat bezahlst musst du ja eh vorher wieder auscashen, dann wären wir bei der Bank Thematik Wink

Wäre ja lustig wenn jetzt sogar der Käufer der per BTC bezahlen möchte in der Pflicht ist die Herkunft seiner BTC prüfen soll Cheesy
Was kümmerts mich was vorherige Leute mit dem BTC gemacht haben vor Jahren ?
Ich glaube das so ca alle Euronoten die sich mittlerweile im Umlauf befinden mit Kokain behaftet sind... was ist mit denen ? Die nimmt der Händler dann auch nicht an zum bezahlen ? ^^
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April 30, 2018, 10:38:25 AM
ohne um Schleichwerbung für mich selbst machen zu wollen
FTFY Tongue

Zuerst wollte ich anonym schreiben:

"Hier sind die besten Steuerjungs, glaubt mir die allerbesten. Geht zu denen und dankt mir später. Wer da nicht hingeht ist ein Noob"

Hab mich dann umentschieden.
Zur Sicherheit:  Grin
qwk
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April 30, 2018, 10:16:22 AM
ohne um Schleichwerbung für mich selbst machen zu wollen
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April 30, 2018, 10:08:57 AM
Hi zusammen,

ohne Schleichwerbung für mich selbst machen zu wollen, möchte ich aber dennoch jeden einladen sich auf meiner neuen Beratungswebseite https://kryptobesteuerung.eu umzuschauen. Wir sind eine echte Steueranwaltskanzlei mit echtem Steueranwalt und anderen Steuermitarbeitern.
Schaut euch um und gebt gerne Feedback. Die englische Übersetzung folgt in den nächsten 1-2 Wochen.

Schöne Grüße und danke vorab

RA Holger Haberbosch
twitter: @kryptosteuer
https://kryptobesteuerung.eu
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April 30, 2018, 07:16:25 AM
Ja das ist klar dass der händler die rechnung beim FA einreicht.. heisst aber noch lange nicht dass das FA anfängt jeden kunden zu überprüfen womit er bezahlt hat und woher das geld stammt.. der aufwand wäre immens!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein seriöser Lambo Händler deine 15 btc oder so (je nach marktwert) einfach so mir nichts dir nichts annimmt. Können ja BTC aus illegal stammenden aktivitäten sein. (Mir fällt der fachausdruck leider für diese art der coins nicht mehr ein - vl. kann mir wer auf die sprünge helfen?). Und wenn du in Fiat bezahlst musst du ja eh vorher wieder auscashen, dann wären wir bei der Bank Thematik Wink
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April 30, 2018, 07:11:57 AM
Dh selbst wenn ich luxusgüter via btc bezahle kann das FA an mich herantreten? Wie wollen sie dass denn bewerkstelligen? Durch den händler der eine meldung an das FA macht?
"Meldung"?

Der Händler stellt dir eine Rechnung aus, auf der Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.
Was meinst du, was der Händler mit der Rechnung macht?
Er reicht sie ein. Beim Finanzamt. *

Wenn du dir ein Auto kaufst, was machst du dann mit dem Auto? Nur im Hof damit rumfahren?
Du gehst zur Zulassungsstelle und holst dir ein Nummernschild.
Bekommst du aber nur, wenn du auch deine KFZ-Steuer entrichtest. Beim Finanzamt.

Wenn du dir eine schicke Wohnung kaufst, bezahlst du die nicht bar ohne Vertrag beim Notar.
Es gibt eine Eintragung, dass du jetzt der Wohnungseigentümer bist.
Die Eintragung gibt es aber nur unter der Voraussetzung, dass du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommst, weil du deine Grunderwerbsteuer bezahlt hast. Beim Finanzamt.

 Roll Eyes

* ja, er reicht nicht unbedingt jede einzelne Rechnung direkt ein, aber so in etwa.
Und natürlich kannst du die Rolex auch bezahlen, ohne eine Rechnung auf deinen Namen zu erhalten.


auf den Punkt gebracht, mit den richtigen beispielen  Grin
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April 30, 2018, 07:11:05 AM
Ja das ist klar dass der händler die rechnung beim FA einreicht.. heisst aber noch lange nicht dass das FA anfängt jeden kunden zu überprüfen womit er bezahlt hat und woher das geld stammt.. der aufwand wäre immens!
qwk
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Shitcoin Minimalist
April 30, 2018, 07:09:19 AM
wie ist es denn eigentlich mit dem Bcash durch den Fork welche man am 1. august erhalten hat?

ich habe meine Bitcoins die mir eben auch Bcash beschert haben, ab 2014 gehalten ( immer wieder nachgekauft, jedoch halten alle käufe die frist von 12+ Monate )

sind die Bcash nun rechtlich auch automatisch steuerfrei?
Höchstwahrscheinlich.

BCash / BGold / Forks der Bitcoin Blockchain
Vermutlich ergeben sich aus dem "Entstehen" von Altcoins wie BCash auf den Private Keys deiner Bitcoins keine steuerlichen Folgen.
Weder kann man hier von einem Zufluss sprechen, noch hat man eine Schenkung erhalten, es ist nichts neues entstanden, es handelt sich nicht um Zinsen / Dividenden oder dergleichen. Entsprechend verlängert sich ziemlich sicher auch nicht die Haltefrist der Bitcoins auf zehn Jahre. Die Ähnlichkeit zu einem Aktiensplit (oder besser: Spin-Off) ist wahrscheinlich noch die beste Annäherung an das Thema.
Dennoch kann man hierzu keine abschließende Beurteilung vornehmen.
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