Ich hatte es vielleicht nicht ganz so gut präzesiert. Ich meinte, muss ich die Wertsteigerungen die zwischen dem Erhalt und dem Verschenken irgendwie steuerlich geltend machen, da ja Haltedauer geringer als 1 Jahr?
Weiter wäre interessant (da ich gerade an der Steuererklärung sitze), ob ihr die Adresse angebt auf denen die Bitcoin ein bzw. ausgegangen sind, oder ob ihr nur Angaben über Zeitpunkt und Menge von Erwerb/Erhalt und Verkauf macht ohne die Adressen anzugeben?
Moin!
- die Schenkung ist kein steuerlicher Vorgang sofern du dich in den Freibeträgen bewegst, die Wertsteigerung ist irrelevant, da es zu keiner weiteren Veräußerung durch dich kommt.
- es gibt KEINE Formvorschrift für die Aufbereitung der Daten. Theoretisch reicht auch eine handgeschriebene Kladde kurzum: mach wie du willst.
Grüße
Danke für deine Antwort.
Gilt das auch für Bounties die noch nicht veräußert wurden? Kann das Finanzamt verlangen das man die Adressen offen legt und wäre man dazu verpflichtet?
Und zuletzt noch eine Frage: Wenn ich bereits 2016 durch Bounty erhaltene Token erklärt und Steuern gezahlt habe und diese 2017 veräußert habe (steuerfrei da Jahresfrist eingehalten), dann gebe ich die einfach nochmals in der Erklärung diesmal mit Anschaffungszeitpunkt und Verkaufszeitpunkt an. Wie weiß das FA nun, dass es sich um die Token handelt die ich 2016 schon erklärt und darauf Steuern gezahlt habe?
Wieso willst Du den etwas angeben, wovon du weisst, dass die Haltedauer über 1 Jahr ist und du keine Steuern zahlen musst? Voreiliger gehorsam?
Gibst Du den auch alle anderen privaten Veräusserungsgeschäfte > 1 Jahr an zb Autoverkauf etc? Nein, also...
Schwer zu sagen ob es so einfach ist. Was steuerfrei ist entscheidet ja immer noch das FA.
Dann gibst Du also auch jeden Einkauf und weiterverkauf (z.B. Kaufst Du Kaugummis und verkaufst diese an einen Freund) an und lässt das Finanzamt entscheiden?
Na eure Logik hätte ich gern.