erstmal ein großes Danke für diesen thread und die Arbeit die einige hier reingesteckt haben.
Leider verstehe ich nach wie vor nicht, wann ich Gefahr laufe, dass meine Privaten Veräußerungsgeschäfte vom FA als gewerblich eingestuft werden.
Ich habe 2016 BTC gekauft, diese zum Großteil in 2017 verkauft und entsprechend steuerpflichtige Gewinne realisiert. Ergänzend habe ich 4-5 mal Altcoins erworben, teils steuerpflichtig, teils erst nachdem die BTC länger als 1 Jahr bei mir lagen. Insgesamt kamen so ca. 40-45 Trades im Jahr zu Stande.
Mein Steuerberater meint nun, dass der Ankauf der Altcoins den Bestand des "Erwerbs zum Zwecke des späteren Verkaufs mit Gewinn" erfüllt, die Wahrscheinlichkeit als gewerblich eingestuft zu werden also doch recht hoch ist.
Hat jemand Erfahrung zu diesem Thema? Ich denke die Anzahl meiner An-/Verkäufe ist im Verhältnis zu vielen anderen doch recht gering...oder spielt das keine Rolle in der Bewertung des FA?
DANKE!
Das ist Blödsinn! Dann wären alle gewerblich unterwegs. Einige profesionelle Steuerberater schreiben, dass bei Hochfrequenz-Daytrading die Gefahr besteht (mehrere 1000 täglich) gewerblich zu werden und andere schreiben, dass die Gefahr gar nicht besteht.
In der Fragerunde am Ende sagt der Experte hier, dass dem nie so ist: https://youtu.be/AHenDteM4sE