sooo, jetzt hab ich mir die neuen Dinge auch mal durchgelesen
Aufjedenfall schon mal sehr schön, dass es voran geht. Bei den ganzen Kleinigkeiten die da geregelt werden müssen, lässt sich schon erahnen, was für ein riesen Aufwand so eine "kleine" Änderung verursacht und weshalb das so lange gedauert hat
Soweit also alles sehr gut
![Smiley](https://bitcointalk.org/Smileys/default/smiley.gif)
Ach und danke dass ich in der Beta Gruppe bin
![Cheesy](https://bitcointalk.org/Smileys/default/cheesy.gif)
Da muss ich das doch gleich mal mit einer kleinen Menge ausprobieren
![Smiley](https://bitcointalk.org/Smileys/default/smiley.gif)
Nun zu Fragen/Kritik:
Kritik: Die sofortkauf-angebotszahl ist ja auf 2 bis 10 aufeinmal beschränkt, je nach Trustlevel. Die Zahlen sind denke ich gut gewählt und ausreichend. Allerdings finde ich es sehr schade, dass obwohl bereits vor 1,5 Jahren (+- 6 moante
![Cheesy](https://bitcointalk.org/Smileys/default/cheesy.gif)
) von Oliver Flaskämper zugegeben wurde, dass die Einteilung der Trustlevels völliger Mist sind (meine sinngemäße Interpretation seiner Aussage), diese immernoch nicht geändert wurden und nun sogar noch weiter darauf aufgebaut wird.
Fragen:1. Es wird von einer Gesamtvolumenbeschränkung gesprochen in § 7. Leider wird nirgends erwähnt, wie hoch diese Beschränkung sein wird. Gut aufgrund der Beschränkung von 25.000€ für einzelne Orders kann man davon ausgehen, dass das Gesamtvolumen größer 25.000€ sein wird.
2. Ich verstehe die Verkaufsmöglichkeit von nicht vorhandenen Bitcoins nicht ganz.
In § 3 1.a) des entsprechenden zweiten Teils steht:
Vielmehr können Kunden, die dieser Zusatzvereinbarung gemäß § 2 Abs. 3 zugestimmt haben, Verkaufsangebote abgeben, obwohl zu diesem Zeitpunkt keine oder weniger als die zum Verkauf angebotene Anzahl an Bitcoins auf einem Bitcoin-Konto des Verkäufers bei der Bitcoin Deutschland AG verwahrt werden und dort frei verfügbar sind
Aber in § 3 2. steht:
Ein Verkäufer darf von der in Abs. 1, Variante "a)" beschriebenen Möglichkeit jedoch nur Gebrauch machen, wenn ihm zum Zeitpunkt der Abgabe seines Verkaufsangebots mindestens die Anzahl von Bitcoins zur freien Verfügung steht, die er zur Erfüllung seiner aus dem Verkaufsangebot maximal resultierenden potentiellen Verbindlichkeiten benötigt.
Ich sehe da ganz klar einen Widerspruch. In 1a) steht, dass der Verkäufer
zum Einstellungszeitpunkt nicht die Zahl bitcoins haben muss. Aber in 2 steht, dass er sie doch haben muss?! Wo ist mein Denkfehler?
Vorausgesetzt, dass ich nun also Verkaufsangebote reinstellen kann, obwohl ich keine bitcoins auf bitcoin.de habe, dann finde ich diese Neuerung wirklich sehr schön und werde auch davon Gebrauch machen!
![Smiley](https://bitcointalk.org/Smileys/default/smiley.gif)
Allerdings bezweifle ich stark, dass solche Angebote oft angenommen werden werden, da diese ja voraussichtlich bis zu doppelt so lange dauern werden, wie es bisher der Fall ist
![Cheesy](https://bitcointalk.org/Smileys/default/cheesy.gif)
Aber ich werde es ausprobieren