vielleicht noch ein Aspekt, warum ich von Nutzung der BTC ausgehe:
Generell funktioniert Signieren mit einem prv key; unabhängig davon, ob BTC an diesen pub/prv key gebunden sind oder nicht. Heißt, Du kannst Nachrichten signieren ohne einen Satoshi auf der Adresse liegen zu haben. Dafür gibt es aber kein Giveaway. Erst in Kombination prv key/BTC gibt es die Giveaways. Also erst durch die Nutzung der BTC entstehen die Zuflüsse, die es ohne diese BTC nicht gegeben hätte. Dein Bankbeispiel unterscheidet sich exakt in diesem Punkt. Dort nutzt Du das Geld eben nicht, sondern es liegt sozusagen auf einer anderen Addresse (in Deinem Haus und nicht bei der Bank). Daher in dem vorherigen Post auch der Hinweis, dass nur der Teil Deiner BTC von der Speku-Verlängerung betroffen, die auf einer Adresse lagen, mit der Du gestakt hast. Wie gesagt, nur meine Einschäzung, letztendlich entscheidet das FA oder der Richter.
Viele Grüße,
Janus
Kann deine Argumentation nachvollziehen, aber ich denke das Finanzamt sieht das nicht so technisch. Versuch mal, denen zu erklären, was es mit Public/Private-Keys und Signaturen auf sich hat. Daher auch das Bankbeispiel. Ich bekomme keine Zinsen von der Bank wenn ich ihr beweise, dass ich das Bargeld irgendwo selbst vorhalte. Das Bargeld muss in die Obhut der Bank gegeben / eingezahlt werden. Genau das passiert mit den Bitcoins bei solchen Giveaways eben nicht, daher kann man, meiner Meinung nach, auch nicht davon ausgehen, dass sie zur Erzielung von Einkünften genutzt werden.
Ein Bekannter beschäftigt sich momentan ebenfalls mit dem Problem und hat mal einen Steuerberater gefragt:
https://www.yourxpert.de/antwort/bitcoins-nach-ablauf-der-spekulationsfrist-und-geschenkte-coins.m5980.html
Btw, falls das zu Off-Topic wird hier im Thread, vielleicht könnte ein Mod das Thema ausgliedern?
interessanter Beitrag vom Steuerberater Dr.Schenk. Da hab ich ja gar nicht so weit von weg gelegen.
Das Gespräch mit meinem Steuerberater hat mir gezeigt, dass es wichtig ist, nach bestem Wissen und Gewissen und angelehnt an das gültige Steuerrecht die Erklärung abzugeben. Damit ist man zumindest aus der Steuerhinterziehungsgefahr heraus. Das ist mir persönlich das Wichtigste. Eine andere Interpretation des FA muss man ggfs. trotzdem über sich ergehen lassen oder Juristen bemühen.
Deine Ansicht über den "unwissenden" FA-Mitarbeiter sehe ich ein wenig differenzierter. Solang Du nur eine Erklärung über ein paar (hundert oder tausend) Euro Gewinn durch CryptoCoins ab gibst, könnte sich eventuell wirklich nur Lieschen Müller damit beschäftigen und die wird aller Voraussicht nicht sonderlich fit in (technischen) Detailfragen sein. Aber wenn es dann doch ein paar Euro mehr sind, dann wird früher oder später mit Sicherheit ein in der Cryptosache gut ausgebildeter Prüfer von FA bei Dir anklingeln. Die Frage ist zu welcher Kategorie gehörst Du?
Viele Grüße,
Janus