Das klingt aufjedenfalls sehr interessant, dass auch andere Methdoen zulässig sein könnten?!
Sehr wahrscheinlich. Die Vorschrift FIFO zu verwenden ist schon seit einige Jahren aus dem Gesetzestext getilgt worden. Hat sich aber immer noch nicht überall rumgesprochen.
Viele FA werden sicher FIFO vorschlagen mangels aktuellem Wissen oder aus Bequemlichkeit. Wie gesagt hängt das derzeit vom zuständigen Finanzamt ab.
Siehe auch
https://bitcoinblog.de/2014/04/30/steuern-keine-gesetzliche-grundlage-fur-fifo-zwang/Aber kann man sich theoretisch jedes Jahr die Methode mit dem geringsten Gewinn raussuchen?
Unwahrscheinlich. Ein Wechsel halte ich solange für ausgeschlossen solange noch Coins drin sind. Wenn man sich vorstellt, daß man einen Getreidesilo ja auch nicht einfach mal so von FIFO nach LIFO umstellen kann, solange da noch Getreide drin ist. Das wird wohl erst möglich sein, wenn der leer ist. Sprich: Alle Coins verkauft sind auf die sich die Berechnungmethode bezog.
Etwas anderes ist es wohl, wenn man mehrere Speicher nebeneinander besitzt. Dann halte ich einen Getreidesilo (FIFO) und einen Kellerspeicher (LIFO) sogar parallel für möglich. Das ist dann wieder die Multi-Depot-Strategie. Es ist halt immer eine Frage wie DU schlüssig nachweisen kannst welche Coins Du wann zu welchem Preis verkaufst hast.
Besonders Durchschnittspreis oder falls erlaubt Einnahmenenüberschussrechnung, bringen ja nochmal völlig andere Eregbnisse... so gesehen bin ich eher ein wenig verwirrt, weil ich fast sicher bin, dass immer eine dieser berechnungsmöglichkeiten einen extrem kleinen Gewinn ausgibt, sodass man sich dadurch um die steuer herumschummeln könnte...
Das ist kein Schummeln sondern nennt sich "steuerlicher Gestaltungsspielraum" und es wird vom FA sogar erwartet, daß Du ihn nutzt. Niemand erwartet, daß Du freilwillig mehr Steuern bezahlst als Du legal müßtest. Bester Helfer dafür ist ein Steuerberater
Ich mein bei EÜR kann man am Ende des Jahres einfach nochmal viele BTC kaufen, erhält somit hohe Ausgaben = "Verlust". Dann verkauft man die Bitcoins einfach am Jahrensanfang wieder und kann so seinen Gewinn von einem Jahr in das nächste schieben usw usw. , oder?
EÜR kannst Du nicht machen als privater. EÜR ist genauso wie die Bilanz eine gewerbliche (oder freiberufliche) Gewinnermittlungsform. Ich spreche hier ausschließlich über die "private Vermögensverwaltung" und private Veräußerungsgeschäfte. Wenn Du gewerblich bist und EÜR machst kannst Du keine steuerfreien Gewinne nach einem Jahr Haltezeit machen. Das geht nur bei privaten Veräußerungsgeschäften. Dafür hättest Du bei EÜR tatsächlich mehr Gestaltungsspielraum in welchem Jahr der Gewinn anfällt - aber bedenke: Irgenwann willst Du die Gewinne ja auch realiseren und dann fällt die volle Steuer an - auch wenn Du sie die nächsten Jahre immer weiter schiebst ...
@Dario:
Du hast ja nicht gänzlich unrecht. Mit FIFO wirst Du derzeit wohl bei keinem FA Widerspruch ernten. Das heißt aber noch lange nicht, daß das die einzig zulässige Berechnungsmethode ist.
Kannst ja wie bei den USA schreiben: Derzeit nicht festgelegt aber FIFO empfohlen