Gut, machen wir es ganz konkret: Ich durfte aufgrund der Massnahmen vor kurzem unter Androhung empfindlicher Strafen das Haus zwischen 20:00 und 05:00 nicht für einen Spaziergang im Wald verlassen. Welche konkrete Gefahr für andere Menschen wurde dadurch eliminiert?
Keine, weshalb du das folgerichtig ablehnst.
Ich für meinen Teil lehne die entsprechende Augsangsbeschränkung / -sperre nur bedingt ab (ich halte ihre spezifische Wirksamkeit allerdings für fragwürdig), da ich ein wenig über den Tellerrand eines egozentrischen Weltbilds hinauszublicken vermag.
Gehen wir mal vom Beispiel "Ausgangssperre" weg, um die Emotion ein wenig herauszunehmen.
Handy im Auto.
Es ist wohl für die meisten offensichtlich, warum es sinnvoll und zielführend ist, anzunehmen, dass der Gebrauch eines Mobiltelefons beim Autofahren eine durchaus konkrete Gefahr für andere darstellt.
Dennoch ist das im individuellen Einzelfall keineswegs so eindeutig.
Wir können hier schon unterscheiden zwischen unterschiedlichen Szenarien, bspw. Autobahn, Landstraße, Stadtverkehr.
Auf der Autobahn wirst du mit dem Handy vor allem dich selbst gefährden, während die Gefahr für andere zumindest deutlich untergeordnet ist.
Auf der Landstraße ist deutlicher, dass du in den Gegenverkehr rasen könntest, also Eigengefährdung und Fremdgefähdung in etwa "gleich groß" sind.
In der Stadt wirst du wahrscheinlich am ehesten einen Fußgänger oder Fahrradfahrer überfahren, dir selbst passiert dabei wohl nichts. Hier überwiegt also eindeutig die Fremdgefährdung.
Ist es jetzt also sinnvoll, zu unterscheiden zwischen "Strafbarkeit des Handygebrauchs" je nach Straße, auf der du dich befindest?
Ist es der Polizei zumutbar, in jedem Einzelfall zu unterscheiden, um was für eine Straße, bzw. welches räumliche Umfeld es sich im konkreten Fall handelt?
Ist es gar im Sinne der Rechtsstaatlichkeit sinnvoll, dem Polizeibeamten den Ermessensspielraum einzuräumen, dies willkürlich zu entscheiden?
Und natürlich gibt es in Bezug auf das Handy im Auto noch weitere Situationen.
So zahlt man Stand heute durchaus auch ein Bußgeld, wenn man an der roten Ampel auf's Handy schaut, oder im extremsten Fall sogar, wenn man stundenlang im Stau steht.
Natürlich liegt im Dauerstau keine konkrete Gefährdung vor, das ist augenfällig.
Aber man will eben vermeiden, dass es hier zu Willkür der Polizei kommt, bzw. die Ordnungshüter in gewisser Weise entlasten.
Und auch unsere Gerichte würden wohl kaum hinterherkommen, wenn jeder Einzelfall des "Handyguckens" individuell bewertet werden müsste.
In diesem Sinne ist es zumindest in meinen Augen sinnvoll, und auch im Interesse aller Bürger, wenn hier an die Stelle einer individuellen Bewertung einer konkreten Gefahr eine pauschale Regelung tritt, deren Übertretung zweifelsfrei bestimmt werden kann.
Und damit kommen wir dann auch endlich wieder zurück zur nächtlichen Ausgangssperre.
Sie dient natürlich nicht dazu, dich am Waldspaziergang zu hindern.
Sie soll in allererster Linie dazu führen, dass die Zahl der abendlichen, bierseligen Feiern reduziert wird, ohne natürlich geeignet zu sein, diese Zahl auf Null zu drücken (weshalb ich auch eingangs darauf hinwies, dass ich ihre Wirksamkeit in Zweifel ziehe).
Da nun aber der Polizeibeamte nicht entscheiden kann, und auch im Sinne der Rechtsstaatlichkeit nicht entscheiden soll, ob du gerade auf dem Weg zu / von einem Skat-Abend bist, oder gerade einen nächtlichen Waldspaziergang machst, knüpft man die Einschränkung an eine konkrete Bestimmung, welche ausschließlich an das äußere, zweifelsfrei bestimmbare Merkmal der Uhrzeit geknüpft ist.
Und wenn du damit ein Problem hast, lieber mezzo, dann spricht das entweder für dein Unverständnis obigen Sachverhalts, oder aber für deinen Egoismus, es spricht aber keineswegs für eine von dir irgendwie herbeiphantasierte "Diktatur"