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Also wenn ich Frau Merkel richtig verstanden habe dürfen keine Buchungen aus "touristischen Zwecken" vorgenommen werden.
Wir vermieten ein Ferienhaus und ich frage mich gerade auch, ob die Einschätzung, ob eine Reise "nur" touristisch oder "notwendig" ist, vom Gast oder vom Vermieter vorgenommen werden muss. Das hier der Wortlaut:
Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können
Ich befürchte aber, dass man damit eigentlich alles stornieren können müsste, das man "touristisch" gebucht hat.
Wir sind bei den Stornoregelungen aber immer eher kulant, weil wir die Gäste gerne öfter da haben.
Diese Saison dürfte aber übel in die Hose gehen...
Kleines Update: Vom Hotel habe ich die Nachricht bekommen, daß Übernachtungen und Buchungen evtl. nicht mehr möglich sind aus benannten Gründen^^^
Ich hatte dort angerufen, der Typ wollte von Erstattung erstmal nichts wissen. Auf der Hotelwebseite stand auch nur was von Gutscheinen, jedenfalls für die Buchungen meiner Art und vor dem 16.03.
Also habe ich mich bei Booking.com gemeldet, die haben dem Hotel bescheid gegeben und nun habe ich die Bestätigung der kostenlosen Stornierung.
Möchte aber noch dazusagen, daß ich mich bei einem kleinen Familienhotel/Ferienhaus anders verhalten hätte.