Also als seriöse Quelle reitschuster und/oder die AFD zu nennen, ist ja schon mal sehr grenzwertig. Das ist wirklich nicht sinnvoll. Gerade deren Argumentation, Lesart und wie sie ihre Texte verfassen, zeigt eindeutig, dass sie nur spalten und hetzen wollen. Versuche wirklich, deren Aussagen nicht zu vertrauen. Die Interpretieren da meistens etwas rein, was nicht stimmt.
Hier der Bericht der AFD bezüglich der Pflegekräfte, die sich im zeitlichen Zusammenhang mit der Injektionspflicht Arbeitslos gemeldet haben.
https://www.presseportal.de/pm/161099/5195587PS: Das ist eine offizielle Antwort unserer Regierung.
Das ist nicht die offzielle Antwort der Regierung. Lies das mal genauer durch.
Die kleine Anfrage der AFD ist dieser hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/011/2001119.pdf Die Antwort der Bundesregierung ist hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/013/2001312.pdfFrage und Antwort zusammengefasst:
1.Wie viele Menschen, die 2021 beruflich in den von der im § 28b des Infektionsschutzgesetzes geregelten einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Einrichtungen tätig waren, haben sich bis heute arbeitsuchend gemeldet oder den Beruf gewechselt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu den Zugängen von Arbeitsuchenden aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt liegen basierend auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) vor. Die Auswertung bezieht sich auf den Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), da eine Arbeitsuchendmeldung aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im SGB III erfolgt. Im Zeitraum von Dezember 2021 bis Februar 2022 meldeten sich demnach insgesamt rund 96 000 Personen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Wirtschaftsabschnitt Q „Gesundheits- und Sozialwesen“ der WZ 2008 arbeitsuchend.
Seite 2,
https://dserver.bundestag.de/btd/20/013/2001312.pdfDer "Wirtschaftsabschnitt Q „Gesundheits- und Sozialwesen“ der WZ 2008" ist hier:
https://www.destatis.de/static/DE/dokumente/klassifikation-wz-2008-3100100089004.pdfGesundheits- und Sozialwesen
Die Tätigkeiten reichen von der medizinischen Versorgung durch medizinische Fachkräfte in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen über stationäre Pflegeleistungen mit einem gewissen Anteil an medizinischer Versorgung bis hin zu Tätigkeiten des Sozialwesens ohne Beteiligung medizinischer Fachkräfte.
Seite 518,
https://www.destatis.de/static/DE/dokumente/klassifikation-wz-2008-3100100089004.pdfAuf Seite 144-145 stehen diese Tätigkeiten als Übersicht drin. Ab Seite 518 detaillierter. Da sieht man, dass darunter nicht nur Pflegekräfte sind, sondern auch medizinische Bademeister und Masseure, Psychotherapeuten, Heilpraktiker, Dentalhygieniker, Mitarbeiter in Laboren, soziale Beratungsdienste, Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen, Besuchsdienste für ältere Menschen, Verwaltungs- und Reinigungspersonen, usw.
Und nun wird behauptet, dass aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht 96.000 Pflegekräfte gekündigt haben. Das ist eine Falschaussage.
Dabei steht in der Antwort sogar drin:
Informationen darüber, wie viele Beschäftigte ab dem 16. März 2022 ihrer Tätigkeit in Anbetracht der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG nicht mehr oder nur eingeschränkt nachgehen können und sich aus diesem Grund arbeitsuchend gemeldet haben, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Seite 2,
https://dserver.bundestag.de/btd/20/013/2001312.pdf