Die Gedanken sind frei. Geschreibsel nicht. [...]
Ich weiß, dass das was anderes is, dennoch bekäme man von Firmen für solche Aussagen gleich eine Anzeige ins Haus geflattert.
Aber in Crypto is ja alles erlaubt...
Geschreibsel ist durchaus auch frei, und eine Anzeige seitens einer Firma wegen einer Äußerung in einem Online-Forum dürfte in den wenigsten Fällen erfolgversprechend sein.
Grundsätzlich gilt, dass das bloße Äußern von Meinungen unter Schutz steht.
Erst wenn Tatsachenbehauptungen im Raum stehen (oder es ehrverletzend wird), kommt eine strafrechtliche Verfolgung überhaupt in Betracht.
In den meisten Fällen sind aber selbst Aussagen, die in anderem Kontext als Tatsachenbehauptungen aufgefasst würden, im Rahmen eines Online-Forums als Meinungsäußerung zu verstehen.
Aber zurück zum Thema Tether:
Wer eine Komplementärwährung mit vorgeblicher 1:1 Deckung in US-Dollar anbietet, den sehe zumindest ich in der Bringschuld, diese Behauptung zu untermauern.
Wenn das nicht gegeben ist, sehe ich da keinen Sinn darin, nicht von Betrug zu sprechen.
Das sind im Übrigen Regeln, die auch rein juristisch z.B. in der Europäischen Union gelten.
Insofern kann man im Verhalten von Tether auch durchaus die Tatsachenbehauptung aufstellen, dass dieses Unternehmen einen Betrug (nach europäischem Recht) begeht.
Wobei man vielleicht einschränkend erwähnen könnte, dass es sich zunächst um einen begründeten Anfangsverdacht handelt, und nicht um eine erwiesene Straftat.