Ein Händler muss kein Bargeld annehmen, er kann ein beliebiges Zahlungsmittel festlegen. Die einzige Möglichkeit die Dir bleibt, wenn Dir der Händler kein passendes Zahlungsmittel bietet, ist auf das Geschäft zu verzichten. Das passiert mir inzwischen übrigens regelmässig. Ich habe (zurecht) keine Handhabe in diese freie Entscheidung des Händlers einzugreifen.
Bei staatlichen Stellen sieht es (theoretisch) anders aus (praktisch nicht). Aber das wissen ja die wachen Nutzer hier bereits.
Bitte Behauptungen mit Quellen unterlegen (habe ich auch nicht gemacht)! Anbei meine Quelle:
Bezüglich privatrechtlicher Verträge wäre als Quelle §311 BGB und die weiterführenden Teile aus dem BGB zu nennen.
Bei den staatlichen Stellen wurde - unter anderem hier im Forum - wohl ausreichend dokumentiert, dass die Forderung zwar auf EUR lautet, manche Behörden die Annahme des gesetzlichen Zahlungsmittels aber trotzdem verweigert. Die Judikative schaut dabei zu unterstützt die Rechtsbrecher mit aller Gewalt.
INSBESONDERE (bzw. NUR) wenn Du in Vorleistlung gegangen bist, dann MUSST Du mein Bargeld annehmen, wenn ich diese Leistung SO bezahlen will. So verstehe ich oberen Quelle.
Stichwort Privatautonomie: Rechtlich gesehen sind Verträge genau so zu erfüllen, wie sie vereinbart sind. D.h. wenn wir vereinbaren, mein Fahrrad gegen Deine BTC zu verkaufen, dann kannst Du Dich nach der Übergabe des Fahrrads nicht einfach auf den Standpunkt stellen, Du willst mir nur EUR geben.
Der Sonderfall wäre, Du hast gar keine BTC. Dann hast Du mich betrogen (StGB) und musst mir eventuell den Schaden in EUR Bargeld ersetzen.
Und natürlich kannst Du im Voraus es verweigern, jemand die Leistung zu verkaufen wenn Dir jemand Bargeld anbietet. Du kannst Dir ja jemanden anderen suchen, da gebe ich Dir Recht. Aber bei einer Vorleistung Deinerseits hast Du keine Wahl!
Keine Leistung ohne Vertrag, auch wenn diese oft nur mündlich geschlossen werden und somit ein Problem mit dem Nachweis besteht. Wenn die Vereinbarung von EUR spricht, würde ich in der EU allerdings annehmen, dass es sich um das gesetzliche Zahlungsmittel handelt. Manche Händler wollen trotzdem Giralgeld. Bisher hatte ich dann aber (noch) die Möglichkeit, auf das Geschäft zu verzichten.