Der klassische Use-Case: (E-Commerce) Transaktionswährung scheint ja (wie gedacht) nicht so zu funktionieren.
Das Problem der "fehlenden" Akzeptanz im E-Commerce liegt m. E. nicht am Bitcoin selbst, sondern an diversen Hürden die einem Unternehmer im Backoffice und vom Gesetzgeber gestellt werden.
Bin aktuell mit einem Kollegen am Aufbau eines Online-Shops der auch Bitcoins akzeptieren soll. Daher habe ich mir schon paar Gedanken gemacht und auf einige Probleme gestoßen, für die ich aktuell noch keine Lösung habe.
Angefagen hat es mit dem Widerrufsrecht / 14-Tage Rücksenderegel im Online Handel.
Als Bespiel:
Mustermann kauft Artikel1 für 400 Euro, bei einem Kurs von (1BTC = 400€). Nach einer Woche steigt der Kurs vom BTC auf 600 Euro.
Jetzt denkt Mustermann, sende ich Artikel1 zurück und verlange meinen 1 BTC wieder. Somit hätte Mustermann +200 Euro Gewinn gemacht. Worauf ich hinaus will, man könnte im ersten Moment einen Online-Shop als Absicherung für Spekulationsgeschäfte mit Bitcoins nutzen.
Die Lösung ist simpel aber bringt Streitpotenzial mit sich. Die Rückabwicklung muss zum aktuellen BTC Kurs abgewickelt werden. In dem o. g. Beispiel müsste ich 0,66 BTC zurück überweisen. Hier würde sich ein Teil der FIAT-zum-Teufel, Bitcoin the one and only Jungs natürlich verarscht fühlen. In Euro hat man zwar den gleichen Wert, hat aber jedoch 0,34 BTC weniger.
Hier gebe ich zu, dass war das kleinste Problem.
Das größere Problem kommt im Backoffice und vorallem in der Buchhaltung.
Backoffice: Der normale 0815 Shop benutzt Lexware, Sage und wie auch immer diese Komplettlösungen heißen. D. h die Rechnungen werden dort geschrieben bzw. durch das nachgelagerte Warenwirtschaftssystem automatisiert erstellt. Diese Programme kennen den Bitcoin nicht, d. h. man hat manuellen Aufwand die Rechnung entsprechend anzupassen sofern mit Bitcoins gezahlt wird oder man fängt an sich eine entsprechende Lösung einzuprogrammieren, was für einen 0815 Online-Shop zuviel Aufwand bzw. mit Kosten verbunden ist, es sei den er ist gerade Programmierer.
Kommen wir nun zum Verbuchen: Im HGB gilt das strenge Niederswertprinzip und sämtliche Gegenstände müssen zu Ihren Anschaffungskosten verbucht werden, was in der Regel kein Problem darstellt jedoch bei Bitcoins recht unlustig werden kann.
1. Woche: Erhalte ich 1 BTC zum Kurs von 200 €
2. Woche: Erhalte ich 1 BTC zum Kurs von 300 €
3. Woche: Erhalte ich 1 BTC zum Kurs von 400 €
Jetzt habe ich in der 3. Woche 3 BTC im Wert von 1200 € in der Buchhaltung beläuft sich der Wert auf 900 €. Was in diesem Fall nicht schlimm ist, da hier keine Anpassung erfolgt! Fällt jetzt jedoch der Kurs in der 4. Woche auf 250 und ich muss zufällig den Jahresabschluss erstellen, müsste ich jetzt meine sämtlichen BTC Einzahlungen die ich noch halte und nachschauen zu welchem Kurs ich diese erhalten habe und dann entsprechend die Wertminderung verbuchen.
Selbiges Problem besteht, wenn ich 2,5 BTC in Euro umtauschen muss, damit ich meine Rechnung bezahlen kann. Gehen wir vom o. g. Beispiel aus. Der BTC Kurs beläuft sich auf 275 und man generell vom FirstINFirstOut-Verfahren aus. Ich müsste einen außerordentliche Ertrag beim 1 BTC von 75 Euro, beim 2 BTC einen außerordentlichen Aufwand von 25 und beim 3 BTC einen außerordentlichen Aufwand von 125 Euro verbuchen.
Das ist Masochismus in Reinform für einen Unternehmer! Die Reaktion von Steuerberatern in meiner Umgebung bezüglich der Verbuchung von Bitcoins nach HGB werde ich mir einholen, wenn das Projekt entsprechend fortgeschritten ist. Um den Buchungshorror zu entgehen ist man zwingend auf Dienstleister wie Bitpay angewiesen, die einem den BTC Betrag sofort in Euro umwandeln.
Ich schweife zusehr vom Topic ab, wollte aber nur kurz zeigen welche Probleme man als O-Shop Betreiber beseitigen muss, bevor man Bitcoins akzeptiert. Werde aber diesbezüglich noch ein "Projekt"-Topic / Blog was auch immer aufmachen, sofern ich nähere Infos habe. Da Bitcoins für mich im E-Commerce für den Unternehmer "Gold"wert sind.
So back 2 topic:
Ich erwarte eine Korrektur auf etwa 380-390 €, gefolgt von einem Anstieg auf bis zu 440 €. Bei 400 € fange ich mit den ersten Gewinnmitnahmen an.