Sieht so aus als hätte die PARTEI diesmal gute Chancen.
Das ist wohl auch eher Blasen-Einbildung
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Wenn ich mir so das Parteiprogramm anschaue ...
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Dennoch bleiben Fragen offen. In der Präambel des Grundgesetzes steht seit 1949: »…hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.« Hat das deutsche Volk sich damals wirklich dieses Grundgesetz gegeben? Oder war es nicht vielmehr so, daß aufgrund des Auftrages der alliierten Militärgouverneure von Frankreich, Großbritannien und den Vereinigten Staaten dieses Grundgesetz aus der Taufe gehoben wurde? Und hatte denn das deutsche Volk seit 1949 überhaupt jemals die Möglichkeit, über das Grundgesetz zu entscheiden? Kann das Grundgesetz überhaupt im verfassungsrechtlichen Sinne als eine gültige Verfassung gelten, wurde es doch schließlich dem deutschen Volke oktroyiert?
Die eindeutige Antwort ist nein.
Erhebliche Zweifel bestehen hinsichtlich der demokratischen Legitimation des Grundgesetzes...
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Ebenso fordert Die PARTEI eine Volksabstimmung über die Verfassung der Europäischen Union. Nachdem alle unsere Nachbarländer eine solche Volksabstimmung beschlossen haben und demnächst durchführen werden, sollten wir nicht abseits stehen.
... dann könnten solche Sätze auch gut von gemäßigten Reichsbürgern kommen. Stell dich mal mit den JuSos mit solchen Forderungen auf den Marktplatz und du müsstest froh sein nur mit Softbällen beworfen zu werden
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Naja... stop.
Im Artikel 146 des GG ist nun einmal beschrieben, daß dieses Grundgesetz, welches nach der Einheit Deutschlands und dessen Freihet für das gesamte deutsche Volk gelten soll, seine Gültigkeit dann verliert, wenn eine vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.
Das ist also keine Reichsbürgerfantasie, um sich gegen das Grundgesetzt zu wenden sondern ein vorgesehenes Ergebnis, welches realisiert werden kann (muß oder sollte, ich weiß es nicht). Aber der Hinweis darauf sollte durchaus berechtigt sein. Ich sehe da keinen Widerspruch zum Grundgesetzt sondern eher eine Bestätigung. Ob das jemals passiert kann ich nicht sagen, da ich selbst mit dem GG auch keine größeren Probleme habe. Aber die Sache an sich, also vom Volk direkt abgesegnet, finde ich durchaus erstrebenswert. Gregor Gysi hat heute auch in einem Interview genau darauf hingewiesen und ich finde den Standpunkt der DIE PARTEI absolut diskutabel.
Da wir das hier gerade mit den Grundgesetz hatten:
Die westlichen Alliierten verfolgen nun ein konkretes Ziel: die Gründung eines "Weststaates". Zentrale Ansprechpartner dafür sind die Länder und ihre Ministerpräsidenten.
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Die drei westlichen Alliierten erteilen den Ministerpräsidenten der West-Bundesländer in den "Frankfurter Dokumenten" einen konkreten Auftrag
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der Parlamentarische Rat nimmt es mit 53:12 Stimmen an. Die westlichen Besatzungsmächte stimmen dem Entwurf am 12. Mai zu
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Der "Parlamentarische Rat" übernimmt schließlich in Bonn die Aufgabe, eine westdeutsche Verfassung zu schreiben. 61 Männer und vier Frauen sind seine Mitglieder. Sie werden von den jeweiligen Landtagen der Länder gewählt. Aus West-Berlin nehmen fünf Personen teil, die aber nicht stimmberechtigt sind. Vorsitzender ist der spätere erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Konrad Adenauer.
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Es soll damals eine provisorische Verfassung sein, mit Blick auf eine mögliche Wiedervereinigung des geteilten Deutschlands. Ausdruck dafür ist neben dem Namen der damalige Artikel 146:
"Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
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Als 1989/90 die Wiedervereinigung ansteht, gibt es laut Grundgesetz zwei Möglichkeiten, die staatliche Einheit herzustellen. Entweder nach dem damaligen Artikel 146, zum Beispiel per Volksabstimmung oder per Beitritt der ostdeutschen Bundesländer zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 Satz 2 der damaligen Fassung. Diese Variante nutzt man schließlich. Die erste frei gewählte (und auch letzte) Volkskammer der DDR stimmt dem Beitritt im August 1990 zu. So wird das Grundgesetz ab dem 3. Oktober 1990 zur gesamtdeutschen Verfassung. Seitdem ist es kein Provisorium mehr.
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Artikel 146 in seiner heutigen Fassung lautet nun:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
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Das bedeutet: Es wäre möglich, das Grundgesetz per Volksabstimmung durch eine neue Verfassung abzulösen. Es bedeutet aber nicht, dass das Grundgesetz gar keine richtige Verfassung ist, etwa weil Artikel 146 zwei verschiedene Begriffe verwendet ("Grundgesetz" und "Verfassung"). Von seinem Inhalt her war das Grundgesetz von Anfang an eine komplette Verfassung. Daran hat der Name "Grundgesetz" nichts geändert und tut es auch heute nicht.
https://faktenfinder.tagesschau.de/kurzerklaert/grundgesetz-historie-verfassung-101.html