Schulden sind Bringschuld. Also ab nach Köln und das Geld hinbringen.
Ganz sicher werde ich nicht einer
nicht rechtsfähigen Organisation das Geld geben. Der Bescheid kommt (angeblich) vom Rundfunk(amt), meinen Prozess führe ich gegen dieses "Amt" und auch das Schutzgeld werde ich notfalls persönlich dort abgeben. Allerdings nur gegen rechtsverbindliche Unterschrift und Nachweis, dass der entsprechende Beamte bevollmächtigt ist, die Zahlung entgegenzunehmen.
Die müssen nur Ja sagen und du stehst schön dumm da. Oder noch besser, die sagen Ja und erklären dir dann wo ihre Kasse ist: Sparkasse, Postbank, Deutsche Bank...etc und erklären dir eine dieser Banken zu nutzen.
Geht leider nicht. Jede Bank wird sich hüten, mir eine Erklärung abzugeben, dass sie in öffentlichem Auftrag das Geld entgegennimmt und damit die Forderung beglichen ist. Kann sie nämlich nicht, da die Bank ein unbeteiligter Dritter ist. Sollte die Bank nach meiner Einzahlung pleite gehen oder der Geschäftsführer mit der Kasse durchbrennen (oder etwas andere passieren) gilt die Forderung nämlich trotzdem nicht als beglichen.
Eine rechtssichere Begleichung der Forderung ist gegenüber einem Dritten nicht möglich.Du denkst doch nicht wirklich das die deswegen drauf verzichten? So oder so ist es etwas das dich mehr stört als die.
Stört mich nicht im geringsten. Ich habe auch meinen bisherigen Schriftverkehr bei der Runfunkanstalt persönlich abgegeben - gegen Unterschrift und Sigel!
Grundsätzlich stimmt es natürlich das man im Zweifel alles Bar zahlen darf. Jeder muss das akzeptieren. Aber die Rahmenbedingungen legt dabei nicht der Schuldner fest sondern der Gläubiger. Weil Schulden eben Bringschuld sind. Und ebenso muss ein Gläubiger nur bedingt Kleingeld annehmen. Der Schuldner muss wohlwollend mitarbeiten und nicht destruktiv dagegen.
Und aus diesem Grund bin ich bereit, das Schutzgeld persönlich bei der Rundfunkanstalt abzugeben. Gegen eine Bestätigung, dass meine diesbezügliche Willenserklärung zur Kenntniss genommen wurde und dass die ausgewiesene Person berechtigt war, die Zahlung in Empfang zu nehmen.
Umgekehrt gilt nämlich auch, dass der Gläubiger nicht destruktiv die Annahme der Zahlung erschweren darf. Er kann also nicht festlegen, dass ich sie im Büro auf der dunkle Seite des Mondes abgeben muss, wenn sich sein Hauptsitz in erreichbarer Entfernung befindet.
Soweit die Theorie. Praktisch kann ein Aggressor alles machen, solange er mehr Waffen (Personal, Feuerwaffen etc.) und weniger Skrupel besitzt.