Und exakt so sieht das mit RStV und RBStV auch aus. Die stehen auch nicht über dem VwVfG, den anderen Gesetzen und den EU Verordnungen - auch wenn sie so tun.
Genau das ist der Punkt. Rechtlich sind der RStV, RBStV, RFinStV und was die nicht noch alles haben alle auf der gleichen Ebene einzuordnen wie der Pizzaflyer den ich vor ein paar Tagen im Briefkasten hatte. Damit der Pizzaflyer toll kling kürze ich ihn noch mit PLDV (Pizza Lieferdienst Vertrag) ab
Im RBStV steht ja sogar drin das es nur eine Information und kein Gesetz ist, und das direkt am Anfang noch vor dem ersten Paragraphen! Seht bitte selbst nach! Die daraus resultierenden Folgen, sogar egal ob nach privaten Recht oder öffentlichem Recht sind jedesmal die gleichen
Das Problem vieler ist das sie einfach die falsche vom Beitragsservice und den Rundfunkanstalten verkaufte Tatsache akzeptieren deren Informationsblätter und Verträge stünden auf der gleichen Ebene wie irgendwelche Verordnungen oder Gesetze. Dazu kommen noch die vielen falschen Infos die man im Internet findet, die Unwissenheit und/oder Faulheit am Ende dann nur irgend ein Musterschreiben, deren Wirkung und Folgen man letztendlich dann auch nicht kennt, zu benutzen für welches der Beitragsservice und die Rundfunkanstalten längst selbst Musterantwortschreiben besitzen. Ich selbst hatte auch lange Zeit mit genau diesen Problemen zu kämpfen und wollte schon fast nur das Symptom hinauszögern statt die Ursache zu beseitigen.
Ich habe anfangs selbst nach Begriffen wie "GEZ umgehen" und ähnlichem gegoogelt und die Theorien von Barzahlung bis hin zu Nazideutschland gefunden. Daraus resultierte dann immer die Unsicherheit nach egal welchen Ratschlägen ich vorgehen wollte oder vorgegangen bin ob denn dies oder jenes nun seine Richtigkeit hat, ob mir am Ende dann doch die Pfändung bevorsteht oder Schlimmeres. Nach dem ich allerdings den Ratschlägen sich selbst zu Informieren und selbst alles nachzuprüfen gefolgt bin sitze ich nun gelassen zuhause und drehe mittlerweile den Spieß um und ärgere die Rundfunkanstalt!
Wie oben angesprochen, je nach dem wie großzügig man ist und ob man den Rundfunkanstalten und dem Beitragsservice einen gewissen falschen Status anerkennt,
TL; DR: ist in beiden Fällen ist die auf der Rückseite der ganzen Schreiben angegebene Rechtsgrundlage ungültig. Einmal sieht man eben im VwVfG nach, das andere mal im BGB. Das nur mal als Anfang.
Leider ist das ganze Thema nichts wo man an einem Nachmittag sich einliest und komplett versteht. Hat bei mir auch seine Zeit gedauert.