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Topic: GEZ sparen - page 22. (Read 54705 times)

legendary
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October 15, 2015, 07:14:38 AM
#60
Der Rundfunkbeitragsstaatvertrag ist kein Gesetz!
alle gesetze sind unter http://www.gesetze-im-internet.de/ zu finden. Dort gibt es aber kein RBStV

die rundfunk anstalten haben kein hoheitsrecht da sie keine Beamte sind (ups es gibt ja gar keine Beamte mehr), denn sie sind nur Firmen mit Angestellte.

Die haben sich auch an das mahnverfahren zu halten.
einfach dargestellt.
1. erste mahnung
2. zweite mahnung
3. Gerichtlicher Mahnbescheid (korrekte Formalitäten sind einzuhalten nicht nur ein bisschen)
  - Rechtsbehelf widerspruch möglich
4. Vollsteckungsbeischeid (korrekte Formalitäten sind einzuhalten nicht nur ein bisschen)

  - Rechtsbehelf widerspruch möglich

nur die GEZ mafia läst 3 und 4 weg und schickt den OGV in ihren Namen (häm da stehn nicht mal ein Name drauf) und einem Vollstreckungsbescheid der von keinem Richter unterschrieben ist.
mehr dazu auf http://heimatundrecht.de/unterschriftspflicht
ein Vollstreckungsbescheid MUSS formel richtig sein ansonsten bgb 125 (Nichtigkeit wegen Frommangels).

Selbst wenn ein Richter unterschreibt muss die Unterschrift nach BGB 126 korrekt sein ;-) und das macht z.Z KEIN Richter denn solte es später zu einem rechtsstreit kommen sagt er das ist keine Unterschrift nach BGB 126 ich war das nicht. (hat mit der Abschaffung der Staatshaftung, vollumfänglichen Privaten haftung und Beamtenstatus zu tun. Ist aber wieder was anderes)
Jedes Schreiben das rechtsfolgen auslösen kann sind als Urkunde anzusehn und nach BGB 126 Namentlich zu unterschreiben. (Es gibt auch eine Vorschrift wie die auszusehn hat (Quer und senkrechte striche sind nicht erlaubt))
ein "in Vertretung" oder "in Autrag" macht den inhalt nichtig.

Man darf zum OGV nicht sagen "den Beitrag zahl ich nicht" man nicht ich muss sagen "Ich kann und werde zahlen aber nur wenn es rechtlich richtig ist"

im prinziep geht es nicht darum die gez nicht zu bezahlen sondern das ganze wegen formfehler zu verzögern und das ganze zum stillstand zu bringen.

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October 15, 2015, 01:35:29 AM
#59
Die berufen sich aber ständig auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Der weder ein Vertrag noch ein Gesetzt ist!

Steht schon in der zweiten Zeile das es NUR eine Inforamtion ist

Das steht auf diesem Papier. Der eigentliche Runfunkstaatsvertrag wurde vom jeweiligen Ministerpräsidenten unterschreiben, ist also trotz des Namens ein Gesetz. Allerdings vertösst es in einigen Punkten gegen generellere Gesetze.

Wäre es ein Gesetz dann würden wir zweckgebundene Steuern zahlen

Nein. Es soll, wie die Abwassergebühren auch, eine Vorzuslast sein. Allerdings ist die Ausgestaltung so, dass die Bedingungen für eine Vorzugslast nicht gegeben sind. Auch das ist ein Grund es abzulehnen.

Ein gültiger Vertrag ist es auch nicht, denn Verträge zu lasten Dritter fallen unter Sittenwidrig und Wucher

Lass Dich nicht vom Namen täuschen - es wurde trotz des irreführenden Namens als Landesgesetz in Kraft gesetzt, was natürlich nicht heisst, dass es legal ist oder dass sich die Runfunkanstalten auch nur tatsächlich daran halten würden.

der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung (gleichzustellen mit Kindergarten) also weder Amt noch Behörde ;-)

Der Beitragsservice hat gar nichts zu melden. Allerdings kommt irgendwann mal die Rundfunkanstalt selbst, und die hat (bzw. nimmt sich) in diesem Fall Hoheitsrechte und setzen diese auch durch, falls man sich nicht dagegen wehrt.

Das beste abwimmeln des OGV hab ich auf https://www.youtube.com/channel/UCjMlcdB-PFlR6s-E5I4AWaw/videos gefunden

Das kann man machen und so die Sache deutlich verzögern, am Ende führt es allerdings trotzdem zu BGH 1 ZB 64/14. Oder man sorgt dafür, dass am Ende nichts mehr zu holen ist.
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October 14, 2015, 11:38:41 PM
#58
Die berufen sich aber ständig auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Der weder ein Vertrag noch ein Gesetzt ist!

Steht schon in der zweiten Zeile das es NUR eine Inforamtion ist

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e800/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

Wäre es ein Gesetz dann würden wir zweckgebundene Steuern zahlen
Ein gültiger Vertrag ist es auch nicht, denn Verträge zu lasten Dritter fallen unter Sittenwidrig und Wucher

der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung (gleichzustellen mit Kindergarten) also weder Amt noch Behörde ;-)

Das beste abwimmeln des OGV hab ich auf https://www.youtube.com/channel/UCjMlcdB-PFlR6s-E5I4AWaw/videos gefunden
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October 13, 2015, 11:52:50 AM
#57
ist eine Unterschrift von einem Richter der nicht im Beamtensatus ist überhaupt rechtsgültig?

Schreiben an das Gericht sind vom Personal (ob Beamter oder nicht ist unklar) des Runfunks unterschrieben, nicht vom Beitragsservice. So steht es jedenfalls auf den Schriftsätzen.

Das oben genannte Urteil des BGH ist zumindest nicht von der Richterin Schwonke unterschrieben, da diese anscheinend im Urlaub war!
qwk
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October 13, 2015, 11:23:29 AM
#56
ist eine Unterschrift von einem Richter der nicht im Beamtensatus ist überhaupt rechtsgültig?
Richter sind eigentlich nie Beamte.
Das Dienstrecht von Richtern dem von Beamten aber durchaus ähnlich.
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October 13, 2015, 11:03:27 AM
#55
ist eine Unterschrift von einem Richter der nicht im Beamtensatus ist überhaupt rechtsgültig?
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October 13, 2015, 10:47:45 AM
#54
Funktioniert allerdings nicht dauerhaft, weil spätestens das Gericht ein Schreiben vom Rundfunk bekommt, welches übrigens unterschrieben ist. Dem Gericht sind dann die Gesetze schlichtweg scheissegal. Der Richter nimmt einfach an, dass das Vorgehen bzw. das rechtswidrige Verhalten von Beitragsservice/Rundfunk nur richtig interpretieren muss und wertet es dann einfach als rechtmässig (BGH 1 ZB 64/14).
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October 13, 2015, 06:51:10 AM
#53
hab noch etwas sehr interesants über die GEZ gefunden

10 Punkte Plan gegen die GEZ  Grin
https://www.youtube.com/watch?v=TPH8D7GKCiw


incl. Anschreiben
https://www.youtube.com/watch?v=6lZtDuMCxu4
https://www.youtube.com/watch?v=rSLMCXI8ZW4
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September 21, 2015, 06:07:09 AM
#52
Ist Privatfernsehen die bessere, oder die schlechtere Alternative zum Gebührenfinanzierten Sumpf?
Kulturförderung wirst du von RLT2, PRO7 und Konsorten nicht finden.

Natürlich die bessere. Ich kann mich nämlich entscheiden, es nicht zu nutzen und auch nicht zu bezahlen. Ich muss es noch nicht mal indirekt über den Kauf von heftig beworbenen Markenprodukten bezahlen.

Über die Programmqualität habe ich im Prinzip schon mit den Füssen abgestimmt. Hier steht noch ein alter Röhrenfernseher, der hat aber keinen Kabel oder Antennenanschluss mehr dran. Wird nur noch zum DVDs einlegen genutzt, die teilweise schon im USB Anschlussformat eingelegt werden. Zeitung kam früher im Abonement, das hat sich aber auch erledigt seitdem die Edelfedern sich da selbst so de­s­a­vou­ie­ren mussten. Der Joffe von der Zeit hat da dem Fass den Boden ausgeschlagen.

Und Du bist da nicht alleine, siehe die Studie des BFM. Trotzdem wird vor Gericht (erfolgreich) anhand der verkauften Geräte Argumentiert, dass die meisten Haushalte ÖR Rundfunk kosumieren und die paar die es nicht machen als Kollateralschaden aktzeptiert werden müssen. Klar, wenn Gesetzgeber Justiz und Rundfunk in einem Boot (zusammen mit dern Parteifreunden) sitzen.

Letzlich habt ihr mit eurer Zahlungsverweigerung die einzige Protestform gewählt, die dort oben verstanden wird. Das erspart uns vielleicht mühselige Eskalationen.

Solange viele ihre Meinung nur in Foren und am Stammtisch äussern, werden wir maximal den Aufwand erhöhen. Erst wenn sich noch ein paar Leute entschliessen, nicht nur zu meckern, sondern dagegen vorzugehen, kann sich tatsächlich was ändern. Ich schätze bei 10.000 Menschen, die den Beitrag zurückweisen, würden die Gerichte zusammenbrechen. Vermutlich sogar schon viel früher.

Argumentieren nützt nichts, man sitzt da oben auf dem ganz hohen Ross.

Allerdings. Die machen sich nicht mal die Mühe, auf Zurückweisungen einzugehen sondern schicken einfach Standardschreiben zurück, da sie genau wissen, dass sie vor Gericht sogar mit einem weisen Blatt Papier als rechtsültigem Bescheid durchkommen. Juristen sind halt der Bodensatz der Gesellschaft, die sind sich für nichts zu schade.

Nur zu! Wenn es funktioniert wäre ich sogar zur Zahlungszurückhaltung bereit, Obwohl ich im Grunde die Idee öffentlich-rechtlicher Medien unterstütze. Verrück, aber die Welt ist halt so. Eine nicht wirksame Protestform lehne ich jedoch ab, da ist die weitere Eskalation vorzuziehen.

"Ich kann ja doch nichts ändern, also aktzeptiere ich das böse Spiel" ändert allerdings sicher nichts. Warum auch, es geht um 8 Milliarden EUR! Du würdest Dir auch keine 8 Milliarden EUR einfach so wegnehmen lassen.
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September 21, 2015, 04:44:16 AM
#51
Daneben noch das grösste Preistreiben für populäre Massensportübertragung, einseitige Berichterstattung, Subventionen getarnt als Kulturförderung, zusätzliche Abschiebestellen für "verdiente" Politiker, ständig steigende Forderungen aufgrund fehlender Leistungsefinition (Stichwort Vorzugsleistung), einer staatlich geschützten Kriminellen Organisation die sich an keinerlei Gesetze hält und auch nicht halten muss, ...

Ist Privatfernsehen die bessere, oder die schlechtere Alternative zum Gebührenfinanzierten Sumpf?
Kulturförderung wirst du von RLT2, PRO7 und Konsorten nicht finden.

Einseitigkeit der Berichterstattung, das stößt ja mittlerweile allen auf, das gibts als "Johurnailismus" aus dem eher gebildeterem Spektrum der Medienkritik bis hin zur "Lügenpresse", ein Begriff der ja leider in unseliger Tradition steht aber nichtsdestotrotz den Nagel auf den Kopf trifft. Die ganze Ukraineangelegenheit und Russenhetze der vergangenen Monate.

Über die Programmqualität habe ich im Prinzip schon mit den Füssen abgestimmt. Hier steht noch ein alter Röhrenfernseher, der hat aber keinen Kabel oder Antennenanschluss mehr dran. Wird nur noch zum DVDs einlegen genutzt, die teilweise schon im USB Anschlussformat eingelegt werden. Zeitung kam früher im Abonement, das hat sich aber auch erledigt seitdem die Edelfedern sich da selbst so de­s­a­vou­ie­ren mussten. Der Joffe von der Zeit hat da dem Fass den Boden ausgeschlagen.

Letzlich habt ihr mit eurer Zahlungsverweigerung die einzige Protestform gewählt, die dort oben verstanden wird. Das erspart uns vielleicht mühselige Eskalationen. Argumentieren nützt nichts, man sitzt da oben auf dem ganz hohen Ross.

Nur zu! Wenn es funktioniert wäre ich sogar zur Zahlungszurückhaltung bereit, Obwohl ich im Grunde die Idee öffentlich-rechtlicher Medien unterstütze. Verrück, aber die Welt ist halt so. Eine nicht wirksame Protestform lehne ich jedoch ab, da ist die weitere Eskalation vorzuziehen.

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September 21, 2015, 02:05:28 AM
#50
Im Prinzip ist es ja gut das wir öffentlich rechtliche Medien finanzieren. Und es nicht nur RTL2 gibt da draussen.

Wenn das tatsächlich Deine Meinung ist, finanziere Du sie eben. Es gibt aber keinen Grund, warum ich das machen sollte.

Es gibt so viele Menschen die haben nichts mehr im Leben ausser dem Musikantenstadel, und warten auf den Tod.

Dafür gibt es einfachere, direktere und vor allem günstigere Möglichkeiten.  Wink

Das einzige was mir sauer aufstösst ist das ich für die Koksnasen vom Stadl den Stoff bezahlen muss.

Daneben noch das grösste Preistreiben für populäre Massensportübertragung, einseitige Berichterstattung, Subventionen getarnt als Kulturförderung, zusätzliche Abschiebestellen für "verdiente" Politiker, ständig steigende Forderungen aufgrund fehlender Leistungsefinition (Stichwort Vorzugsleistung), einer staatlich geschützten Kriminellen Organisation die sich an keinerlei Gesetze hält und auch nicht halten muss, ...
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September 20, 2015, 03:26:50 AM
#49
Im Prinzip ist es ja gut das wir öffentlich rechtliche Medien finanzieren. Und es nicht nur RTL2 gibt da draussen. Es gibt so viele Menschen die haben nichts mehr im Leben ausser dem Musikantenstadel, und warten auf den Tod. Das einzige was mir sauer aufstösst ist das ich für die Koksnasen vom Stadl den Stoff bezahlen muss.

Stimmt schon irgendwie. Außerdem gibt es die Privaten auch nicht umsonst. Die haben wir alle schon indirekt durch Konsum bezahlt, beim Kauf von Käse oder Wurst bei ReWe & Co., bei der Anschaffung des Samsung Galaxy S XX, der Xer Kombi Flat von 1&1 et cetera.
Andererseits kann man natürlich darüber nachdenken, ob der unendliche Müll in den unendlich vielen dritten Programmen und Spartenkanälen wirklich sein muß und wie die Gebühren aussehen würden, wenn man dort mal ausmistet.

Deshalb bin ich ja immer noch gegen diese Zwangsabgabe und zahle auch nicht [freiwillig]...
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September 19, 2015, 04:40:00 PM
#48
ich bin dafür, dass der GEZ Beitrag steigt und als Soli für Griechenland uns Asylanten gebraucht wird.

Okay?

Ich habe das erst für einen Witz gehalten, das die GEZ bereits Flüchtlingslager kontaktierte. Und das du dich ("uns Asylanten") als Asylanträger selbst identifizierst.

Die suchten wohl GEZ-Flüchtige.


Im Prinzip ist es ja gut das wir öffentlich rechtliche Medien finanzieren. Und es nicht nur RTL2 gibt da draussen. Es gibt so viele Menschen die haben nichts mehr im Leben ausser dem Musikantenstadel, und warten auf den Tod. Das einzige was mir sauer aufstösst ist das ich für die Koksnasen vom Stadl den Stoff bezahlen muss.
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September 02, 2015, 04:50:37 AM
#47
Von anderer Seite unterstützen Aussagen in einem Gutachten des BMF übrigens ebenfalls die Argumente der Gegner des ÖR Rundfunk. Die Gerichte interessiert das allerdings überhaupt nicht. Die haben eine andere Agenda und andere Herren.

 http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html
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September 01, 2015, 12:47:40 PM
#46
ich bin dafür, dass der GEZ Beitrag steigt und als Soli für Griechenland uns Asylanten gebraucht wird.

Okay?

Dann wäre es eine Steuer. Obwohl bei der jetzigen Neusprech-Definition wäre es trotzdem eine Vorzugsleistung.
sr. member
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September 01, 2015, 10:49:33 AM
#45
ich bin dafür, dass der GEZ Beitrag steigt und als Soli für Griechenland uns Asylanten gebraucht wird.

Okay?
Nope
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In Satoshi I Trust
September 01, 2015, 10:15:08 AM
#44
ich bin dafür, dass der GEZ Beitrag steigt und als Soli für Griechenland uns Asylanten gebraucht wird.

Okay?
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September 01, 2015, 09:21:28 AM
#43
Interessant diesbezüglich ist das Urteil des BGH (Az. I ZB 64/14), in welchem die Entscheidung des LG Tübingen aufgehoben wurde, und dessen Begründung. Vllt ist es demnach doch keine so gute Idee das rechtlich lösen zu wollen und bedarf stattdessen einer politischen Lösung.

Es wurde nur eines der beiden Tübinger Urteile vom BGH aufgehoben. Allerdings sollte sich jeder mal das BGH Urteil durchlesen und seine eigenen Schlüsse ziehen. Ich habe es für mich so zusammengefasst: Auch ein rechtswidriges Vorgehen (des SWR) ist aktzeptabel, wenn es einem (von der Richterin bzw. dem SWR) für gut befundenen Zweck dient. Netterweise hat die Richterin Schwonke das Urteil nicht unterschrieben, sondern war dann im Urlaub.

Man könnte übrigens nun auch eine Datenverarbeitungsanlage damit beauftragen, ein Schreiben auszudrucken, welches die Rundfunkforderung zurückzieht. Sollte nach dem BGH Urteil aktzeptabel sein. Allerdings wage ich die Prognose, dass man in diesem Fall eine komplett unterschiedliche Einschätzung(sic) vom BGH kassieren wird.

Widerstand lohnt sich in diesem Fall aber auch bei politisch weisungsgebundener Justiz und kostet nicht viel. Wenn das nur 10.000 Menschen machen, liegt unser Rechtssystem am Boden und an einer anderen (und hoffentlich ordentlichen) Lösung führt kein Weg mehr vorbei. Da das Schreiben (ein Bescheid kann es rechtlich gar nicht sein, ausser wir haben Neusprech im Gesetz) nur für die Vergangenheit gilt, lässt sich der ganze Ablauf immer wieder durchführen, bis die Rundfunkanstalt es gelernt hat oder aufgibt.
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September 01, 2015, 08:51:53 AM
#42
Bei uns ist es allerdings noch nicht so weit. Irgendein Beitragsservice (eine nicht rechtsfähige Gesellschaft - tja, die kann dann wohl auch nicht rechtlich vorgehen wie das LG Tübingen unter 5 T 81/14 festgestellt hat Wink) möchte einige hundert EUR von mir haben. Allerdings hat mir bisher noch keine öffentlich rechtliche Rundfunkanstalt einen Beitragsbescheid geschickt, den ich anfechten könnte. Daher gibt es für irgendwelche Zahlungen noch nicht mal im Ansatz einen Grund.

Ich habe übrigens inzwischen ein Schreiben erhalten, welches (selbstverständlich) nicht den gesetzlich niedergeschriebenen Voraussetzungen für einen amtlichen Bescheid entspricht. Dieses Schreiben habe ich zurückgewiesen worauf die Rundfunkanstalt alle Argumente praktisch ignoriert hat und in ihrer Begründung sogar den Parapgraphen, der eindeutig beschreibt wie ein Bescheid auszusehen hätte, genannt hat.

Dann geht das ganze eben erst mal zum Verwaltungsgericht, wobei diese ja sowieso angewiesen sind, alle diesbezüglichen Anträge ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Gesetzestexte abzuweisen.


Interessant diesbezüglich ist das Urteil des BGH (Az. I ZB 64/14), in welchem die Entscheidung des LG Tübingen aufgehoben wurde, und dessen Begründung. Vllt ist es demnach doch keine so gute Idee das rechtlich lösen zu wollen und bedarf stattdessen einer politischen Lösung.
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September 01, 2015, 01:59:20 AM
#41
Hier mal wieder eine Interessante Meldung dazu: http://heise.de/-2794949

Ich habe übrigens inzwischen ein Schreiben erhalten, welches (selbstverständlich) nicht den gesetzlich niedergeschriebenen Voraussetzungen für einen amtlichen Bescheid entspricht. Dieses Schreiben habe ich zurückgewiesen worauf die Rundfunkanstalt alle Argumente praktisch ignoriert hat und in ihrer Begründung sogar den Parapgraphen, der eindeutig beschreibt wie ein Bescheid auszusehen hätte, genannt hat.

Dann geht das ganze eben erst mal zum Verwaltungsgericht, wobei diese ja sowieso angewiesen sind, alle diesbezüglichen Anträge ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Gesetzestexte abzuweisen.

Übrigens kann man das Geld gar nicht rechtlich sauber bei einem Dritten (einer Bank) einzahlen. Kommt es dann nicht an, kann sich die Rundfunkanstalt (zurecht) auf den Standpunkt stellen, die Zahlung wäre nicht für diesen Dritten bestimmt gewesen.

Vielen Dank übrigens an euch alle, die mir diesen ganzen Mist eingebrockt haben!  Lips sealed
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