Hast Du eigentlich das Urteil des LG Tübingen gelesen und verstanden?!
Ich hab grade mal drüber gelesen, aber so richtig schlau bin ich nicht draus geworden. Es ist
doch hauptsächlich ein Formfehler, wenn die GEZ-Jungs also ihren Briefkopf verbessern dann ist
deren Forderung vor Gericht doch durchsetzbar, oder nicht
Nein, man kann auch nicht anonym eine Forderung per Gerichtsbeschluss eintreiben lassen. Das AG Nagold hätte den Vollstreckungsbescheid niemals ausstellen dürfen, Der Vollstreckungsbeamte hätte niemals tätig werden dürfen! Warum der Beitragsservice nicht rechtlich in Erscheinung treten darf, dürfte anhand der Rechtsform klar sein. Damit macht sich jeder, der unter dem Beitragsservice persönlich in Erscheinung tritt, strafbar. Deshalb gibt es auch nur anonyme Forderungen aus dieser Richtung.
Was fehlt ist nicht eine kosmetische Änderung am Briefkopf, sondern der
Beitragsbescheid einer
öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalt!
Im Vollstreckungsersuchen betreffend Rundfunkbeiträge müssen die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde korrekt bezeichnet sein. Ersuchen mit individuellen Gründen sind nicht "automatisch" erstellt und bedürfen eines Siegels nebst Unterschrift. Der öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag wird erst mit wirksamem Bescheid fällig. Die theoretische Möglichkeit des Schuldners, die Höhe des Beitrags selbst zu ermitteln, ersetzt nicht den zu begründenden Bescheid. Eine einfache Zahlungsaufforderung ersetzt nicht den Beitragsbescheid (Verwaltungsakt) als Vollstreckungsvoraussetzung. Das Vollstreckungsgericht ist befugt, das Vollstreckungsersuchen zu prüfen, wenn offenkundig der Ausgangsbescheid fehlt.
Und nochmals in einem anderen Urteil bestätigt:
Das Fehlen der vollständigen und eindeutigen Angabe des richtigen, rechtsfähigen Gläubigers im Vollstreckungsersuchen (hier: Rundfunkanstalt) als Titel und in der Eintragungsentscheidung (Schuldnerverzeichnis) führt zu deren Aufhebung. Die Prüfung der korrekten Angabe eines rechtsfähigen Gläubigers fällt auch in den Kernbereich der vollstreckungsrechtlichen Prüfkompetenz. Das Vollstreckungsgericht ist nicht befugt, unzureichende Gläubigerangaben in einem Titel (hier: Vollstreckungsersuchen) im Wege der Rubrumsberichtigung zu korrigieren.
Damit gilt ohne einen wirksamen (also anerkannten) Bescheid: GAME OVER für das Dreckspack!
Und nur, weil sonst gleich wieder ein leseinkompetenter Mensch was komisches behauptet:
Impressum
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Dem Rechtsanwalt von Memminger empfehle ich, seine Zulassung schnellstens abzugeben. Wer sich von einem solchen Anwalt vertreten lässt muss mit dem Klammerbeutel gepudert sein.
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.