Pages:
Author

Topic: GEZ sparen - page 23. (Read 54705 times)

legendary
Activity: 2702
Merit: 1261
June 13, 2015, 11:56:50 AM
#40
Toll, da steht man soll zur bank gehen und eine bargeldüberweisung machen.
Aus meiner Sicht hat die GEZ damit gar nicht reagiert sondern nur nochmal wiederholt,
dass sie das Geld auf ihr Konto überwiesen haben will. So ein Saftladen..

Ganz richtig. Die einzige Antwort (falls ein anfechtbaren, korrekter Beitragsbescheid bzw. das Gerichturteil dazu vorliegt) ist, mit Bargeld zur zuständigen Rundfunkanstalt zu gehen und das Geld dort auf den Tisch zu legen. Natürlich lässt man sich eine Unterschrift geben, dass die Forderung damit beglichen ist. Sollte die Rundfunkanstalt das Geld nicht annehmen, würde ich sofort eine Rechnung abgeben, die den vergeblichen Aufwand in Rechnung stellt.

Genau so werde ich es handhaben, sobald ich einen korrekten Beitragsbescheid bekommen und den Rechtsweg über alle Instanzen verloren habe. Daneben lasse ich mir mit der Zahlung unterschreiben, dass ich die Zahlung unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht leiste.
legendary
Activity: 2016
Merit: 1360
June 13, 2015, 04:40:12 AM
#39
Die Mahnungen können sich über ein, zwei Jahre hinziehen, irgendwann bekommt man dann Post von der netten Vollziehungsbeamtin des zuständigen FA.

Die dann sofort wieder gehen kann. Hast Du eigentlich das Urteil des LG Tübingen vom 19. Mai 2014 (Az. 5 T 81/14) gelesen?!  Undecided

Ohne Bescheid einer öffentlich rechtlichen Organisation, ohne Unterschrift und ohne Ansprechtpartner gibt es keinerlei Handhabe. D.h. Vollstreckungsgerichte und Vollstreckungsbeamte handeln illegal, falls sie auf die Idee kommen hier irgendwie tätig zu werden. Und wie jeder andere Kriminelle dürfen/müssen sie dann auch behandelt werden.


Ja ja, habe ich gelesen...

Ich beschrieb lediglich den zeitlichen Ablauf des Versuches der Geldeintreibung.

Ich persönlich habe in dieser Richtung noch nichts bezahlt und habe es auch nicht vor  Shocked
legendary
Activity: 1022
Merit: 1004
June 13, 2015, 04:35:14 AM
#38
Toll, da steht man soll zur bank gehen und eine bargeldüberweisung machen.
Aus meiner Sicht hat die GEZ damit gar nicht reagiert sondern nur nochmal wiederholt,
dass sie das Geld auf ihr Konto überwiesen haben will. So ein Saftladen..
legendary
Activity: 1148
Merit: 1014
In Satoshi I Trust
June 13, 2015, 02:33:53 AM
#37
nur weil man 2 monate keine reaktion bekommt bedeutet das nicht, dass die öffentliche hand auf ihre zwangsgelder verzichtet. ich denke nicht, dass dies funktionieren wird.

aber einen versuch war es wert ;-)

http://www.focus.de/finanzen/videos/es-geht-ist-aber-teuer-bargeld-wahnsinn-bei-der-gez-jetzt-reagieren-die-zwangseintreiber-auf-den-zahl-trick_id_4747584.html


aus der "Traum"  Grin
legendary
Activity: 2450
Merit: 1004
June 11, 2015, 06:18:37 AM
#36
Oder die Gema, ...

Bis auf die Pauschalabgaben, kann man die GEMA ganz gut ausbremsen. Mache ich ebenfalls. Bei den Pauschalabgaben wird es schwierig, da die GEMA sich nicht an mich direkt wendet, sondern an eine Partei in der Lieferkette...

gegen das schmarotzertum der IHK

Stimmt, die umgehe ich ebenfalls.  Grin


alles was von IHK kommt automatisch ablage altpapier
legendary
Activity: 2702
Merit: 1261
June 11, 2015, 04:53:59 AM
#35
Bis auf die Pauschalabgaben, kann man die GEMA ganz gut ausbremsen. Mache ich ebenfalls. Bei den Pauschalabgaben wird es schwierig, da die GEMA sich nicht an mich direkt wendet, sondern an eine Partei in der Lieferkette...
Vielleicht nicht an dich, aber an Personen, die gerne Musik für ihre Gäste hätten.

Mit den richtigen Gästen kann man das dann durchaus etwas lockerer sehen. Bei den Falschen ist die Frage, ob man die noch als "Gast" bezeichnen möchte.

Die Zeiten, als ich persönlich an die GEMA Geld für Musik bezahlt habe sind seit über 25 Jahren vorbei. Inzwischen bezahle ich aus Prinzip weder für selbstgemachte Musik noch für Musik aus der Konservendose etwas (ausgenommen die indirekte Pauschalabgabe). Meine Gäste suche ich mir allerdings auch selbst aus!

So langsam wird's OT...
legendary
Activity: 1734
Merit: 1015
June 11, 2015, 04:41:11 AM
#34

Bis auf die Pauschalabgaben, kann man die GEMA ganz gut ausbremsen. Mache ich ebenfalls. Bei den Pauschalabgaben wird es schwierig, da die GEMA sich nicht an mich direkt wendet, sondern an eine Partei in der Lieferkette...


Vielleicht nicht an dich, aber an Personen, die gerne Musik für ihre Gäste hätten. Die Gema Vermutung (das Problem wird unter anderen Hier beschrieben) ist in einem Rechtsstaat einfach nicht tragbar.
legendary
Activity: 2702
Merit: 1261
June 11, 2015, 04:34:53 AM
#33
Stimmt, die umgehe ich ebenfalls.  Grin
Und wie?
Hast Du denen auch Barzahlung angeboten?

Nö, ich habe auf den Gewerbeschein verzichtet.  Wink
sr. member
Activity: 540
Merit: 252
June 11, 2015, 04:07:21 AM
#32

Stimmt, die umgehe ich ebenfalls.  Grin


Und wie?
Hast Du denen auch Barzahlung angeboten?
legendary
Activity: 2702
Merit: 1261
June 11, 2015, 03:39:03 AM
#31
Oder die Gema, ...

Bis auf die Pauschalabgaben, kann man die GEMA ganz gut ausbremsen. Mache ich ebenfalls. Bei den Pauschalabgaben wird es schwierig, da die GEMA sich nicht an mich direkt wendet, sondern an eine Partei in der Lieferkette...

gegen das schmarotzertum der IHK

Stimmt, die umgehe ich ebenfalls.  Grin
legendary
Activity: 1734
Merit: 1015
June 11, 2015, 03:30:21 AM
#30
ok dann nicht gegen die GEZ dann eben halt gegen das schmarotzertum der IHK

Oder die Gema, oder das Finanzamt. Gibt genug...
legendary
Activity: 2702
Merit: 1261
June 11, 2015, 03:29:51 AM
#29
Die Frage die ich mir immer stelle, will ich Lebenszeit verschwenden wegen den paar Euro? Wenn du Frau und Kinder hast, fängst du irgendwann an, dir die Kämpfe auszusuchen die du ausfechten willst.

Der Aufwand an Zeit und Geld dafür ist überschaubar. Ausserdem ist das, im Gegensatz zu vielen anderen Gaunerstücken (z.B. VDS, EEG,  TTIP), etwas bei dem Du persönlich direkt angegangen wirst. Wenn man selbst hier keine Grenze zieht, wo dann?!

Ich finde das auch mehr als Grenzwertig was die tun, aber da gibt es andere Baustellen in DE die wichtiger sind.

Das Stelle ich nicht in Frage, da gibt es (zu) viele.  Bei den aktuell wichtigsten hast Du aber keine reale Chance, solange Du nicht Polizei und Militär mit im Boot hast, bzw. solange Polizei und Militär Aufträge ausschliesslich von einem Gangstersyndikat entgegen nehmen.
legendary
Activity: 2450
Merit: 1004
June 11, 2015, 02:15:07 AM
#28
ok dann nicht gegen die GEZ dann eben halt gegen das schmarotzertum der IHK
legendary
Activity: 1456
Merit: 1014
June 11, 2015, 01:05:44 AM
#27
Die Frage die ich mir immer stelle, will ich Lebenszeit verschwenden wegen den paar Euro? Wenn du Frau und Kinder hast, fängst du irgendwann an, dir die Kämpfe auszusuchen die du ausfechten willst.
Ich finde das auch mehr als Grenzwertig was die tun, aber da gibt es andere Baustellen in DE die wichtiger sind.
legendary
Activity: 2702
Merit: 1261
June 11, 2015, 12:58:09 AM
#26
1. Das ist nicht mein Anwalt, sondern ein Kunde von mir, der eben Rechtsanwalt ist.

Dann hoffe ich mal, dass er nicht allzuviele Opfer (Kunden) hat.

2. Das, was Du über den Beitragsbescheid sagst, ist schon richtig, aber meines Wissens werden pro Tag 160.000 Beitragsbescheide verschickt. Also denke ich mal, bist auch Du irgendwann dran.

Darauf warte ich, denn gegen einen korrekten Beitragsbescheid kann man tatsächlich vorgehen und benötigt dafür beim Verwaltungsgericht noch nicht mal einen Anwalt. Die Kosten sind für mich damit gering, aber für die Rundfunkanstalt bedeutet es einen sehr hohen Aufwand. Würde jeder, der die Rundfunkgebühren in dieser Form ablehnt (einen Grund dafür sollte fast jeder denkende Mensch finden) und sich die paar EUR leisten kann, vor Gericht ziehen, hätte dieser Irrsinn sehr schnell ein Ende.

Übrigens ist  ist der fettgedruckte Teil wichtig: Egal wieviel Bescheide verschickt werden, korrekt sollen diese wohl trotzdem nicht sein. Auch hierzu geben die Urteile des LG Tübingen einen guten Hinweis. Wenn also so ein Schrott draufsteht wie "dieser Bescheid wurde von einer Datenverarbeitungsanlage erstellt und ist deshalb ohne Unterschrift gültig", dann wäre er schon mal nicht korrekt. Allerdings kann man von organisierten Verbrecherbanden auch keine korrekten Bescheide erwarten. Die Mafia verschickt ja anscheinend auch keine rechtlich korrekten Bescheide zur Schutzgelderpressung.
sr. member
Activity: 540
Merit: 252
June 10, 2015, 01:09:23 PM
#25
1. Das ist nicht mein Anwalt, sondern ein Kunde von mir, der eben Rechtsanwalt ist.
2. Das, was Du über den Beitragsbescheid sagst, ist schon richtig, aber meines Wissens werden pro Tag 160.000 Beitragsbescheide verschickt. Also denke ich mal, bist auch Du irgendwann dran.
legendary
Activity: 2702
Merit: 1261
June 10, 2015, 04:45:36 AM
#24
Hast Du eigentlich das Urteil des LG Tübingen gelesen und verstanden?!
Ich hab grade mal drüber gelesen, aber so richtig schlau bin ich nicht draus geworden. Es ist
doch hauptsächlich ein Formfehler, wenn die GEZ-Jungs also ihren Briefkopf verbessern dann ist
deren Forderung vor Gericht doch durchsetzbar, oder nicht Huh

Nein, man kann auch nicht anonym eine Forderung per Gerichtsbeschluss eintreiben lassen. Das AG Nagold hätte den Vollstreckungsbescheid niemals ausstellen dürfen, Der Vollstreckungsbeamte hätte niemals tätig werden dürfen! Warum der Beitragsservice nicht rechtlich in Erscheinung treten darf, dürfte anhand der Rechtsform klar sein. Damit macht sich jeder, der unter dem Beitragsservice persönlich in Erscheinung tritt, strafbar. Deshalb gibt es auch nur anonyme Forderungen aus dieser Richtung.

Was fehlt ist nicht eine kosmetische Änderung am Briefkopf, sondern der Beitragsbescheid einer öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalt!

Quote from: LG tübingen 5 T 81/14
Im Vollstreckungsersuchen betreffend Rundfunkbeiträge müssen die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde korrekt bezeichnet sein. Ersuchen mit individuellen Gründen sind nicht "automatisch" erstellt und bedürfen eines Siegels nebst Unterschrift. Der öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag wird erst mit wirksamem Bescheid fällig. Die theoretische Möglichkeit des Schuldners, die Höhe des Beitrags selbst zu ermitteln, ersetzt nicht den zu begründenden Bescheid. Eine einfache Zahlungsaufforderung ersetzt nicht den Beitragsbescheid (Verwaltungsakt) als Vollstreckungsvoraussetzung. Das Vollstreckungsgericht ist befugt, das Vollstreckungsersuchen zu prüfen, wenn offenkundig der Ausgangsbescheid fehlt.

Und nochmals in einem anderen Urteil bestätigt:

Quote from: LG Tübingen 5 T 296/14
Das Fehlen der vollständigen und eindeutigen Angabe des richtigen, rechtsfähigen Gläubigers im Vollstreckungsersuchen (hier: Rundfunkanstalt) als Titel und in der Eintragungsentscheidung (Schuldnerverzeichnis) führt zu deren Aufhebung. Die Prüfung der korrekten Angabe eines rechtsfähigen Gläubigers fällt auch in den Kernbereich der vollstreckungsrechtlichen Prüfkompetenz. Das Vollstreckungsgericht ist nicht befugt, unzureichende Gläubigerangaben in einem Titel (hier: Vollstreckungsersuchen) im Wege der Rubrumsberichtigung zu korrigieren.

Damit gilt ohne einen wirksamen (also anerkannten) Bescheid: GAME OVER für das Dreckspack!

Und nur, weil sonst gleich wieder ein leseinkompetenter Mensch was komisches behauptet:

Impressum

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Dem Rechtsanwalt von Memminger empfehle ich, seine Zulassung schnellstens abzugeben. Wer sich von einem solchen Anwalt vertreten lässt muss mit dem Klammerbeutel gepudert sein.  Grin

Quote from: Albert Einstein
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

legendary
Activity: 1022
Merit: 1004
June 10, 2015, 04:37:46 AM
#23
Hast Du eigentlich das Urteil des LG Tübingen gelesen und verstanden?!
Ich hab grade mal drüber gelesen, aber so richtig schlau bin ich nicht draus geworden. Es ist
doch hauptsächlich ein Formfehler, wenn die GEZ-Jungs also ihren Briefkopf verbessern dann ist
deren Forderung vor Gericht doch durchsetzbar, oder nicht Huh
legendary
Activity: 2702
Merit: 1261
June 10, 2015, 01:02:58 AM
#22
Selbst mein Rechtsanwalt hat sich vor kurzem noch so ähnlich geäußert. Jetzt ist er eingeknickt und zahlt.

Wenn er tatsächlich dem nicht rechtsfähigen (man kann es bei der Leseschwäche hier gar nicht oft genug schreiben) Beitragsservice etwas bezahlt, ohne einen ordentlichen Beitragsbescheid bekommen zu haben, dann würde ich mir ganz schnell einen anderen Rechtsanwalt suchen.

Hast Du eigentlich das Urteil des LG Tübingen gelesen und verstanden?!
sr. member
Activity: 540
Merit: 252
June 09, 2015, 12:52:21 PM
#21
Ich warte schon darauf, dass diese Typen ihre gierigen, dreckigen Pfoten ausstrecken, damit ich sie ihnen abhacken kann.  Grin

Solche Sprüche habe ich schon oft gehört.

Selbst mein Rechtsanwalt hat sich vor kurzem noch so ähnlich geäußert. Jetzt ist er eingeknickt und zahlt.
Pages:
Jump to: