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Topic: GEZ sparen - page 24. (Read 54646 times)

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June 08, 2015, 02:21:36 AM
#20

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Ebenso gut möglich scheint, dass sich der Beitragsservice und Häring vor Gericht sehen.

Was soll denn dieser Bullshit? Der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Gesellschaft. Mich würde interessieren, wie und warum man diese vor Gericht sehen sollte. Man kann den Beitragsservice dadurch nicht verklagen (nur die Menschen dort, falls man sie zu fassen bekommen würde) und ich vermute stark, dass Gesellschaft auch keine Klage anstossen kann.

Eigentlich müsste das die entsprechende Landesrundfunktanstalt machen, aber die hält sich (vermutlich aus gutem Grund) vornehm zurück.
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June 07, 2015, 05:44:42 PM
#19
das wird noch interessant...
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June 07, 2015, 07:46:23 AM
#17
Könnten die nicht sagen:,, Na wenn ihr unbedingt Bar bezahlen wollt dann kommt doch nach Köln. Da haben wir eine Kasse."

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June 07, 2015, 07:25:24 AM
#16
Ja, so ne antwort hab ich ja schon erwartet :/
Ich habe freilich wenig Interesse, hier jetzt über die Qualität der Bild-Zeitung zu
streiten. Aber es könnte schon einen kleinen Unterschied machen, ob 3 Leute
bei der GEZ auf Barzahlung bestehen weil es in irgendeinem Nischenforum
gepostet wird, oder ob es zig tausende machen weils in der Bild als
Patentösung präsentiert wird. Wink
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June 07, 2015, 07:10:15 AM
#15
Zu dem thema stand heute was in der bild am sonntag.
Habs nur auf der titelseite gesehen, aber vielleicht hat jemand
den artikel gelesen..?

Seit wann gibt es in der Bild etwas nennenswertes zu lesen?Roll Eyes
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June 07, 2015, 06:26:23 AM
#14
Zu dem thema stand heute was in der bild am sonntag.
Habs nur auf der titelseite gesehen, aber vielleicht hat jemand
den artikel gelesen..?
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June 07, 2015, 05:11:21 AM
#13
Die Mahnungen können sich über ein, zwei Jahre hinziehen, irgendwann bekommt man dann Post von der netten Vollziehungsbeamtin des zuständigen FA.

Die dann sofort wieder gehen kann. Hast Du eigentlich das Urteil des LG Tübingen vom 19. Mai 2014 (Az. 5 T 81/14) gelesen?!  Undecided

Ohne Bescheid einer öffentlich rechtlichen Organisation, ohne Unterschrift und ohne Ansprechtpartner gibt es keinerlei Handhabe. D.h. Vollstreckungsgerichte und Vollstreckungsbeamte handeln illegal, falls sie auf die Idee kommen hier irgendwie tätig zu werden. Und wie jeder andere Kriminelle dürfen/müssen sie dann auch behandelt werden.
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June 06, 2015, 06:51:37 AM
#12
Es ist schon so, daß einige Leute seit der Umstellung 2013 noch keinen Bescheid von ARD/ZDF/Deutschlandradio bekommen haben. Wahrscheinlich hat das auch damit zu tun, daß diese auch vorher nie eine Beziehung zur GEZ hatten, also keinen Dauerauftrag, keine Lastschrift, nichts bezahlt etc. Vielleicht auch ein Großstadtphänomen...

Wenn man aber erst einmal angeschrieben wurde, lassen die nicht mehr locker. Die Mahnungen können sich über ein, zwei Jahre hinziehen, irgendwann bekommt man dann Post von der netten Vollziehungsbeamtin des zuständigen FA. Und dann kann man ja immer noch mit Scheinen und Münzen bei der FA Kasse bezahlen  Cool




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June 06, 2015, 06:31:51 AM
#11

Bis vor kurzem hatte meine FA Niederlassung zumindest noch einen Kassenschalter. Ich gehe davon aus, dass ich meine Steuern dort mit echtem Fiat-Geld begleichen könnte.


Ich habe das bisher zweimal getan.
Einmal handelte es sich um eine Steuernachzahlung, einmal um eine kleine Geldbuße auf Grund des abgelaufenen Perso's.

Allerdings muß man die FA Leute übertölpeln, also einfach hingehen und Hallo, ich will bezahlen ausrufen.
Denn in deren Schreiben habe ich noch keinen Hinweis auf Barzahlung gefunden.


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June 06, 2015, 03:29:27 AM
#10
nur weil man 2 monate keine reaktion bekommt bedeutet das nicht, dass die öffentliche hand auf ihre zwangsgelder verzichtet. ich denke nicht, dass dies funktionieren wird.

aber einen versuch war es wert ;-)
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June 05, 2015, 06:58:33 AM
#9
welche strategie verfolgst du dann ?

Wie oben beschrieben warte ich auf einen Beitragsbescheid. Ohne diesen ist jegliche Rechnung des Beitragsservice gegenstandslos und ausserdem habe ich nur mit einem ordentlichen, persönlich unterschriebenen Beitragsbescheid, ausgestellt von einem identifizierbaren Menschen, eine Handhabe für weitere rechtliche Schritte. Gegen eine nicht rechtsfähige Gesellschaft ohne Ansprechtpartner kann man nicht rechtlich vorgehen.

Interessant finde ich auch den Punkt mit dem Finanzamt.
Hat jemand von euch Lust es da mal mit dem Barzahlungsangebot zu versuchen? Cheesy

Bis vor kurzem hatte meine FA Niederlassung zumindest noch einen Kassenschalter. Ich gehe davon aus, dass ich meine Steuern dort mit echtem Fiat-Geld begleichen könnte.
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June 05, 2015, 04:51:46 AM
#8
Interessant finde ich auch den Punkt mit dem Finanzamt.
Hat jemand von euch Lust es da mal mit dem Barzahlungsangebot zu versuchen? Cheesy
Ich denke da wird man eher eine Antwort bekommen (falls es einem darum
geht.. um die Steuern wird man sich wohl nicht drücken können), da es
um höhere Beträge geht und da es sich ja um eine etwas “offiziellere“ Stelle handelt.
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June 04, 2015, 05:07:49 PM
#7
welche strategie verfolgst du dann ?
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June 04, 2015, 04:00:08 PM
#6
Nach der Grundlage für den Giralgeldzwang habe ich hier vor vielen Monaten schon gefragt und keine gute Antwort bekommen.
das heist du hast eine antwort bekommen, oder ?

Keine sinnvolle, die mit dem Worlaut der Gesetze einen Sinn ergibt.

Also mehr in die Richtung "ist halt so, darf man aber nicht hinterfragen aber der Kumpel der einen Polizisten kennt ist auch dieser Meinung".

Sowas ist aber keine ausreichende Grundlage um nennenswerte Zahlungen an eine Organisation zu leisten, die ich aus grundsätzlicher Überzeugung ablehne. Im Augenblick halte ich die rechtliche Grundlage dafür ungefähr vergleichbar mit der einer Schutzgelderpressung der Mafia.
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June 04, 2015, 03:46:43 PM
#5
Nach der Grundlage für den Giralgeldzwang habe ich hier vor vielen Monaten schon gefragt und keine gute Antwort bekommen.

das heist du hast eine antwort bekommen, oder ?
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June 04, 2015, 03:42:16 PM
#4
schön wärs... ich habe aber so meine Zweifel..

http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2015_06_01_dav_aktuelles_gez.html
Quote
Denn allein 60.000 Vollstreckungsbescheide pro Monat erwirkt der "Beitragsservice" aktuell gegen säumige Zahler. Ihnen droht im Zweifel dann schon einmal eine Wegfahrsperre am Auto oder die Erzwingungshaft.

Ja im Marketing sind die Burschen ganz gross. Lies mal das Urteil zum oben angegebenen Aktenzeichen. Dort hat das LG Tübingen sehr klar und deutlich geschrieben, was von diesen illegalen Praktiken zu halten ist. Ein erneuter Verstoss dürfte unter Vorsatz laufen. Bei uneinsichtigen Wiederholungstätern würde ich dann alles daran setzen, dass hier jemand in den Knast wandert.

@mezzomix
Wie kommt es dass du noch keinen Beitragsbescheid bekommen hast?

Keine Ahnung. Ich warte immer noch darauf, damit ich diesen Typen den Widerspruch und die inzwischen angesammelte Begründung um die Ohren hauen, und sie in der Folge vor das Verwaltungsgericht zitieren kann. Da sie sich allerdings weigern, mir einen Beitragsbescheid (korrekt ausgestellt von einer öffentlich rechtlichen Runfunkanstalt) zu schicken und stattdessen, den nicht rechtsfähigen Beitragsservice mit einer Mahnung voranschicken, gibt es für mich im Augenblick nichts, was ich machen könnte.
yxt
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June 04, 2015, 03:22:24 PM
#3
schön wärs... ich habe aber so meine Zweifel..

http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2015_06_01_dav_aktuelles_gez.html
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Denn allein 60.000 Vollstreckungsbescheide pro Monat erwirkt der "Beitragsservice" aktuell gegen säumige Zahler. Ihnen droht im Zweifel dann schon einmal eine Wegfahrsperre am Auto oder die Erzwingungshaft.

http://norberthaering.de/de/27-german/news/385-rundfunkgebuehren-bar-zahlen
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Ein aufgeweckter Leser hat mir den Hinweis zukommen lassen, ich sei ziemlich naiv und leitete meine Leser in die Irre, wenn ich davon ausginge, der Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio, lasse sich von meinem Barzahlungsangebot beeidrucken und verzichte lieber auf die Rundfunkgebühr als darauf einzugehen. Ich liefe vielmehr auf die Zwangsvollstreckung zu. Dem baue ich dann doch lieber vor.


@mezzomix
Wie kommt es dass du noch keinen Beitragsbescheid bekommen hast?
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June 04, 2015, 12:27:54 PM
#2
Nach der Grundlage für den Giralgeldzwang habe ich hier vor vielen Monaten schon gefragt und keine gute Antwort bekommen.

Bei uns ist es allerdings noch nicht so weit. Irgendein Beitragsservice (eine nicht rechtsfähige Gesellschaft - tja, die kann dann wohl auch nicht rechtlich vorgehen wie das LG Tübingen unter 5 T 81/14 festgestellt hat Wink) möchte einige hundert EUR von mir haben. Allerdings hat mir bisher noch keine öffentlich rechtliche Rundfunkanstalt einen Beitragsbescheid geschickt, den ich anfechten könnte. Daher gibt es für irgendwelche Zahlungen noch nicht mal im Ansatz einen Grund.

Ich warte schon darauf, dass diese Typen ihre gierigen, dreckigen Pfoten ausstrecken, damit ich sie ihnen abhacken kann.  Grin
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