Grundsätzlich wäre es schön, wenn wir Informationen zu spezifischen Szenarien zusammenstellen können.
Da wären zum Beispiel:
Szenario 1: Privatperson kauft Bitcoins und verkauft sie dann wieder.
-> privates Veräußerungsgeschäft: Einkommensteuer auf Gewinn
Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte von 600 Euro
(Quelle:
https://blog.bitcoin.de/steuern-fuer-bitcoins)
Ausnahme: Nach einjähriger Haltefrist entfällt Einkommensteuer.
(Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-Bitcoinverkaeufe-nach-Haltefrist-steuerfrei-1897814.html)
Szenario 2: Privatperson mined Bitcoins und tauscht sie gegen staatliche Währung.
-> ? (Einkommensteuer auf Euro-Wert zum "Schöpfungspunkt" abzüglich Werbungskosten, Freibetrag 256 Euro)
"Eine offizielle Einschätzung gibt es bisher nicht. Allerdings sollten die Gewinne aus dem Minen als private oder gewerbliche Einnahme gewertet und mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz berechnet werden. Grundlage hierfür ist der Preis an dem Tag, an dem die Bitcoins erzeugt worden sind, es gilt ein Freibetrag von 256 Euro für private Miner, Ausgaben für Strom- oder Hardware können selbstverständlich abgezogen werden. Ungeklärt ist, ob Bitcoins von Minern umsatzsteuerpflichtig sind"
(Quelle:
https://blog.bitcoin.de/steuern-fuer-bitcoins)
"Mining im privaten Rahmen kann als gelegentliche Tätigkeit gelten, die Einnahmen als Einkünfte aus sonstigen Leistungen. Bei denen kommt es darauf, wie viel man damit einnimmt: Bei bis zu 256 Euro im Kalenderjahr sind sie steuerfrei. Ansonsten greift der persönliche Einkommenssteuersatz." + "Besonders wichtig wären dabei Umfang und Zeitpunkt des Zuflusses der Bitcoins. Um den zu versteuernden Wert der Bitcoins zu ermitteln, gelten bei Privatleuten "Endpreise am Abgabeort". Dass heißt, ein privater Miner könnte den zum Zeitpunkt des Bitcoinzuflusses gültigen Wechselkurs an einer Bitcoin-Währungsbörse wie zum Beispiel Mt. Gox angeben. "
(Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Einkuenfte-aus-Bitcoin-Mining-koennen-steuerpflichtig-sein-1981629.html)
Szenario 3: Gewerblicher Verkauf von Waren/Dienstleistungen gegen Bitcoin
-> ?
Vermutlich greift hier die selbe Regelung, wie bei "normalem" Geld. Der Wert der erhaltenen Bitcoins ist vermutlich für den Zeitpunkt des Vertragsabschluss in Euro umzurechnen.
(Quelle: Eigene Einschätzung)
Szenario 4: An- und Verkauf von Bitcoin im gewerblichen Maßstab (große Summen, regelmäßig)
-> ?
Szenario 5: Kauf von Waren/Dienstleistungen gegen "geschöpfte" Bitcoins
-> ?
Vermutlich selbe Regelung wie bei Szenario 2.
(Quelle: Eigene Einschätzung)
...usw.
Ich glaube, wenn wir die Informationen auf diese Weise strukturieren, sind sie am einfachsten zu verwerten. Dann kann nämlich jeder einfach seinen speziellen use-case nachschlagen und wird sofort fündig.
Was haltet ihr davon?