Ich beziehe mich im Folgenden ausschließlich auf Käufe und Verkäufe von BTC. Kein Mining oder LTC o.ä. Man verzeihe mir eventuelle Überschneidungen mit meinen Vorrednern, ich habe diesen Text zum Teil gestern offline erstellt. Beruht alles auf Erfahrungen mit Aktien, u.a. aus der Zeit, als es noch keine Abgeltungssteuer, sondern die 12 Monatsfrist gab.
Kauf und Verkauf von Bitcoins sind sogenannte private Veräußerungsgeschäfte, siehe dazu auch
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/06/29/bundestag-beschliesst-spekulations-steuer-fuer-bitcoins/Es läuft also ähnlich wie bei Gold und nicht wie bei Aktien, bei denen die automatische 25% Abgeltungssteuer anfällt. Im Prinzip ganz einfach:
Du musst die (1) Gewinne, die du (2) innerhalb eines Jahres erwirtschaftest, (3)versteuern.
(1) Gewinn:Alle Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, die
steuerrelevant sind (siehe 2),
und nur die, werden addiert. Solltest du im Saldo einen Gewinn gemacht haben, muss er versteuert werden. Ob ein Verlustvortrag auf das Folgejahr gemacht werden kann, weiß ich nicht, vermute aber ja.
(2) Zeitraum ein Jahr:Die Uhr fängt an zu ticken, wenn du kaufst und hält an, wenn du verkaufst. Wenn die Uhr weniger als ein Jahr anzeigt, werden Steuern fällig, und wenn mehr als ein Jahr um ist, keine. In letzterem Fall sind Gewinne und
auch die Verluste steuerlich irrelevant. Es geht nach dem First In - First Out Prinzip, das ist zwar noch nicht offiziell für BTC bestätigt, aber bei Gold gilt es so, also ist damit zu rechnen, dass es auch für BTC gelten wird. Falls du
Daytrader bist, kannst du also davon ausgehen, dass
alles steuerpflichtig ist.
(3) Versteuern:Der Saldo-Gewinn aus Käufen und Verkäufen (1) wird deinem Einkommen in dem Jahr zugerechnet und ist in Summe zu versteuern. Wie viel das ist, hängt von deinem individuellen Steuersatz und von deinen steuermindernden Freibeträgen ab. So ist bei Alleinstehenden ein zu versteuerndes Einkommen von 8130€ steuerfrei, ab dann werden sukzessive Steuern fällig. Um das ungefähr auszurechnen, gibt es viele Internetseiten, z.B. diese hier
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/?Die Gewinne aus BTC Geschäften kommen als Einkommen "oben drauf", es wird hierfür also der individuelle Spitzensteuersatz fällig.
Ein paar Beispiele, bitte nicht auf die genauen Kurse zu bestimmten Tagen achten, es sollen wirklich nur Beispiele sein.
Datum Kauf/Verkauf Anzahl Kurs steuerrelevant
01.02.2013 Kauf 100 10 €
01.02.2014 Verkauf 100 1.010 € nein, Jahresfrist überschritten
Gewinn 100000€, alles steuerfrei
Keine BTC mehr im Besitz
Datum Kauf/Verkauf Anzahl Kurs steuerrelevant
01.02.2013 Kauf 100 10 €
01.12.2013 Verkauf 100 610 € ja
Gewinn 60000€, in Einkommenssteuererklärung für 2013 anzugeben
Keine BTC mehr im Besitz
Datum Kauf/Verkauf Anzahl Kurs steuerrelevant
01.02.2013 Kauf 100 10 €
01.12.2013 Verkauf 50 610 € ja
01.03.2014 Kauf 10 1.000 €
01.04.2014 Verkauf 50 1.510 € nein, Jahresfrist überschritten
01.07.2014 Verkauf 5 2.000 € Ja
01.09.2014 Verkauf 5 500 € Ja
Relevant für Einkommenssteuer 2013: 30000€
Relevant für Einkommenssteuer 2014: 5*2000€ + 5*500€ - 10*1000€ = 2500€
Keine BTC mehr im Besitz
Datum Kauf/Verkauf Anzahl Kurs steuerrelevant
01.02.2013 Kauf 100 10 €
01.04.2013 Verkauf 50 100 € Ja, 5000€ Gewinn
01.05.2013 Kauf 50 200 €
01.06.2013 Verkauf 20 50 € Ja, 800€ Gewinn
01.04.2014 Verkauf 50 2.200 € 30 nein, 20 ja mit 40000€ Gewinn
01.06.2014 Verkauf 10 10 € Nein!, Jahresfrist überschritten
01.08.2014 Verkauf 10 1.500 € Nein, Jahresfrist überschritten
Relevant für Einkommenssteuer 2013: 50*100 + 20*40 = 5800€
Relevant für Einkommenssteuer 2014: 20*2200 - 20*200 = 40000€.
Der Verlust am 1.6.2014 ist genauso wie der Gewinn am 1.8.2014 steuerlich irrelevant.
10 BTC sind noch im Besitz, keine weiteren Verkäufe in 2014
(ich hoffe, ich habe mich jetzt nicht vertan, wäre peinlich. Ein Krampf, eine Exceltabelle hier einzufügen...) In den obigen Beispielen bin ich der Einfachheit halber von Null Transaktionskosten / Gebühren (z.B. für Umtausch von Fremdwährungen) ausgegangen. Diese sind selbstverständlich als Ausgaben von den Gewinnen im jeweils zutreffendem Zeitraum abzuziehen.
Kauf und Verkauf in Fremdwährungen sind mit dem zu den jeweiligen Tagen gültigen Umrechnungskursen umzurechnen.
Wie man dem Finanzamt die ganzen Trades glaubhaft darlegen sollte, steht auf einem anderen Blatt, ich habe da selbst noch keine Erfahrung. Prinzipiell gilt: es sollte alles lückenlos nachvollziehbar sein. Das Mindeste, das man
ungefragt vorweisen sollte, ist eine tabellarische Übersicht über Käufe, Verkäufe, Datumsangaben, BTC-Kurs, die damals aktuellen Wechselkurse, falls andere Währungen als Euro, idealerweise auch Handelspartner bei Vermittlerplattformen wie bitcoin.de, am Besten namentlich*). Zusätzlich sollte man Kontoauszüge parat haben, die die Daten in der Tabelle unterstreichen, dabei die relevanten Ein-/Ausgänge mit Textmarker hervorheben. Ich glaube nicht, das man "schweres Geschütz" wie Blockchain Screenshots o.ä. auffahren muss, das versteht sowieso keiner beim FA. Aber es sollte alles schlüssig und lückenlos sein. Je genauer und vollständiger, desto höher die Chance, dass der FA Beamte das auch akzeptiert. So eine Tabelle kann jeder FA-Beamte schnell überblicken, ohne zu wissen, was Bitcoins sind, aber wenn da etwas nicht nachvollziehbar ist, dann wird er anfangen zu bohren. Dann geht für beide Seiten der Stress los. Also vermeidet das und lasst besser die Hosen komplett runter. "Selektive Amnesie" kann böse nach hinten losgehen.
*)spätestens hier sollte denjenigen, die das Ganze "locker" sehen, klar werden, dass das FA sehr gute Chancen hat, euch auf die Schliche zu kommen.