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Topic: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung? - page 18. (Read 34149 times)

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Übrigens, was mich auch sehr verwundert hat, ist das vorangegangene verlinkte Fallbeispiel eines Anwalts, welches hier gar nicht weiter diskutiert wurde.

Der Anwalt sagte (in etwa), wenn ich an Tag X zB 100 BTC kaufe und von diesen nach unter einem Jahr einen oder mehrere einwechsle, dann steigt die Haltefrist für den Rest von einem Jahr auf 10 Jahre. Ist das so richtig?


Ich kenne den verlinkten Fallbeispiel eines Anwalts nicht. Aber mit den 10 Jahren ist es so: Es gilt §23 EStG Absatz 1 Nummer 2 Satz 4: "Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre."
Bedeutet:
Erhält man "Zinsen" (in der Form von Coins) aufgrund des halten einen Coins oder verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden. Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.
Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.

Edit: Du musst keine Steuer bezahlen, wenn du einen Coin länger als 1 Jahr hälst. (Es sei denn, es passiert das mit den "Zinsen")






Um das nochmal klar zu verstehen, wenn ich von zB 100 Bitcoins einen vor einem Jahr verkaufe, ist der das steuerpflichtig, aber wenn ich dann die restlichen 99 Bitcoins nach zwei Jahren verkaufe, ist das trotzdem steuerfrei (obwohl ich den einen früher verkauft habe)?

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Übrigens, was mich auch sehr verwundert hat, ist das vorangegangene verlinkte Fallbeispiel eines Anwalts, welches hier gar nicht weiter diskutiert wurde.

Der Anwalt sagte (in etwa), wenn ich an Tag X zB 100 BTC kaufe und von diesen nach unter einem Jahr einen oder mehrere einwechsle, dann steigt die Haltefrist für den Rest von einem Jahr auf 10 Jahre. Ist das so richtig?


Ich kenne den verlinkten Fallbeispiel eines Anwalts eines Anwalt nicht. Aber mit den 10 Jahren ist es so: Es gilt §23 EStG Absatz 1 Nummer 2 Satz 4: "Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre."
Bedeutett:
Erhält man "Zinsen" (in der Form von Coins) aufgrund des halten einen Coins oder verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden. Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.
Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.

Bist du dir da ganz sicher?
Das sehe ich etwas anders. Wenn du Coins länger als 1 Jahr hälst, erlischt nicht AUTOMATISCH die potentielle Steuerschuld. Dies passiert nur, wenn du nach mehr als einem Jahr VERKAUFST UND in keinem Jahr Einkünfte damit erzielt hast.
Beispiel:
1) Kauf Waves. 3 Jahre liegen lassen. Verkauf. --> steuerfrei.
2) Kauf Waves. 3 Jahre liegen lassen. In Jahr 4 verleasen. In Jahr 6 verkaufen. --> Haltefrist durch das Verleasen auf 10 Jahre gestiegen, wovon nun das 6. Jahr läuft, weil man in mindestens EINEM (nicht dem ersten) Jahr Einkünfte erzielt hat. Du musst also sowohl den Verkaufserlös in Jahr 6 versteuern als auch die Einnahmen aus dem Leasing.

Das Zurücksenden wird dich wohl leider nicht retten, weil es keinen Rechtsgrund dafür gibt.
ZUM BESSEREN VERSTÄNDNIS HABE ICH MEINEM BEITRAG (#288) NOCH ETWAS HINZUGEFÜGT.

Nun zu meinem "sicher" sein. Ja! Was du mit dem Coin nach einem Jahr machst, ist steuerlich unrelevant. Das wurde in diesem Thread ausdauernd erläutert. Dein Beispiel wird glücklicherweise vom FA nicht so gehandhabt.
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Der Anwalt sagte (in etwa), wenn ich an Tag X zB 100 BTC kaufe und von diesen nach unter einem Jahr einen oder mehrere einwechsle, dann steigt die Haltefrist für den Rest von einem Jahr auf 10 Jahre. Ist das so richtig?


Ich kenne den verlinkten Fallbeispiel eines Anwalts eines Anwalt nicht. Aber mit den 10 Jahren ist es so: Es gilt §23 EStG Absatz 1 Nummer 2 Satz 4: "Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre."
Bedeutett:
Erhält man "Zinsen" (in der Form von Coins) aufgrund des halten einen Coins oder verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden. Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.
Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.

Bist du dir da ganz sicher?
Das sehe ich etwas anders. Wenn du Coins länger als 1 Jahr hälst, erlischt nicht AUTOMATISCH die potentielle Steuerschuld. Dies passiert nur, wenn du nach mehr als einem Jahr VERKAUFST UND in keinem Jahr Einkünfte damit erzielt hast.
Beispiel:
1) Kauf Waves. 3 Jahre liegen lassen. Verkauf. --> steuerfrei.
2) Kauf Waves. 3 Jahre liegen lassen. In Jahr 4 verleasen. In Jahr 6 verkaufen. --> Haltefrist durch das Verleasen auf 10 Jahre gestiegen, wovon nun das 6. Jahr läuft, weil man in mindestens EINEM (nicht dem ersten) Jahr Einkünfte erzielt hat. Du musst also sowohl den Verkaufserlös in Jahr 6 versteuern als auch die Einnahmen aus dem Leasing.

Das Zurücksenden wird dich wohl leider nicht retten, weil es keinen Rechtsgrund dafür gibt.
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Übrigens, was mich auch sehr verwundert hat, ist das vorangegangene verlinkte Fallbeispiel eines Anwalts, welches hier gar nicht weiter diskutiert wurde.

Der Anwalt sagte (in etwa), wenn ich an Tag X zB 100 BTC kaufe und von diesen nach unter einem Jahr einen oder mehrere einwechsle, dann steigt die Haltefrist für den Rest von einem Jahr auf 10 Jahre. Ist das so richtig?


Ich kenne den verlinkten Fallbeispiel eines Anwalts nicht. Aber mit den 10 Jahren ist es so: Es gilt §23 EStG Absatz 1 Nummer 2 Satz 4: "Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre."
Bedeutet:
Erhält man "Zinsen" (in der Form von Coins) aufgrund des halten einen Coins oder verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden. Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.
Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.

Edit: Du musst keine Steuer bezahlen, wenn du einen Coin länger als 1 Jahr hälst. (Es sei denn, es passiert das mit den "Zinsen")



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Das verstehe ich nicht..

Was meinst Du mit "zurücksenden". Wenn Du es aus irgendeinem Grund machen MUSST, dann hast Du ja keine Einkünfte (Einnahmen ./. Ausgaben = 0), wenn Du es freiwillig machst, dann ist diese Schenkung für die Einkunftsgenerierung egal.
Ich habe von der 10-Jahresfrist erst "erfahren", nachdem ich Waves verleast habe und für das verleasen Coins erhalten (Rewards) habe. Meine Strategie ist also, alle Rewards an den Sender zurückzusenden und mit dem verleasen erst nach einem Jahr anzufangen. Somit muss ich Waves nicht mehr 10 Jahre halten, um sie steuerfrei zu haben
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Hallo,

ich habe mir gerade mal den ganzen Thread durchgelesen, und musste feststellen, das vieles ganz anders ist als ich bisher vermutet hatte, und hätte gleich ein Fallbeispiel:

Tag X habe ich mir 100 Moneros gekauft und gleich auf Wallet A überwiesen.

Tag X + 5 Monate habe ich mir 50 Moneros gekauft und gleich auf Wallet B überwiesen.

Tag X + 13 Monate habe ich 20 Moneros von den 100 eingewechselt. (sollte ja eigentlich steuerfrei sein).

Nur habe ich zwischenzeitlich, Wallet A auf Wallet C verschoben (Paper Wallet) dann zum Verkaufen das Paper Wallet online gebracht und anschließend auf Wallet D (neues Paper Wallet) verschoben.

Wallet B hatte ich auch auf Wallet F geschoben (paper wallet).

Meine Frage, ist denn mein Verkauf nun wirklich steuerfrei?

Denn ich wusste bis dato nicht, das man später gekauft Coins auf getrennten Wallets halten muss, hatte das eher zufällig getan, und kann in diesem Fall (da Monero ja eine anoyme Währung ist und die Blockchain nicht transparent) den Verlauf nicht zurückverfolgen.

Was ich aber nachweisen kann, ist dass beide Käufe ursprünglich von Polo auf unterschiedliche Adressen gegangen sind.

Sollte das reichen?


Übrigens, was mich auch sehr verwundert hat, ist das vorangegangene verlinkte Fallbeispiel eines Anwalts, welches hier gar nicht weiter diskutiert wurde.

Der Anwalt sagte (in etwa), wenn ich an Tag X zB 100 BTC kaufe und von diesen nach unter einem Jahr einen oder mehrere einwechsle, dann steigt die Haltefrist für den Rest von einem Jahr auf 10 Jahre. Ist das so richtig?
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Das verstehe ich nicht..

Was meinst Du mit "zurücksenden". Wenn Du es aus irgendeinem Grund machen MUSST, dann hast Du ja keine Einkünfte (Einnahmen ./. Ausgaben = 0), wenn Du es freiwillig machst, dann ist diese Schenkung für die Einkunftsgenerierung egal.
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§23 EStG Absatz 1 Nummer 2 Satz 4 ist mir nicht ganz klar: Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.

Meine Frage: Bleibt es bei der Erhöhung auf 10 Jahre, wenn die im Kalenderjahr generierten Einkünfte im gleichen Kalenderjahr an den Sender zurückgezahlt werden?
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Wenn dann 5 Jahre später nochmal Einkünfte generiert werden, fängt die 10 Jahres Frist wieder neu an?

Nein

Quote
Dann erhöht sich die Haltefrist mMn nur, wenn man "sonstige Einkünfte" des §22 Nr. 1 + 3 EstG erhält.

Die Art der Einkünfte ist grds. egal.
sr. member
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§23 EStG Absatz 1 Nummer 2 Satz 4 ist mir nicht ganz klar: Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.
Wird der 10 Jahres Zeitraum mit "hochgezählt" bei Einkünften in jedem Kalenderjahr? Also wenn aus einem Coin im 1. Jahr Einkünfte erzielt werden, dann ist die Haltefrist 10 Jahre. Wenn dann 5 Jahre später nochmal Einkünfte generiert werden, fängt die 10 Jahres Frist wieder neu an?

Auch interessant ist, ob "Einkünfte" in diesem Satz unter eine der 7 Einkunftsarten fallen muss. Ich gehe stark davon aus. Dann erhöht sich die Haltefrist mMn nur, wenn man "sonstige Einkünfte" des §22 Nr. 1 + 3 EstG erhält. Nr. 1 wird anscheinend eng ausgelegt und dabei hatte man Crypto nicht im Sinne. Bleibt Nr. 3. Was, wenn man da unter der Freigrenze bleibt? Generiere ich also zB einmalig 37 Cent mit meinen Coins durch verleihen, mining, forging etc., dann soll sich die Haltefrist auf 10 Jahre erhöhen. Das erscheint mir unverhältnismäßig.
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§23 EStG Absatz 1 Nummer 2 Satz 4 ist mir nicht ganz klar: Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.
Wird der 10 Jahres Zeitraum mit "hochgezählt" bei Einkünften in jedem Kalenderjahr? Also wenn aus einem Coin im 1. Jahr Einkünfte erzielt werden, dann ist die Haltefrist 10 Jahre. Wenn dann 5 Jahre später nochmal Einkünfte generiert werden, fängt die 10 Jahres Frist wieder neu an?
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Die Haltefrist erhöht sich ja anscheinend auf 10 Jahre wenn man seine Coins verleiht. Könnte man die verliehenen Coins wenn der Preis gerade ungefähr bei meinem Einkaufspreis ist einfach verkaufen und sofort wieder Neue kaufen, die man dann nur 1 Jahr lang liegen lassen muss bevor man sie steuerfrei verkaufen kann?

Ja

Soweit mir bekannt sollten byteballs nicht unter sonstige Einkünfte (10Jahres Dauerthematik) gelten, da die Einkünfte nicht als "dauerhaft" reinkommen - Die Distribution ist begrenzt - nicht dauerhaft - das ist soweit mir bekannt der springende Unterschied

der §22 EstG (sonstige Einkünfte) spricht auch ausdrücklich von wiederkehrenden Einkünften. Klar, Byteballs sind seit paar Monaten "wiederkehrend", jedoch nicht "dauerhaft. Und wenn die Distribution innerhalb der nächste 2-3 Monate enden sollte, so sind die Einkünfte unter einem jahr - Alles in allem würde ich denken das wäre eh nen Fall für den Fachanwalt für Steuerrecht etc.

Im Ergebnis richtig, aber die Begründung ist falsch. Byteballs sind schlicht keine Einkünfte der Bitcoins.

Btw., die Byteballs sind nicht geschenkt. Hatte ich zuerst auch gedacht, aber es sind auch sonstige Einkünfte ;-)
Auf was hattest du dich denn bezogen? Auf Schenkung?

Wie ist der Fiatwert zu bewerten? Am Tag der "Schenkung" oder am Tag der Umwandlung in Fiat?

Ja, Byteballs sind keine Schenkung, sondern sonstige Einkünfte. Ja, Wertberechnung am Tag des Zuflusses. Frag ist nur, welcher Wert das sein soll.
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Soweit mir bekannt sollten byteballs nicht unter sonstige Einkünfte (10Jahres Dauerthematik) gelten, da die Einkünfte nicht als "dauerhaft" reinkommen - Die Distribution ist begrenzt - nicht dauerhaft - das ist soweit mir bekannt der springende Unterschied

der §22 EstG (sonstige Einkünfte) spricht auch ausdrücklich von wiederkehrenden Einkünften. Klar, Byteballs sind seit paar Monaten "wiederkehrend", jedoch nicht "dauerhaft. Und wenn die Distribution innerhalb der nächste 2-3 Monate enden sollte, so sind die Einkünfte unter einem jahr - Alles in allem würde ich denken das wäre eh nen Fall für den Fachanwalt für Steuerrecht etc.

§23 EStG Absatz 1 Nummer 2 Satz 4 ist doch da ganz eindeutig: Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.
Die Frage ist also, warum erhält man die Byteballs? Weil ein anderer Coin gehalten wird, dann 10 Jahre für den anderen Coin und Byteballs als sonstige Einkünfte im Jahr des Zuflusses anzugeben. Erhält man Byteballs "einfach so", dann sind diese Byteballs als sonstige Einkünfte im Jahr des Zuflusses anzugeben.
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Soweit mir bekannt sollten byteballs nicht unter sonstige Einkünfte (10Jahres Dauerthematik) gelten, da die Einkünfte nicht als "dauerhaft" reinkommen - Die Distribution ist begrenzt - nicht dauerhaft - das ist soweit mir bekannt der springende Unterschied

der §22 EstG (sonstige Einkünfte) spricht auch ausdrücklich von wiederkehrenden Einkünften. Klar, Byteballs sind seit paar Monaten "wiederkehrend", jedoch nicht "dauerhaft. Und wenn die Distribution innerhalb der nächste 2-3 Monate enden sollte, so sind die Einkünfte unter einem jahr - Alles in allem würde ich denken das wäre eh nen Fall für den Fachanwalt für Steuerrecht etc.
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Btw., die Byteballs sind nicht geschenkt. Hatte ich zuerst auch gedacht, aber es sind auch sonstige Einkünfte ;-)
Auf was hattest du dich denn bezogen? Auf Schenkung?

Wie ist der Fiatwert zu bewerten? Am Tag der "Schenkung" oder am Tag der Umwandlung in Fiat?
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Die Haltefrist erhöht sich ja anscheinend auf 10 Jahre wenn man seine Coins verleiht. Könnte man die verliehenen Coins wenn der Preis gerade ungefähr bei meinem Einkaufspreis ist einfach verkaufen und sofort wieder Neue kaufen, die man dann nur 1 Jahr lang liegen lassen muss bevor man sie steuerfrei verkaufen kann?
Die Haltefrist erhöht sich auf 10 Jahre, wenn du aufgrund des Verleihens weitere Einkünfte erhälst. Wenn du nur verleihst, aber dafür nichts erhälst, bleibt es bei 1 Jahr.

§23 EStG Absatz 1 Nummer 2 Satz 4: Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.
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Ja, das sind im Moment die typischen Fragen, die man so hat.

Btw., die Byteballs sind nicht geschenkt. Hatte ich zuerst auch gedacht, aber es sind auch sonstige Einkünfte ;-)
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Mich hat es schockiert hier zu lesen, dass bei BTC - Altcoin und Altcoin - Altcoin trades innerhalb eines Jahres Steuern anfallen.

Was soll man denn machen wenn man nie Gewinne in EUR realisiert und auch keine nennenswerten EUR besitzt? Dann kann man die Steuern doch eh nicht zahlen. Oder ist man dann gezwungen coins zu verkaufen nur um EUR zu kaufen und Steuern zu zahlen?


Was sollte man tun wenn man tausende oder zehntausende von Altcoin trades aus den vergangenen 4 Jahren nicht mehr nachweisen kann weil es den Exchange nicht mehr gibt (z.B. Cryptsy)?

Wie verhält es sich mit 'geschenkten' Coins, z.B. Stellar Lumens und Byteball?


Steigt die Haltefrist von Proof of Stake coins auf 10 Jahre weil man damit etwas verdient? z.B. Decred und DASH?


Ich denke die Fragen die viele hier haben, die in den vergangenen Jahren viel getradet haben, und vielleicht BTC im 5 oder 6 stelligen EUR Bereich angesammelt und mit Altcoin trading vermehrt haben und die sich nicht in der Lage sehen dieses auch nur ansatzweise korrekt nachzuvollziehen und nachzuweisen:


Wie kann man bei Bedarf am besten einige der BTC in EUR umwandeln ohne zu viele Fragen gestellt zu bekommen?
Welche Limits sollte man einhalten (pro Transaktion und pro Steuerjahr)?
Welche Nachweise sollte man dabei erbringen? (Mit private keys Signaturen erstellen, handschriftliche Aufzeichnungen erstellen?)


Wie kann man vorgehen wenn man z.B. die ersten 500 BTC damals vor sehr langer Zeit mal mit Bargeld gekauft hat?







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Hello guys! Excuse my English but my German is quite basic. I need some information and I hope that you can help me! I've tried Google translate but it was not very helpful and in my experience automatic translations for taxes information is very, very dangerous.

I am living in Germany and I am in tax group III. I am currently employed and paying taxes. It's quite confusing and finding a FA person to speak good English and able to explain this stuff is quite the adventure.

My questions are:

1. I also put around 500 EUR in Kraken and started playing with LTC/EUR pair. My question is: does it matter if I trade EUR->LTC & LTC->EUR or BTC->LTC & LTC->BTC for the tax returns? I  think that I understood that all sales of the originally bought coins are eligible for the taxes. Does it matter if I trade between coins or just trade one coin with EUR and vice versa?
2. Do i have to mandatory fill a tax return (TAXBracket III) for each year I am working in Germany and what happens if I didn't do it for the past 2-3 years? Is it possible to do it now with Steuerhilferin/Steuerberater? Even if there are no changes in my status?
3. What if my profit is under 100 EUR? Is that taxable too?

Thank you in advance guys! I really appreciate the information and the help you are providing. I also signed up in the cointracking website under one of you.

1) If you buy a coin, no matter which one, and subsequently sell it for Fiat or a different coin, this is a taxable event. The big exception is if you hold the coins for more than a year. In this case, selling them will be free of taxes.
In case of coins traded for different coins, e.g. LTC --> BTC, you have to determine the Euro value of the BTC at the time of purchase.
2)Depends. If you have been working since you came here it would be mandatory since you had taxable income. On the other hand, if you're American, I think there are some taxation agreements in place, so I'll pass on this question. Asking a Steuerberater is always a good idea though. Nobody here can give you "definite" answers.
3) Nope, that would be free. Up to 600€/year income from selling coins is free.

Oh boy! Thanx for the reply. Suddenly I am not so excited anymore about trading Smiley between the fees and taxes... investing and HODLING seems the best action here.

One more thing:

1. When do I have to report the profits to FA? The next year of the actual transactions (so profit from 2017 in the tax return filed in 2018) or when I decide to withdraw Fiat to my bank acc? The thing is... what if I pay taxes on 5000 EUR profit and I never see the money in my bank acc for some reason (exchanges get hacked etc.)?

In your tax report of 2017 you have to add the trade based winnings and losses of that year. Unfortunately it does not matter if your bank account "saw" the winnings, you still have to pay the tax for the profit of 5000 Euro.
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Die Haltefrist erhöht sich ja anscheinend auf 10 Jahre wenn man seine Coins verleiht. Könnte man die verliehenen Coins wenn der Preis gerade ungefähr bei meinem Einkaufspreis ist einfach verkaufen und sofort wieder Neue kaufen, die man dann nur 1 Jahr lang liegen lassen muss bevor man sie steuerfrei verkaufen kann?

Das müsste nach meinem Verständnis funktionieren.
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