Der Anwalt sagte (in etwa), wenn ich an Tag X zB 100 BTC kaufe und von diesen nach unter einem Jahr einen oder mehrere einwechsle, dann steigt die Haltefrist für den Rest von einem Jahr auf 10 Jahre. Ist das so richtig?
Ich kenne den verlinkten Fallbeispiel eines Anwalts nicht. Aber mit den 10 Jahren ist es so: Es gilt §23 EStG Absatz 1 Nummer 2 Satz 4: "Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre."
Bedeutet:
Erhält man "Zinsen" (in der Form von Coins) aufgrund des halten einen Coins oder verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden. Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.
Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.
Edit: Du musst keine Steuer bezahlen, wenn du einen Coin länger als 1 Jahr hälst. (Es sei denn, es passiert das mit den "Zinsen")
Um das nochmal klar zu verstehen, wenn ich von zB 100 Bitcoins einen vor einem Jahr verkaufe, ist der das steuerpflichtig, aber wenn ich dann die restlichen 99 Bitcoins nach zwei Jahren verkaufe, ist das trotzdem steuerfrei (obwohl ich den einen früher verkauft habe)?