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Topic: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung? - page 16. (Read 34149 times)

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online justice
Wie ist das eigentlich mit den Bountys? Sagen wir mal man hat Bountys im Wert von 5000€ erhalten.

Komplett versteuern?
Oder ist es eine "Schenkung" und bleibt steuerfrei?
oder eine Art von "Arbeit" und fallt unter das Einkommenssteuergesetz?

Ja, Bounties sind idR. sonstige Einkünfte. Direkt und komplett steuerpflichtig.
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Wie ist das eigentlich mit den Bountys? Sagen wir mal man hat Bountys im Wert von 5000€ erhalten.

Komplett versteuern?
Oder ist es eine "Schenkung" und bleibt steuerfrei?
oder eine Art von "Arbeit" und fallt unter das Einkommenssteuergesetz?
newbie
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Wenn es steuern auf die coins geben wird lauf ich amok !!!

das nimmt mir keiner weg !!!
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Danke für die Antwort.

6. Altcoin B für 0.6 BTC verkaufen BTC/€ hat sich halbiert -> nach altem Kurs 120€ Gewinn, nach aktuellem 60€ Gewinn, also 60€ versteuern. -> Welcher Kurs hat sich halbiert? BTC für 1000€ oder BTC für 1200€?

1200€ hat sich halbiert -> 1 BTC also 600€ Wert -> Gewinn = 0.1 BTC = 60€
Habe also 60€ "Gewinn" gemacht die ich versteuern muss obwohl ich im Prinzip, aufgrund des BTC Kurses, tief in den roten Zahlen stecke richtig?
Edit: Ok nach nochmaligem lesen ist das obige wohl falsch, da nicht der BTC Gewinn, sondern der €-Gewinn relevant ist richtig?

Wenn ich anschließend diesen "neuen" 1 BTC in € tausche welcher Ausgangswert ist dann für diesen BTC gegeben?
Immer noch die ursprünglichen 1000€ vom Tausch €->BTC oder anteilsmäßig der €-Wert zum Zeitpunkt Altcoin->BTC (480€ + 360€)?
Edit: Hier müsste ich nur wieder versteuern, wenn ich mehr als 480€ + 360€ kfür den Bitcoin kriege.
legendary
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https://t1p.de/6ghrf
Hi,
ich hab mir jetzt den Großteil des Threads durchgelesen und soweit ich das verstanden habe muss man quasi bei jedem Währungswechsel, falls (€)-Gewinn entsteht, Steuern zahlen?
Beispiel:
1. 1 Bitcoin für 1000€ kaufen
2. Bitcoin steigt auf 1200€
3. Altcoin A für 0.25 BTC (300€) kaufen -> (hier bereits Steuern?)
4. Altcoin B für 0.5 BTC (600€) kaufen -> ("")
5. Altcoin A für 0.4 BTC (480€) verkaufen -> 180€ Gewinn versteuern
6. Altcoin B für 0.6 BTC verkaufen BTC/€ hat sich halbiert -> nach altem Kurs 120€ Gewinn, nach aktuellem 60€ Gewinn, also 60€ versteuern.

ist das soweit richtig bzw wo versteuere ich die 200€ die der Bitcoin gestiegen ist?
Ein Gewinn oder Verlust ist steuerlich relevant (Grenze 600€), wenn es bei jedem Trade eine Wertveränderung gibt.

Die 200€ der Bitcoinwertsteigerung versteuerst du bei deinen einzelnen Käufen:
1. 1 Bitcoin für 1000€ kaufen
2. Bitcoin steigt auf 1200€ (Die 200€ würden nur steuerlich relevant, wenn du diesen Bitcoin nun in € verkaufen würdest)
3. Altcoin A für 0.25 BTC (300€) kaufen -> (hier bereits Steuern?) -> 50€ Gewinn steuerlich relevant
4. Altcoin B für 0.5 BTC (600€) kaufen -> ("") -> 100€ Gewinn steuerlich relevant
5. Altcoin A für 0.4 BTC (480€) verkaufen -> 180€ Gewinn versteuern -> Genau
6. Altcoin B für 0.6 BTC verkaufen BTC/€ hat sich halbiert -> nach altem Kurs 120€ Gewinn, nach aktuellem 60€ Gewinn, also 60€ versteuern. -> Welcher Kurs hat sich halbiert? BTC für 1000€ oder BTC für 1200€?


newbie
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Hi,
ich hab mir jetzt den Großteil des Threads durchgelesen und soweit ich das verstanden habe muss man quasi bei jedem Währungswechsel, falls (€)-Gewinn entsteht, Steuern zahlen?
Beispiel:
1. 1 Bitcoin für 1000€ kaufen
2. Bitcoin steigt auf 1200€
3. Altcoin A für 0.25 BTC (300€) kaufen -> (hier bereits Steuern?)
4. Altcoin B für 0.5 BTC (600€) kaufen -> ("")
5. Altcoin A für 0.4 BTC (480€) verkaufen -> 180€ Gewinn versteuern
6. Altcoin B für 0.6 BTC verkaufen BTC/€ hat sich halbiert -> nach altem Kurs 120€ Gewinn, nach aktuellem 60€ Gewinn, also 60€ versteuern.

ist das soweit richtig bzw wo versteuere ich die 200€ die der Bitcoin gestiegen ist?
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Entschuldigung, dass ich hier nochmal nachfragen muss. Was macht denn Byteball zu sonstigen Einkünften? Für mich erscheint das als Schenkung, weil man hier lediglich durch signieren einer Nachricht vor dem Airdrop beweißt, dass man im Besitz der Bitcoin ist. Man braucht dazu keinerlei besondere Fähigkeiten...

Byteball verfolgt den Plan, den Wert der Coin mittels seiner weiten Verbreitung zu steigern. Halte ich 5% von einem Coin, der eine Marktkapitalisierung von 100.000.000 EUR hat, ist das mehr, als 100% von einem Coin mit einer Marktkapitalisierung von 0 EUR.

Dieser spieltheoretische Ansatz wird im Whitepaper ausführlich dargelegt. Die Gegenleistung für die Byteballs ist demnach die Teilnahme an dem Netzwerk (sonst würde keiner das Wallet runterladen usw.). Grds. ist davon auszugehen, dass tonych niemanden unspezifiziert etwas schenken will. Ich sehe nirgendwo eine altruistische Motivation.

Steuerlich ist das für die meisten eher ungünstig. Ab 13.000.000 EUR dreht sich das dann wieder. Lisk wird diesen Ansatz begrüßen, weil die Foundation einen niedrigeren Körperschaftssteuersatz hat, als den der Schenkungssteuer (zumindest wäre das in Deutschland so)

Ich gebe ehrlich zu, die Gegenleistung ist "dünn". Keiner kommt auf die Idee, die jetzt entstandenen Bitcoin cash als Ertrag dafür anzusehen, weil man ein Wallet installiert hat, welches BTC Cash unterstützt. Ich komme auch nur zu dem Schluss, weil es im whitepaper so thematisiert wurde.

Wenn ihr daher den Standpunkt vertretet, es handele sich um eine Schenkung, mag das bestimmt auch klappen.

Zinsen für BTC sind Byteball aber nicht.
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Wenn ich das hier so lese, graut mir vor der nächsten Steuererklärung.
Keiner blickt komplett durch und selbst die Kryptosteuerberater schreiben oft "meines Erachtens".
Ob es jemals verbindliche und eindeutige Regeln geben wird bei den ganzen Sonderfällen?
Na ja, ich werde mich online beraten lassen und dann meine Erklärung so gut wie möglich machen, wird schon
glatt gehen.  Smiley



Das Problem wird aber auch sein, dass kein Finanzbeamter da durchblicken wird, solange es keine verbindlichen Richtlinien für diese gibt.
Sehr wichtig wird wahrscheinlich sein, dass man selbst alles ordentlich dokumentiert hat und im Zweifel entsprechende Begründungen liefert, warum das so angesetzt hat und nicht anders.
sr. member
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Wenn ich das hier so lese, graut mir vor der nächsten Steuererklärung.
Keiner blickt komplett durch und selbst die Kryptosteuerberater schreiben oft "meines Erachtens".
Ob es jemals verbindliche und eindeutige Regeln geben wird bei den ganzen Sonderfällen?
Na ja, ich werde mich online beraten lassen und dann meine Erklärung so gut wie möglich machen, wird schon
glatt gehen.  Smiley

sr. member
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Du bekommst aber nur Byteball, weil du Bitcoin besitzt. Damit ist die Verteilung nicht ganz bedingungslos und kann mithin als "Zins" auf die Bitcoins gesehen werden. Ohne BTC keine BYTE, also wurden durch die BTC Einkünfte erzielt.
Es gibt im Gegensatz dazu Airdrops, wo du nur im Forum schreiben musst, dass du gerne welche hättest. Das trifft schon eher die Schenkung.
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Die Haltefrist erhöht sich ja anscheinend auf 10 Jahre wenn man seine Coins verleiht. Könnte man die verliehenen Coins wenn der Preis gerade ungefähr bei meinem Einkaufspreis ist einfach verkaufen und sofort wieder Neue kaufen, die man dann nur 1 Jahr lang liegen lassen muss bevor man sie steuerfrei verkaufen kann?

Ja

Soweit mir bekannt sollten byteballs nicht unter sonstige Einkünfte (10Jahres Dauerthematik) gelten, da die Einkünfte nicht als "dauerhaft" reinkommen - Die Distribution ist begrenzt - nicht dauerhaft - das ist soweit mir bekannt der springende Unterschied

der §22 EstG (sonstige Einkünfte) spricht auch ausdrücklich von wiederkehrenden Einkünften. Klar, Byteballs sind seit paar Monaten "wiederkehrend", jedoch nicht "dauerhaft. Und wenn die Distribution innerhalb der nächste 2-3 Monate enden sollte, so sind die Einkünfte unter einem jahr - Alles in allem würde ich denken das wäre eh nen Fall für den Fachanwalt für Steuerrecht etc.

Im Ergebnis richtig, aber die Begründung ist falsch. Byteballs sind schlicht keine Einkünfte der Bitcoins.

Btw., die Byteballs sind nicht geschenkt. Hatte ich zuerst auch gedacht, aber es sind auch sonstige Einkünfte ;-)
Auf was hattest du dich denn bezogen? Auf Schenkung?

Wie ist der Fiatwert zu bewerten? Am Tag der "Schenkung" oder am Tag der Umwandlung in Fiat?

Ja, Byteballs sind keine Schenkung, sondern sonstige Einkünfte. Ja, Wertberechnung am Tag des Zuflusses. Frag ist nur, welcher Wert das sein soll.

Entschuldigung, dass ich hier nochmal nachfragen muss. Was macht denn Byteball zu sonstigen Einkünften? Für mich erscheint das als Schenkung, weil man hier lediglich durch signieren einer Nachricht vor dem Airdrop beweißt, dass man im Besitz der Bitcoin ist. Man braucht dazu keinerlei besondere Fähigkeiten...
hero member
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online justice
Sorry Leute,

ich muss jetzt passen. Ich wollte hier mal antworten, aber mittlerweile sind hier so viele Sachen reingeschmissen worden (DPOS, Airdrop, Haltefrist, FiFO, Layer), dass ich sinnvoll nicht arbeiten kann.

Lest bitte die Antworten hier in den Threads. Vieles ist schon beantwortet worden (auch von mir). Wenn ihr das noch einmal (von mir) beanwortet haben wollt, vereinbart eine Erstberatung.

DPoS = Es kommt auf den Coin an, ob es sonstige Einkünfte oder Kapitalertrag ist. Ebenso, ob sich die Haltedauer auf 10 Jahre erhöht.

Airdrop = Es kommt auf den Coin an, ob es sich um sonstige Einkünfte oder eine Schenkung handelt (Byteballs sind m.E. sonstige Einkünfte!)

Hardfork = kein steuerpflichtiger Vorgang. Bei den Anschaffungskosten hat man m.E. einen Wertungsspielraum. Sollte man sich aber vorab entscheiden. Die ursprünglichen Anschaffungskosten verteilen sich dann aber auf beide Coins.
sr. member
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mein Ratschlag wäre mal deine Fragen zu Sammeln, einen fuffi zurückzulegen und deine Fragen hier zu stellen http://www.frag-einen-anwalt.de/
Aber Kopfkino mit was wäre wenn ist natürlich auch geil  Grin
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Verstehe ich das richtig, dasshandel zwischen altcoins zwar die Halteflicht resettet aber ansonsten Steuerfrei ist? Oder wie wird das sonst gerechnet, das Amt denkt ja nur in Fiat?

Es ist solange steuerfrei wie die Gewinne erst nach einem Jahr der Anschaffung realisiert werden.
Und dann entspricht das Tauschen von Coin1 zu Coin2 der Veräußerung von Coin1 (die nur steuerfrei ist, wenn Coin1 länger als 1 Jahr in der Wallet lagen) und der gleichzeitigen Anschaffung von Coin2. Für Coin2 muss dann wieder 1 Jahr vergehen bis man einen steuerfreien Gewinn realisieren kann.

Und ja, jeder Tausch kann in Euro umgerechnet werden wenn der Altcoin auch an einer Börse zu dem anderen Altcoin oder BTC gehandelt wird.

Die spannende Frage ist, wenn man irgendwelche Coins gegeneinander tauscht zu denen es keine Altcoin1/Altcoin2/BTC-Paarungen an irgendwelchen Börsen gibt und man den Handel OTC macht.

Solange kein Tausch zu BTC gemacht wird und auch keine Börse die beteiligten Altcoins zu Fiat oder BTC handeln könnte man tatsächlich argumentieren, dass man Wertloscoin1 mit Wertloscoin2 getauscht hat. Bloß das ist recht unwahrscheinlich zu finden, da ja jeder Shitcoin irgendwo eine Paarung zu BTC hat und an Börsen gehandelt werden kann... Gegenvorschläge?
newbie
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Nun eine neue Frage:
Wie verhält es sich mit dem Tausch von BitcoinCash in Bitcoin?

Szenario 1: Bitcoins liegt seit mehr als einem Jahr im Wallet und bei Tausch könnte man behaupten, dass zwischen Anschaffung und Veräußerung der BitcoinCash mehr als ein Jahr liegen. Bitcoin und BitcoinCash haben bis zur Fork ja die gleichen Transaktionen in Blockchain. Oder man muss ein Jahr warten, da die privaten Schlüssel einen Zusatzwert geschenkt bekommen, der nur auf der BitcoinCash-Blockchain existiert.

Szenario 2: Bitcoins liegen weniger als ein Jahr auf den Adressen von denen man den private key hat. Hier wird man wohl ein Jahr warten, da die privaten Schlüssel einen Zusatzwert geschenkt bekommen, der nur auf der BitcoinCash-Blockchain existiert.

Hat jemand Ideen?

Also ich würde einen Coin, der aus einem Hard Fork heraus entsteht, als nicht steuerpflichtig betrachten (also nicht steuerpflichtig zum Zeitpunkt des Zugang). Zumindest in der Theorie  sollte sich der Wert des bisherigen Coins um den Preis des neuen Coins verringern - also vergleichbar mit einer Aktiengesellschaft, die aus einer Gesellschaft heraus eine neue an die Börse bringt. Der Kurs der weiterbestehenden alten Gesellschaft verringert sich zum Tag der Ausgabe der Aktien der neuen Gesellschaft dann entsprechend dem Wert der Aktien der neuen Gesellschaft.
Und Du selbst hast ja auch keinen Einfluss auf die Entstehung des neuen Coins...
Aber ist nur meine Meinung.


Ist auch meine Vorstellung , dass beim Zugang erstmal keine Steuern anfallen. Meine Frage ist ob diese Coins dann als kostenfreies Geschenk betrachtet werden können und mind 1 Jahr im Wallet liegen müssen bis man es steuerfrei in BTC umtauschen kann.

Die Frage ist eigentlich richtig schwer, da beim kostenlosen Zugang zur Berechnung der Steuer die Anschaffungskosten des Vorbesitzers betrachtet werden müssen, wenn man den Verkauf vor der Jahresfrist durchführt. Was sind dann die Anschaffungskosten des Vorbesitzers, der die Coins als Airdrop verschenkt? 0€??
newbie
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Verstehe ich das richtig, dasshandel zwischen altcoins zwar die Halteflicht resettet aber ansonsten Steuerfrei ist? Oder wie wird das sonst gerechnet, das Amt denkt ja nur in Fiat?

Es ist solange steuerfrei wie die Gewinne erst nach einem Jahr der Anschaffung realisiert werden.
Und dann entspricht das Tauschen von Coin1 zu Coin2 der Veräußerung von Coin1 (die nur steuerfrei ist, wenn Coin1 länger als 1 Jahr in der Wallet lagen) und der gleichzeitigen Anschaffung von Coin2. Für Coin2 muss dann wieder 1 Jahr vergehen bis man einen steuerfreien Gewinn realisieren kann.
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Nun eine neue Frage:
Wie verhält es sich mit dem Tausch von BitcoinCash in Bitcoin?

Szenario 1: Bitcoins liegt seit mehr als einem Jahr im Wallet und bei Tausch könnte man behaupten, dass zwischen Anschaffung und Veräußerung der BitcoinCash mehr als ein Jahr liegen. Bitcoin und BitcoinCash haben bis zur Fork ja die gleichen Transaktionen in Blockchain. Oder man muss ein Jahr warten, da die privaten Schlüssel einen Zusatzwert geschenkt bekommen, der nur auf der BitcoinCash-Blockchain existiert.

Szenario 2: Bitcoins liegen weniger als ein Jahr auf den Adressen von denen man den private key hat. Hier wird man wohl ein Jahr warten, da die privaten Schlüssel einen Zusatzwert geschenkt bekommen, der nur auf der BitcoinCash-Blockchain existiert.

Hat jemand Ideen?

Also ich würde einen Coin, der aus einem Hard Fork heraus entsteht, als nicht steuerpflichtig betrachten (also nicht steuerpflichtig zum Zeitpunkt des Zugang). Zumindest in der Theorie  sollte sich der Wert des bisherigen Coins um den Preis des neuen Coins verringern - also vergleichbar mit einer Aktiengesellschaft, die aus einer Gesellschaft heraus eine neue an die Börse bringt. Der Kurs der weiterbestehenden alten Gesellschaft verringert sich zum Tag der Ausgabe der Aktien der neuen Gesellschaft dann entsprechend dem Wert der Aktien der neuen Gesellschaft.
Und Du selbst hast ja auch keinen Einfluss auf die Entstehung des neuen Coins...
Aber ist nur meine Meinung.
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till 25.07
anders gesagt, jeder Handel mit Altcoins, welcher in FIAT umgerechnet Gewinn macht ist zu versteuern.
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das Amt denkt ja nur in Fiat?
und das musst Du auch. Das heisst, dass Du jeden Handel fiktiv in Euro umrechnen und prüfen musst, ob Steuern anfallen oder nicht.
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Verstehe ich das richtig, dasshandel zwischen altcoins zwar die Halteflicht resettet aber ansonsten Steuerfrei ist? Oder wie wird das sonst gerechnet, das Amt denkt ja nur in Fiat?
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