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Topic: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung? - page 17. (Read 34344 times)

newbie
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Nun eine neue Frage:
Wie verhält es sich mit dem Tausch von BitcoinCash in Bitcoin?

Szenario 1: Bitcoins liegt seit mehr als einem Jahr im Wallet und bei Tausch könnte man behaupten, dass zwischen Anschaffung und Veräußerung der BitcoinCash mehr als ein Jahr liegen. Bitcoin und BitcoinCash haben bis zur Fork ja die gleichen Transaktionen in Blockchain. Oder man muss ein Jahr warten, da die privaten Schlüssel einen Zusatzwert geschenkt bekommen, der nur auf der BitcoinCash-Blockchain existiert.

Szenario 2: Bitcoins liegen weniger als ein Jahr auf den Adressen von denen man den private key hat. Hier wird man wohl ein Jahr warten, da die privaten Schlüssel einen Zusatzwert geschenkt bekommen, der nur auf der BitcoinCash-Blockchain existiert.

Hat jemand Ideen?
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Hi an alle,

Weiß jemand wie Airdrops steuerlich in D zu behandeln sind? Kann man erhalten der Coins diese sofort steuerfrei in BTC tauchen?

Wie sind ICOs zu behandeln, wenn länger als 1 Jahr nach der Partizipation vergangen ist und man die Coins erhält und gleich in BTCs tauscht?

Thx
Zu den Airdrops habe ich das hier mal erläutert:
https://bitcointalksearch.org/topic/m.19415476
Was verstehst du unter Partizipation?  





Hi und Danke für die Reaktion

also zum Thema ICO:
1. Einzahlung auf eine BTC-Adresse vor mehr als einem Jahr = Partizipation
2. Durch Nachweis der Einzahlung mittels Signieren wurden die Coins mehr als 1 Jahr später in meine Altcoinadresse überwiesen und am gleichen Tag habe ich diese Altcoins sofort in BTC getauscht.
Fällt hier Steuer an?

Zum Thema Airdrop 1:
Nachweis eines bitcointalkaccounts führt zum Gutschreiben der Coins in einer Altcoinadresse.
Wann werden diese geschenkten Coins nun steuerfrei? Kann ich die Coins sofort steuerfrei in BTC tauschen?

Airdrop 2
Nachweis einer Bitcoinadresse (durch Signieren einer Message) führt zum Gutschreiben der Coins in einer Altcoinadresse.
Wann fallen Steuern an? Wird diese Schenkung nach einem Jahr steuerfrei oder kann man die Coins sofort steuerfrei in BTC tauschen?

Thx

Hi,
Ich beantworte mir die Fragen selber mit.
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-39143.xhtml?currentModule=home

In meinem Fall sind die Gewinne aus dem ICO steuerfrei und bei den Airdrops, die Schenkungen sind muss ich 1 Jahr warten.

Hat jemand Gegenmeinungen?
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Hi an alle,

Weiß jemand wie Airdrops steuerlich in D zu behandeln sind? Kann man erhalten der Coins diese sofort steuerfrei in BTC tauchen?

Wie sind ICOs zu behandeln, wenn länger als 1 Jahr nach der Partizipation vergangen ist und man die Coins erhält und gleich in BTCs tauscht?

Thx
Zu den Airdrops habe ich das hier mal erläutert:
https://bitcointalksearch.org/topic/m.19415476
Was verstehst du unter Partizipation?  





Hi und Danke für die Reaktion

also zum Thema ICO:
1. Einzahlung auf eine BTC-Adresse vor mehr als einem Jahr = Partizipation
2. Durch Nachweis der Einzahlung mittels Signieren wurden die Coins mehr als 1 Jahr später in meine Altcoinadresse überwiesen und am gleichen Tag habe ich diese Altcoins sofort in BTC getauscht.
Fällt hier Steuer an?

Zum Thema Airdrop 1:
Nachweis eines bitcointalkaccounts führt zum Gutschreiben der Coins in einer Altcoinadresse.
Wann werden diese geschenkten Coins nun steuerfrei? Kann ich die Coins sofort steuerfrei in BTC tauschen?

Airdrop 2
Nachweis einer Bitcoinadresse (durch Signieren einer Message) führt zum Gutschreiben der Coins in einer Altcoinadresse.
Wann fallen Steuern an? Wird diese Schenkung nach einem Jahr steuerfrei oder kann man die Coins sofort steuerfrei in BTC tauschen?

Thx
legendary
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https://t1p.de/6ghrf
Ich weiss nicht von welchem Coin du sprichst, aber ein Verkauf von Coins die Du weniger als ein Jahr hältst ist steuerpflichtig. Wenn Du mehr davon hast und FIFO machst, kann das gut ausgehen, kommt aber auf das Procedere an.
Bekommst Du die Coins geschenkt? (Frei bis zu bestimmtem Betrag) Leistest Du dafür etwas? (Node etc., Gewerbliche Einkünfte, 10 Jahre Haltefrist bis steuerfrei)
eine Kapitalertragssteuer, sondern es wird als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung angegeben und mit deinem persönlichen Steuersatz verrechnet.

Wenn du deine Coins ausleihst, erhöht sich die Halterfrist der ausgeliehenen Coins auf 10 Jahre. Die "Zinsen", die du für das Ausleihen bekommst, sind am Tag der Zahlung in Euro umzurechnen und gelten als sonstiges Einkommen.

Ist das von mir beschriebene Ausleihen gleichzusetzen mit dem voten?

Bitshares, Lisk, Ark, Rise und alle möglichen forks auf deren basis

praktisch ist es Proof-of-Stake nur das man als voter die node nicht mehr selber betreibt und seine coins an den deligierten staker "ausleiht"
Danke für die Weiterbildung Smiley Bei den ganzen Coins und den Begriffen ist es nicht einfach, da einen Überblick zu bekommen.
Dann ist das Ausleihen also sowas wie das (Ver-)Leasen bei Waves. Und dann ist es so, wie ich es beschrieben habe.
legendary
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Hi an alle,

Weiß jemand wie Airdrops steuerlich in D zu behandeln sind? Kann man erhalten der Coins diese sofort steuerfrei in BTC tauchen?

Wie sind ICOs zu behandeln, wenn länger als 1 Jahr nach der Partizipation vergangen ist und man die Coins erhält und gleich in BTCs tauscht?

Thx
Zu den Airdrops habe ich das hier mal erläutert:
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Was verstehst du unter Partizipation? 


sr. member
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Ich weiss nicht von welchem Coin du sprichst, aber ein Verkauf von Coins die Du weniger als ein Jahr hältst ist steuerpflichtig. Wenn Du mehr davon hast und FIFO machst, kann das gut ausgehen, kommt aber auf das Procedere an.
Bekommst Du die Coins geschenkt? (Frei bis zu bestimmtem Betrag) Leistest Du dafür etwas? (Node etc., Gewerbliche Einkünfte, 10 Jahre Haltefrist bis steuerfrei)
eine Kapitalertragssteuer, sondern es wird als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung angegeben und mit deinem persönlichen Steuersatz verrechnet.

Wenn du deine Coins ausleihst, erhöht sich die Halterfrist der ausgeliehenen Coins auf 10 Jahre. Die "Zinsen", die du für das Ausleihen bekommst, sind am Tag der Zahlung in Euro umzurechnen und gelten als sonstiges Einkommen.

Ist das von mir beschriebene Ausleihen gleichzusetzen mit dem voten?

Bitshares, Lisk, Ark, Rise und alle möglichen forks auf deren basis

praktisch ist es Proof-of-Stake nur das man als voter die node nicht mehr selber betreibt und seine coins an den deligierten staker "ausleiht"
newbie
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Das bedeutet, das mit den getrennten Wallets sind auch nur Vermutungen? So genau weiß es keiner?

Ich finde es sinnvoll jeden Trade an eine neu BTC Adresse zu senden und dann wenn man die BTC wieder nutzen will mit coincontrol zu arbeiten. Ich versuche immer die Jahresfrist einzuhalten, was dann geht wenn man mit sehr vielen Adressen separat arbeitet und über einem langen Zeitraum. Mit den gekauften Altcoins kann man das gleiche mit den richtigen Wallets machen.
Geht nur wenn man alles in den Blockchains der verschiedenen Coins verfolgen kann. 😐 

(keine Ahnung ob ich dein Problem verstanden hatte)
newbie
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Hi an alle,

Weiß jemand wie Airdrops steuerlich in D zu behandeln sind? Kann man erhalten der Coins diese sofort steuerfrei in BTC tauchen?

Wie sind ICOs zu behandeln, wenn länger als 1 Jahr nach der Partizipation vergangen ist und man die Coins erhält und gleich in BTCs tauscht?

Thx
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Weiß jemand genaueres mit der Steuer, wenn man z.Bsp. in einer DPOS coin wie Shift, Ark oder Lisk als Delegate aktiv Coins forged?

nochmal bump, da DPOS ja immer öfter vorkommt

Beispiel:
man bekommt im monat mit seinen gevoteten coins umgerechnet 1000€ die man nicht mal in bitcoin und dann euro umwandelt sondern direkt bei litebit verkauft
greift dort dann kapitalertragssteuer?

man ist kein delegate, sondern nur voter
Also zunächst greift dar gar keine Kapitalertragssteuer, sondern es wird als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung angegeben und mit deinem persönlichen Steuersatz verrechnet.

Wenn du deine Coins ausleihst, erhöht sich die Halterfrist der ausgeliehenen Coins auf 10 Jahre. Die "Zinsen", die du für das Ausleihen bekommst, sind am Tag der Zahlung in Euro umzurechnen und gelten als sonstiges Einkommen.

Ist das von mir beschriebene Ausleihen gleichzusetzen mit dem voten?
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Weiß jemand genaueres mit der Steuer, wenn man z.Bsp. in einer DPOS coin wie Shift, Ark oder Lisk als Delegate aktiv Coins forged?

nochmal bump, da DPOS ja immer öfter vorkommt

Beispiel:
man bekommt im monat mit seinen gevoteten coins umgerechnet 1000€ die man nicht mal in bitcoin und dann euro umwandelt sondern direkt bei litebit verkauft
greift dort dann kapitalertragssteuer?

man ist kein delegate, sondern nur voter

Ich weiss nicht von welchem Coin du sprichst, aber ein Verkauf von Coins die Du weniger als ein Jahr hältst ist steuerpflichtig. Wenn Du mehr davon hast und FIFO machst, kann das gut ausgehen, kommt aber auf das Procedere an.
Bekommst Du die Coins geschenkt? (Frei bis zu bestimmtem Betrag) Leistest Du dafür etwas? (Node etc., Gewerbliche Einkünfte, 10 Jahre Haltefrist bis steuerfrei)
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Weiß jemand genaueres mit der Steuer, wenn man z.Bsp. in einer DPOS coin wie Shift, Ark oder Lisk als Delegate aktiv Coins forged?

nochmal bump, da DPOS ja immer öfter vorkommt

Beispiel:
man bekommt im monat mit seinen gevoteten coins umgerechnet 1000€ die man nicht mal in bitcoin und dann euro umwandelt sondern direkt bei litebit verkauft
greift dort dann kapitalertragssteuer?

man ist kein delegate, sondern nur voter
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Das bedeutet, das mit den getrennten Wallets sind auch nur Vermutungen? So genau weiß es keiner?
Zumindest ist so mein Kenntnisstand. Wissen könnte sowas ein guter Steuerberater, der sich mit Kryptowährungen auskennt.
Ich persönlich sehe aufgrund der FIFO Regelung bisher keine Möglichkeit, mit getrennten Wallets steuerlich zu optimieren.

Aber die FIFO Regelung wirkt sich doch sowieso zum eigenen Vorteil aus: Den Bitcoin, den ich zuerst gekauft habe, verkaufe ich auch zuerst. Das heißt, ich kann nachkaufen, aber den, den ich zuerst gekauft habe, bereits nach einem Jahr verkaufen, obwohl ich später nachgekauft habe.
Es kommt darauf an, was du machen willst. Wenn du nur halten willst, dann ist FIFO eher egal. Wenn du traden willst, ist FIFO nur für die korrekte Besteuerung wichtig . Wenn du aber beides machen willst, dann ist FIFO Mist. Denn du hast einfach keine Möglichkeit zu halten. So wie ich es in meinem Link zu meinem Post in #296 beschrieben habe.
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Das bedeutet, das mit den getrennten Wallets sind auch nur Vermutungen? So genau weiß es keiner?
Zumindest ist so mein Kenntnisstand. Wissen könnte sowas ein guter Steuerberater, der sich mit Kryptowährungen auskennt.
Ich persönlich sehe aufgrund der FIFO Regelung bisher keine Möglichkeit, mit getrennten Wallets steuerlich zu optimieren.

Aber die FIFO Regelung wirkt sich doch sowieso zum eigenen Vorteil aus: Den Bitcoin, den ich zuerst gekauft habe, verkaufe ich auch zuerst. Das heißt, ich kann nachkaufen, aber den, den ich zuerst gekauft habe, bereits nach einem Jahr verkaufen, obwohl ich später nachgekauft habe.
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Das bedeutet, das mit den getrennten Wallets sind auch nur Vermutungen? So genau weiß es keiner?
Zumindest ist so mein Kenntnisstand. Wissen könnte sowas ein guter Steuerberater, der sich mit Kryptowährungen auskennt.
Ich persönlich sehe aufgrund der FIFO Regelung bisher keine Möglichkeit, mit getrennten Wallets steuerlich zu optimieren.
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Das bedeutet, das mit den getrennten Wallets sind auch nur Vermutungen? So genau weiß es keiner?
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Hallo,

ich habe mir gerade mal den ganzen Thread durchgelesen, und musste feststellen, das vieles ganz anders ist als ich bisher vermutet hatte, und hätte gleich ein Fallbeispiel:

Tag X habe ich mir 100 Moneros gekauft und gleich auf Wallet A überwiesen.

Tag X + 5 Monate habe ich mir 50 Moneros gekauft und gleich auf Wallet B überwiesen.

Tag X + 13 Monate habe ich 20 Moneros von den 100 eingewechselt. (sollte ja eigentlich steuerfrei sein).

Nur habe ich zwischenzeitlich, Wallet A auf Wallet C verschoben (Paper Wallet) dann zum Verkaufen das Paper Wallet online gebracht und anschließend auf Wallet D (neues Paper Wallet) verschoben.

Wallet B hatte ich auch auf Wallet F geschoben (paper wallet).

Meine Frage, ist denn mein Verkauf nun wirklich steuerfrei?

Denn ich wusste bis dato nicht, das man später gekauft Coins auf getrennten Wallets halten muss, hatte das eher zufällig getan, und kann in diesem Fall (da Monero ja eine anoyme Währung ist und die Blockchain nicht transparent) den Verlauf nicht zurückverfolgen.

Was ich aber nachweisen kann, ist dass beide Käufe ursprünglich von Polo auf unterschiedliche Adressen gegangen sind.

Sollte das reichen?


Übrigens, was mich auch sehr verwundert hat, ist das vorangegangene verlinkte Fallbeispiel eines Anwalts, welches hier gar nicht weiter diskutiert wurde.

Der Anwalt sagte (in etwa), wenn ich an Tag X zB 100 BTC kaufe und von diesen nach unter einem Jahr einen oder mehrere einwechsle, dann steigt die Haltefrist für den Rest von einem Jahr auf 10 Jahre. Ist das so richtig?


Kann mir jemand noch das erste Beispiel erklären? Und noch eine Frage hätte ich dazu: Wieso muss ich die Coins überhaupt in getrennten Wallets haben. Nach der FIFO Methode müsste es doch sowieso klar sein, dass die Coins, die ich zuerst gekauft habe, die sind, die ich zuerst verkaufe?

Danke!

Ich hatte hier (https://bitcointalksearch.org/topic/fifo-bei-einen-wallet-traden-und-hodl-1986333) auch schon solche Frage gestellt, aber bisher leider keine aussagekräftige Antwort erhalten.
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Übrigens, was mich auch sehr verwundert hat, ist das vorangegangene verlinkte Fallbeispiel eines Anwalts, welches hier gar nicht weiter diskutiert wurde.

Der Anwalt sagte (in etwa), wenn ich an Tag X zB 100 BTC kaufe und von diesen nach unter einem Jahr einen oder mehrere einwechsle, dann steigt die Haltefrist für den Rest von einem Jahr auf 10 Jahre. Ist das so richtig?


Ich kenne den verlinkten Fallbeispiel eines Anwalts nicht. Aber mit den 10 Jahren ist es so: Es gilt §23 EStG Absatz 1 Nummer 2 Satz 4: "Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre."
Bedeutet:
Erhält man "Zinsen" (in der Form von Coins) aufgrund des halten einen Coins oder verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden. Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.
Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.

Edit: Du musst keine Steuer bezahlen, wenn du einen Coin länger als 1 Jahr hälst. (Es sei denn, es passiert das mit den "Zinsen")






Um das nochmal klar zu verstehen, wenn ich von zB 100 Bitcoins einen vor einem Jahr verkaufe, ist der das steuerpflichtig, aber wenn ich dann die restlichen 99 Bitcoins nach zwei Jahren verkaufe, ist das trotzdem steuerfrei (obwohl ich den einen früher verkauft habe)?


Genau, du hast es verstanden. Wenn Haltefrist >1 Jahr, dann keine Steuer. Wenn < 1Jahr, dann als sonstiges Einkommen deklarieren (§23 EStG).  Um ganz sicherlich zu sein, verkaufst du nach 366 Tagen.
Die Zeit gilt für jeden einzelnen Coin. Kaufst du also heute, morgen und übermogen je einen Coin, ist der heute gekaufte in 366 Tagen steuerfrei, der morgen gekaufte in 367 und der übermorgen in 368 Tagen (ab heute gezählt).
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Hallo,

ich habe mir gerade mal den ganzen Thread durchgelesen, und musste feststellen, das vieles ganz anders ist als ich bisher vermutet hatte, und hätte gleich ein Fallbeispiel:

Tag X habe ich mir 100 Moneros gekauft und gleich auf Wallet A überwiesen.

Tag X + 5 Monate habe ich mir 50 Moneros gekauft und gleich auf Wallet B überwiesen.

Tag X + 13 Monate habe ich 20 Moneros von den 100 eingewechselt. (sollte ja eigentlich steuerfrei sein).

Nur habe ich zwischenzeitlich, Wallet A auf Wallet C verschoben (Paper Wallet) dann zum Verkaufen das Paper Wallet online gebracht und anschließend auf Wallet D (neues Paper Wallet) verschoben.

Wallet B hatte ich auch auf Wallet F geschoben (paper wallet).

Meine Frage, ist denn mein Verkauf nun wirklich steuerfrei?

Denn ich wusste bis dato nicht, das man später gekauft Coins auf getrennten Wallets halten muss, hatte das eher zufällig getan, und kann in diesem Fall (da Monero ja eine anoyme Währung ist und die Blockchain nicht transparent) den Verlauf nicht zurückverfolgen.

Was ich aber nachweisen kann, ist dass beide Käufe ursprünglich von Polo auf unterschiedliche Adressen gegangen sind.

Sollte das reichen?


Übrigens, was mich auch sehr verwundert hat, ist das vorangegangene verlinkte Fallbeispiel eines Anwalts, welches hier gar nicht weiter diskutiert wurde.

Der Anwalt sagte (in etwa), wenn ich an Tag X zB 100 BTC kaufe und von diesen nach unter einem Jahr einen oder mehrere einwechsle, dann steigt die Haltefrist für den Rest von einem Jahr auf 10 Jahre. Ist das so richtig?


Kann mir jemand noch das erste Beispiel erklären? Und noch eine Frage hätte ich dazu: Wieso muss ich die Coins überhaupt in getrennten Wallets haben. Nach der FIFO Methode müsste es doch sowieso klar sein, dass die Coins, die ich zuerst gekauft habe, die sind, die ich zuerst verkaufe?

Danke!
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Merit: 2
Ehrlich, bei 100 BTC einfach noch paar Jahren warten und dann Expat werden wenn Steuern so ein Problem sind.

War ja nur ein Beispiel Smiley Aber das ist ja eine allgemein wichtige Frage..
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Ehrlich, bei 100 BTC einfach noch paar Jahren warten und dann Expat werden wenn Steuern so ein Problem sind.
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