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Topic: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung? - page 15. (Read 34414 times)

sr. member
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Steuerhinterziehung kann nur vorsätzlich begangen werden (§ STGB § 15 StGB).
Wird kein Vorsatz festgestellt, Greift § 370 AO auch nichte, weil der Vorsatz nicht festgestellt werden kann.
newbie
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Eine Voraussetzung für Steuerhinterziehung ist der Vorsatz.
Der liegt zwar bei manchen vor, ist aber kaum nachweisbar, wenn sich der Steuerpflichtige nicht saublöd anstellt.

Das der Vorsatz des Steuerpflichtigen nachgewiesen werden muss, weiss auch das Finazamt, und die werden sich auf ein dermaßen unsicheres Pflaster gar nicht erst begeben Wink


Ich glaube, dass der Vorsatz nicht nötig ist. Sobald man der Finanzbehörde keine Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen macht und dadurch Steuern verkürzt hinterzieht man. (Par. 370 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AO). Oder sehe ich hier was falsch?
sr. member
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Eine Voraussetzung für Steuerhinterziehung ist der Vorsatz.
Der liegt zwar bei manchen vor, ist aber kaum nachweisbar, wenn sich der Steuerpflichtige nicht saublöd anstellt.

Das der Vorsatz des Steuerpflichtigen nachgewiesen werden muss, weiss auch das Finazamt, und die werden sich auf ein dermaßen unsicheres Pflaster gar nicht erst begeben Wink
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Man wird hier gut beobachtet. Also sollte man nicht an Steuerhinterziehung denken.
legendary
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till 25.07
Toll, dass die Deutschen immer zuerst an die Steuer denken.
Dann können alle auf eure Kosten weiter so leben.
Die ganze Welt lacht über das leichtgläubige, gutmütige Völkchen.

Du meinst, wenn Du wegen Steuerhinterziehung in den Knast gehst oder?  Wink Dann ist das richtig, dann lebst Du auf unsere Kosten.
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt...
newbie
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Toll, dass die Deutschen immer zuerst an die Steuer denken.
Dann können alle auf eure Kosten weiter so leben.
Die ganze Welt lacht über das leichtgläubige, gutmütige Völkchen.

Versteh ich nicht. Wie sollte man auf unsere Kosten leben? Müsstest Du mal genauer erklären.
newbie
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Hi, hab da auch mal zwei Fragen die so hoffe ich noch nicht gekommen sind:

1. Wenn ich um 1000 Euro 1 BTC kaufe und dieser nach zb. 1 Monat 2000 Euro wert ist und ich von diesem 1 BTC aber nur 0,5 BTC im Wert von 1000 Euro auf mein Konto zurücküberweise, also keinen Gewinn gemacht habe, ist das dann von der EKS ausgeschlossen oder stecken in den 1000 Euro die ich Rücküberwiesen habe trotzdem 500 Euro anteilige Gewinne drin?

2. Generell scheint es mir am sinnvollsten (um diese Steuersachen zu umgehen) alle Kryptowährungen wenn möglich direkt von EUR auf Krypto zu kaufen, 1 Jahr zu halten und erst dann zu veräußern (Tauschen gegen andere Coins oder zurück zu EUR). Was sind hier eurer Meinung nach die besten Börsen von man direkt EUR>Crypto und Crypto>EURO tauschen kann? Litebit.eu, anycoindirect.eu? Erfahrungen?

Besten Dank!


zu 1. Ist zu versteuern, und zwar 500 EUR Gewinn, von der Hälfte deines "Einsatzes" ist die Differenz zu 1000 EUR der zu versteuernde Gewinn. Sollte der BTC jetzt innerhalb noch vor deiner nächsten Steuererklärung wieder unter deinen "Einkaufspreis" gehen und Du verkaufst mit Verlust, darfst Du diesen gegen rechnen.

zu 2. Steuersachen umgehen ist nie sinnvoll  Wink Wenn Du die Coins nach einem Jahr verkaufst, spielt es keine rolle, ob Du den Alt in EUR oder den Alt über BTC direkt in EUR umwandelst, da Du bei der direkten Umwandlung von BTC in EUR i.d.R. keinen Gewinn machst.

Die Fragen mit den "besten Börsen" muss ich leider schuldig bleiben. Ich bin nur auf Poloniex, Bittrex und bitfnex unterwegs, aber aus anderen Gründen als dem Direkten Tausch von Alt -> EUR

Danke vielmals für deine klare Antwort Cheesy

Genaugenommen fallen auch bei einem potentiellen Gewinn von 1cent Steuern an wenn ich nach nem Jahr von Alt>BTC (Jahr fängt von 0 an) und dann von BTC>EUR (+1Cent Gewinn) wechsle. Auch wenns nur 1cent Gewinn ist. Die Märkte schlafen ja nicht während ich meine Transaktion (auch wenn noch so schnell) durchführe. Also um das legal zu umgehen sollte man die Alts direkt mit EUR kaufen und nach nem Jahr auch wieder direkt gegen EUR verkaufen um durch einen Zwischenwechsel nicht in einen neuen Jahreszyklus zu kommen. Bei den krassen Preisschwankungen könnten in der Transaktions-Minute ja auch gut mal 50 Euro dazukommen, wer weiß das schon...

Jedenfalls für mich ein weiteres Argument daytrading sein zu lassen ; )

Solange man aber unter den 600€ pro Jahr Gewinn bleibt muss man nichts versteuern und nicht in der Steuererklärung angeben.


Ich mache das auch so, dass ich erst von Alt in BTC tausche und dann so schnell wie möglich von BTC in Euro. Für den Tausch Alt zu BTC warte ich vorger 1 Jahr. Somit alles steuerfrei. Leider muss ich jetzt seit meinem letzten Tausch zu BTC wieder 1 Jahr warten weil der BTC so stark steigt, dass ich über die 600€ kommen würde.
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Hi, hab da auch mal zwei Fragen die so hoffe ich noch nicht gekommen sind:

1. Wenn ich um 1000 Euro 1 BTC kaufe und dieser nach zb. 1 Monat 2000 Euro wert ist und ich von diesem 1 BTC aber nur 0,5 BTC im Wert von 1000 Euro auf mein Konto zurücküberweise, also keinen Gewinn gemacht habe, ist das dann von der EKS ausgeschlossen oder stecken in den 1000 Euro die ich Rücküberwiesen habe trotzdem 500 Euro anteilige Gewinne drin?

2. Generell scheint es mir am sinnvollsten (um diese Steuersachen zu umgehen) alle Kryptowährungen wenn möglich direkt von EUR auf Krypto zu kaufen, 1 Jahr zu halten und erst dann zu veräußern (Tauschen gegen andere Coins oder zurück zu EUR). Was sind hier eurer Meinung nach die besten Börsen von man direkt EUR>Crypto und Crypto>EURO tauschen kann? Litebit.eu, anycoindirect.eu? Erfahrungen?

Besten Dank!


zu 1. Ist zu versteuern, und zwar 500 EUR Gewinn, von der Hälfte deines "Einsatzes" ist die Differenz zu 1000 EUR der zu versteuernde Gewinn. Sollte der BTC jetzt innerhalb noch vor deiner nächsten Steuererklärung wieder unter deinen "Einkaufspreis" gehen und Du verkaufst mit Verlust, darfst Du diesen gegen rechnen.

zu 2. Steuersachen umgehen ist nie sinnvoll  Wink Wenn Du die Coins nach einem Jahr verkaufst, spielt es keine rolle, ob Du den Alt in EUR oder den Alt über BTC direkt in EUR umwandelst, da Du bei der direkten Umwandlung von BTC in EUR i.d.R. keinen Gewinn machst.

Die Fragen mit den "besten Börsen" muss ich leider schuldig bleiben. Ich bin nur auf Poloniex, Bittrex und bitfnex unterwegs, aber aus anderen Gründen als dem Direkten Tausch von Alt -> EUR

Danke vielmals für deine klare Antwort Cheesy

Genaugenommen fallen auch bei einem potentiellen Gewinn von 1cent Steuern an wenn ich nach nem Jahr von Alt>BTC (Jahr fängt von 0 an) und dann von BTC>EUR (+1Cent Gewinn) wechsle. Auch wenns nur 1cent Gewinn ist. Die Märkte schlafen ja nicht während ich meine Transaktion (auch wenn noch so schnell) durchführe. Also um das legal zu umgehen sollte man die Alts direkt mit EUR kaufen und nach nem Jahr auch wieder direkt gegen EUR verkaufen um durch einen Zwischenwechsel nicht in einen neuen Jahreszyklus zu kommen. Bei den krassen Preisschwankungen könnten in der Transaktions-Minute ja auch gut mal 50 Euro dazukommen, wer weiß das schon...

Jedenfalls für mich ein weiteres Argument daytrading sein zu lassen ; )

Solange man aber unter den 600€ pro Jahr Gewinn bleibt muss man nichts versteuern und nicht in der Steuererklärung angeben.
full member
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Danke vielmals für deine klare Antwort Cheesy

Genaugenommen fallen auch bei einem potentiellen Gewinn von 1cent Steuern an wenn ich nach nem Jahr von Alt>BTC (Jahr fängt von 0 an) und dann von BTC>EUR (+1Cent Gewinn) wechsle. Auch wenns nur 1cent Gewinn ist. Die Märkte schlafen ja nicht während ich meine Transaktion (auch wenn noch so schnell) durchführe. Also um das legal zu umgehen sollte man die Alts direkt mit EUR kaufen und nach nem Jahr auch wieder direkt gegen EUR verkaufen um durch einen Zwischenwechsel nicht in einen neuen Jahreszyklus zu kommen. Bei den krassen Preisschwankungen könnten in der Transaktions-Minute ja auch gut mal 50 Euro dazukommen, wer weiß das schon...

Jedenfalls für mich ein weiteres Argument daytrading sein zu lassen ; )

Das Vorgehen macht dann Sinn, wenn Du nicht in die Verlegenheit kommen willst, dass Du irgendwas zum Thema Altcoins in der Steuererklärung angeben musst. Ist ja eigentlich keine Umgehung, sondern eine Vermeidung von Zwischengewinnen, wenn Du ohne den Umweg über BTC direkt in EUR tauschst.
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Hi, hab da auch mal zwei Fragen die so hoffe ich noch nicht gekommen sind:

1. Wenn ich um 1000 Euro 1 BTC kaufe und dieser nach zb. 1 Monat 2000 Euro wert ist und ich von diesem 1 BTC aber nur 0,5 BTC im Wert von 1000 Euro auf mein Konto zurücküberweise, also keinen Gewinn gemacht habe, ist das dann von der EKS ausgeschlossen oder stecken in den 1000 Euro die ich Rücküberwiesen habe trotzdem 500 Euro anteilige Gewinne drin?

2. Generell scheint es mir am sinnvollsten (um diese Steuersachen zu umgehen) alle Kryptowährungen wenn möglich direkt von EUR auf Krypto zu kaufen, 1 Jahr zu halten und erst dann zu veräußern (Tauschen gegen andere Coins oder zurück zu EUR). Was sind hier eurer Meinung nach die besten Börsen von man direkt EUR>Crypto und Crypto>EURO tauschen kann? Litebit.eu, anycoindirect.eu? Erfahrungen?

Besten Dank!


zu 1. Ist zu versteuern, und zwar 500 EUR Gewinn, von der Hälfte deines "Einsatzes" ist die Differenz zu 1000 EUR der zu versteuernde Gewinn. Sollte der BTC jetzt innerhalb noch vor deiner nächsten Steuererklärung wieder unter deinen "Einkaufspreis" gehen und Du verkaufst mit Verlust, darfst Du diesen gegen rechnen.

zu 2. Steuersachen umgehen ist nie sinnvoll  Wink Wenn Du die Coins nach einem Jahr verkaufst, spielt es keine rolle, ob Du den Alt in EUR oder den Alt über BTC direkt in EUR umwandelst, da Du bei der direkten Umwandlung von BTC in EUR i.d.R. keinen Gewinn machst.

Die Fragen mit den "besten Börsen" muss ich leider schuldig bleiben. Ich bin nur auf Poloniex, Bittrex und bitfnex unterwegs, aber aus anderen Gründen als dem Direkten Tausch von Alt -> EUR

Danke vielmals für deine klare Antwort Cheesy

Genaugenommen fallen auch bei einem potentiellen Gewinn von 1cent Steuern an wenn ich nach nem Jahr von Alt>BTC (Jahr fängt von 0 an) und dann von BTC>EUR (+1Cent Gewinn) wechsle. Auch wenns nur 1cent Gewinn ist. Die Märkte schlafen ja nicht während ich meine Transaktion (auch wenn noch so schnell) durchführe. Also um das legal zu umgehen sollte man die Alts direkt mit EUR kaufen und nach nem Jahr auch wieder direkt gegen EUR verkaufen um durch einen Zwischenwechsel nicht in einen neuen Jahreszyklus zu kommen. Bei den krassen Preisschwankungen könnten in der Transaktions-Minute ja auch gut mal 50 Euro dazukommen, wer weiß das schon...

Jedenfalls für mich ein weiteres Argument daytrading sein zu lassen ; )
sr. member
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zahlt einfach brav eure Steuern wenn Ihr Coins dann irgendwann mal in Bargeld umwandelt.
Spart über die Jahre ne menge Kopfkino  Grin
newbie
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Wenn ich das hier so lese, graut mir vor der nächsten Steuererklärung.
Keiner blickt komplett durch und selbst die Kryptosteuerberater schreiben oft "meines Erachtens".
Ob es jemals verbindliche und eindeutige Regeln geben wird bei den ganzen Sonderfällen?
Na ja, ich werde mich online beraten lassen und dann meine Erklärung so gut wie möglich machen, wird schon
glatt gehen.  Smiley




genau diesen gedanken hatte ich auch. scheint bis zum schluss ein glücksspiel zu  bleiben
legendary
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till 25.07
Hi, hab da auch mal zwei Fragen die so hoffe ich noch nicht gekommen sind:

1. Wenn ich um 1000 Euro 1 BTC kaufe und dieser nach zb. 1 Monat 2000 Euro wert ist und ich von diesem 1 BTC aber nur 0,5 BTC im Wert von 1000 Euro auf mein Konto zurücküberweise, also keinen Gewinn gemacht habe, ist das dann von der EKS ausgeschlossen oder stecken in den 1000 Euro die ich Rücküberwiesen habe trotzdem 500 Euro anteilige Gewinne drin?

2. Generell scheint es mir am sinnvollsten (um diese Steuersachen zu umgehen) alle Kryptowährungen wenn möglich direkt von EUR auf Krypto zu kaufen, 1 Jahr zu halten und erst dann zu veräußern (Tauschen gegen andere Coins oder zurück zu EUR). Was sind hier eurer Meinung nach die besten Börsen von man direkt EUR>Crypto und Crypto>EURO tauschen kann? Litebit.eu, anycoindirect.eu? Erfahrungen?

Besten Dank!


zu 1. Ist zu versteuern, und zwar 500 EUR Gewinn, von der Hälfte deines "Einsatzes" ist die Differenz zu 1000 EUR der zu versteuernde Gewinn. Sollte der BTC jetzt innerhalb noch vor deiner nächsten Steuererklärung wieder unter deinen "Einkaufspreis" gehen und Du verkaufst mit Verlust, darfst Du diesen gegen rechnen.

zu 2. Steuersachen umgehen ist nie sinnvoll  Wink Wenn Du die Coins nach einem Jahr verkaufst, spielt es keine rolle, ob Du den Alt in EUR oder den Alt über BTC direkt in EUR umwandelst, da Du bei der direkten Umwandlung von BTC in EUR i.d.R. keinen Gewinn machst.

Die Fragen mit den "besten Börsen" muss ich leider schuldig bleiben. Ich bin nur auf Poloniex, Bittrex und bitfnex unterwegs, aber aus anderen Gründen als dem Direkten Tausch von Alt -> EUR
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Hi, hab da auch mal zwei Fragen die so hoffe ich noch nicht gekommen sind:

1. Wenn ich um 1000 Euro 1 BTC kaufe und dieser nach zb. 1 Monat 2000 Euro wert ist und ich von diesem 1 BTC aber nur 0,5 BTC im Wert von 1000 Euro auf mein Konto zurücküberweise, also keinen Gewinn gemacht habe, ist das dann von der EKS ausgeschlossen oder stecken in den 1000 Euro die ich Rücküberwiesen habe trotzdem 500 Euro anteilige Gewinne drin?

2. Generell scheint es mir am sinnvollsten (um diese Steuersachen zu umgehen) alle Kryptowährungen wenn möglich direkt von EUR auf Krypto zu kaufen, 1 Jahr zu halten und erst dann zu veräußern (Tauschen gegen andere Coins oder zurück zu EUR). Was sind hier eurer Meinung nach die besten Börsen von man direkt EUR>Crypto und Crypto>EURO tauschen kann? Litebit.eu, anycoindirect.eu? Erfahrungen?

Besten Dank!
sr. member
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Was für ein Durcheinander...

Also:

Schritt 1.   01.01.17 Kauf 1 BTC (Wert 1.000€)
Schritt 2.   02.01.17 Tausch 1 BTC (Wert 1.100€) -> 1000 Altcoins
Schritt 3.   03.01.18 Verkauf der 1000 Altcoins bei z.B AnycoinDirect für 50.000€




Ja , da du die einjährige Haltefrist eingehalten hast.

Quote

Iudica möge mich berichtigen, aber ich denke, du vermischst hier das private Veräußerungsgeschäft (PVG) mit den übrigen sonstigen Einnahmen. PVG sind zwar sonstige Einnahmen, siehe § 22 Nr. 2 EstG, es gibt  jedoch auch noch andere sonstige Einnahmen, siehe die anderen Nummern des § 22 EstG. Die Haltefrist gilt nur für PVG. Bountys fallen wahrscheinlich unter Nr. 3, wären bis 256€ steuerfrei und sind von keiner Haltefrist betroffen.

Das bedeutet, du versteuerst die Coins einmalig mit dem €-Wert zum Zeitpunkt des Erhalts. Ich denke, das meint Iudica mit "direkt und komplett steuerpflichtig".  Jegliche Wertsteigerug danach sollte steuerfrei sein.


Ohne Haltefrist und steuerfreie Wertsteigerungen hören sich ja mal super an. Aber zu 100% sicher bist du dir auch nicht, oder?








Nein, ich bin mir nicht sicher und werde mich hüten hier etwas als sicher darzustellen. Da ich wie die meisten hier kein Steuerberater bin, versuche ich lediglich die mir am wahrscheinlichsten erscheinende Lösung aufzuzeigen.  Diese steht dann zur Diskussion. Die Lösung oder Meinung kann auch falsch sein, wenn wie in einem anderen Beispiel die Finanzämter offenbar gegen den Wortlaut des Gesetzes handeln.

Natürlich klingt die Aussicht auf die steuerfeien Wertsteigerungen gut, aber genauso trägst du auch das Risiko mit wertlosen Coins für deine Arbeit bezahlt zu werden. Hat alles seine zwei Seiten.
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Was für ein Durcheinander...

Also:

Schritt 1.   01.01.17 Kauf 1 BTC (Wert 1.000€)
Schritt 2.   02.01.17 Tausch 1 BTC (Wert 1.100€) -> 1000 Altcoins
Schritt 3.   03.01.18 Verkauf der 1000 Altcoins bei z.B AnycoinDirect für 50.000€




Ja , da du die einjährige Haltefrist eingehalten hast.

Quote

Iudica möge mich berichtigen, aber ich denke, du vermischst hier das private Veräußerungsgeschäft (PVG) mit den übrigen sonstigen Einnahmen. PVG sind zwar sonstige Einnahmen, siehe § 22 Nr. 2 EstG, es gibt  jedoch auch noch andere sonstige Einnahmen, siehe die anderen Nummern des § 22 EstG. Die Haltefrist gilt nur für PVG. Bountys fallen wahrscheinlich unter Nr. 3, wären bis 256€ steuerfrei und sind von keiner Haltefrist betroffen.

Das bedeutet, du versteuerst die Coins einmalig mit dem €-Wert zum Zeitpunkt des Erhalts. Ich denke, das meint Iudica mit "direkt und komplett steuerpflichtig".  Jegliche Wertsteigerug danach sollte steuerfrei sein.


Ohne Haltefrist und steuerfreie Wertsteigerungen hören sich ja mal super an. Aber zu 100% sicher bist du dir auch nicht, oder?






newbie
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Was für ein Durcheinander...

Also:

Schritt 1.   01.01.17 Kauf 1 BTC (Wert 1.000€)
Schritt 2.   02.01.17 Tausch 1 BTC (Wert 1.100€) -> 1000 Altcoins
Schritt 3.   03.01.18 Verkauf der 1000 Altcoins bei z.B AnycoinDirect für 50.000€

Also werden nur die 100€ Zwischen schritt 1 und 2 nach dem persönlichen Steuersatz versteuert?

Freundliche Grüße
hero member
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Nochmal ein paar Fragen zu Waves und Assets im allgemeinen.

Bei Waves kriegt man ja diverse sinnvolle sowie auch nicht so sinnvolle Assets einfach so zugeschickt (Riptobux, WavesCommunityToken etc.). Sind das Geschenke oder Einnahmen in der Steuererklärung und wie werden Geschenke bzw. Einnahmen in dem Kontext versteuert?

Wenn ich bei Waves lease, sind die Einnahmen in Waves ja Mining-Einnahmen (25% bei Erhalt), wie sieht das denn zum Beispiel mit dem Token MinersReward aus? Der basiert ja indirekt auch auf dem leasen, ist das jetzt Mining, Geschenk oder Einnahme?!
sr. member
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sorry, dass ich nochmal wegen der Bountys nach hake, aber nicht in dem Moment, in welchem man die Tokens bekommt, sondern erst, wenn man diese veräußert oder? Sonst müsste ich ja z.B. wenn beim ICO ein Coin 0.0002 BTC wert war und ich 1000 Coins bekommen habe, 0.2 BTC versteuern, und dann, wenn ich vor dem Verstreichen der einjährigen Haltefrist verkaufe, und der Coin dann 0.002 BTC wert ist, nochmal die Differenz von 0.2 zu 2 BTC, also 1.8 BTC versteuern?  Huh
Es graut mir immer mehr vor meiner ersten Kryptocoin Steuererklärung  Shocked

Danke schon mal für die Aufklärung...


Iudica möge mich berichtigen, aber ich denke, du vermischst hier das private Veräußerungsgeschäft (PVG) mit den übrigen sonstigen Einkünfte. PVG sind zwar sonstige Einkünfte, siehe § 22 Nr. 2 EstG, es gibt  jedoch auch noch andere sonstige Einkünfte, siehe die anderen Nummern des § 22 EstG. Die Haltefrist gilt nur für PVG. Bountys fallen wahrscheinlich unter Nr. 3, wären bis 256€ steuerfrei und sind von keiner Haltefrist betroffen.

Das bedeutet, du versteuerst die Coins einmalig mit dem €-Wert zum Zeitpunkt des Erhalts. Ich denke, das meint Iudica mit "direkt und komplett steuerpflichtig".  Jegliche Wertsteigerug danach sollte steuerfrei sein.

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sorry, dass ich nochmal wegen der Bountys nach hake, aber nicht in dem Moment, in welchem man die Tokens bekommt, sondern erst, wenn man diese veräußert oder? Sonst müsste ich ja z.B. wenn beim ICO ein Coin 0.0002 BTC wert war und ich 1000 Coins bekommen habe, 0.2 BTC versteuern, und dann, wenn ich vor dem Verstreichen der einjährigen Haltefrist verkaufe, und der Coin dann 0.002 BTC wert ist, nochmal die Differenz von 0.2 zu 2 BTC, also 1.8 BTC versteuern?  Huh
Es graut mir immer mehr vor meiner ersten Kryptocoin Steuererklärung  Shocked

Danke schon mal für die Aufklärung...
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