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Topic: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung? - page 14. (Read 34344 times)

newbie
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Wie verhält es sich eigentlich steuerrechtlich bei Waves?
Bekomme in meiner Waves-wallet durch das Halten meiner Coins (kein staking) automatisch regelmäßig andere Coins (z.B. WCT) geschenkt.

1. Gilt hier bei meinen Waves Coins auch die Steuerfreiheit nach einem Jahr?
2. Wie muss ich die geschenkten Coins versteuern, wenn ich diese auch mindestens ein Jahr halte?
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Ach du liebe Zeit ist das kompliziert.  Huh

Ich habe nun versucht, diese ganze Steuergeschichte nachzuvollziehen, aber irgendwie bin ich mir immer noch nicht sicher, ob ich das alles verstanden habe.

Ich habe bei bitcoin.de zweimal ein wenig Bitcoin gekauft, diese zu Bittrex transferiert und mir davon ein paar Altcoins zugelegt. Einen Altcoin hab ich dort mittlerweile wieder verkauft und in andere investiert. Nun stellen sich mir ein paar Fragen, bzw. bin ich mir an manchen Punkten nicht sicher, ob ich das nun alles richtig verstanden habe:

1. Als ich die Bitoin an Bittrex geschickt habe: Ist das auch eine Transaktion, bei der Steuern afallen könnten, wenn der Kurs ein wenig gestiegen war? Oder nicht, weil das "Geld" nur verschoben wurde?
2. Sämtliche Käufe der Altcoins müssen bei der Steuererklärung angeben werden und natürlich auch der Verkauf des Altcoins?
3. Ich will meine Coins nun eigentlich alle länger halten. Wenn ich diese nun von Bittrex in Desktop- oder Paper-Wallets verschiebe, ist das steuerlich relevant, da ich sie bewege und resetted die Frist von einem Jahr? Ich frage nur, da ich auch ein paar Neos zu 5 $ im Beutel habe, die nun natürlich saftig Gewinn gemacht hätten.
4. Bis 600 € Gewinn im Kalenderjahr sind steuerfrei. Bei 601 € Gewinn wird der volle Betrag mit dem Einkommensteuersatz besteuert, nicht mit 25%?
5. Wann muss ich die Gewinne melden und die Steuern zahlen? Ist es richtig, wenn ich diese in der Steuererklärung für das entsprechende Kalenderjahr angebe, das Finanzamt verrechnet es dann mit dem restlichen Steuerkram und ich muss sie eben in diesem Jahr zahlen? Oder muss man das bereits früher irgendwo melden/ zahlen?
6. Wenn ich nun eine Seite wie cointracking nutze, kann ich dort schlicht meine Börsen eingeben (sind nur Bittrex und bitcoin.de), dann spuckt mir das Programm sämtliche Trades aus in einer Übersicht, die ich nur noch beim Finanzamt abgeben muss? Werden die Berechungen dieser Seite vom Finanzamt akzeptiert oder lässt sich das pauschal nicht sagen?
7. Sollte ich nun irgendwann Coins Altcoins zu € machen wollen, wie stellt man das an ohne wieder in Bitcoin tauschen, diese zu bitcoin.de transferieren und dort gegen € zu verkaufen. Das wären sonst ja wieder lauter steuerrelevante Trades dazwischen, oder?


Tut mir wirklich leid, wenn viele dieser Fragen schon beantwortet wurden, aber ich möchte nur sichergehen, am Ende alles richtig zu machen, da ich komplett verwirrt bin.  Huh


Dann mal kurz und bündig die Antworten, die Du aber auch alle schon im Thread finden würdest...gibt auch schon ein paar Zusammenfassungen...

1. Nein, es fallen keine Steuern an, da kein Verkauf.
2. Angabe ist nur erforderlich, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt und Du einen Gewinn von mehr als 600€ gemacht hast...Verluste darfst Du natürlich auch angeben.
3. Nein, auch kein steuerrechtlichrelevanter Vorgang und auch kein Neustart der Haltedauer.
4. Richtig, mit Deinem persönlichen Steuersatz.
5. Ja, mit der Steuererklärung für das jeweilige Jahr.
6. Cointracking kann ich nur empfehlen und ein Import von diversen Börsen ist dort möglich. Was sollte das Finanzamt gegen die Erstellung darüber haben? Du kannst dort alles fein säuberlich dokumentieren.#
7. Ja, wenn Du einen Gewinn machst, wäre das steuerrechtlich relevant, aber der sollte dann ja nicht so groß ausfallen, wenn Du alles zeitnah durchführst. Der eigentlich Gewinn ist ja hoffentlich schon durch den Kursanstieg beim Altcoin entstanden, den Du ja dann hoffentlich länger als ein Jahr gehalten hast.
newbie
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Ach du liebe Zeit ist das kompliziert.  Huh

Ich habe nun versucht, diese ganze Steuergeschichte nachzuvollziehen, aber irgendwie bin ich mir immer noch nicht sicher, ob ich das alles verstanden habe.

Ich habe bei bitcoin.de zweimal ein wenig Bitcoin gekauft, diese zu Bittrex transferiert und mir davon ein paar Altcoins zugelegt. Einen Altcoin hab ich dort mittlerweile wieder verkauft und in andere investiert. Nun stellen sich mir ein paar Fragen, bzw. bin ich mir an manchen Punkten nicht sicher, ob ich das nun alles richtig verstanden habe:

1. Als ich die Bitoin an Bittrex geschickt habe: Ist das auch eine Transaktion, bei der Steuern afallen könnten, wenn der Kurs ein wenig gestiegen war? Oder nicht, weil das "Geld" nur verschoben wurde?
2. Sämtliche Käufe der Altcoins müssen bei der Steuererklärung angeben werden und natürlich auch der Verkauf des Altcoins?
3. Ich will meine Coins nun eigentlich alle länger halten. Wenn ich diese nun von Bittrex in Desktop- oder Paper-Wallets verschiebe, ist das steuerlich relevant, da ich sie bewege und resetted die Frist von einem Jahr? Ich frage nur, da ich auch ein paar Neos zu 5 $ im Beutel habe, die nun natürlich saftig Gewinn gemacht hätten.
4. Bis 600 € Gewinn im Kalenderjahr sind steuerfrei. Bei 601 € Gewinn wird der volle Betrag mit dem Einkommensteuersatz besteuert, nicht mit 25%?
5. Wann muss ich die Gewinne melden und die Steuern zahlen? Ist es richtig, wenn ich diese in der Steuererklärung für das entsprechende Kalenderjahr angebe, das Finanzamt verrechnet es dann mit dem restlichen Steuerkram und ich muss sie eben in diesem Jahr zahlen? Oder muss man das bereits früher irgendwo melden/ zahlen?
6. Wenn ich nun eine Seite wie cointracking nutze, kann ich dort schlicht meine Börsen eingeben (sind nur Bittrex und bitcoin.de), dann spuckt mir das Programm sämtliche Trades aus in einer Übersicht, die ich nur noch beim Finanzamt abgeben muss? Werden die Berechungen dieser Seite vom Finanzamt akzeptiert oder lässt sich das pauschal nicht sagen?
7. Sollte ich nun irgendwann Coins Altcoins zu € machen wollen, wie stellt man das an ohne wieder in Bitcoin tauschen, diese zu bitcoin.de transferieren und dort gegen € zu verkaufen. Das wären sonst ja wieder lauter steuerrelevante Trades dazwischen, oder?


Tut mir wirklich leid, wenn viele dieser Fragen schon beantwortet wurden, aber ich möchte nur sichergehen, am Ende alles richtig zu machen, da ich komplett verwirrt bin.  Huh
legendary
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till 25.07
Hey Yvo89 , Hey Bambulee,

ich fand eure Diskussion sehr informativ und interessant (mehr Sachlichkeit und weniger Emotionen wären noch schöner, aber da habe ich auch schon ganz Anderes gelesen Grin), und da ich das Wort "Steuerhinterziehung" auch in den Raum geworfen habe, habe ich nach euren Infos nochmal "kurz" gesucht. Vom Bauchgefühl bin ich bei Yvo89, Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, nach wie vor.

Eines der bekanntesten Beispiele der jüngsten Vergangenheit ist wohl Uli Höneß, der hat 28,5 Mio hinterzogen, und musste dafür nach § 370 Abs. 3 AO "nur" dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, ABER nur, weil seine Selbstanzeige beim Strafmaß berücksichtigt wurde und wurde nicht nach § 15 StGB behandelt.

Im Artikel http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-muenchen-urteil-w5kls68js328413-hoeness-steuerhinterziehung-kein-besonders-schwerer-fall/

wird am Ende noch auf Folgendes hingewiesen:
Quote
Ebenfalls am Donnerstag wurde vor dem LG Bochum ganz ohne großes Aufsehen ein Bestatter wegen Betrugs zu drei Jahren Haft verurteilt. Der von ihm verursachte Gesamtschaden belief sich auf 110.000 Euro. Das Geld will er für Online-Wetten eingesetzt und verloren haben. Womöglich ein Spieler also, ganz ähnlich wie der Bayern-Präsident. Wie Hoeneß hatte auch er im Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Tja und bei 110.000 Euro Gesamtschaden dürfte es hier bei einigen schon zu leichtem Unwohlsein führen.

ps Liebes FA, ich bin da noch weit von entfernt, und werde ohnehin alles brav angeben, da meine Longs bislang am aussichtsreichsten sind.
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gut das mit dem auscashen in euro und den steuern darauf wußte ich. aber BTC karten sind ja da eher bissle spezieller, als die BTC an börsen zu verkaufen und dafür euro aufs giro bankkonto zu bekommen.

daher wollt ich nur wissen, wie sich das bei solchen karten verhält, da ich ja nicht DIREKT SELBER in euro umwandle. das machen ja am ende die firmen,die die karten betreiben. die nehmen ja von meinem BTC guthaben sich die BTC weg und diese firmen wandeln dann ggf. die BTC in euro um, um IHRE kosten zu decken.
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Ich stell mir gerade den Mandanten von Yvo89 vor, der geraten bekommt "geb du jetzt ganz schnell deine Steuererklärungen ab, sonst kommst du in den Bau" ... ist ja lächerlich.
Falls Du jemanden suchst, den Du belehren kannst würde ichs mal in der Abendschule probieren ,)

Ach, belehren lässt sich nur derjenige der sich belehren lassen will.
Ich finde es ziemlich unterhaltsam, dass sich jemand tatsächlich so offensiv für Steuerhinterziehung ausspricht.
Ein paar Bitcoins zu viel lassen die Leute den Verstand verlieren.
In den 90gern hat man vom Monopoly-Koller gesprochen und nun schein der BTC-Koller ausgebrochen zu sein mit denjenigen die jeden Tag Wertgewinne auf ihre Bitcoins sehen und denken Sie seien Kim Dotcom und denjenigen die den Zug verpasst haben und den steigenden Kursen mit Neid auf die Klugen hinterherschauen.
😀☺😄 🤣😂
sr. member
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Ich stell mir gerade den Mandanten von Yvo89 vor, der geraten bekommt "geb du jetzt ganz schnell alle deine Airdrops auf deiner Steuererklärung an, sonst kommst du in den Bau"
 ... ist ja lächerlich.

Falls Du jemanden suchst, den Du belehren kannst würde ichs mal in der Abendschule probieren ,)
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Wieder mal so unsinnige Ratschläge von einer Person, die es nicht weiß.

Es geht hier darum die gesetzlichen möglichkeiten aufzeigen anstatt eigene Erfahrungen, die mitunter dann nichts bringen,
wenn ein Bearbeiter im Finanzamt sitzt, der weiß was das Gesetz hergibt.

Es ist immer sehr unsinnig, dass Ahnungslose und Halbwisser hier meinen, Ihren Unsinn verbreiten zu müssen.

Ich glaube Du hast noch die Möglichkeit der Nacherklärung und Selbstanzeige.
Es ist besser dies zu machen auch wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Immer noch besser als wegen den paar hinterzogenen Bitcoingewinnen in den Knast zu gehen und sich in den finanziellen Ruin zu manövrieren und am Ende alles zu verlieren und sein Leben lang von Harz IV zu leben. 
newbie
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wie sieht die steuerlast bei bezahlung mit BTC kreditkarten aus?

muß ich irgendwie steuern zahlen, wenn ich meine ware im laden mit einer BTC karte ala xapo oder bitwala zahle? da der shop ja trotzdem SEINE bezahlung in euro raus bekommt.
wie siehts mit barabhebung am geldautomaten aus?

Da beim Bezahlen mit der Karte im Moment der Zahlung BTC in € verkauft werden, muss man zuerst die Frag stellen wann die BTC gekauft wurden.
Ist schon ein Jahr vergangen dann braucht man auf mögliche Kursgewinne keine Steuern bezahlen und auch nichts in der Steuererklärung angeben.
Wenn die BTC vor weniger als einem Jahr gekauft wurden wird ein Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt.
Wenn man weniger als 600€ Gewinn im Jahr erzielt, muss man nichts versteuern und braucht auch nichts in der Steuererklärung angeben. Bei Gewinnen über 600€ müssen diese in der Steuererklärung angegeben werden und werden mit dem persönlichen Steuerersatz versteuert (so wie ein Einkommen).

Am besten also von Adressen auf denen BTC schon länger als ein Jahr liegen einzahlen auf die Kreditkarte. Hier ist der Nachweis am einfachsten falls das Finanzamt mal nachfragt.   
hero member
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wie sieht die steuerlast bei bezahlung mit BTC kreditkarten aus?

muß ich irgendwie steuern zahlen, wenn ich meine ware im laden mit einer BTC karte ala xapo oder bitwala zahle? da der shop ja trotzdem SEINE bezahlung in euro raus bekommt.
wie siehts mit barabhebung am geldautomaten aus?
sr. member
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Wieder mal so unsinnige Ratschläge von einer Person, die es nicht weiß.

Es geht hier darum die gesetzlichen möglichkeiten aufzeigen anstatt eigene Erfahrungen, die mitunter dann nichts bringen,
wenn ein Bearbeiter im Finanzamt sitzt, der weiß was das Gesetz hergibt.

Es ist immer sehr unsinnig, dass Ahnungslose und Halbwisser hier meinen, Ihren Unsinn verbreiten zu müssen.
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Man wird hier gut beobachtet.
man könnte in den Knast wandern.
Ich bin mir sicher, dass is Behörden ihre Mittel haben.
Beweisumkehr

Nimm bitte deine Medikamente!!
Nur weil du paranoid bist heißt das nicht dass sie nicht hinter dir her sind :-)

Haha. Der letzte Kommentar war super.
@Bambulee Warum bist Du so unausgeglichen? Willst Du Dir selber einreden, dass deine Steuerstraftaten doch nicht so schlimm sind und Dir nichts passieren wird?
Obacht mein Freundchen. 😅😂
legendary
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Man wird hier gut beobachtet.
man könnte in den Knast wandern.
Ich bin mir sicher, dass is Behörden ihre Mittel haben.
Beweisumkehr

Nimm bitte deine Medikamente!!
Nur weil du paranoid bist heißt das nicht dass sie nicht hinter dir her sind :-)
sr. member
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Man wird hier gut beobachtet.
man könnte in den Knast wandern.
Ich bin mir sicher, dass is Behörden ihre Mittel haben.
Beweisumkehr

Nimm bitte deine Medikamente!!
sr. member
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Man wird hier gut beobachtet. Also sollte man nicht an Steuerhinterziehung denken.

Korrekt! Zudem zahlt man mit der richtigen Buy and Hold Strategie doch legal recht wenig Steuern wenn man immer min 1 Jahr hält, da kann sich doch wirklich keiner beschwehren.

Wenn man fundamental gute Projekte tradet (und über 1 Jahr hält) und sich vom shitcoin roulette fernhält, zahlt man doch gar keine Steuern.
Außer BTC springt beim auscashen kurzzeitig extrem hoch.
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Hi, hab da auch mal zwei Fragen die so hoffe ich noch nicht gekommen sind:

1. Wenn ich um 1000 Euro 1 BTC kaufe und dieser nach zb. 1 Monat 2000 Euro wert ist und ich von diesem 1 BTC aber nur 0,5 BTC im Wert von 1000 Euro auf mein Konto zurücküberweise, also keinen Gewinn gemacht habe, ist das dann von der EKS ausgeschlossen oder stecken in den 1000 Euro die ich Rücküberwiesen habe trotzdem 500 Euro anteilige Gewinne drin?

2. Generell scheint es mir am sinnvollsten (um diese Steuersachen zu umgehen) alle Kryptowährungen wenn möglich direkt von EUR auf Krypto zu kaufen, 1 Jahr zu halten und erst dann zu veräußern (Tauschen gegen andere Coins oder zurück zu EUR). Was sind hier eurer Meinung nach die besten Börsen von man direkt EUR>Crypto und Crypto>EURO tauschen kann? Litebit.eu, anycoindirect.eu? Erfahrungen?

Besten Dank!


zu 1. Ist zu versteuern, und zwar 500 EUR Gewinn, von der Hälfte deines "Einsatzes" ist die Differenz zu 1000 EUR der zu versteuernde Gewinn. Sollte der BTC jetzt innerhalb noch vor deiner nächsten Steuererklärung wieder unter deinen "Einkaufspreis" gehen und Du verkaufst mit Verlust, darfst Du diesen gegen rechnen.

zu 2. Steuersachen umgehen ist nie sinnvoll  Wink Wenn Du die Coins nach einem Jahr verkaufst, spielt es keine rolle, ob Du den Alt in EUR oder den Alt über BTC direkt in EUR umwandelst, da Du bei der direkten Umwandlung von BTC in EUR i.d.R. keinen Gewinn machst.

Die Fragen mit den "besten Börsen" muss ich leider schuldig bleiben. Ich bin nur auf Poloniex, Bittrex und bitfnex unterwegs, aber aus anderen Gründen als dem Direkten Tausch von Alt -> EUR

Danke vielmals für deine klare Antwort Cheesy

Genaugenommen fallen auch bei einem potentiellen Gewinn von 1cent Steuern an wenn ich nach nem Jahr von Alt>BTC (Jahr fängt von 0 an) und dann von BTC>EUR (+1Cent Gewinn) wechsle. Auch wenns nur 1cent Gewinn ist. Die Märkte schlafen ja nicht während ich meine Transaktion (auch wenn noch so schnell) durchführe. Also um das legal zu umgehen sollte man die Alts direkt mit EUR kaufen und nach nem Jahr auch wieder direkt gegen EUR verkaufen um durch einen Zwischenwechsel nicht in einen neuen Jahreszyklus zu kommen. Bei den krassen Preisschwankungen könnten in der Transaktions-Minute ja auch gut mal 50 Euro dazukommen, wer weiß das schon...

Jedenfalls für mich ein weiteres Argument daytrading sein zu lassen ; )

Solange man aber unter den 600€ pro Jahr Gewinn bleibt muss man nichts versteuern und nicht in der Steuererklärung angeben.


Ich mache das auch so, dass ich erst von Alt in BTC tausche und dann so schnell wie möglich von BTC in Euro. Für den Tausch Alt zu BTC warte ich vorger 1 Jahr. Somit alles steuerfrei. Leider muss ich jetzt seit meinem letzten Tausch zu BTC wieder 1 Jahr warten weil der BTC so stark steigt, dass ich über die 600€ kommen würde.

Stimmt. Das mit den EUR 600 pro Jahr Steuerfrei hatte ich vergessen. Das heisst man kann durch das Wechseln BTC>ALT>BTC ruhig an die EUR 600 im Jahr verdienen. Und wenn so ein Wechsel im Schnitt 2-5 Minuten dauert und man das sogar mit einem abfallenden BTC Kurs timed (also einen kleinen Verlust macht) sollte man locker 100 Transaktionen/Jahr machen können ohne zu große Gefahr da drüber zu kommen. Tatsächlich verkaufen dann nach einem Jahr.

Wo ich mir noch schwer tue ist bei dem Problem der Zinsbringenden Coins wie NEO. Nur weil sich da GAS ansammelt ist das doch blöd, dass man 10 Jahre mit einem Verkauf warten muss. Einzige Lösung scheint das auf einem Exchange zu lassen wo GAS einbehalten wird (also nicht in deinen Besitz kommt). Aber das ist wiederum ein Sicherheitsrisiko. Gibt es das gleiche Problem auch bei anderen Coins? (Ethereum?) Oder kann man auf GAS auch in einem Wallet "verzichten"?
newbie
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Es bringt nichts, richtige Beiträge dadurch zu disqualifizieren, in dem man sie mit den eigenen falschen Beiträgen versucht richtigzustellen.
Unterlasse das bitte künftig.
Hier gehts es darum, was das Finanzamt im Regelfall tun könnte und was Gesetz ist und nicht was Du einmal in deinem kurzen Leben mitbekommen hast.

Fakt ist.
Greift § 370 AO nicht, weil Vorsatz nicht festgestellt werden kann, so ist eine leichtfertige Tat gem. § 378 AO in Betracht zu ziehen.
Soweit richtig, der rest ist allerdings kompletter blödsinn.

Auch wenn der Schade über 50000€ ist greift § 370 AO immer noch nicht.
Es kann nicht automatisch vom Vorliegen eines Vorsatzes allein aufgrund der Höhe der steuerlichen Auswirkung oder Unrichtigkeit der abgegebenen Erklärung ausgegangen werden.
Eine direkte Mitteilungspflicht der Bank an das Finanzamt existiert nicht.
Die Bank könnte verpflichtet sein, nach § 11 des Geldwäschegesetzes eine entsprechende Verdachtsmeldung an das Bundeskriminalamts (Zentralstelle für Verdachtsmeldung) und die zuständigen Strafverfolgungsbehörde zu machen. Je nach Würdigung der Strafverfolgungsbehörde könnte dann eine Weitermeldung an das Finanzamt erfolgen.
Dann bedarf Es einer sorgfältigen Prüfung durch die zuständige Finanzbehörde womit wir wieder bei § 15 StGB sind, der über dem § 370 AO steht.

Eine Beweislastumkehr existiert auch bei Geldwäsche nicht.
Geldwäscheermittlungen sind Sache der Staatsanwaltschaft und der Polizei.
Bei einer strafbaren Geldwäsche sind (in Deutschland) zweigleisige Ermittlungen erforderlich.
A. muss die Geldwäschehandlung bewiesen werden,
B. muss die Ursprungstat, aus der die inkriminierten Gelder stammen bewiesen werden. (Die Ursprungstat muss außerdem eine Katalogstraftat des § 261 StGB sein.)

Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung setzt außerdem voraus, dass der Strafrichter voll überzeugt davon ist, dass der Angeklagte die Tat tatsächlich begangen hat. Volle Überzeugung bedeutet hierbei keine hundertprozentige Gewissheit; ausreichend ist vielmehr, dass ihm kein vernünftiger Zweifel mehr bleibt.
Sofern solche Zweifel verbleiben, gilt der Satz „in dubio pro reo”: Im Zweifel für den Angeklagten. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht keine volle Überzeugung davon erlangen konnte, dass der Angeklagte vorsätzlich gehandelt hat.

Bei Airdrops, Siganturkampen, Stakes, Ethereum, Tokens, waves und onions usw. ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen das der Strafrichter gewisse zweifel haben wird,
falls er nicht verzweifelt Cheesy

Quellen:
https://revision-strafrecht.com/154/steuerhinterziehung-vorsatz-vs-leichtfertigkeit
https://www.anwalt.de/rechtstipps/steuerhinterziehung-einzelheiten-der-gesetzlichen-regelung_073702.html

Danke für die Links.
Du hast daraus auch nur das entnommen was deine These stützt, dass Steuerhinterziehung nur dann gegeben ist wenn derjenige Steuern hinterziehen wollte und somit mit Vorsatz handelt.
Ich verstehe deinen Einwand.
Jedoch muss man bedenken, dass man sobald von den Banken ungewöhnliches beobachtet wird dieses gemeldet wird und man schnell durch die Finanzbehörden aufgefordert wird Informationen zu liefern. Man darf dann auch mit einem Kontenabruf rechnen.
WenN Du dann erklärst, dass alle Gewinne nach einem Jahr realisiert wurden ist doch alles super.
Wenn Du nichts erklärst , bist Du in der Mühle drin.
Ich geb zu, dass es sicher nicht trivial ist Steuerverkürzung nachzuweisen.

Hat da jemand Erfahrung? Ich bin mir sicher, dass is Behörden ihre Mittel haben.


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Man wird hier gut beobachtet. Also sollte man nicht an Steuerhinterziehung denken.

Korrekt! Zudem zahlt man mit der richtigen Buy and Hold Strategie doch legal recht wenig Steuern wenn man immer min 1 Jahr hält, da kann sich doch wirklich keiner beschwehren.
sr. member
Activity: 532
Merit: 297
Es bringt nichts, richtige Beiträge dadurch zu disqualifizieren, in dem man sie mit den eigenen falschen Beiträgen versucht richtigzustellen.
Unterlasse das bitte künftig.
Hier gehts es darum, was das Finanzamt im Regelfall tun könnte und was Gesetz ist und nicht was Du einmal in deinem kurzen Leben mitbekommen hast.

Fakt ist.
Greift § 370 AO nicht, weil Vorsatz nicht festgestellt werden kann, so ist eine leichtfertige Tat gem. § 378 AO in Betracht zu ziehen.
Soweit richtig, der rest ist allerdings kompletter blödsinn.

Auch wenn der Schade über 50000€ ist greift § 370 AO immer noch nicht.
Es kann nicht automatisch vom Vorliegen eines Vorsatzes allein aufgrund der Höhe der steuerlichen Auswirkung oder Unrichtigkeit der abgegebenen Erklärung ausgegangen werden.
Eine direkte Mitteilungspflicht der Bank an das Finanzamt existiert nicht.
Die Bank könnte verpflichtet sein, nach § 11 des Geldwäschegesetzes eine entsprechende Verdachtsmeldung an das Bundeskriminalamts (Zentralstelle für Verdachtsmeldung) und die zuständigen Strafverfolgungsbehörde zu machen. Je nach Würdigung der Strafverfolgungsbehörde könnte dann eine Weitermeldung an das Finanzamt erfolgen.
Dann bedarf Es einer sorgfältigen Prüfung durch die zuständige Finanzbehörde womit wir wieder bei § 15 StGB sind, der über dem § 370 AO steht.

Eine Beweislastumkehr existiert auch bei Geldwäsche nicht.
Geldwäscheermittlungen sind Sache der Staatsanwaltschaft und der Polizei.
Bei einer strafbaren Geldwäsche sind (in Deutschland) zweigleisige Ermittlungen erforderlich.
A. muss die Geldwäschehandlung bewiesen werden,
B. muss die Ursprungstat, aus der die inkriminierten Gelder stammen bewiesen werden. (Die Ursprungstat muss außerdem eine Katalogstraftat des § 261 StGB sein.)

Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung setzt außerdem voraus, dass der Strafrichter voll überzeugt davon ist, dass der Angeklagte die Tat tatsächlich begangen hat. Volle Überzeugung bedeutet hierbei keine hundertprozentige Gewissheit; ausreichend ist vielmehr, dass ihm kein vernünftiger Zweifel mehr bleibt.
Sofern solche Zweifel verbleiben, gilt der Satz „in dubio pro reo”: Im Zweifel für den Angeklagten. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht keine volle Überzeugung davon erlangen konnte, dass der Angeklagte vorsätzlich gehandelt hat.

Bei Airdrops, Siganturkampen, Stakes, Ethereum, Tokens, waves und onions usw. ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen das der Strafrichter gewisse zweifel haben wird,
falls er nicht verzweifelt Cheesy

Quellen:
https://revision-strafrecht.com/154/steuerhinterziehung-vorsatz-vs-leichtfertigkeit
https://www.anwalt.de/rechtstipps/steuerhinterziehung-einzelheiten-der-gesetzlichen-regelung_073702.html
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Steuerhinterziehung kann nur vorsätzlich begangen werden (§ STGB § 15 StGB).
Wird kein Vorsatz festgestellt, Greift § 370 AO auch nichte, weil der Vorsatz nicht festgestellt werden kann.

§ 15 hin oder her.
Wenn der Schaden über 50000 € ist greift § 370 und man könnte in den Knast wandern.
Wenn der Schaden unter 50000 € ist es nach § 378 eine Ordungswidrigkeit. Steurern müssen mit Zinsen nachgezahlt werden.
Sobald Beträge über 10000 € auf deinem Konto erscheinen oder ein irgendwie ungewöhnliches Transferverhalten beobachtet wird gibt die Bank ein Verdacht auf Geldwäsche ans Finanzamt welches dann eine Kontenabfrage starten (und hier werden alle deine europäischen Konten analysiert).
Sobald dabei unklare Quellen auftauchen wirst Du erklären müssen. Beweisumkehr! Viel Spaß!

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