Pages:
Author

Topic: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung? - page 13. (Read 34344 times)

newbie
Activity: 49
Merit: 0
Bisher haben wir ja leider noch keine Klarheit, bei welchen Tätigkeiten die Haltefrist auf 10 Jahre erhöht wird. Ich finde das sehr unangenehm.

Mal angenommen, ich bin der Meinung, dass mein Coin eine Haltefrist von 10 Jahren hat (Szenario 1). In den nächsten Jahren gebe ich also immer brav meinen Veräußerungsgewinn an, das FA möchte aber keinen Nachweis sehen. Irgendwann kommt durch die Judikative heraus: Nö, keine 10 Jahre Haltefrist. Dann habe ich für mehrere Jahre zu viel Steuern bezahlt.
Szenario 2: Nun bin ich nicht der Meinung, dass mein Coin keine Haltefrist von 10 Jahren hat. Nach einem Jahr veräußere ich immer wieder Anteile meiner Coins, dieses geht über mehrere Jahre. Irgdenwann kommt raus: Ätschibätsch, doch 10 Jahre Haltefrist. Dann habe ich die letzten Jahre Steuern hinterzogen.

Also im Grund genommen eine ziemlich vertrackte Situation. Da ich persönlich für meine Steuererklärung verantwortlich bin, können falsche Annahmen sehr schnell zu unangenehmen Situationen führen.

Kommt auch auf die Höhe des Schadens an.
Steuerhinterziehung beginnt erst wenn eine erhebliche kriminelle Energie und große Beträge im Spiel sind.
Kleine Beträge und Nachlässigkeit könnte als Ordnungswidrigkeit durchgehen wofür Du nicht ins Gefängnis musst.
Par 370 AO oder Par. 378 AO mal nachlesen.
Du hast aber immernoch die Möglichkeit der Selbstanzeige und kannst Steuern nachzahlen. Die Selbstanzeige muss aber noch vor Ermittlungsbeginn der Behörde erfolgen.
newbie
Activity: 49
Merit: 0
Hallo,

mein erster Post und dann gleich zum geliebten Steuerthema Wink

Ich denke ich habe die grundsaetzliche Steuerthematik verstanden, jeder Tausch mit Gewinnen oder Verlusten ist steuerrelevant, ausser ich halte den Coin 1 Jahr, dann ist es steuerfrei.


Ich habe nun im Juli angefangen mit EURO-ETH , dann ETH mit Gewinn getauscht in IOTA . Soweit ist es mir klar den Gewinn muss ich quasi fuer 2017 als sonstiges EK versteuern.

Nun ist es so, ich bin seit 2016 expat, also ich habe keinen Wohnsitz in DE, mein Lebensmittelpunkt ( mehr als 183 Tage) im Jahr lebe ich in China.
Ich habe dieses JAhr nur noch einen Boni von meinem Arbeitgeber fuer das letzte Jahr erhalten, den muss ich wohl in Deutschland versteuern.

Wie ist es nun fuer die Altcoin-Trades?

Ich bin der Meinung ich unterliege nicht der deutschen Steuerpflicht? Wenn das so ist muesste ich die Altcoin Gewinne in China versteuern.

Mein Ziel ist es irgendwann in der Zukunft die Altcoins und Gewinne auch wieder in FIAT auszahlen zu lassen und zwar in DE Wink

Klar ist wenn ich jetzt meine IOTA einfach halte und vllt 2019 verkaufe, dann sind sie in DE steuerfrei.

Ich moechte jetzt aber auch regelmaessig traden und damit wuerde ich viele Transaktionen haben. Ich kann die Trades gerne dokumentieren, aber intessiert das Finanzamt in 2020 oder spaeter was ich in 2017,2018 in altcoin getradet habe, wenn ich doch gar nicht steuerpflichtig in DE war? Nehmen wir an ich moechte mir 1 Mio Euro auszahlen lassen, dann erregt das sicherlich viel Aufmerksamkeit.



Meinem Verständnis nach musst Du nur im Land des Wohnsitzes versteuern (auch deine Boni). In deinem Fall also keine Steuern in D.
Wenn Gewinne in deiner Zeit in China durch die Tausche BTC-ALT anfallen müsstest Du das auch nur in China versteuern.
Wenn Du dann mit einem Sack voll BTC wieder nach D kommst und ein Jahr die BTC oder sonstige ALT gehalten hast kannst Du diese in Fiat verkaufen ohne Steuern.
Falls Du in China Steuern hinterziehen solltest, müsste man nachforschen ob China eine Strafverfolgung in D machen kann (vermutlich schon - Interpol). Falls keine Gewinne in China versteuert werden müssen (was ich nicht glaube) bisst Du schön raus.
Um 1Mio von Crypto in Fiat unzuwandeln würde ich mir aber ein richtig guten Steueranwalt suchen oder du verkaufst in superkleinen Tranchen (unauffällig und unter 10000€ je Verkauf - ab 10000€ beginnen europäische Banken Verdacht wegen Geldewäsche zu melden, kann aber auch bei vielen kleineren Verkäufen passieren).

Ales nur meine Meinung - bitte selber nachdenken, damit Du kein Unfug machst!
Die Nachweise, dass die BTC oder Alt legal sind solltest Du mit Blockexplorer und Tradeauflistung nachweisen.

legendary
Activity: 2660
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
Bisher haben wir ja leider noch keine Klarheit, bei welchen Tätigkeiten die Haltefrist auf 10 Jahre erhöht wird. Ich finde das sehr unangenehm.

Mal angenommen, ich bin der Meinung, dass mein Coin eine Haltefrist von 10 Jahren hat (Szenario 1). In den nächsten Jahren gebe ich also immer brav meinen Veräußerungsgewinn an, das FA möchte aber keinen Nachweis sehen. Irgendwann kommt durch die Judikative heraus: Nö, keine 10 Jahre Haltefrist. Dann habe ich für mehrere Jahre zu viel Steuern bezahlt.
Szenario 2: Nun bin ich nicht der Meinung, dass mein Coin keine Haltefrist von 10 Jahren hat. Nach einem Jahr veräußere ich immer wieder Anteile meiner Coins, dieses geht über mehrere Jahre. Irgdenwann kommt raus: Ätschibätsch, doch 10 Jahre Haltefrist. Dann habe ich die letzten Jahre Steuern hinterzogen.

Also im Grund genommen eine ziemlich vertrackte Situation. Da ich persönlich für meine Steuererklärung verantwortlich bin, können falsche Annahmen sehr schnell zu unangenehmen Situationen führen.
newbie
Activity: 1
Merit: 0
Hallo,

mein erster Post und dann gleich zum geliebten Steuerthema Wink

Ich denke ich habe die grundsaetzliche Steuerthematik verstanden, jeder Tausch mit Gewinnen oder Verlusten ist steuerrelevant, ausser ich halte den Coin 1 Jahr, dann ist es steuerfrei.


Ich habe nun im Juli angefangen mit EURO-ETH , dann ETH mit Gewinn getauscht in IOTA . Soweit ist es mir klar den Gewinn muss ich quasi fuer 2017 als sonstiges EK versteuern.

Nun ist es so, ich bin seit 2016 expat, also ich habe keinen Wohnsitz in DE, mein Lebensmittelpunkt ( mehr als 183 Tage) im Jahr lebe ich in China.
Ich habe dieses JAhr nur noch einen Boni von meinem Arbeitgeber fuer das letzte Jahr erhalten, den muss ich wohl in Deutschland versteuern.

Wie ist es nun fuer die Altcoin-Trades?

Ich bin der Meinung ich unterliege nicht der deutschen Steuerpflicht? Wenn das so ist muesste ich die Altcoin Gewinne in China versteuern.

Mein Ziel ist es irgendwann in der Zukunft die Altcoins und Gewinne auch wieder in FIAT auszahlen zu lassen und zwar in DE Wink

Klar ist wenn ich jetzt meine IOTA einfach halte und vllt 2019 verkaufe, dann sind sie in DE steuerfrei.

Ich moechte jetzt aber auch regelmaessig traden und damit wuerde ich viele Transaktionen haben. Ich kann die Trades gerne dokumentieren, aber intessiert das Finanzamt in 2020 oder spaeter was ich in 2017,2018 in altcoin getradet habe, wenn ich doch gar nicht steuerpflichtig in DE war? Nehmen wir an ich moechte mir 1 Mio Euro auszahlen lassen, dann erregt das sicherlich viel Aufmerksamkeit.

hero member
Activity: 913
Merit: 664
Gewinne muss ich doch erst in dem Moment versteuern wenn ich meine Coins in Fiat umwandle oder? Wenn ich so lange warte bis ich alles mögliche mit Bitcoin / Altcoins kaufen kann, dann muss ich auch keine Steuern bezahlen oder sehe ich das falsch?  Smiley

Ist leider alles falsch Wink. Bei jedem Wechsel zwischen Cryptowährungen realisierst du ggf. schon Gewinn (sofern innerhalb der Jahresfrist). Am besten den Thread nochmal durchlesen, das wurde sicherlich schon 100x erklärt.
hero member
Activity: 535
Merit: 500
Gewinne muss ich doch erst in dem Moment versteuern wenn ich meine Coins in Fiat umwandle oder? Wenn ich so lange warte bis ich alles mögliche mit Bitcoin / Altcoins kaufen kann, dann muss ich auch keine Steuern bezahlen oder sehe ich das falsch?  Smiley
sr. member
Activity: 1638
Merit: 364
Ist es eigentlich möglich verschiedene Stacks unabhängig zu besteuern?
1. 5BTC die nicht bewegt werden
2. 5BTC, die auf einem anderen Exchange gekauft wurden, und zum Traden mit Altcoins verwendet werden.
Ist es nun möglich, dass ich beim FIFO-Verfahren nur die BTCs aus dem zweiten Wallet nutze?

Wie verhält es sich eigentlich mit der Umrechnung von coins?
Wenn ich zB mit ETH andere Altcoins kaufe, muss ich dann den Transaktionspreis rechnen oder kann ich auch mit dem Gegenwert in BTC (BTC->€) zu diesem Zeitpunkt rechnen?
Sollte im Normalfall relativ gleich sein, aber bei ein paar Altcoins gibt es da ziemliche Differenzen.

Ich bin mir nicht sicher ob ich alles verstanden habe.
Aus meiner Sicht sollte man jede BTC-Adresse auch getrennt behandeln.
Wenn man BTC auf einer Adresse hält und man diese zuvor mit Euro gekauft hat, dann zahlt man nur auf den Verkaufsgewinn Steuern wenn man die BTC kürzer als 1 Jahr hält.

Ein Verkauf der ursprünglichen BTC ist übrigens auch das Tauschen von jenen BTC in Altcoins.

Vielleicht solltest Du mal dein Fall etwas detailierter schildern.
     


Ich denke, es geht ihm um das von Aktien bekannte Depotverfahren. Durch die Lagerung auf getrennten Wallets/Depots kann man die Herkunft der Coins/Aktien nachweisen und somit auch die Haltedauer. Dann kann man FIFO, was eigentlich nur ein Bewertungshilfsverfahren ist, widerlegen. Es gibt unterschiedliche Ansichten, ob es akzeptiert wird. Im Cointracking.info-Thread gibt es dazu einige Beiträge.
newbie
Activity: 49
Merit: 0
Erstens mal das und zum zweiten, ist die Zahl der Steuererklärungen, die ein Mitarbeiter beim Finanzamt im Veranlagungsbezirk zu bearbeiten hat, in 2015/2016 von 2000 auf 2500 Fälle gestiegen.
Da ist es auch durchaus nachvollziehbar, dass so ein Mitarbeiter sich nicht noch mehr Fälle auf den Tisch legen möchte  Grin

Was ist jetzt dein konkreter Rat und auf welche Frage?
newbie
Activity: 49
Merit: 0
Ist es eigentlich möglich verschiedene Stacks unabhängig zu besteuern?
1. 5BTC die nicht bewegt werden
2. 5BTC, die auf einem anderen Exchange gekauft wurden, und zum Traden mit Altcoins verwendet werden.
Ist es nun möglich, dass ich beim FIFO-Verfahren nur die BTCs aus dem zweiten Wallet nutze?

Wie verhält es sich eigentlich mit der Umrechnung von coins?
Wenn ich zB mit ETH andere Altcoins kaufe, muss ich dann den Transaktionspreis rechnen oder kann ich auch mit dem Gegenwert in BTC (BTC->€) zu diesem Zeitpunkt rechnen?
Sollte im Normalfall relativ gleich sein, aber bei ein paar Altcoins gibt es da ziemliche Differenzen.

Ich bin mir nicht sicher ob ich alles verstanden habe.
Aus meiner Sicht sollte man jede BTC-Adresse auch getrennt behandeln.
Wenn man BTC auf einer Adresse hält und man diese zuvor mit Euro gekauft hat, dann zahlt man nur auf den Verkaufsgewinn Steuern wenn man die BTC kürzer als 1 Jahr hält.

Ein Verkauf der ursprünglichen BTC ist übrigens auch das Tauschen von jenen BTC in Altcoins.

Vielleicht solltest Du mal dein Fall etwas detailierter schildern.
     
sr. member
Activity: 532
Merit: 297
Erstens mal das und zum zweiten, ist die Zahl der Steuererklärungen, die ein Mitarbeiter beim Finanzamt im Veranlagungsbezirk zu bearbeiten hat, in 2015/2016 von 2000 auf 2500 Fälle gestiegen.
Da ist es auch durchaus nachvollziehbar, dass so ein Mitarbeiter sich nicht noch mehr Fälle auf den Tisch legen möchte  Grin
sr. member
Activity: 896
Merit: 323
Man sollte mit äußersten Bedacht an die Sache herangehen und bedenken, dass es sein kann, das die Handhabe mit den Cryptos von Bundesland zu Bundesland verschieden sein könnte. Selbst von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter im gleichen Bezirk könnte es Unterschiede geben, da die Beamten einen weiten Ermessungsspielraum haben und die Thematik einfach zu neu ist. Aber da müssen wir wohl durch.
newbie
Activity: 28
Merit: 0

Ach du liebe Zeit ist das kompliziert.  Huh

Ich habe nun versucht, diese ganze Steuergeschichte nachzuvollziehen, aber irgendwie bin ich mir immer noch nicht sicher, ob ich das alles verstanden habe.

Ich habe bei bitcoin.de zweimal ein wenig Bitcoin gekauft, diese zu Bittrex transferiert und mir davon ein paar Altcoins zugelegt. Einen Altcoin hab ich dort mittlerweile wieder verkauft und in andere investiert. Nun stellen sich mir ein paar Fragen, bzw. bin ich mir an manchen Punkten nicht sicher, ob ich das nun alles richtig verstanden habe:

1. Als ich die Bitoin an Bittrex geschickt habe: Ist das auch eine Transaktion, bei der Steuern afallen könnten, wenn der Kurs ein wenig gestiegen war? Oder nicht, weil das "Geld" nur verschoben wurde?
2. Sämtliche Käufe der Altcoins müssen bei der Steuererklärung angeben werden und natürlich auch der Verkauf des Altcoins?
3. Ich will meine Coins nun eigentlich alle länger halten. Wenn ich diese nun von Bittrex in Desktop- oder Paper-Wallets verschiebe, ist das steuerlich relevant, da ich sie bewege und resetted die Frist von einem Jahr? Ich frage nur, da ich auch ein paar Neos zu 5 $ im Beutel habe, die nun natürlich saftig Gewinn gemacht hätten.
4. Bis 600 € Gewinn im Kalenderjahr sind steuerfrei. Bei 601 € Gewinn wird der volle Betrag mit dem Einkommensteuersatz besteuert, nicht mit 25%?
5. Wann muss ich die Gewinne melden und die Steuern zahlen? Ist es richtig, wenn ich diese in der Steuererklärung für das entsprechende Kalenderjahr angebe, das Finanzamt verrechnet es dann mit dem restlichen Steuerkram und ich muss sie eben in diesem Jahr zahlen? Oder muss man das bereits früher irgendwo melden/ zahlen?
6. Wenn ich nun eine Seite wie cointracking nutze, kann ich dort schlicht meine Börsen eingeben (sind nur Bittrex und bitcoin.de), dann spuckt mir das Programm sämtliche Trades aus in einer Übersicht, die ich nur noch beim Finanzamt abgeben muss? Werden die Berechungen dieser Seite vom Finanzamt akzeptiert oder lässt sich das pauschal nicht sagen?
7. Sollte ich nun irgendwann Coins Altcoins zu € machen wollen, wie stellt man das an ohne wieder in Bitcoin tauschen, diese zu bitcoin.de transferieren und dort gegen € zu verkaufen. Das wären sonst ja wieder lauter steuerrelevante Trades dazwischen, oder?


Tut mir wirklich leid, wenn viele dieser Fragen schon beantwortet wurden, aber ich möchte nur sichergehen, am Ende alles richtig zu machen, da ich komplett verwirrt bin.  Huh


Dann mal kurz und bündig die Antworten, die Du aber auch alle schon im Thread finden würdest...gibt auch schon ein paar Zusammenfassungen...

1. Nein, es fallen keine Steuern an, da kein Verkauf.
2. Angabe ist nur erforderlich, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt und Du einen Gewinn von mehr als 600€ gemacht hast...Verluste darfst Du natürlich auch angeben.
3. Nein, auch kein steuerrechtlichrelevanter Vorgang und auch kein Neustart der Haltedauer.
4. Richtig, mit Deinem persönlichen Steuersatz.
5. Ja, mit der Steuererklärung für das jeweilige Jahr.
6. Cointracking kann ich nur empfehlen und ein Import von diversen Börsen ist dort möglich. Was sollte das Finanzamt gegen die Erstellung darüber haben? Du kannst dort alles fein säuberlich dokumentieren.#
7. Ja, wenn Du einen Gewinn machst, wäre das steuerrechtlich relevant, aber der sollte dann ja nicht so groß ausfallen, wenn Du alles zeitnah durchführst. Der eigentlich Gewinn ist ja hoffentlich schon durch den Kursanstieg beim Altcoin entstanden, den Du ja dann hoffentlich länger als ein Jahr gehalten hast.

Perfekt, danke für die Antworten!


auch ich danke dafür. sehr hilfreich!
newbie
Activity: 49
Merit: 0
Tatsächlich sind beide Punkte miteinander verbunden. Wenn man von geschenkten Coins ausgeht, wird das nicht als Einkommen betrachtet und beides ist nach einem Jahr steuerfrei. Auch Geschenke können veräußert werden wobei dann der ursprüngliche Anschaffungspreis Grundlage für den Gewinn ist. Ursprünglicher Anschaffungspreis wird dann wohl 0 sein.
Wenn man bei den zusätzlichen Coins von einem Einkommen ausgeht stimme ich bct_ail zu.

Das Problem ist halt, dass man ja nichts dafür macht, um die zusätzlichen coins zu bekommen. Also kann es auch schwer ein Einkommen sein. Auch kann man es nicht wie eine Dividende sehen, da ja die zusätzlichen Coins nicht aufgrund der wirtschaftlichen Aktivität der Waves Tokens entstehen.

Wo ist der Unterschied zwischen Coins die man durch einen Airdrop bekommt auf Grundlage einer Menge an vorhandenen Coins die man vorweisen kann und Staking bei dem es auch auf Grundlage einer bestimmten Menge von vorhandenen Coins eine Ausschüttung gibt?

edit:
und wo würde man 'DPOS als Voter' einordnen
mehr Staking oder mehr Airdrop?




Staking und DPOS hält das Netzwerk am Funktionieren. Ohne dies würden die jeweiligen coins nicht oder nur eingeschränkt funktionieren. Dadurch wird auf gewisse Weise für sein Einkommen (die gestakten coins) durch Bereitstellung der Computerleistung gearbeitet auch wenn es hirnlose Arbeit ist. Naja, ist auch nur meine Interpretation
sr. member
Activity: 276
Merit: 250
Tatsächlich sind beide Punkte miteinander verbunden. Wenn man von geschenkten Coins ausgeht, wird das nicht als Einkommen betrachtet und beides ist nach einem Jahr steuerfrei. Auch Geschenke können veräußert werden wobei dann der ursprüngliche Anschaffungspreis Grundlage für den Gewinn ist. Ursprünglicher Anschaffungspreis wird dann wohl 0 sein.
Wenn man bei den zusätzlichen Coins von einem Einkommen ausgeht stimme ich bct_ail zu.

Das Problem ist halt, dass man ja nichts dafür macht, um die zusätzlichen coins zu bekommen. Also kann es auch schwer ein Einkommen sein. Auch kann man es nicht wie eine Dividende sehen, da ja die zusätzlichen Coins nicht aufgrund der wirtschaftlichen Aktivität der Waves Tokens entstehen.

Wo ist der Unterschied zwischen Coins die man durch einen Airdrop bekommt auf Grundlage einer Menge an vorhandenen Coins die man vorweisen kann und Staking bei dem es auch auf Grundlage einer bestimmten Menge von vorhandenen Coins eine Ausschüttung gibt?

edit:
und wo würde man 'DPOS als Voter' einordnen
mehr Staking oder mehr Airdrop?


newbie
Activity: 49
Merit: 0
Wie verhält es sich eigentlich steuerrechtlich bei Waves?
Bekomme in meiner Waves-wallet durch das Halten meiner Coins (kein staking) automatisch regelmäßig andere Coins (z.B. WCT) geschenkt.

1. Gilt hier bei meinen Waves Coins auch die Steuerfreiheit nach einem Jahr?
2. Wie muss ich die geschenkten Coins versteuern, wenn ich diese auch mindestens ein Jahr halte?

Hierzu gibt es Kontroversen im thread.
Meiner Meinung nach sind die Waves-Gewinne wenn nicht gestaked wird steuerfrei nach einem Jahr. Die zusetzlichen Coins sind Geschenke und werden ebenso nach einem Jahr steuerfrei.
Ich sehe das so:
1.) Haltefrist erhöht sich auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG).  Ludica, glaube ich, siehe das anders. Sie hatte hier im Forum mal etwas zu Byteball geschrieben. Sie unterscheidet danach, ob man die zusätzlichen Einkünfte aufgrund Aktivität oder Passiviität erhalten hat.
2.) Als sonstiges (§ 22 EStG) Einkommen am Tag des Zuflusses in der Steuererklärung anzugeben. Keine Halterfrist, da kein privates Veräußerungsgeschäft

Tatsächlich sind beide Punkte miteinander verbunden. Wenn man von geschenkten Coins ausgeht, wird das nicht als Einkommen betrachtet und beides ist nach einem Jahr steuerfrei. Auch Geschenke können veräußert werden wobei dann der ursprüngliche Anschaffungspreis Grundlage für den Gewinn ist. Ursprünglicher Anschaffungspreis wird dann wohl 0 sein.
Wenn man bei den zusätzlichen Coins von einem Einkommen ausgeht stimme ich bct_ail zu.

Das Problem ist halt, dass man ja nichts dafür macht, um die zusätzlichen coins zu bekommen. Also kann es auch schwer ein Einkommen sein. Auch kann man es nicht wie eine Dividende sehen, da ja die zusätzlichen Coins nicht aufgrund der wirtschaftlichen Aktivität der Waves Tokens entstehen.
legendary
Activity: 2660
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
Wie verhält es sich eigentlich steuerrechtlich bei Waves?
Bekomme in meiner Waves-wallet durch das Halten meiner Coins (kein staking) automatisch regelmäßig andere Coins (z.B. WCT) geschenkt.

1. Gilt hier bei meinen Waves Coins auch die Steuerfreiheit nach einem Jahr?
2. Wie muss ich die geschenkten Coins versteuern, wenn ich diese auch mindestens ein Jahr halte?

Hierzu gibt es Kontroversen im thread.
Meiner Meinung nach sind die Waves-Gewinne wenn nicht gestaked wird steuerfrei nach einem Jahr. Die zusetzlichen Coins sind Geschenke und werden ebenso nach einem Jahr steuerfrei.
Ich sehe das so:
1.) Haltefrist erhöht sich auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG).  Ludica, glaube ich, siehe das anders. Sie hatte hier im Forum mal etwas zu Byteball geschrieben. Sie unterscheidet danach, ob man die zusätzlichen Einkünfte aufgrund Aktivität oder Passiviität erhalten hat.
2.) Als sonstiges (§ 22 EStG) Einkommen am Tag des Zuflusses in der Steuererklärung anzugeben. Keine Halterfrist, da kein privates Veräußerungsgeschäft
newbie
Activity: 1
Merit: 0
Ist es eigentlich möglich verschiedene Stacks unabhängig zu besteuern?
1. 5BTC die nicht bewegt werden
2. 5BTC, die auf einem anderen Exchange gekauft wurden, und zum Traden mit Altcoins verwendet werden.
Ist es nun möglich, dass ich beim FIFO-Verfahren nur die BTCs aus dem zweiten Wallet nutze?

Wie verhält es sich eigentlich mit der Umrechnung von coins?
Wenn ich zB mit ETH andere Altcoins kaufe, muss ich dann den Transaktionspreis rechnen oder kann ich auch mit dem Gegenwert in BTC (BTC->€) zu diesem Zeitpunkt rechnen?
Sollte im Normalfall relativ gleich sein, aber bei ein paar Altcoins gibt es da ziemliche Differenzen.
newbie
Activity: 49
Merit: 0
Hey Yvo89 , Hey Bambulee,

ich fand eure Diskussion sehr informativ und interessant (mehr Sachlichkeit und weniger Emotionen wären noch schöner, aber da habe ich auch schon ganz Anderes gelesen Grin), und da ich das Wort "Steuerhinterziehung" auch in den Raum geworfen habe, habe ich nach euren Infos nochmal "kurz" gesucht. Vom Bauchgefühl bin ich bei Yvo89, Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, nach wie vor.

Eines der bekanntesten Beispiele der jüngsten Vergangenheit ist wohl Uli Höneß, der hat 28,5 Mio hinterzogen, und musste dafür nach § 370 Abs. 3 AO "nur" dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, ABER nur, weil seine Selbstanzeige beim Strafmaß berücksichtigt wurde und wurde nicht nach § 15 StGB behandelt.

Im Artikel http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-muenchen-urteil-w5kls68js328413-hoeness-steuerhinterziehung-kein-besonders-schwerer-fall/

wird am Ende noch auf Folgendes hingewiesen:
Quote
Ebenfalls am Donnerstag wurde vor dem LG Bochum ganz ohne großes Aufsehen ein Bestatter wegen Betrugs zu drei Jahren Haft verurteilt. Der von ihm verursachte Gesamtschaden belief sich auf 110.000 Euro. Das Geld will er für Online-Wetten eingesetzt und verloren haben. Womöglich ein Spieler also, ganz ähnlich wie der Bayern-Präsident. Wie Hoeneß hatte auch er im Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Tja und bei 110.000 Euro Gesamtschaden dürfte es hier bei einigen schon zu leichtem Unwohlsein führen.

ps Liebes FA, ich bin da noch weit von entfernt, und werde ohnehin alles brav angeben, da meine Longs bislang am aussichtsreichsten sind.

Super Beitrag!
Natürlich hat Bambulee mit seinem Argument, dass eine Straftat die nicht mit Vorsatz begonnen wurde anders bewertet werden muss eine guten Punkt.  Aber hier Dummheit vorspielen zu wollen um straffrei davon zu kommen kann sicher auch nicht funktionieren.
In den Kommentaren zum verlinkten Artikel hat ein Kommentator gemeint, dass auch unterschiedliche Gesetze im Zeitraum der Hinterziehung zur relativ milder Strafe führte.
Ich kann mich auch noch an die damalige Diskussion in den Medien erinnern: Höneß wäre auch fast straffrei durch seine Selbstanzeige davon gekommen jedoch ist diese wohl nicht vollständig zu Beginn gewesen weswegen bei Ermittlungen noch mehr entdeckt wurde. Leider habe ich dazu keinen Link mehr.
newbie
Activity: 49
Merit: 0
Wie verhält es sich eigentlich steuerrechtlich bei Waves?
Bekomme in meiner Waves-wallet durch das Halten meiner Coins (kein staking) automatisch regelmäßig andere Coins (z.B. WCT) geschenkt.

1. Gilt hier bei meinen Waves Coins auch die Steuerfreiheit nach einem Jahr?
2. Wie muss ich die geschenkten Coins versteuern, wenn ich diese auch mindestens ein Jahr halte?

Hierzu gibt es Kontroversen im thread.
Meiner Meinung nach sind die Waves-Gewinne wenn nicht gestaked wird steuerfrei nach einem Jahr. Die zusetzlichen Coins sind Geschenke und werden ebenso nach einem Jahr steuerfrei.
newbie
Activity: 10
Merit: 0

Ach du liebe Zeit ist das kompliziert.  Huh

Ich habe nun versucht, diese ganze Steuergeschichte nachzuvollziehen, aber irgendwie bin ich mir immer noch nicht sicher, ob ich das alles verstanden habe.

Ich habe bei bitcoin.de zweimal ein wenig Bitcoin gekauft, diese zu Bittrex transferiert und mir davon ein paar Altcoins zugelegt. Einen Altcoin hab ich dort mittlerweile wieder verkauft und in andere investiert. Nun stellen sich mir ein paar Fragen, bzw. bin ich mir an manchen Punkten nicht sicher, ob ich das nun alles richtig verstanden habe:

1. Als ich die Bitoin an Bittrex geschickt habe: Ist das auch eine Transaktion, bei der Steuern afallen könnten, wenn der Kurs ein wenig gestiegen war? Oder nicht, weil das "Geld" nur verschoben wurde?
2. Sämtliche Käufe der Altcoins müssen bei der Steuererklärung angeben werden und natürlich auch der Verkauf des Altcoins?
3. Ich will meine Coins nun eigentlich alle länger halten. Wenn ich diese nun von Bittrex in Desktop- oder Paper-Wallets verschiebe, ist das steuerlich relevant, da ich sie bewege und resetted die Frist von einem Jahr? Ich frage nur, da ich auch ein paar Neos zu 5 $ im Beutel habe, die nun natürlich saftig Gewinn gemacht hätten.
4. Bis 600 € Gewinn im Kalenderjahr sind steuerfrei. Bei 601 € Gewinn wird der volle Betrag mit dem Einkommensteuersatz besteuert, nicht mit 25%?
5. Wann muss ich die Gewinne melden und die Steuern zahlen? Ist es richtig, wenn ich diese in der Steuererklärung für das entsprechende Kalenderjahr angebe, das Finanzamt verrechnet es dann mit dem restlichen Steuerkram und ich muss sie eben in diesem Jahr zahlen? Oder muss man das bereits früher irgendwo melden/ zahlen?
6. Wenn ich nun eine Seite wie cointracking nutze, kann ich dort schlicht meine Börsen eingeben (sind nur Bittrex und bitcoin.de), dann spuckt mir das Programm sämtliche Trades aus in einer Übersicht, die ich nur noch beim Finanzamt abgeben muss? Werden die Berechungen dieser Seite vom Finanzamt akzeptiert oder lässt sich das pauschal nicht sagen?
7. Sollte ich nun irgendwann Coins Altcoins zu € machen wollen, wie stellt man das an ohne wieder in Bitcoin tauschen, diese zu bitcoin.de transferieren und dort gegen € zu verkaufen. Das wären sonst ja wieder lauter steuerrelevante Trades dazwischen, oder?


Tut mir wirklich leid, wenn viele dieser Fragen schon beantwortet wurden, aber ich möchte nur sichergehen, am Ende alles richtig zu machen, da ich komplett verwirrt bin.  Huh


Dann mal kurz und bündig die Antworten, die Du aber auch alle schon im Thread finden würdest...gibt auch schon ein paar Zusammenfassungen...

1. Nein, es fallen keine Steuern an, da kein Verkauf.
2. Angabe ist nur erforderlich, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt und Du einen Gewinn von mehr als 600€ gemacht hast...Verluste darfst Du natürlich auch angeben.
3. Nein, auch kein steuerrechtlichrelevanter Vorgang und auch kein Neustart der Haltedauer.
4. Richtig, mit Deinem persönlichen Steuersatz.
5. Ja, mit der Steuererklärung für das jeweilige Jahr.
6. Cointracking kann ich nur empfehlen und ein Import von diversen Börsen ist dort möglich. Was sollte das Finanzamt gegen die Erstellung darüber haben? Du kannst dort alles fein säuberlich dokumentieren.#
7. Ja, wenn Du einen Gewinn machst, wäre das steuerrechtlich relevant, aber der sollte dann ja nicht so groß ausfallen, wenn Du alles zeitnah durchführst. Der eigentlich Gewinn ist ja hoffentlich schon durch den Kursanstieg beim Altcoin entstanden, den Du ja dann hoffentlich länger als ein Jahr gehalten hast.

Perfekt, danke für die Antworten!
Pages:
Jump to: