Die vierte Regel war das Investments in Coins wo man das Geld von unversteuertem Gewinn reinvestiert hat und noch hält,
deren Gegenwert in Euro am 31.12.2017: 23:59h auschlaggeben ist ob man darauf noch mehr Steuern zahlen muss.
Beispiel:
habe 3000€ Gewinn durch Altcoins 2017 erwirtschaftet und kaufe davon für 2000€ 1 Bitcoin zum Kurspreis von 2000€/BTC
Fall 1: steht der Bitcoin kurs 31.12.2017: 23:59h bei 1500€/BTC habe ich 500€ Verlust gemacht den ich anrechnen kann
weil die 3000€ Gewinn aus dem Jahr 2017 ja noch unversteuert sind
Fall 2: steht der Bitcoin kurs 31.12.2017: 23:59h bei 2500€/BTC habe ich 500€ mehr Gewinn gemacht den ich angeben muss obwohl ich ja "nur" 1000€ + 1 BTC besitze. Daher ist die korrekte Gewinnsumme 1000€ + 2500€ =3500€ Gewinn
Deine vierte Regel möchte ich aber mal zur Diskussion stellen, für mich sind das unrealisierte Gewinne bzw. Verluste, die Du zum Stichtag 31.12. nicht anrechnen darfst, egal ob der Investitionsbetrag schon versteuert wurde oder nicht. Der Verkauf des Altcoins ist völlig unabhägig vom Kauf des Bitcoins, selbst bei einem direkten Tausch.
Nur wenn Du den Bitcoin zum Stichtag 31.12. verkaufst oder gegen einen Altcoin tauschst und die Gewinne bzw. Verluste realisierst, darfst Du diese auch zum Ansatz bringen.
Zu deinem Einwand, es sind keine unrealisierten Gewinne/Verluste weil du durch Beendigung des vorherigen Trades Gewinn/Verlust realisiert hast.
Diese Realisierung kannst du nicht durch einen neuen Trade nicht "wegzaubern"
. Das Finanzamt berechnet alle Gewinne in Euro egal ob Goldbarren,Orientteppiche oder Altcoins, alles muss umgerechnet werden um einen Objektiven Gewinn zu ermitteln.
Auch Gewinne bei Tauschgeschäften ohne die Nutzung von Fiatgeld muss mann den Gegenwert in €uro angeben.
Ich habe genauso wie ihr Argumentiert damals gegenüber dem Sachbearbeiter. Der begründete die Regel damit das der Gewinn "realisiert" wurde.
(wie geschrieben, durch einen neuen Trade macht man die realisierung des vorherigen nicht ungeschehen)
Wie ich schon schrieb jeder kann sich einen Termin machen und selbst mit seinem Sachbearbeiter reden wenn er Zweifel oder Fragen hat.
Ich gebe hier einen Leitfaden wie ich meine Steuererklärung nach den vorher abgesprochenen Vorganben von Finanzamt erstellt habe.
(Siehe Steuerdatei in der Signatur) Mehr als die 4 Grundregeln braucht man nicht als Trader (Airdrops und Schenkung sind wohl Regel 5 +6),
für 4 Fragen braucht man keinen Steuerberater sonder stellt Sie einfach dem Sachbearbeiter.(Immerhin bezahlt man ja schon mit seinen Steuern
zu der 10 Jahresfrist kann ich nur sagen das ist so lange da kann viel passieren, mir wäre es das aufgrund meiner Erfahrung nicht wert.
1 jahr geht ja noch aber 10?
dann lieber das Investitionsvehikel wechseln bzw so handeln das man die 1 Jahresfrist nutzen kann:
also airdrop-coin nach erhalt zum Marktwert sofort verkaufen (Steuern fallen an(je nach preis wird es nicht viel sein)), ,
dann sofort wieder zurück kaufen und 1 Jahr warten
, Problem gelöst und Zeit-Risiko um 9 Jahre gesenkt
Ich will ja auch gar nichts verzaubern
Oder wir reden aneinander vorbei...
Der Gewinn aus den Altcoins ist die eine Sache, der muss versteuert werden, egal ob Du den Gewinn in Fiat hast oder wieder reinvestiert. Soweit ist das klar.
Die Reinvestition ist ein neues Geschäft. Wenn Du Dir von dem Gewinn aus dem Altcoin-Verkauf Bitcoins kaufst und Du diese 1 Jahr hältst, ist doch ein Gewinn aus dem Bitcoin-Geschäft bei Verkauf nicht steuerpflichtig. Es entsteht schon gar kein Gewinn, wenn Du die Bitcoins gar nicht verkaufst und über den Jahreswechsel hältst. Genauso dürfen dann auch keine Verluste angesetzt werden. Ich sehe für das Bitcoin-Geschäft keinerlei Realisierung.
Bist Du in Deinem Fall evt., weil gewerblich tätig, verpflichtet ein Betriebsvermögensvergleich zu erstellen?