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Topic: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung? - page 23. (Read 34149 times)

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Und noch eine Nachfrage: Woher weiß denn das FA, dass staking betrieben wurde bzw. welche Unterlagen müssen eingereicht werden. Dann würde ich lieber die hinzugewonnenen Coins im Wallet versauern lassen, als die Gesamtsumme zu versteuern...
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Nach meinem (!) bisherigen Verständnis:

Fall 1: ja, es zählt zum Einkommen und muss mit diesem versteuert werden.
Fall 2: ja, steuerfrei, weil es eben nicht zum Einkommen zählt. Sonst würde ja wieder Einkommenssteuer fällig.

Was mich aber noch interessieren würde zum Thema staking und 10 Jahre Wartefrist: gibt es dazu einen Präzedenzfall?
newbie
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eine Frage hätte ich noch:

wenn ich Altcoins weniger als ein Jahr halte und Gewinne realisier, dann zählen diese zum Einkommen, richtig?

wenn ich Altcoins länger als ein Jahr halte und somit Steuerfrei in Euros zurücktauschen kann, zählen die Erlöse die ich daraus erziele dann auch zum Einkommen?

sr. member
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Danke für deine Auflistung bct_ail!

Wie verhält es sich deiner Meinung nach mit originären Airdrops, also eine einmalige (keine weiteren "Dividendenzahlungen"), kostenlose Verteilung eines neuen (Shit)Coins? Es fließt einem aus dem Nichts ein Wirtschaftsgut zu. Angabe in der Erklärung zum Stichtagswert 31.12 oder eher Schenkung?

Die Verteilung von Ardor an NXT-Holder dürfte dann zum Beispiel gut fällt eher unter Airdrops Punkt b) fallen?
Gerne geschehen. Ich beschäftige mich ja auch mit dem Thema.
Ich kenne originäre Airdrops nicht. Und zu der Verteilung von Ardor an NXT-Holder kann ich leider auch nichts sagen. Bin noch nicht so lange in der Kryptowelt. Erklärst du mir das?

Hm, ich versuchs mal Wink Mein Erfahrungsstand ist aber eher der von 2014 und ich muss mich wieder einarbeiten.

Du scheinst unter Airdrops regelmäßige Zahlungen an Halter von Coins zu verstehen, quasi wie Dividenden an Aktienbesitzer, denn nur dann macht Punkt a) Sinn. Ich kenne Airdrops eher als einmalige Sache, quasi einmal den neuen Coin aus dem Helikopter schmeißen und das war's. Dazu muss man sich nur in eine GoogleDocs Liste eintragen und die Walletadresse angeben. Vielleicht sind das auch deine "Signature Campaings". Den Begriff kenne ich wiederum nicht.  Cheesy
Bei einem solchen originären Airdrop gibt es jedenfalls vorher keine Coin auf dem er beruht und daher auch keine Haltefrist. Daher ist wohl dein Punkt a) auf solche Geschichten nicht anwendbar.

NXT ist ein Altcoin, der 2014 raus kam. Im letzten Jahr haben alle Besitzer von NXT entsprechend ihrem Stake die gleiche Anzahl ARDOR bekommen, weil die Macher von NXT eine neue Coin für besser/notwendig hielten. Diesen Sachverhalt würde ich nun unter deinen Punkt b) fassen wollen. Das Halten von NXT war die Voraussetzung für den Erhalt von ARDOR. Das war zumindest meine erste Vermutung als ich den ersten Post gemacht habe.
Mittlerweile habe ich gelesen, dass der §22 EstG (sonstige Einkünfte) eng auszulegen ist und er spricht auch ausdrücklich von wiederkehrenden Einkünften. Eine einmalige Ausgabe von Coins fällt m.M. nach nicht darunter.

Ich hoffe, dass hilft ein wenig.

full member
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Vor allem müsste es erstmal eine Steuererklärung geben, bei der das Finanzamt die entsprechenden Positionen anders interpretiert, bevor man Widerspruch einlegen und dann evt. den Klageweg beschreiten kann.
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https://t1p.de/6ghrf
zum Thema Staking/Zinsen:
https://bitcointalksearch.org/topic/m.19405864
(wobei das was bct_ail geschrieben hat sicher schon am Besten ist, deswegen verlinke ich es im anderen Thread auch nochmal)

Allgemein wäre es sicherlich nicht verkehrt, gegen diese 10 Jahre Verlängerung zu klagen, wenn man die Zeit und das Geld dazu hat.
Denn dies auf Cryptos anzuwenden ist ähnlich dämlich wie die Mehrwertsteuer.
Danke.
Klage ist so eine Sache. Vor Gericht und auf See....Der Finanzminister versucht einfach das meiste rauszuholen....so wie wir eben auch Smiley
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Danke für deine Auflistung bct_ail!

Wie verhält es sich deiner Meinung nach mit originären Airdrops, also eine einmalige (keine weiteren "Dividendenzahlungen"), kostenlose Verteilung eines neuen (Shit)Coins? Es fließt einem aus dem Nichts ein Wirtschaftsgut zu. Angabe in der Erklärung zum Stichtagswert 31.12 oder eher Schenkung?

Die Verteilung von Ardor an NXT-Holder dürfte dann zum Beispiel gut fällt eher unter Airdrops Punkt b) fallen?
Gerne geschehen. Ich beschäftige mich ja auch mit dem Thema.
Ich kenne originäre Airdrops nicht. Und zu der Verteilung von Ardor an NXT-Holder kann ich leider auch nichts sagen. Bin noch nicht so lange in der Kryptowelt. Erklärst du mir das?
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zum Thema Staking/Zinsen:
https://bitcointalksearch.org/topic/m.19405864
(wobei das was bct_ail geschrieben hat sicher schon am Besten ist, deswegen verlinke ich es im anderen Thread auch nochmal)

Allgemein wäre es sicherlich nicht verkehrt, gegen diese 10 Jahre Verlängerung zu klagen, wenn man die Zeit und das Geld dazu hat.
Denn dies auf Cryptos anzuwenden ist ähnlich dämlich wie die Mehrwertsteuer.
sr. member
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Danke für deine Auflistung bct_ail!

Wie verhält es sich deiner Meinung nach mit originären Airdrops, also eine einmalige (keine weiteren "Dividendenzahlungen"), kostenlose Verteilung eines neuen (Shit)Coins? Es fließt einem aus dem Nichts ein Wirtschaftsgut zu. Angabe in der Erklärung zum Stichtagswert 31.12 oder eher Schenkung?

Die Verteilung von Ardor an NXT-Holder dürfte dann zum Beispiel eher unter Airdrops Punkt b) fallen?
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    Wie verhält es sich überhaupt mit der Versteuerung von
    1.) Airdrops
    2.) Signature Campaigns
    3.) Leased proof-of-stake (z.B. bei Waves)

    Wie ist da die Berücksichtigung der 1-jährigen Haltefrist?
    1.) und 2.) würde ich als Einkommen ansehen, ohne Möglichkeit der Berücksichtigung der 1-jährigen Haltefrist.
    Bei 3.) habe ich irgendwo mal gelesen, dass sich dann die 1-jährige Haltefrist auf 10 Jahre erhöht!

    Nach umfangreicher Recherche bin ich persönlich zu folgendem Entschluss gekommen und ich antworte mir einfach mal selber:

    Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften

    Definition Wirtschaftsgut == Coin


    Airdrops:

    a.) Erhält man Airdrops innerhalb der Haltefrist von einem Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des zugrundeliegenden Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Airdrops erhält) zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Die Airdrops sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.

    b.) Erhält man erstmalig Airdrops nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegenden Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Airdrops erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.[/li][/list]

    Signatur Campaigns:

    Sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben

    Leased proof-of-stake (z.B. bei Waves):

    a.) Erhält man Zinsen (in der Form von Coins) aufgrund des verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.

    b.) Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.


    Fazit:

    Sobald man also Airdrops oder Leasinggebühren/Zinsen etc. innerhalb der Haltefrist von einem Jahr bekommt, so erhöht sich diese auf 10 Jahren. Dieses ist insofern ärgerlich, da man oft keine Möglichkeit hat, die Annahme der Airdrops zu verweigern. Außer man hat seine Coins auf einer Börse liegen.
    Wie es sich bei einem Hardwallet oder Papierwallet verhält, weiß ich nicht. -> Wer weiß das??? Erhält man dann auch Airdrops o.ä Huh
    member
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    Bei "Stalking" fände ich die 10 Jahre ja angebracht, aber bei Staking?
    member
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    Danke für die Antwort - auch wenn sie sehr ernüchternd ist...
    10 Jahre bei Staking? Heißt das, dass sich die Frist immer wieder um 10 Jahre verlängert, sobald ein Staking-Betrag eingegangen ist?

    hero member
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    Hallo zusammen,

    eigentlich ist es ja etwas Gutes, wenn man in diesem Thread landet, schließlich geht man davon aus, dass man (höchstwahrscheinlich) Gewinne macht...

    Ich dachte beim Lesen der ersten Seiten es endlich verstanden zu haben, aber dann ging die Diskussion wieder in eine andere Richtung und jetzt stehe ich wieder dumm da. Vielleicht kann es mir noch einmal jemand erklären als ob ich 6 Jahre alt wäre:

    Ich habe 2014 ca. 0,4 BTC in Altcoin A investiert, diese dann nach Emission 2015 (mit Gewinn) in Altcoin B umgetauscht und seither liegen die Coins in einem Wallet und durch staking kommen immer wieder welche hinzu. Mittlerweile hat sich Altcoin B ganz passabel entwickelt (theoretischer Euro-Wert mehrere 10.000).

    Nun stellen sich mir mehrere Fragen:

    1. Bislang dachte ich, dass es steuerlich erst relevant wird, wenn ich in FIAT zurücktausche, die letzten Beiträge lassen aber was anderes vermuten. Aber dann hätte ich ja schon in den letzten Steuererklärungen Gewinne angeben müssen, oder nicht?

    2. Ich kann ja die Umschichtung sowie die jeweiligen Kurse von Altcoin A in Altcoin B über Wallet und Börsenkonto nachweisen. Muss ich auch die Ursprungsüberweisung der 0,4 BTC von 2014 nachweisen?

    3. Wenn ich nun schließlich einen Teil oder alle Altcoins B in Euro eintauschen will, könnte ich (wenn auch zu schlechteren Kursen) z.B. über litebit.eu gehen, aber die haben seit einiger Zeit ziemlich geringe maximale Tauschbeträge, das wäre ein ziemlicher Aufwand. Bei BTC liegt dieser Betrag hingegen bei 20.000 Euro. Daher dachte ich, ich könnte an einer anderen Börse günstig Altcoin B in BTC tauschen und dann diese direkt über litebit.eu in Euro auf mein Konto überweisen lassen.
    Bislang ging ich weiterhin davon aus, dass ich dann, weil bis auf den letzten Tausch von Altcoin B zu BTC alle Transaktionen länger als ein Jahr zurückliegen, steuerfrei bliebe bzw. nur dann Steuern anfallen, wenn die BTC innerhalb der kurzen Haltezeit von ein paar Stunden im Wert steigen würden. Wenn dem nicht so ist, dann könnte man ja immer noch den umständlichen Weg gehen und über einen längeren Zeitraum kleinere Beträge direkt von Altcoin B in Euro tauschen, weil dann ja keine neue Transaktion bzw. Haltefrist dazukommt.

    4. Wenn also alle Stricke reißen und die Gewinne in Euro 2017 nicht steuerfrei wären, welche Möglichkeit würde es dann noch geben? Über LocalBitcoin (oder wie das heißt) direkt BTC in Bares umtauschen? Das wäre ja erst einmal nicht illegal, man müsste nur diese (nicht dokumentierten ;-) Transaktionen dann bei der Steuererklärung angeben.

    Vielen Dank schon einmal an diejenigen, die sich opfern, mir zu antworten. Hätte ich gewusst, wie verwirrend das alles ist, wäre ich lieber arm geblieben ;-)


    1. Den neuesten Erkenntnissen nach zu urteilen musst du auch beim Trading zwischen Coins Steuern zahlen im Falle von Gewinn, ja (sofern Haltefrist < 1 Jahr). Ja du hättest die Gewinne schon ausweisen müssen, soweit ich weiß kann man das aber auch noch nachträglich machen.

    2.Du meinst den Kauf der 0,4 Bitcoin? Den musst du auch ausweisen, ja.

    3.Da du schriebst, dass du Staking betreibst verlängert sich die Haltepflicht deines Coins auf 10 Jahre, d.h. du musst hier trotzdem steuern zahlen. Du kannst entweder direkt in Euro wechseln (Gewinn versteuern gemäß Einkommensteuer) oder auch in Bitcoin wechseln (Das Ganze ebenfalls versteuern) und dann sofort von BTC in Euro wechseln. Da du beim Wechsel von BTC in Euro kaum bzw. keine Kursschwankungen hast musst du beim 2. Schritt nichts versteuern, einmal musst du aber zahlen.

    4. Es gibt nur die Möglichkeit die Steuern zu zahlen...BTC in Bares tauschen muss halt auch versteuert werden (unter den genannten Bedingungen).

    full member
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    aus Deinem Link:

    "M. müsste die entsprechenden Belege, insbesondere für den Kauf der Bitcoins vorlegen. Eine Privat-Verkaufsrechnung ist m. E. im Anwendungsbereich von Paragraph 23 EStG ausreichend, muss aber den Erfordernissen von Paragraph 160 AO entsprechen. Danach muss der Empfänger, also hier der Bitcoin-Verkäufer - namentlich genau benannt werden.

    Sind diese Angaben nicht vorhanden, würden die entsprechenden Anschaffungskosten (sonstige Ausgaben) nicht berücksichtigt werden, was letztendlich zur Folge hätte, dass nicht die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis, sondern allein der Verkaufspreis einer etwaigen Besteuerung zu Grunde gelegt werden würde, wenn M. auch nicht das Anschaffungsdatum und damit den Ablauf der Frist nach Paragraph 23 EStG nachweisen könnte.

    Im Ergebnis könnte dann seitens des Finanzamts eine Nachversteuerung für all diejenigen Veranlagungszeiträume vorgenommen werden, für welche die Festsetzungsfrist (Paragraphen 169 ff. AO) nach den Gegebenheiten des Einzelfalls noch nicht abgelaufen ist. "

    Wenn ich also meine Bitcoin irgendwann in Euro tausche und auszahle, dann angebe: "Weiß nicht mehr, von  wann und woher ich die habe", versteuere ich das augezahlte Geld und fertig ist die Laube?  Oder verstehe ich da was falsch?
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    Zwecks Bitcoins in bar verkaufen, ganz unterster Abschnitt ziemlich Interessant vom Anwalt (24.5.2017) :


    http://www.frag-einen-anwalt.de/Bitcoins-Steuererklaerung-noetig--f298730.html
    member
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    Hallo zusammen,

    eigentlich ist es ja etwas Gutes, wenn man in diesem Thread landet, schließlich geht man davon aus, dass man (höchstwahrscheinlich) Gewinne macht...

    Ich dachte beim Lesen der ersten Seiten es endlich verstanden zu haben, aber dann ging die Diskussion wieder in eine andere Richtung und jetzt stehe ich wieder dumm da. Vielleicht kann es mir noch einmal jemand erklären als ob ich 6 Jahre alt wäre:

    Ich habe 2014 ca. 0,4 BTC in Altcoin A investiert, diese dann nach Emission 2015 (mit Gewinn) in Altcoin B umgetauscht und seither liegen die Coins in einem Wallet und durch staking kommen immer wieder welche hinzu. Mittlerweile hat sich Altcoin B ganz passabel entwickelt (theoretischer Euro-Wert mehrere 10.000).

    Nun stellen sich mir mehrere Fragen:

    1. Bislang dachte ich, dass es steuerlich erst relevant wird, wenn ich in FIAT zurücktausche, die letzten Beiträge lassen aber was anderes vermuten. Aber dann hätte ich ja schon in den letzten Steuererklärungen Gewinne angeben müssen, oder nicht?

    2. Ich kann ja die Umschichtung sowie die jeweiligen Kurse von Altcoin A in Altcoin B über Wallet und Börsenkonto nachweisen. Muss ich auch die Ursprungsüberweisung der 0,4 BTC von 2014 nachweisen?

    3. Wenn ich nun schließlich einen Teil oder alle Altcoins B in Euro eintauschen will, könnte ich (wenn auch zu schlechteren Kursen) z.B. über litebit.eu gehen, aber die haben seit einiger Zeit ziemlich geringe maximale Tauschbeträge, das wäre ein ziemlicher Aufwand. Bei BTC liegt dieser Betrag hingegen bei 20.000 Euro. Daher dachte ich, ich könnte an einer anderen Börse günstig Altcoin B in BTC tauschen und dann diese direkt über litebit.eu in Euro auf mein Konto überweisen lassen.
    Bislang ging ich weiterhin davon aus, dass ich dann, weil bis auf den letzten Tausch von Altcoin B zu BTC alle Transaktionen länger als ein Jahr zurückliegen, steuerfrei bliebe bzw. nur dann Steuern anfallen, wenn die BTC innerhalb der kurzen Haltezeit von ein paar Stunden im Wert steigen würden. Wenn dem nicht so ist, dann könnte man ja immer noch den umständlichen Weg gehen und über einen längeren Zeitraum kleinere Beträge direkt von Altcoin B in Euro tauschen, weil dann ja keine neue Transaktion bzw. Haltefrist dazukommt.

    4. Wenn also alle Stricke reißen und die Gewinne in Euro 2017 nicht steuerfrei wären, welche Möglichkeit würde es dann noch geben? Über LocalBitcoin (oder wie das heißt) direkt BTC in Bares umtauschen? Das wäre ja erst einmal nicht illegal, man müsste nur diese (nicht dokumentierten ;-) Transaktionen dann bei der Steuererklärung angeben.

    Vielen Dank schon einmal an diejenigen, die sich opfern, mir zu antworten. Hätte ich gewusst, wie verwirrend das alles ist, wäre ich lieber arm geblieben ;-)
    sr. member
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    Wichtig ist bei Reinstitionen die von Geld aus Gewinn bezahlt wurden also trades die du über du in einem Jahr gestartet hast aber nicht zum Jahresende beendet möchtest, da musst du deren Geldwet zum 31.12. in Euro umrechnen weil das als Gewinn zählt.
    Beispiel von oben du reinvestierst 1000€ aus deinen 8000€Gewinn in sagen wir CoinX und willst den Trade aber offen lassen.
    Dann musst du den Wert der CoinX am 31.12. in Euro umrechnen und mit angeben.


    Mittlerweile habe ich hoffentlich das meiste aus dem Thread verstanden, aber an einer Sache hakt es noch.
    Ich verstehe den obigen Absatz leider auch nicht. Könntest du das noch einmal erklären?
    Hier meine Interpretation: Mit Trade meinst du eine offene Buy/Sell Order auf einer Exchange, die in Jahr 1 eröffnet wurde und wegen Nichterfüllung auch noch im Jahr 2 offen ist? Angeben musst du den €-Wert dieser offenen Position zum 31.12 nur, wenn das Kapital dafür aus einem steuerpflichtigen früheren Trade stammt. Beispielsweise: Aus einem BTC wurden durch andere Trades unterjährig 1,5BTC. Die 0,5BTC Gewinn werden dann sofort als Order für eine weitere Transaktion eingestellt, unterliegen aber - so viel ist klar- auch schon der Steuerpflicht. 
    Ist das so richtig? Ich denke diese Version ist unrichtig, weil dadurch doch die 0,5BTC eben nicht als abgeschlossener Gewinn stehen, sondern den Gewinn oder Verlust des offenen Trades zugerechnet bekommen. Wenn also am 31.12 der Kurs der BTC gesunken ist, würde das die Steuerlast verkleinern.  Huh

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    Gibt es eigentlich Steuerberater, die sich mit dem Thema wirklich gut auskennen?
    hero member
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    Ich bin ja bisher eigentlich immer davon ausgegangen, dass ich erst Steuern zahlen muss wenn ich den Gewinn realisiere, d.h. wenn ich wieder in Euro wechsele.
    Dem Thread hier zu Folge muss man aber ja auch schon beim Wechsel zwischen Altcoins auf etwaige Gewinne Steuern zahlen (sofern unter 1 Jahr gehalten).
    Das habe ich bisher nicht gemacht obwohl ich schon seit 2013 dabei bin. Wie handhabt man das denn jetzt eigentlich? Geht man nochmal alle Trades durch und reicht das in der nächsten Steuererklärung nachträglich ein oder wie läuft das ab? Habt ihr bisher jedes Jahr alle Coins in der Steuererklärung erwähnt?
    legendary
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    Wie verhält es sich überhaupt mit der Versteuerung von
    1.) Airdrops
    2.) Signature Campaigns
    3.) Leased proof-of-stake (z.B. bei Waves)

    Wie ist da die Berücksichtigung der 1-jährigen Haltefrist?
    1.) und 2.) würde ich als Einkommen ansehen, ohne Möglichkeit der Berücksichtigung der 1-jährigen Haltefrist.
    Bei 3.) habe ich irgendwo mal gelesen, dass sich dann die 1-jährige Haltefrist auf 10 Jahre erhöht!


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