Ich bin auf Mittelaltermärkten unterwegs, wir bieten dort Geschicklichkeitsproben an. Da die Ausgaben die Einahmen übersteigen würde ich eh kein Gewerbe beim Finanzamt durchbekommen. Schonmal was von gewinnerzielungsabsicht gehört?
Wenn ich den Met für 6-7 Euro abgebe komme ich nur deswegen auf Gewinn, weil ich den Raum in dem ich das zeugs Lager und produziere nicht mit einrechne. Gewerblich dürfte ich das und würde es machen. Voila...verlust. 3 Jahre Verlust und das Finanzamt macht dir den Laden dicht. Nicht das du nicht verkaufen darfst, du darfst nur nicht mehr von der Steuer absetzen und damit auch keine Steuer bezahlen. Wobei man bei verlust sowieso keine Steuern bezahlt sondern eher Steuern aus den anderen Einahmen zurück bekommt.
Ihr seht das immer so zweidimensional. Immer nur das eine Blatt Papier, verdrängt aber das es sich um einen ganzen Stapel handelt. Ich arbeite und verdiene da Geld, ich habe ein Haus und Mieteinahmen, ich habe nebengewerbe wo ich ab und zu Lohnprogrammierung mache und ich habe Hobbys die ab und zu auch mal nen Euro bringen.
Natürlich wird es im Falle eines Falle dann beim Finanzamt mitgemeldet. Da ich aufgrund der Mieteinahmen sowieso den ganzen Rotz machen muss, ist das ein Aufwasch. Deswegen gibt es eben auch einen Freibetrag bis zu dem man Einahmen erzielen darf ohne diese anzugeben oder ein Gewerbe annmelden zu müssen. Das dient dazu, das Finanzämter nicht wegen 500Euro Jahreseinahme und 350 Euro dazu gehörigen Ausgaben für die 150 Euro einen kompletten Berechnungslauf machen müssen, Akten anlegen, alles kopieren, erfassen, Steuerrechnung schreiben usw. Humbug...und deswegen diese Kleinbetragsregelung, die dich frei stellt. 20 Flaschen a 6 Euro sind gerade mal 120 Euro...ich weis nicht ob danach genug anfragen kommen für weitere Produktion. Aber selbst wenn, werde ich keine Massenware produzieren, weil dieses Business dann hohe Kosten verursacht, der Gewinn aber gering ist. Da verdiene ich mein Geld im Moment leichter. Dadurch wird sich die Frage mit dem Finanzamt nicht stellen. Und MWSt muss ich nur abführen, wenn ich die Vorsteuer rückfordern würde. Bis 17500 Umsatz kann ich das aber wählen, welche Variante ich nehme. Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/KleinunternehmerregelungIch sagte es doch schon, lese dich erstmal in eine Materie ein und dann poste. Momentan lese ich hier viel Halbwissen, das sich auf den Kernbereich reduziert und die diversen Ausnahmeregeln ignoriert. Die gibt es aber genau für Menschen wie ich, die mal ein bischen ihr Hobby refinanzieren aber kein wirkliches Gewerbe aufziehen wollen und das sonst aufgrund des enormen Verwaltungsaufwandes eben lassen. Man muss aber wissen, wann man diesen Bereich verlässt und dann auch rechtzeitig die nötigen Dinge veranlassen(aus eigenem Antrieb, nicht weil ein Kontrolleur mich erwischt).