Pages:
Author

Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 3. (Read 869255 times)

legendary
Activity: 2534
Merit: 2144
https://t1p.de/6ghrf
November 06, 2023, 09:25:32 AM
Das hier gesagte gilt für Deutschland.

hi, kurze frage, falls jemand was dazu weiß. man muß ja steuer zahlen, wenn man coins vor einer haltedauer von einem jahr mit gewinn verkauft.

Genau. Aber du kannst auch Verluste angeben und sie mit anderen Gewinnen nach §23 EstG verrechnen. Wenn du dadurch auf maximal 599.99€ Gewinn kommst, bezahlst du auch keine Steuern.

muß man das auch dann melden bzw. steuern zahlen, wenn man keinen gewinn macht?

Nein. Dazu bist du nicht verplfichtet. Steht auch so in der entsprechenden Ausfüllhilfe:
aber wenn ich die usdt oder btc von meiner hauptbörse zu der swap exchange schicke, ist das dann schon ein steuerlich relevanter vorgang? ich würde jetzt denken nein, denn ich mache da ja keinen gewinn sondern benutze das was ich gekauft habe und tausche es gegen etwas anderes.

Eine Transaktion ist kein steuerlich relevanter Vorgang. Erst wenn du Coin/Token A in Coin/Token B "tauschst", ist es ein steuerlich relevanter Vorgang bei einer Haltezeit von unter einem Jahr.
Bei USDT sind die Gewinne/Verluste natürlich geringer als bei BTC.
jr. member
Activity: 32
Merit: 3
November 06, 2023, 09:08:36 AM
hi, kurze frage, falls jemand was dazu weiß. man muß ja steuer zahlen, wenn man coins vor einer haltedauer von einem jahr mit gewinn verkauft.

muß man das auch dann melden bzw. steuern zahlen, wenn man keinen gewinn macht?

also mal angenommen ich wöllte mir einen kleinen altcoin kaufen, den es auf meiner haupt KYC CEX nicht gibt. ich kaufe mir dort dann stattdessen z.b. usdt oder btc oder sonstwas. und dann tausche ich das auf einer swap exchange gegen den altcoin den ich eigentlich haben möchte. ich dokumentiere alle transaktionen damit ich in zukunft einen herkunftsnachweis habe für den fall daß ich den altcoin dann wieder zu geld machen möchte, wofür ich dann den weg rückwärts zurückgehen müßte.

aber wenn ich die usdt oder btc von meiner hauptbörse zu der swap exchange schicke, ist das dann schon ein steuerlich relevanter vorgang? ich würde jetzt denken nein, denn ich mache da ja keinen gewinn sondern benutze das was ich gekauft habe und tausche es gegen etwas anderes.
hero member
Activity: 490
Merit: 1418
September 27, 2023, 04:42:31 AM
Hi,
die Begrenzung der Verlustverrechnung auf 20k beim margin trading kann ich bestätigen, das hat mich 2021 auch betroffen (wenn auch nicht besonders stark).

Weil mir das eben bei meinem Steuerbescheid (DE) aus 2021 aufgefallen ist:

Alle Verluste die noch aus dem alten System bis 2020 fortgeschrieben werden, können außerhalb der Begrenzung der Verlustberechnung offenbar auch weiterhin "aufgebraucht" werden. Das Ganze könnte dann beispielweise so aussehen:

Code:
Berechnung der Einkünfte, die nach § 32 d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)
 
   Kapitalerträge . . . . . . . . . . . . . . . .   2.000
   Einkünfte aus Stillhalterprämien und
    Gewinne aus Termingeschäften  . . . . . . . .  23.000
 Zwischensumme  . . . . . . . . . . . . . . . . .  25.000
   ab
   Verrechnung laufender Verluste aus
    Kapitalvermögen (Termingeschäfte
    i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) . . . . . . . -20.000  -> z.B. Verluste mit CFDs aus 2021
   Verrechnung von Verlustvorträgen aus
    Kapitalvermögen (ohne Verluste aus
    der Veräußerung von Aktien) . . . . . . . . .  -5.000  -> z.B. Verluste mit CFDs bis 2020
 Einkünfte i.S.d. § 32 d Abs. 1 EStG  . . . . . .       0

Auch wenn das für die allermeisten hier wohl nicht relevant sein dürfte, fand ich es im Kontext der begrenzten Verlustverrechnung doch interessant.
legendary
Activity: 2282
Merit: 2717
Top Crypto Casino
September 13, 2023, 01:50:34 AM
Ich denke wenn es soweit sein sollte, würde ich da einen Experte zu Rate ziehen bzw. wirklich zunächst mal mit den oben genannten Punkten beim FA nachfragen, wie schon vorgeschlagen.
Danke für das Teilen des Schreibens!

Ja, mit einer rechtsverbindlichen Auskunft deines FAs sollten alle Unklarheiten ausgeräumt sein. Manche FAs bieten auch "Vorabprüfungen" an wenn du dir einen Termin dazu ausmachst, das wäre dann natürlich die ideale Herangehensweise. Werden wohl aber nur größere FAs mit dementsprechend Personal anbieten können.
newbie
Activity: 3
Merit: 0
September 12, 2023, 04:02:50 PM
~
~

Ich habe gerade beim Stöbern auf der Seite des BMF ein aktuelleres Schreiben zu diesen Themen gefunden, welches nicht mehr als "Entwurf" gekennzeichnet ist:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token-bmf-schreiben.pdf

Darin heißt es:
Quote
...
2. Einkünfte im Zusammenhang mit der Blockerstellung mittels Proof of Work (Mining)
und Proof of Stake (Forging)

33 Mining und Forging stellen Anschaffungsvorgänge dar. Anschaffung ist der entgeltliche
Erwerb eines bestehenden oder bereits vorhandenen Wirtschaftsguts von Dritten;
...
bbb) Zugangsbewertung
42 Die für die Blockerstellung sowie als Transaktionsgebühr zugeteilten Einheiten einer
virtuellen Währung oder sonstigen Token werden angeschafft (tauschähnlicher Vorgang,
vgl. auch Randnummer 33).
...
5. Einkünfte aus der Veräußerung von Einheiten einer virtuellen Währung und
sonstigen Token

...
b) Ertragsteuerrechtliche Behandlung im Privatvermögen
54 Erforderlich sind ein Anschaffungs- und ein Veräußerungsvorgang. Unter einer Anschaffung
ist der entgeltliche Erwerb von Dritten zu verstehen. Dies umfasst insbesondere die im
Zusammenhang mit der Blockerstellung (vgl. Randnummer 42)
und gegebenenfalls die durch
einen ICO oder Airdrop (vgl. Randnummer 75) erlangten Einheiten einer virtuellen Währung
und sonstigen Token.

Vielen Dank erstmal für eure Kommentare dazu!
Ich denke wenn es soweit sein sollte, würde ich da einen Experte zu Rate ziehen bzw. wirklich zunächst mal mit den oben genannten Punkten beim FA nachfragen, wie schon vorgeschlagen.
hero member
Activity: 490
Merit: 1418
September 12, 2023, 12:51:16 PM
~

Also ich kenne mich zwar nicht so im detail mit mining aus, aber ich lese das so:

Wenn du den Block findest hast du sonstige Einkünfte die dem Marktwert der coins entsprechen. Da kannst du alle Werbungskosten gegenrechnen die in Verbindung mit der blockerzeugung stehen. Der Rest muss dann als Einkünfte versteuert werden, egal was von da an mit den Coins passiert.

Die Kursgewinne/-Verluste danach entsprechen dann der Differenz aus Verkaufspreis abzüglich "Anschaffungspreis" (=Marktpreis bei der Anschaffung) und Werbungskosten. Die Kursgewinne werden dann wieder anders betrachtet (wahrscheinlich Steuerfreiheit nach 1 Jahr würd ich vermuten)

Insgesamt kann ich Lakai01 nur zustimmen. Fuchs dich da rein und wenn du eine für dich günstige Auslegung des BMF Schreibens gefunden hast dann versuche dir das so vom FA schriftlich bestätigen zu lassen.
legendary
Activity: 2282
Merit: 2717
Top Crypto Casino
September 12, 2023, 12:10:55 PM
Das schließt sich ja irgendwie aus oder habe ich da etwas missverstanden?
Ich kann dir hier nur aus persönlicher Erfahrung raten, dass du dich bzgl deiner Fragen bzw. Unklarheiten direkt mit deinem für dich zuständigen Finanzamt in Verbindung setzt und um eine rechtsgültige Aussage bittest.

Man nimmt bei Graubereichen meistens die für einen selbst vorteilhaftere Annahme an, das kann aber durchaus nach hinten losgehen und für jede Menge Zusatzaufwand sorgen. Mit einer Anfrage weißt du letztendlich woran du bist und du kannst dich da auch drauf verlassen. Eine Alternative wäre natürlich auch noch ein sachkundiger Steuerberater, das kostet in der Regel aber Geld.

Ich weiß jetzt nicht wo du wohnst aber damals, als das Staking rund um Cardano los ging hatten einige Staker auch Kontakt mit ihrem FA. Dort waren tlw. die rechtsverbindlichen Antworten noch am selben Tag eingelangt, recht positiv in Erinnerung ist mir da bspw. das FA München.
newbie
Activity: 3
Merit: 0
September 12, 2023, 11:44:25 AM
~

Das ganze ist mir leider immer noch nicht so richtig klar, vielleicht denke ich auch irgendwie falsch.

Steuern auf Coins aus Mining
a) die geminten Coins sind am Tag der Erzeugung als Einnahmen aus sonstigen Leistungen zu besteuern.
b) die geminten Coins sind nicht steuerbar. Man kann sie in der Steuererklärung nicht angeben, und auch keine Steuern dafür bezahlen.

Das schließt sich ja irgendwie aus oder habe ich da etwas missverstanden? Entweder werden die Coins versteuert a) oder nicht b).
In dem BMF Schreiben steht auch, dass die geminten Coins eine Anschaffung sind, dann wird aber wieder von Einnahmen geschrieben.
Ich dachte, dass eine "Anschaffung" einem Kauf ähnlich ist und demzufolge dann erst bei einem Verkauf die Differenz zu versteuern wäre.

...
1. Solo-Miner
...
3. Cloud-Miner

Irgendwie ist das ganze ja eine Mischung aus Solo- und Cloud-Mining, wenn man z.B. die Rechenleistung bei NH oder MRR mietet und den Solo-CK-Pool nutzt.
Das Mieten wäre dann der Cloud-Teil, aber die Coins werden ja direkt auf die eigene Adresse generiert und nicht etwa von einem Cloud-Anbieter stückchenweise ausgezahlt.
hero member
Activity: 490
Merit: 1418
September 12, 2023, 09:18:33 AM
~

Das Schreiben vom BMF findest du hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-17-est-kryptowaehrungen.pdf

Außerdem findest du ganz am Anfang des Fadens was zur Abgrenzung der Miner und ihrer steuerlichen Behandlung. So wie ich dich verstehe wärst du demnach kein Solo-Miner sondern Cloud-Miner.

Steuern auf Coins aus Mining
a) die geminten Coins sind am Tag der Erzeugung als Einnahmen aus sonstigen Leistungen zu besteuern.
b) die geminten Coins sind nicht steuerbar. Man kann sie in der Steuererklärung nicht angeben, und auch keine Steuern dafür bezahlen.

...

1. Solo-Miner
  • 1. ist Eigentümer eines Geräts
  • 2. betreibt das Gerät in eigenen (auch angemieteten) Räumen
  • 3. kümmert sich selbst (ggf. auch über einen Dienstleister) um Wartung und Betrieb
  • 4. bezahlt selbst für Strom und Internet (ggf. auch pauschal über ein Rechenzentrum)
  • 5. lädt selbsttätig Daten (Aufgaben) aus der Blockchain, verarbeitet diese
  • 6. übermittelt selbsttätig einen gefundenen Datensatz (Block), der gewisse Kriterien erfüllt ins Bitcoin-Netzwerk
  • 7. erhält die Blockreward, TX-fee, in bestimmten Fällen auch "Gas" aus Smart Contracts

...

3. Cloud-Miner
  • 1. - 4. mietet lediglich Rechenleistung von einem Anbieter
  • 5. - 7. unterschiedliche Modelle:
  • a) ab hier wie Solo-Miner (in der Praxis kenne ich diesen Fall allerdings nicht)
  • b) ab hier wie Pool-Miner (ggf. Pool-Auswahl beschränkt auf Pools des Cloud-Mining-Anbieters)
  • c)
  • 5. hat keine Wahlfreiheit, welche Coin gemint wird, welcher Pool bedient wird
  • 6. fällt weg
  • 7. erhält eine (vorab nicht vertraglich zugesicherte) Vergütung für die geleistet Arbeit
newbie
Activity: 3
Merit: 0
September 12, 2023, 08:45:42 AM
Ich versuche mich gerade ein wenig in das Thema Bitcoin und Steuern einzuarbeiten und hätte diesbezüglich mal eine Frage in die Runde.
Kauf & Verkauf im Privaten und dem tracken der Vorgänge leuchtet mir noch ein, aber wie verhält es sich beim privaten Mining.

Mal ausgegangen vom Szenario man versucht sein Glück für sich allein beim Solomining, wie manche hier im Forum, mietet also einmalig Rechenleistung und schafft es einen Block zu finden.
Wie sieht es dann bzgl. der steuerlichen Behandlung der Coins aus?

Man findet im Netz öfter den Verweis auf einen "Entwurf" eines BMF-Schreibens zum Thema Krypto. Dort werden diese so erzeugten Coins als Anschaffungsvorgang beschrieben.
Greift hier dann also auch die 1-Jahres-Frist bis zum steuerfreien Verkauf?

Verkauft man diese Coins unterjährig, so müsste dann der Anschaffungswert angesetzt werden, welcher dem Kurs zum Zeitpunkt des geminten Blocks entspricht. Ist das so richtig?
Also mal vereinfacht ausgedrückt, der Block enthält einen Coin und der Kurs war 10000€/Coin.
Wird der Coin nun beim Kurs von 11000€/Coin verkauft, dann müsste man auf die 1000€ Gewinn Steuern zahlen.
Was aber wenn man bei 9000€/Coin verkauft? Kann man dann 1000€ Verlust geltend machen?

Über eine paar Aufklärungen diesbezüglich wäre ich sehr dankbar.
member
Activity: 108
Merit: 51
...Steuerberater können das!
August 14, 2023, 06:04:16 PM
Aktenzeichen 5 K 1403/21 leider in Revision
member
Activity: 108
Merit: 51
...Steuerberater können das!
August 14, 2023, 05:59:22 PM
Hi,

ich habe leider selbst die Steuererklärung eingerreicht. Habe aber jetzt mal den E-Mail verlauf und Argumentation dem Finanzamt weitergegeben.
Mal sehen was dabei raus kommt...

Hallo Yanni, die Problematik besteht im wesentlichen darin, zu welcher Einkunftsart die Trades zugeordnet werden, wenn Du reine Derivate (CFDs) gehandelt hast, bist Du im § 20, also Kapitalvermögen und da greift die Verlustbeschränkung unerbittlich, hier hats Du bestenfalls noch die Möglichkeit , eine Umwaandlung einer Einzelfirme (Gewerbe) in die GmbH vorzunehmen, allerdings dürfte das vermutlich schon daran scheitern, dass hier sämtliche Trades nach Anmeldung des Gewerbes durchgeführ wurden, rückwirkend funzt das sonst nicht.

Solltest Du aber auf einer reinen Kryprtobörse gehandelt haben, stellt sich eher die Frage, woraus sich die Margintrades ergeben haben. Wenn Du hier Krypto als Sicherheit für die Margin hinterliegt hast und alles vollständig in Krypto abgewickelt wurde, dann hast Du eine gute Chance, dass Du dich weiter im § 21 bewegst und da gibt es diese Verlustverrechnung nicht.

Vielleicht hilft Dir auch ein brandaktuelles Urteil des FG Köln, nachdem eine solche Besteuerung nicht das Existenzminimum unterschreiten darf.

Alles Gute!
legendary
Activity: 2534
Merit: 2144
https://t1p.de/6ghrf
July 07, 2023, 09:31:51 AM
Hi,

ich habe leider selbst die Steuererklärung eingerreicht. Habe aber jetzt mal den E-Mail verlauf und Argumentation dem Finanzamt weitergegeben.
Mal sehen was dabei raus kommt...

Wenn du dich mit Argumentation auskennst, dann kannst du es natürlich auch alleine machen. Wäre aber vielleicht nicht verkehrt, entweder einen Steuerberater oder sogar einen Anwalt, der aufs Steuerrecht spezalisiert ist, mit einzubinden. Das Erstgespräch beim Steuerberater ist nach meiner Erfahrung kostenlos und da kann man schon mal ausloten, ob der auch dafür geeignet ist.

Es gibt sonst auch noch diesen Thread her: Steuerberater im deutschsprachigen Raum mit "Bitcoin-Kompetenz" (Liste). Je nachdem, wo du wohnst, kann man die kontaktieren.
newbie
Activity: 4
Merit: 1
July 07, 2023, 08:21:11 AM
Hi,

ich habe leider selbst die Steuererklärung eingerreicht. Habe aber jetzt mal den E-Mail verlauf und Argumentation dem Finanzamt weitergegeben.
Mal sehen was dabei raus kommt...
hero member
Activity: 490
Merit: 1418
June 29, 2023, 12:20:23 PM
Grund für das Gewerbe war mein alter Steuerberater, der einfach nicht mehr zu erreichen ist.  Evtl. habe ich die Chance geben Ihn vorzugehen wg. einer Falschberatung ?

Das dürfte eine Sackgasse sein, da Schadensersatzansprüche wenn überhaupt erst durch den Schaden entstehen und wir ja eigentlich den Schaden verhindern wollen...

Aber wenn der Steuerberater die Steuererklärung eingereicht hat ließe sich das ggf. ausnutzen um den Steuerbescheid anzufechten.

Aber ich denke um dir da ggf. weiter helfen zu können, müsste man schon alles von vorne aufrollen und schauen was erklärt wurde.
newbie
Activity: 4
Merit: 1
June 29, 2023, 10:09:57 AM
Hi,

erstmal vielen Dank für deine Ausführliche Antwort !
Angenommen ich müsste die Nachzahlung wirklich tätigen wäre ich Pleite...
Grund für das Gewerbe war mein alter Steuerberater, der einfach nicht mehr zu erreichen ist.  Evtl. habe ich die Chance geben Ihn vorzugehen wg. einer Falschberatung ?
Ich werde wohl im laufe des nächsten Monats den Steuerbescheid erhalten.

hero member
Activity: 490
Merit: 1418
June 29, 2023, 02:21:06 AM
Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen oder ein einschätzung geben.

Ich habe laut Cointracking Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG Gewinne von 300k und Verluste von 400k. (Alle gewinne und Verluste kamen von Hebeltrading/Margin/Derivate/Futers..) Laut gesetzt dürfen aber nur 20k Verluste angerechnet werden, dies würde theoretisch zu einer Nachzahlung von 70k bedeuten, da ich ja 280k mit 25 % besteuern müsste..... Um dies zu umgehen habe ich ein Gewerbe angemeldet anstatt eine Trading Gmbh zu Gründung. ( So müsste ich alle Verluste gegenrechnen können) Nun ist das Finanzamt anderer Meinung. Hat jemand Erfahrung der auch mit Derivaten/Margin handelt ? Wie regelt ihr das, wenn ihr über 20 k Verluste habe ? Habt ihr alle eine Trading GmbH angemeldet ?? Oder auch ein Gewerbe?

Hi,
die Begrenzung der Verlustverrechnung auf 20k beim margin trading kann ich bestätigen, das hat mich 2021 auch betroffen (wenn auch nicht besonders stark).

Gewerbe anmelden dürfte meines Wissens übrigens keine Lösung sein. Daytrader können zwar als Freiberufler eingestuft werden, das ändert aber nicht die Verrechnung der Gewinne/Verluste im Hinblick auf die Abgeltungssteuer. Damit lassen sich dann nur andere Werbungskosten, wie Büroausstattung, laufende Kosten Arbeitszimmer, etc. besser abrechnen.
Und wenn neben den Kapitaleinkünften keine sonstigen Einkünfte vorhanden sind, hat man halt den "Vorteil" dass man nicht bei 25% startet sondern beim persönlichen Steuersatz, der für die ersten ~9.000 EUR bei 0% liegt.

Hier noch ein paar links zum thema:

https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/verlustverrechnung.html#:~:text=Eingeschr%C3%A4nkte%20Verlustverrechnung%20und%20Mindestbesteuerung&text=Verluste%20d%C3%BCrfen%20nur%20noch%20mit,auf%2020.000%20Euro%20j%C3%A4hrlich%20begrenzt.
https://www.juhn.com/fachwissen/gmbh-steuerrecht/verlustverrechnung-termingeschaeft/
https://finanzkun.de/artikel/selbststaendig-als-day-trader/
https://www.nextmarkets.com/de/handel/glossar/daytrading-steuern

Die Begrenzung der Verlustverrechnung ist demnach zwar Verfassungsrechtlich zweifelhaft und dürfte in Zukunft wieder gekippt, werden aber aktuell ist es die gesetzliche Regelung und das Finanzamt dürfte da im Recht sein.
Das einzige was man da (neben den sonstigen Werbungskosten ansetzen) noch machen kann ist die rollover fees den (gewinn-)trades direkt zuzuordnen, dann senkt man die gewinne ohne dass es in der Verlustverrechnung rein zählt. Mein steuertool (Blockpit) konnte das nicht, keine Ahnung ob cointracking das kann, manuell dürfte sich der Aufwand wahrscheinlich nicht lohnen (wenn man es überhaupt noch nachvollzogen bekommt).

Ich würde hier eine maximale verzögerungstaktik fahren die wahrscheinlich im anwaltlichen klageverfahren gegen den steuerbescheid endet.... selbst wenn man unterliegt hat man sich im besten fall über Jahre liquidität gesichert, die derweil weiter arbeiten konnte...

Als Ausweg dürften also wirklich nur 2 Lösungen Infrage kommen:
1. Verluste aus Terminkontrakten auf Teufel komm raus unter 20k halten:
-> mehr liquidität einbringen, hebel rausnehmen, auf spot trading wechseln
-> Broker wählen (z.b. Roboforex), bei dem long und short trades nicht automatisch verrechnet werden, sondern parallel offen bleiben. Dann kann man durch hedgen exposure raus nehmen ohne eine Position im Verlust schließen zu müssen. Man kann dann also Positionen "nur im Gewinn" schließen (Verluste offen halten), die zusätzlichen Fees den trades direkt zuweisen und umgeht damit das Problem der Verlustverrechnung. Insgesamt dürfte das aber auch ein deutliches Plus an fees bedeuten.
2. (langfristig) Trading Ug / GmbH Gründen -> das geht in meinen augen komplett steuerfrei, sowohl innerhalb der Ug / GmbH als auch die "Übertragung" der Gewinne zur Privatperson -> schau mal hier rein: https://bitcointalksearch.org/topic/steuern-sparen-mit-eigenem-token-5456138
legendary
Activity: 2534
Merit: 2144
https://t1p.de/6ghrf
June 28, 2023, 10:41:57 AM
Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen oder ein einschätzung geben.

Ich kann dir leider nicht direkt helfen, aber dich vielleicht auf die richtige Spur bringen. Wir hatten das hier schon mal in einigen Threads. Zum Beisspiel Steuerfrage: Verrechnung Verluste von Bitcoin Derivaten. Dort hatte ich auf das Stichwort Bindungssteuer und auf Posts in diesem Thread verwiesen:

Mal angenommen ich habe 2020 mit Bitcoin Futures 10.000€ Verlust gemacht.

Schau und disktutier sowas lieber in der Steuer FAQ.
Hier ist etwas wegen einer Bindungssteuer: https://bitcointalksearch.org/topic/m.53918611
Und hier https://bitcointalksearch.org/topic/m.55862759 eine Antwort darauf. Danach wurde noch etwas weiter diskutiert.
Ist es das, was du suchst?

Jemand der sich auf jeden Fall gut mit der Thematik gut auskennt, ist Serpens66. Gerne mal in seine Posthistorie reinschauen und durchblättern

Ansonsten gibt es noch diesen Thread hier: Steuerfallen beim Trading. Dort hat Serpens66 auch geschrieben.

Ich hoffe, es geht in die richtige Richtung.

newbie
Activity: 4
Merit: 1
June 28, 2023, 08:27:48 AM
Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen oder ein einschätzung geben.

Ich habe laut Cointracking Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG Gewinne von 300k und Verluste von 400k. (Alle gewinne und Verluste kamen von Hebeltrading/Margin/Derivate/Futers..) Laut gesetzt dürfen aber nur 20k Verluste angerechnet werden, dies würde theoretisch zu einer Nachzahlung von 70k bedeuten, da ich ja 280k mit 25 % besteuern müsste..... Um dies zu umgehen habe ich ein Gewerbe angemeldet anstatt eine Trading Gmbh zu Gründung. ( So müsste ich alle Verluste gegenrechnen können) Nun ist das Finanzamt anderer Meinung. Hat jemand Erfahrung der auch mit Derivaten/Margin handelt ? Wie regelt ihr das, wenn ihr über 20 k Verluste habe ? Habt ihr alle eine Trading GmbH angemeldet ?? Oder auch ein Gewerbe?
legendary
Activity: 2534
Merit: 2144
https://t1p.de/6ghrf
June 27, 2023, 04:29:05 PM
angegeben das ganze in Euro zu berechnen

Das ich noch nicht auf die Idee gekommen bin, die Währung umzustellen.... So was bescheuertes aber auch. Da rechne ich immer USD in Euro um und dabei ist die Währung doch auswählbar. Danke dir.

Kann mal jemand testen ob es bei euch funktioniert. Firefox Browser bei mir.

Also bei mir funktioniert es. Du musst allerdings das englische Datumsformat eingeben. Also in deinem Fall 2022-01-01 und 2022-12-31. Das deutsche Format funktioniert nicht. Dann kriege ich nur eine leere Seite angezeigt.
Pages:
Jump to: