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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 7. (Read 1133396 times)

newbie
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January 17, 2023, 12:09:53 PM
Holla. 5-stellig ist schon eine Hausnummer. Gewinn? Verlust?
Wegen dem "ich bin Ausländer". Heißt dass, du hast keine deutsche Staatsbürgerschaft, lebst aber mehr als 180 Tage in Deutschland?

Gewinn in 2021, Verlust in 2022 *perfectly-balanced.gif*

Ich arbeite in Deutschland Vollzeit seit 2018 - kein Steuertourist! Heute habe ich 6 Mails geschickt, aber nur eine Antwort bisher bekommen. Der Steuerberater scheint OK zu sein, ist günstig im Vergleich zu den Preisen, die ich auf andere Berater-Webseiten gesehen habe. Wir werden einen Videoanruf machen, ich hoffe, er sachkundig ist.
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January 17, 2023, 08:01:17 AM
Ich erwarte unbedingt eine Rückmeldung vom Finanzamt, da ich im 2021 eine fünf-stellige Steuerlast gebildet habe (und weil ich Ausländer bin). Ich habe letztes Jahr einen Gesamtverlust realisiert, den ich kann hoffentlich dagegensetzen.

Holla. 5-stellig ist schon eine Hausnummer. Gewinn? Verlust?
Wegen dem "ich bin Ausländer". Heißt dass, du hast keine deutsche Staatsbürgerschaft, lebst aber mehr als 180 Tage in Deutschland?


Ich werde gern meine Erfahrungen mitteilen. Erstens muss ich aufhören, herumzualbern und einen Steuerberater finden. Von Natur aus bin ich ein Aufschieber, und wenn was mit die Bürokratie zu tun hat, wird diese Eigenschaft aufgeladen...

Ich glaube, Steuererklärung schieben viele auf...
newbie
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January 17, 2023, 06:29:37 AM
Zu Steuerbot kann ich nichts sagen. Aber Gesamtverlust- und gewinn reicht vollkommen als Angabe in der Steuererklärung aus. Falls das Finanzamt eine genaue Aufstellung haben möchte, werden sie sich melden.

Ich erwarte unbedingt eine Rückmeldung vom Finanzamt, da ich im 2021 eine fünf-stellige Steuerlast gebildet habe (und weil ich Ausländer bin). Ich habe letztes Jahr einen Gesamtverlust realisiert, den ich kann hoffentlich dagegensetzen.

Es gibt sicherlich noch andere Steuerberater in Berlin, die sich mit Kryptos auskennen. Wenn du jemanden gefunden hast, dann trage es doch am besten in die Liste ein. Die ist ja lange nicht mehr aktualisiert worden. Letzter Eintrag von Oktober 2021.

Ich werde gern meine Erfahrungen mitteilen. Erstens muss ich aufhören, herumzualbern und einen Steuerberater finden. Von Natur aus bin ich ein Aufschieber, und wenn was mit die Bürokratie zu tun hat, wird diese Eigenschaft aufgeladen...
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January 17, 2023, 02:37:58 AM
hallo bct_ail vielen Dank für die Antwort. Das macht Sinn. Ich bin aber überrascht, dass es in Berlin nur Win-Heller auf der Liste gibt. Ich habe mir vorher auf ihre Webseite angesehen und sie scheinen ziemlich teuer zu sein. Ich denke auch, ich würde einen kleineren Ein-Mann-Betrieb bevorzugen. Ich werde einmal auf Google suchen, und viele Mails heute Abend schicken.

Es gibt sicherlich noch andere Steuerberater in Berlin, die sich mit Kryptos auskennen. Wenn du jemanden gefunden hast, dann trage es doch am besten in die Liste ein. Die ist ja lange nicht mehr aktualisiert worden. Letzter Eintrag von Oktober 2021.

aber es gab nur die Möglichkeit den Gesamtverlust und -gewinn anzugeben. Früher in diesem Faden hat jemand gesagt das er alle seine Trades detailliert beschrieben hat (in Lücke 46 vllt). Warum biete Steuerbot diese Möglichkeit nicht - ist es nur bei Elster verwendbar?

Zu Steuerbot kann ich nichts sagen. Aber Gesamtverlust- und gewinn reicht vollkommen als Angabe in der Steuererklärung aus. Falls das Finanzamt eine genaue Aufstellung haben möchte, werden sie sich melden.

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January 16, 2023, 11:53:08 AM
hallo bct_ail vielen Dank für die Antwort. Das macht Sinn. Ich bin aber überrascht, dass es in Berlin nur Win-Heller auf der Liste gibt. Ich habe mir vorher auf ihre Webseite angesehen und sie scheinen ziemlich teuer zu sein. Ich denke auch, ich würde einen kleineren Ein-Mann-Betrieb bevorzugen. Ich werde einmal auf Google suchen, und viele Mails heute Abend schicken.
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January 16, 2023, 10:57:59 AM
hallo, ich habe meine Steuererklärung vorbereitet und jetzt suche ich einen SB um ein paar steuerliche Fragen zu antworten. Ich habe die andere Post mit der Liste gefunden. Gibt es einige Grunde, um einen in der eigenen Stadt oder im eigenen Land zu finden? Die Möglichkeit den Berater zu besuchen könnte sicher praktisch sein, aber gibt es einen Unterschied in der Behandlung bei der Finanzämter?

Hallo und herzlich willkommen.
Du beantwortest teilweise deine Frage doch schon selber.  Wink Also die Steuerberater kennen natürlich die Finanzämter und wissen, wie die ticken und was die haben wollen. Auch können die Steuerberater auf Rückfragen schneller reagieren bzw. wissen, was dann zu tun ist.
newbie
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January 16, 2023, 08:29:02 AM
hallo, ich habe meine Steuererklärung vorbereitet und jetzt suche ich einen SB um ein paar steuerliche Fragen zu antworten. Ich habe die andere Post mit der Liste gefunden. Gibt es einige Grunde, um einen in der eigenen Stadt oder im eigenen Land zu finden? Die Möglichkeit den Berater zu besuchen könnte sicher praktisch sein, aber gibt es einen Unterschied in der Behandlung bei der Finanzämter?

Hat jemand seine Steuererklärung bei Steuerbot gemacht? Das habe ich für 2021 getan, es hat gut funktioniert aber es gab nur die Möglichkeit den Gesamtverlust und -gewinn anzugeben. Früher in diesem Faden hat jemand gesagt das er alle seine Trades detailliert beschrieben hat (in Lücke 46 vllt). Warum biete Steuerbot diese Möglichkeit nicht - ist es nur bei Elster verwendbar?
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January 14, 2023, 02:56:29 AM
Nach Klärung mit Finanzamt und Gewerbeamt durfte ich rückwirkend das Gewerbe abmelden.

Das ist doch klasse. Hätte ich nicht gedacht, dass das so geht. Was waren denn deine Argumente, denen sie zugestimmt hatten?

-----------------------

@bct_ail

Danke für dein feedback. Bei mir ist es aber genau umgekehrt. Also wenn ich es richtig verstanden habe, gilt grundsätzlich erstmal die Depottrennung, aus vereinfachungsgründen kann jedoch auch FIFO genommen werden.

Ich habe bisher meine Steuererklärung nach FIFO gemacht und würde gerne jetzt zur Depottrennung wechseln.

Aber ist das nicht das gleiche?
Also du kannst doch jetzt Depottrennung machen.
Und die Verwendungsreihenfolge, welche dir am besten zukommt, nimmst du dann halt. Einzelbetrachtung, Durchschnittsmethode oder FIFO.

Das ist doch klasse. Hätte ich nicht gedacht, dass das so geht. Was waren denn deine Argumente, denen sie zugestimmt hatten?

1. Letztendlich nur das ich normaler Arbeitnehmer bin und ich das nur zum Hobby mache
2. Gewinne sind unter 10000 EUR.
3. Es passiert alles zu Hause.

Ferner habe ich gelernt wenn zu Hause Mining/Forging betreibt und man es privat Versteuert und das Finanzamt nachträglich sagt es sei Gewerblich wäre das auch nicht schlimm
da ja vom Steuerzahler alles angegeben worden ist und das Finanzamt nur eine andere Meinung hat.

Ich übersetzte das so, dass es keine "Straftat" bzw Problem ist Mining/Forging zunächst in der Anlage SO anzugeben.
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January 13, 2023, 05:15:08 PM
Nach Klärung mit Finanzamt und Gewerbeamt durfte ich rückwirkend das Gewerbe abmelden.

Das ist doch klasse. Hätte ich nicht gedacht, dass das so geht. Was waren denn deine Argumente, denen sie zugestimmt hatten?

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@bct_ail

Danke für dein feedback. Bei mir ist es aber genau umgekehrt. Also wenn ich es richtig verstanden habe, gilt grundsätzlich erstmal die Depottrennung, aus vereinfachungsgründen kann jedoch auch FIFO genommen werden.

Ich habe bisher meine Steuererklärung nach FIFO gemacht und würde gerne jetzt zur Depottrennung wechseln.

Aber ist das nicht das gleiche?
Also du kannst doch jetzt Depottrennung machen.
Und die Verwendungsreihenfolge, welche dir am besten zukommt, nimmst du dann halt. Einzelbetrachtung, Durchschnittsmethode oder FIFO.
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January 12, 2023, 04:00:00 PM
1. Ich bin Tezos Baker eigentlich aus Hobby. Also betreibe ich Forging und habe aufgrund des BMF Schreibens leider zu voreilig im Jahr 2022 ein Gewerbe angemeldet. Meine Frage wäre jetzt ob ich doch wieder abmelden kann rückwirkend und  meine Forging Einnahmen einfach als sonstige Einkommen versteuern kann wie passives Staking.

2. Kann ich das nicht wäre die Frag da ich ein Kleingewerbe habe ob ich meinen Privaten Tezos Conis die ich nutze um den Validator zu betreiben ins Betriebsvermögen überführen muss. Und wenn ja wie?
Ich wende die EÜR an. Keine Bilanz

Da kann ich dir leider auf Anhieb nicht helfen. Tut mir leid. Da würde ich mit einem Steuerberater sprechen. Und zusätzlich im Internet forschen.
Aber zu 1 kann ich sagen, dass du auf jeden Fall dein Gewerbe jederzeit abmelden kannst und dann halt für 2022 den Gewerbekram bezahlen musst. Aber vielleicht lässt das FA auch mit sich reden, denn schließlich hast du aufgrund falscher Annahmen das Gewerbe angemeldet.

----------------

ich habe die letzten Jahre immer meine Steuererklärung nach FIFO Prinzip abgegeben, möchte nun jedoch Depottrennung anwenden. Wisst ihr ob man das nachträglich machen kann? Finde genau zu dieser Frage kaum bis gar keine Infos.

Mittlerweile gilt sogar eine walletbezogene Betrachtung. In der Randnummer 62 im Dokument "Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token-bmf-schreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=2)" steht:

Quote
62 Es gilt eine walletbezogene Betrachtung. Die gewählte Methode ist bis zur vollständigen Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger Token in dieser Wallet beizubehalten. Nach einer vollständigen Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger Token in dieser Wallet und anschließendem Neuerwerb von Einheiten dieser virtuellen Währung oder dieser sonstigen Token kann die Methode gewechselt werden. Beim Halten von Einheiten mehrerer virtueller Währungen oder mehrerer Arten sonstiger Token besteht für jede virtuelle Währung und jede Art sonstiger Token in einer Wallet ein gesondertes Wahlrecht.

Beachte aber unbedingt Randnummer 61. Dort steht drin, dass entweder eine Einzelbetrachtung eines Coins grundsätzlich genommen werden soll. Ist das nicht möglich, dann kannst du die Durchschnittsmethode anwenden oder zur Vereinfachung FIFO nehmen.
Es ist also möglich, hierbei steuerlich zu optimieren.

Nach Klärung mit Finanzamt und Gewerbeamt durfte ich rückwirkend das Gewerbe abmelden.
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January 12, 2023, 02:00:49 AM
@bct_ail

Danke für dein feedback. Bei mir ist es aber genau umgekehrt. Also wenn ich es richtig verstanden habe, gilt grundsätzlich erstmal die Depottrennung, aus vereinfachungsgründen kann jedoch auch FIFO genommen werden.

Ich habe bisher meine Steuererklärung nach FIFO gemacht und würde gerne jetzt zur Depottrennung wechseln.
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January 11, 2023, 04:05:29 AM
1. Ich bin Tezos Baker eigentlich aus Hobby. Also betreibe ich Forging und habe aufgrund des BMF Schreibens leider zu voreilig im Jahr 2022 ein Gewerbe angemeldet. Meine Frage wäre jetzt ob ich doch wieder abmelden kann rückwirkend und  meine Forging Einnahmen einfach als sonstige Einkommen versteuern kann wie passives Staking.

2. Kann ich das nicht wäre die Frag da ich ein Kleingewerbe habe ob ich meinen Privaten Tezos Conis die ich nutze um den Validator zu betreiben ins Betriebsvermögen überführen muss. Und wenn ja wie?
Ich wende die EÜR an. Keine Bilanz

Da kann ich dir leider auf Anhieb nicht helfen. Tut mir leid. Da würde ich mit einem Steuerberater sprechen. Und zusätzlich im Internet forschen.
Aber zu 1 kann ich sagen, dass du auf jeden Fall dein Gewerbe jederzeit abmelden kannst und dann halt für 2022 den Gewerbekram bezahlen musst. Aber vielleicht lässt das FA auch mit sich reden, denn schließlich hast du aufgrund falscher Annahmen das Gewerbe angemeldet.

----------------

ich habe die letzten Jahre immer meine Steuererklärung nach FIFO Prinzip abgegeben, möchte nun jedoch Depottrennung anwenden. Wisst ihr ob man das nachträglich machen kann? Finde genau zu dieser Frage kaum bis gar keine Infos.

Mittlerweile gilt sogar eine walletbezogene Betrachtung. In der Randnummer 62 im Dokument "Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token-bmf-schreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=2)" steht:

Quote
62 Es gilt eine walletbezogene Betrachtung. Die gewählte Methode ist bis zur vollständigen Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger Token in dieser Wallet beizubehalten. Nach einer vollständigen Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger Token in dieser Wallet und anschließendem Neuerwerb von Einheiten dieser virtuellen Währung oder dieser sonstigen Token kann die Methode gewechselt werden. Beim Halten von Einheiten mehrerer virtueller Währungen oder mehrerer Arten sonstiger Token besteht für jede virtuelle Währung und jede Art sonstiger Token in einer Wallet ein gesondertes Wahlrecht.

Beachte aber unbedingt Randnummer 61. Dort steht drin, dass entweder eine Einzelbetrachtung eines Coins grundsätzlich genommen werden soll. Ist das nicht möglich, dann kannst du die Durchschnittsmethode anwenden oder zur Vereinfachung FIFO nehmen.
Es ist also möglich, hierbei steuerlich zu optimieren.
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January 11, 2023, 01:34:02 AM
Moin,

ich habe die letzten Jahre immer meine Steuererklärung nach FIFO Prinzip abgegeben, möchte nun jedoch Depottrennung anwenden. Wisst ihr ob man das nachträglich machen kann? Finde genau zu dieser Frage kaum bis gar keine Infos.

LG
member
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Merit: 11
January 03, 2023, 07:09:42 AM
Das schreiben kenne ich danke. Ich werde mal mit dem FA sprechen.

Das Finanzamt wird dir aber keine steuerliche Beratung geben. Die werden auch nur auf die entsprechenden Schreiben verweisen.
Oder ist das nur eine ganz kurze Frage, die sie vielleicht wirklich beantworten könnten?
Aber du kannst deine Frage auch hier stellen. Vielleicht kriegen wir das alles selber zusammen, weil es nicht so kompliziert ist.

1. Ich bin Tezos Baker eigentlich aus Hobby. Also betreibe ich Forging und habe aufgrund des BMF Schreibens leider zu voreilig im Jahr 2022 ein Gewerbe angemeldet. Meine Frage wäre jetzt ob ich doch wieder abmelden kann rückwirkend und  meine Forging Einnahmen einfach als sonstige Einkommen versteuern kann wie passives Staking.

2. Kann ich das nicht wäre die Frag da ich ein Kleingewerbe habe ob ich meinen Privaten Tezos Conis die ich nutze um den Validator zu betreiben ins Betriebsvermögen überführen muss. Und wenn ja wie?
Ich wende die EÜR an. Keine Bilanz
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https://t1p.de/6ghrf
January 03, 2023, 06:29:59 AM
Das schreiben kenne ich danke. Ich werde mal mit dem FA sprechen.

Das Finanzamt wird dir aber keine steuerliche Beratung geben. Die werden auch nur auf die entsprechenden Schreiben verweisen.
Oder ist das nur eine ganz kurze Frage, die sie vielleicht wirklich beantworten könnten?
Aber du kannst deine Frage auch hier stellen. Vielleicht kriegen wir das alles selber zusammen, weil es nicht so kompliziert ist.
member
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January 03, 2023, 05:37:20 AM



[/quote]

Ich habe keine Erfahrung, aber würde mich an dem Dokument "Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token" vom Bundesfinanzministerium orientieren. Ansonsten würde ich für den Anfang zusätzlich auch einen kryptoaffinen Steuerberater hinzuziehen und über diesen die Steuererklärung einreichen. Danach kann man es auch eigenständig machen, wenn es nicht zu kompliziert ist.
[/quote]

Das schreiben kenne ich danke. Ich werde mal mit dem FA sprechen.
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January 03, 2023, 04:54:07 AM
Dann müssen Steuern dich auch nicht interessieren, im Guten wie im Schlechten.

Damit hast du den Nagel auf den Kopf getroffen.

---------------------

Hat jemand Erfahrung mit gewerblichen Mining mit eine Kleingewerbe und EÜR?

Ich habe keine Erfahrung, aber würde mich an dem Dokument "Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token" vom Bundesfinanzministerium orientieren. Ansonsten würde ich für den Anfang zusätzlich auch einen kryptoaffinen Steuerberater hinzuziehen und über diesen die Steuererklärung einreichen. Danach kann man es auch eigenständig machen, wenn es nicht zu kompliziert ist.
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January 02, 2023, 03:48:19 PM
Hat jemand Erfahrung mit gewerblichen Mining mit eine Kleingewerbe und EÜR?
sr. member
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December 28, 2022, 09:09:02 AM
Dann müssen Steuern dich auch nicht interessieren, im Guten wie im Schlechten.
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December 27, 2022, 06:42:32 PM
Was du aber machen kannst, ist die Verluste zurückzutragen (Verlustrücktrag) oder vorzugetragen (Verlustvortrag).
Verlustrücktrag geht nur rückwirkend in das vorausgegangene Jahr. Verlustvorträge kannst du unbeschränkt in die kommenden Jahre übertragen. Solange bis es wieder Gewinne gibt.

Ja, aber wenn ich meine Krypto nie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkaufe (wenn ich sie jemals verkaufe, dann erst nach 5 oder 10 Jahren), dann hat das keinen Zweck, richtig? Und in diesem Fall verkaufe ich meine Krypto besser nicht jetzt und kaufe sie eine Woche später zurück, weil es nur zweimal unnötige Gebühren kosten wird.

Wahrscheinlich wird es irgendwann wieder einern Bullenmarkt geben. Wenn du dann einige Coins hast, die du innerhalb der Jahresfrist mit guten Gewinn verkaufen könntest, kannst du den Verlust aus dem Verlustvortrag gegenrechnen und müsstest weniger Steuern bezahlen.
Den richtigen Zeitpunkt zum Verkaufen zur Steueroptimierung schafft man natürlich nicht.

Ja, aber ganz ehrlich verkaufe ich auch im Bullenmarkt nicht innerhalb von ein Jahr nach Ankauf.
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