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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 7. (Read 868328 times)

legendary
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October 03, 2022, 05:38:25 AM

~snipe~
 Der Staat braucht Geld, und wenn die Gerüchteküche recht behält, so kippt next Year die 1 Jahr Steuerfreiheit auf Kryptos, aber schauen wir mal.

Ist das ein Gerücht ? Oder kann man dazu etwas lesen.Also die Gerüchte ? Und wenn ! Betrifft es dann die Cryptos die man ab dem Zeitpunkt kauft ?
Rückwirkend wird es wohl kaum machbar sein. Aber Geld.... ja das braucht der Staat.  Da wird noch einiges auf uns zu kommen.
PS: Mal sehen was die Steuer von 2021 sagt. Abgegeben ist alles zum SB. Durch die volle Auslastung dort rechne ich aber erst im Dezember mit
der Mitteilung vom SB. Die haben dank Corona usw. alle Hände voll zu tun.
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October 03, 2022, 05:24:48 AM
Das Thema hat zwar nicht viel mit Krypto zu tun aber in der Vergangenheit gab es ja hier im Forum schon auch schon Fragen zur Besteuerung beim Import/Kauf von Bitcoin Sammlermünzen aus Silber. Und der ein oder andere wird sicher auch in Edelmetallen investiert sein.

Hier soll nach dem Willen des BMF der steuervergünstigte Erwerb von Silbermünzen zukünftig nicht mehr möglich sein. Frank Schäffler(FDP) fordert dazu nochmals eine Überprüfung.

Quote
In einem Schreiben an die Finanzbehörden der Länder untersagt das Finanzministerium eine Praxis, die den steuervergünstigten Erwerb bestimmter Silbermünzen ermöglicht hat. Edelmetallkäufern drohen nun zweistellige Kostensteigerungen. Der FDP-MdB Frank Schäffler fordert nochmalige Prüfung.
Quelle: https://www.welt.de/finanzen/plus241383581/Silbermuenzen-Das-steckt-hinter-dem-BMF-Schreiben-zur-neuen-Steuerregelung.html

Da der Artikel hinter einer Paywall ist -> https://forum.silber.de/viewtopic.php?f=10&p=702020#p702018


Korrekt, marc Friedrich hat auch darüber berichtet. Der Staat braucht Geld, und wenn die Gerüchteküche recht behält, so kippt next Year die 1 Jahr Steuerfreiheit auf Kryptos, aber schauen wir mal.
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October 03, 2022, 05:18:23 AM
Das Thema hat zwar nicht viel mit Krypto zu tun aber in der Vergangenheit gab es ja hier im Forum schon auch schon Fragen zur Besteuerung beim Import/Kauf von Bitcoin Sammlermünzen aus Silber. Und der ein oder andere wird sicher auch in Edelmetallen investiert sein.

Hier soll nach dem Willen des BMF der steuervergünstigte Erwerb von Silbermünzen zukünftig nicht mehr möglich sein. Frank Schäffler(FDP) fordert dazu nochmals eine Überprüfung.

Quote
In einem Schreiben an die Finanzbehörden der Länder untersagt das Finanzministerium eine Praxis, die den steuervergünstigten Erwerb bestimmter Silbermünzen ermöglicht hat. Edelmetallkäufern drohen nun zweistellige Kostensteigerungen. Der FDP-MdB Frank Schäffler fordert nochmalige Prüfung.
Quelle: https://www.welt.de/finanzen/plus241383581/Silbermuenzen-Das-steckt-hinter-dem-BMF-Schreiben-zur-neuen-Steuerregelung.html

Da der Artikel hinter einer Paywall ist -> https://forum.silber.de/viewtopic.php?f=10&p=702020#p702018
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September 14, 2022, 03:52:55 AM
Da das Thema ETH-Merge vermutlich so gut wie jeden heir betrifft ein Auszug aus dem aktuellen Blockpit Newsletter:

Quote
Deutschland: Die Anschaffungskosten werden zwischen Hardfork-Coins und ETH aufgeteilt. Vermutlich werden Hardfork-Coins zum Zeitpunkt des Hardforks den Marktwert von 0 EUR haben. Neue Assets können das Anschaffungsdatum des Fork-Ursprungs-Assets erben, d.h. wenn das Asset z.B. vor einem Jahr erworben wurde, sind beide Assets sofort von der Steuer befreit.
Quelle: https://blockpit.io/blog/steuerliche-auswirkungen-des-ethereum-merge/

Alle Infos zu Staking Rewards etc. findet ihr im verlinkten Blogbeitrag.
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September 13, 2022, 10:18:38 PM
Beispiel: ETH am 01.10.2021 für 1000$ gekauft. Kurswert beim Fork am 15.09.2022: ETH: 500$ // ETHW: 100$. -> Verhältnis 5:1
a.) Kein Verkauf == keine Steuern
b.) Verkauf von ETHW. Als Anschaffungkosten werden dann 200$ angesetzt und ich hätte 100$ steuerbaren Verlust Huh??
Ja sollte korrekt sein.

Da aber soweit ich weiß fast kein Steuertool unterstützt, dass einfach mal alle Anschaffungskosten der alten ETH neu berechnet werden, ist denke ich auch eine legitime Methode einen Einkaufspreis von 0€ für die ETHW anzunehmen und die Anschaffungskosten der ETH unberührt zu lassen. Dies sorgt bei Verkauf der ETHW unter einem Jahr aber natürlich für höhere Steuern. ( ich denke man kann sich dann eine der beiden Methoden aussuchen, sofern man die Aufteilung des Anschaffungspreises irgendwie selbst gehandhabt bekommt...)
Auch wenn ich die 0€ definitiv als legitim ansehen würde und mir sehr sicher bin, dass auch das Finanzamt es akzeptiert (und es Steuersoftwares ja eben so machen, zb cointracking), steht in diesem Artikel, dass der Steuerberater noch versucht den 0€ Anschaffungspreis als erlaubt durchzuboxen: https://www.btc-echo.de/news/wird-der-ethereum-merge-zum-steuerdrama-150305/
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September 13, 2022, 03:42:24 AM
Hey Zusammen,

mal eine Frage vor dem bevorstehenden Merge. Es wird ja sicherlich zum Hardfork hierbei kommen, so dass zwei Chains gleichzeitig laufen werden.
Hierdurch wird es dann ja "kostenfreie" ETHPOW geben zu den bestehenden ETHPOS.

Wie sieht das ganze steuerrechtlich aus. Übernehmen die neuen ETHPOW das Anschaffungsdatum der alten und gelten somit bei einer Haltedauer von >1Jahr als Steuerfrei?
Welchen Anschaffungswert nimmt man an, da es zum Anschaffungszeitpunkt ETHPOW ja nicht gab gehe ich von 0€ aus, ist das korrekt?

So war zumindest immer meine Sichtweise, bevor ich diesen Artikel gelesen habe, der irgendwie keinerlei Sinn ergibt für mich persönlich:

https://www.btc-echo.de/news/wird-der-ethereum-merge-zum-steuerdrama-150305/

Aus dem Artikel werde ich auch nicht schlau. Ziemlich durcheinander. Aber im BMF Schreiben "https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token.html" steht es ja drin. (Randnummer 68 und 67)

Also zunächst einmal hat der neu geschaffene Hard Fork Coin das gleiche Anschaffungsdatum wie der zugrundeliegende Coin. Die eventuelle Haltefrist überträgt sind dann einfach auch zusätzlich auf den geforkten Coin. Wird also innerhalb der Haltefrist verkauft, ist es steuerbar.

Nun aber zur Aufteilung, bei der ich auch Verständnissprobleme habe
Quote
Die Anschaffungskosten der Einheiten der vor der Hard Fork existierenden virtuellen Währung sind auf diese Wirtschaftsgüter aufzuteilen. Der Aufteilungsmaßstab richtet sich dabei nach dem Verhältnis der Marktkurse der Einheiten der verschiedenen virtuellen Währungen im Zeitpunkt der Hard Fork
Quelle: Randnummer 67

Die Anschaffungskosten des zugrundeliegenden Coins sind also auf beide aufzuteilen. Als Verhältnis nimmt man die Kurse zum Zeitpunkt des Forks.
Beispiel: ETH am 01.10.2021 für 1000$ gekauft. Kurswert beim Fork am 15.09.2022: ETH: 500$ // ETHW: 100$. -> Verhältnis 5:1
a.) Kein Verkauf == keine Steuern
b.) Verkauf von ETHW. Als Anschaffungkosten werden dann 200$ angesetzt und ich hätte 100$ steuerbaren Verlust Huh??




Die Aufteilung dürfte dann ja auch bei Haltedauer >1 Jahr irrelevant sein und somit für mich keine Rolle mehr spielen.

Danke für Dein Feedback.
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September 12, 2022, 05:00:13 PM
Hey Zusammen,

mal eine Frage vor dem bevorstehenden Merge. Es wird ja sicherlich zum Hardfork hierbei kommen, so dass zwei Chains gleichzeitig laufen werden.
Hierdurch wird es dann ja "kostenfreie" ETHPOW geben zu den bestehenden ETHPOS.

Wie sieht das ganze steuerrechtlich aus. Übernehmen die neuen ETHPOW das Anschaffungsdatum der alten und gelten somit bei einer Haltedauer von >1Jahr als Steuerfrei?
Welchen Anschaffungswert nimmt man an, da es zum Anschaffungszeitpunkt ETHPOW ja nicht gab gehe ich von 0€ aus, ist das korrekt?

So war zumindest immer meine Sichtweise, bevor ich diesen Artikel gelesen habe, der irgendwie keinerlei Sinn ergibt für mich persönlich:

https://www.btc-echo.de/news/wird-der-ethereum-merge-zum-steuerdrama-150305/

Aus dem Artikel werde ich auch nicht schlau. Ziemlich durcheinander. Aber im BMF Schreiben "https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token.html" steht es ja drin. (Randnummer 68 und 67)

Also zunächst einmal hat der neu geschaffene Hard Fork Coin das gleiche Anschaffungsdatum wie der zugrundeliegende Coin. Die eventuelle Haltefrist überträgt sind dann einfach auch zusätzlich auf den geforkten Coin. Wird also innerhalb der Haltefrist verkauft, ist es steuerbar.

Nun aber zur Aufteilung, bei der ich auch Verständnissprobleme habe
Quote
Die Anschaffungskosten der Einheiten der vor der Hard Fork existierenden virtuellen Währung sind auf diese Wirtschaftsgüter aufzuteilen. Der Aufteilungsmaßstab richtet sich dabei nach dem Verhältnis der Marktkurse der Einheiten der verschiedenen virtuellen Währungen im Zeitpunkt der Hard Fork
Quelle: Randnummer 67

Die Anschaffungskosten des zugrundeliegenden Coins sind also auf beide aufzuteilen. Als Verhältnis nimmt man die Kurse zum Zeitpunkt des Forks.
Beispiel: ETH am 01.10.2021 für 1000$ gekauft. Kurswert beim Fork am 15.09.2022: ETH: 500$ // ETHW: 100$. -> Verhältnis 5:1
a.) Kein Verkauf == keine Steuern
b.) Verkauf von ETHW. Als Anschaffungkosten werden dann 200$ angesetzt und ich hätte 100$ steuerbaren Verlust Huh??


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September 12, 2022, 04:10:44 AM
Hey Zusammen,

mal eine Frage vor dem bevorstehenden Merge. Es wird ja sicherlich zum Hardfork hierbei kommen, so dass zwei Chains gleichzeitig laufen werden.
Hierdurch wird es dann ja "kostenfreie" ETHPOW geben zu den bestehenden ETHPOS.

Wie sieht das ganze steuerrechtlich aus. Übernehmen die neuen ETHPOW das Anschaffungsdatum der alten und gelten somit bei einer Haltedauer von >1Jahr als Steuerfrei?
Welchen Anschaffungswert nimmt man an, da es zum Anschaffungszeitpunkt ETHPOW ja nicht gab gehe ich von 0€ aus, ist das korrekt?

So war zumindest immer meine Sichtweise, bevor ich diesen Artikel gelesen habe, der irgendwie keinerlei Sinn ergibt für mich persönlich:

https://www.btc-echo.de/news/wird-der-ethereum-merge-zum-steuerdrama-150305/


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August 13, 2022, 05:40:42 AM
Cointracking berücksichtigt nur die Tradinggebühren, die im direkten Zusammenhang mit dem Erwerb stehen. Nicht aber die drittwährung und Transfergebühren...

Herzlich willkommen Neo1986,

wenn es sich um eine CoinTracking Besonderheit handelt könntest du sonst auch direkt im CT-Thread nachfragen.
Andreas ist da immer schnell zur Stelle Smiley

https://bitcointalksearch.org/topic/cointracking-gewinnverlust-portfolio-und-steuer-reporting-fur-digitale-coins-208506

Danke Dir werde ich versuchen 👍
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August 12, 2022, 09:45:34 AM
Cointracking berücksichtigt nur die Tradinggebühren, die im direkten Zusammenhang mit dem Erwerb stehen. Nicht aber die drittwährung und Transfergebühren...

Herzlich willkommen Neo1986,

wenn es sich um eine CoinTracking Besonderheit handelt könntest du sonst auch direkt im CT-Thread nachfragen.
Andreas ist da immer schnell zur Stelle Smiley

https://bitcointalksearch.org/topic/cointracking-gewinnverlust-portfolio-und-steuer-reporting-fur-digitale-coins-208506
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August 08, 2022, 01:03:53 PM
Cointracking berücksichtigt nur die Tradinggebühren, die im direkten Zusammenhang mit dem Erwerb stehen. Nicht aber die drittwährung und Transfergebühren...
sr. member
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August 04, 2022, 02:51:17 PM
Hallo Zusammen,

ich habe mal eine kurze Frage zum Thema Werbungskosten, ich habe leider in der SuFu nichts dazu gefunden....

vorab: Ich nutze Cointracking um meine Transaktionen zu tracken.

Darf ich Auszahlungsgebühren, Einzahlungsgebühren, Sonstige Gebühren und Trading Gebühren als Werbungskosten
in der Anlage SO Zeile 46 (Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft) geltend machen oder nur bestimmte Kosten ?
Und wenn ja, wo trage ich das ein ?

Vielen Dank im Voraus Smiley

Die Gebühren darf man abziehen, aber Cointracking berücksichtigt die bereits in den Trades, wenn sie korrekt eingetragen wurden.
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August 04, 2022, 01:51:19 PM
Hallo Zusammen,

ich habe mal eine kurze Frage zum Thema Werbungskosten, ich habe leider in der SuFu nichts dazu gefunden....

vorab: Ich nutze Cointracking um meine Transaktionen zu tracken.

Darf ich Auszahlungsgebühren, Einzahlungsgebühren, Sonstige Gebühren und Trading Gebühren als Werbungskosten
in der Anlage SO Zeile 46 (Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft) geltend machen oder nur bestimmte Kosten ?
Und wenn ja, wo trage ich das ein ?

Vielen Dank im Voraus Smiley
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July 29, 2022, 10:09:36 AM
Ich bitte doch hier in Deutsch zu schreiben. Es ist ein interessantes Thema. Und immer aktuell.
Diese Fragen / Antworten in englisch können mit Deepl oder Google Translate ansonsten gerne in deutsch geschrieben werden.
Gerade wenn man dieses Thema als Abonnement hat.
Ich denke sonst könnte es noch Wochen und Monate so weitergehen hier.
Ist nicht böse gemeint. Aber ich finde man sollte es wirklich so handhaben.
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July 29, 2022, 08:04:49 AM
Hello, quick question: is depot/wallet separation (depottrennung) mandatory in Germany? I used to assume I can do one-pot FIFO (which is also the default method in all the tracking software I tried). Now when I calculate with wallet separation, I'm due taxes for previous years.
Can someone please share some thoughts on it? Thanks!
I was very sure that it is not mandatory and that you can even design the "depots" as you please, eg. the exchange Kraken+Bitfinex is first depot and FTX is another one and two different hardwarewallets are a third one (I know no tracking software that supports this though). But this is just my personal opinion/what I do, as far as I know there is no official statement regarding this yet and every tax office is handling it differently.

I understand there is no official information, but are there any official/semi-official sources for this? Perhaps any court outcomes? Thanks!

Here you can find the current official information (only german though)
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token.pdf?__blob=publicationFile&v=2

The relevant part is the following

Quote
"bb) Verwendungsreihenfolge
61 Für die Bestimmung der Verwendungsreihenfolge der veräußerten Einheiten einer virtuellen
Währung und sonstigen Token gilt der Grundsatz der Einzelbetrachtung (vgl. Randnummer
51). Ist eine Einzelbetrachtung nicht möglich, gelten für die Zwecke der Haltefrist die zuerst
angeschafften Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token als veräußert und ist
für die Wertermittlung die Durchschnittsmethode anzuwenden (vgl. BFH-Urteil vom 24. No-
vember 1993, X R 49/90, BStBl II 1994 S. 591). Aus Vereinfachungsgründen kann für die
Zwecke der Wertermittlung unterstellt werden, dass die zuerst angeschafften Token zuerst
veräußert wurden (First in First out, FiFo).
62 Es gilt eine walletbezogene Betrachtung. Die gewählte Methode ist bis zur vollständigen
Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger
Token in dieser Wallet beizubehalten. Nach einer vollständigen Veräußerung der Einheiten
einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger Token in dieser Wallet und
anschließendem Neuerwerb von Einheiten dieser virtuellen Währung oder dieser sonstigen
Token kann die Methode gewechselt werden. Beim Halten von Einheiten mehrerer virtueller
Währungen oder mehrerer Arten sonstiger Token besteht für jede virtuelle Währung und jede
Art sonstiger Token in einer Wallet ein gesondertes Wahlrecht."

Thanks!

Yes, but to me this means that the depot separation IS mandatory, and I cannot treat my whole holdings as one depot (Ist eine Einzelbetrachtung nicht möglich, gelten für die Zwecke der Haltefrist die zuerst angeschafften Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token als veräußert). Or do you think this can be interpreted differently?
hero member
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July 29, 2022, 07:15:48 AM
Hello, quick question: is depot/wallet separation (depottrennung) mandatory in Germany? I used to assume I can do one-pot FIFO (which is also the default method in all the tracking software I tried). Now when I calculate with wallet separation, I'm due taxes for previous years.
Can someone please share some thoughts on it? Thanks!
I was very sure that it is not mandatory and that you can even design the "depots" as you please, eg. the exchange Kraken+Bitfinex is first depot and FTX is another one and two different hardwarewallets are a third one (I know no tracking software that supports this though). But this is just my personal opinion/what I do, as far as I know there is no official statement regarding this yet and every tax office is handling it differently.

I understand there is no official information, but are there any official/semi-official sources for this? Perhaps any court outcomes? Thanks!

Here you can find the current official information (only german though)
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token.pdf?__blob=publicationFile&v=2

The relevant part is the following

Quote
"bb) Verwendungsreihenfolge
61 Für die Bestimmung der Verwendungsreihenfolge der veräußerten Einheiten einer virtuellen
Währung und sonstigen Token gilt der Grundsatz der Einzelbetrachtung (vgl. Randnummer
51). Ist eine Einzelbetrachtung nicht möglich, gelten für die Zwecke der Haltefrist die zuerst
angeschafften Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token als veräußert und ist
für die Wertermittlung die Durchschnittsmethode anzuwenden (vgl. BFH-Urteil vom 24. No-
vember 1993, X R 49/90, BStBl II 1994 S. 591). Aus Vereinfachungsgründen kann für die
Zwecke der Wertermittlung unterstellt werden, dass die zuerst angeschafften Token zuerst
veräußert wurden (First in First out, FiFo).
62 Es gilt eine walletbezogene Betrachtung. Die gewählte Methode ist bis zur vollständigen
Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger
Token in dieser Wallet beizubehalten. Nach einer vollständigen Veräußerung der Einheiten
einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger Token in dieser Wallet und
anschließendem Neuerwerb von Einheiten dieser virtuellen Währung oder dieser sonstigen
Token kann die Methode gewechselt werden. Beim Halten von Einheiten mehrerer virtueller
Währungen oder mehrerer Arten sonstiger Token besteht für jede virtuelle Währung und jede
Art sonstiger Token in einer Wallet ein gesondertes Wahlrecht."
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July 27, 2022, 04:37:47 AM
Hello, quick question: is depot/wallet separation (depottrennung) mandatory in Germany? I used to assume I can do one-pot FIFO (which is also the default method in all the tracking software I tried). Now when I calculate with wallet separation, I'm due taxes for previous years.
Can someone please share some thoughts on it? Thanks!
I was very sure that it is not mandatory and that you can even design the "depots" as you please, eg. the exchange Kraken+Bitfinex is first depot and FTX is another one and two different hardwarewallets are a third one (I know no tracking software that supports this though). But this is just my personal opinion/what I do, as far as I know there is no official statement regarding this yet and every tax office is handling it differently.

I understand there is no official information, but are there any official/semi-official sources for this? Perhaps any court outcomes? Thanks!
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July 25, 2022, 11:35:08 AM
Hello, quick question: is depot/wallet separation (depottrennung) mandatory in Germany? I used to assume I can do one-pot FIFO (which is also the default method in all the tracking software I tried). Now when I calculate with wallet separation, I'm due taxes for previous years.
Can someone please share some thoughts on it? Thanks!
I was very sure that it is not mandatory and that you can even design the "depots" as you please, eg. the exchange Kraken+Bitfinex is first depot and FTX is another one and two different hardwarewallets are a third one. But this is just my personal opinion/what I do, as far as I know there is no official statement regarding this yet and every tax office is handling it differently.

Thank you very much, much appreciated.
I understand it’s not a tax advice, I’m just in a very interesting position that if this is correct, I don’t even need to file any gains in the tax statement. So I’m wondering if it is obligatory to ask them explicitely, it’s very tempting to just assume the one-pot FIFO.

My guess would be that you can either use wallet separation or not, but you will have to stick to it. Switching every year would probably not be possible. This, you could ask if you are fine with sticking to a one pot.
newbie
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July 25, 2022, 11:31:39 AM
Hello, quick question: is depot/wallet separation (depottrennung) mandatory in Germany? I used to assume I can do one-pot FIFO (which is also the default method in all the tracking software I tried). Now when I calculate with wallet separation, I'm due taxes for previous years.
Can someone please share some thoughts on it? Thanks!
I was very sure that it is not mandatory and that you can even design the "depots" as you please, eg. the exchange Kraken+Bitfinex is first depot and FTX is another one and two different hardwarewallets are a third one. But this is just my personal opinion/what I do, as far as I know there is no official statement regarding this yet and every tax office is handling it differently.

Thank you very much, much appreciated.
I understand it’s not a tax advice, I’m just in a very interesting position that if this is correct, I don’t even need to file any gains in the tax statement. So I’m wondering if it is obligatory to ask them explicitely, it’s very tempting to just assume the one-pot FIFO.
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Merit: 1127
July 25, 2022, 11:25:20 AM
Hello, quick question: is depot/wallet separation (depottrennung) mandatory in Germany? I used to assume I can do one-pot FIFO (which is also the default method in all the tracking software I tried). Now when I calculate with wallet separation, I'm due taxes for previous years.
Can someone please share some thoughts on it? Thanks!
I was very sure that it is not mandatory and that you can even design the "depots" as you please, eg. the exchange Kraken+Bitfinex is first depot and FTX is another one and two different hardwarewallets are a third one (I know no tracking software that supports this though). But this is just my personal opinion/what I do, as far as I know there is no official statement regarding this yet and every tax office is handling it differently.
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