Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen oder ein einschätzung geben.
Ich habe laut Cointracking Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG Gewinne von 300k und Verluste von 400k. (Alle gewinne und Verluste kamen von Hebeltrading/Margin/Derivate/Futers..) Laut gesetzt dürfen aber nur 20k Verluste angerechnet werden, dies würde theoretisch zu einer Nachzahlung von 70k bedeuten, da ich ja 280k mit 25 % besteuern müsste..... Um dies zu umgehen habe ich ein Gewerbe angemeldet anstatt eine Trading Gmbh zu Gründung. ( So müsste ich alle Verluste gegenrechnen können) Nun ist das Finanzamt anderer Meinung. Hat jemand Erfahrung der auch mit Derivaten/Margin handelt ? Wie regelt ihr das, wenn ihr über 20 k Verluste habe ? Habt ihr alle eine Trading GmbH angemeldet ?? Oder auch ein Gewerbe?
Hi,
die Begrenzung der Verlustverrechnung auf 20k beim margin trading kann ich bestätigen, das hat mich 2021 auch betroffen (wenn auch nicht besonders stark).
Gewerbe anmelden dürfte meines Wissens übrigens keine Lösung sein. Daytrader können zwar als Freiberufler eingestuft werden, das ändert aber nicht die Verrechnung der Gewinne/Verluste im Hinblick auf die Abgeltungssteuer. Damit lassen sich dann nur andere Werbungskosten, wie Büroausstattung, laufende Kosten Arbeitszimmer, etc. besser abrechnen.
Und wenn neben den Kapitaleinkünften keine sonstigen Einkünfte vorhanden sind, hat man halt den "Vorteil" dass man nicht bei 25% startet sondern beim persönlichen Steuersatz, der für die ersten ~9.000 EUR bei 0% liegt.
Hier noch ein paar links zum thema:
https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/verlustverrechnung.html#:~:text=Eingeschr%C3%A4nkte%20Verlustverrechnung%20und%20Mindestbesteuerung&text=Verluste%20d%C3%BCrfen%20nur%20noch%20mit,auf%2020.000%20Euro%20j%C3%A4hrlich%20begrenzt.
https://www.juhn.com/fachwissen/gmbh-steuerrecht/verlustverrechnung-termingeschaeft/https://finanzkun.de/artikel/selbststaendig-als-day-trader/https://www.nextmarkets.com/de/handel/glossar/daytrading-steuernDie Begrenzung der Verlustverrechnung ist demnach zwar Verfassungsrechtlich zweifelhaft und dürfte in Zukunft wieder gekippt, werden aber aktuell ist es die gesetzliche Regelung und das Finanzamt dürfte da im Recht sein.
Das einzige was man da (neben den sonstigen Werbungskosten ansetzen) noch machen kann ist die rollover fees den (gewinn-)trades direkt zuzuordnen, dann senkt man die gewinne ohne dass es in der Verlustverrechnung rein zählt. Mein steuertool (Blockpit) konnte das nicht, keine Ahnung ob cointracking das kann, manuell dürfte sich der Aufwand wahrscheinlich nicht lohnen (wenn man es überhaupt noch nachvollzogen bekommt).
Ich würde hier eine maximale verzögerungstaktik fahren die wahrscheinlich im anwaltlichen klageverfahren gegen den steuerbescheid endet.... selbst wenn man unterliegt hat man sich im besten fall über Jahre liquidität gesichert, die derweil weiter arbeiten konnte...
Als Ausweg dürften also wirklich nur 2 Lösungen Infrage kommen:
1. Verluste aus Terminkontrakten auf Teufel komm raus unter 20k halten:
-> mehr liquidität einbringen, hebel rausnehmen, auf spot trading wechseln
-> Broker wählen (z.b. Roboforex), bei dem long und short trades nicht automatisch verrechnet werden, sondern parallel offen bleiben. Dann kann man durch hedgen exposure raus nehmen ohne eine Position im Verlust schließen zu müssen. Man kann dann also Positionen "nur im Gewinn" schließen (Verluste offen halten), die zusätzlichen Fees den trades direkt zuweisen und umgeht damit das Problem der Verlustverrechnung. Insgesamt dürfte das aber auch ein deutliches Plus an fees bedeuten.
2. (langfristig) Trading Ug / GmbH Gründen -> das geht in meinen augen komplett steuerfrei, sowohl innerhalb der Ug / GmbH als auch die "Übertragung" der Gewinne zur Privatperson -> schau mal hier rein:
https://bitcointalksearch.org/topic/steuern-sparen-mit-eigenem-token-5456138