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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 5. (Read 868982 times)

newbie
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February 05, 2023, 04:35:21 AM
Hallo in die Runde und danke für den Content in der deutschsprachigen Sektion. Diese hat mir vor allem in meinen Anfängen (2012/13) geholfen, am Ball zu bleiben. Deshalb mein Name hier Grin

Nun zu meinem Anliegen:
Bin wohnhaft in D und habe mich lange Zeit nicht wirklich um meinen Stack gekümmert, außer dass er natürlich cold gehodlt ist. Wink
Ich plane mein klassisches Angestellten-Arbeitsverhältnis zu beenden und von BTC-Früchten zu leben, in dem ich mir ein privates Einkommen (leider Gottes dann in Fiat) auszahle. Hoffe auf einen BTC-Standard in Zukunft. Träumen kann man ja...

Ehe ich beginne, in sämtlichen Threads zu suchen: gibt es Experten hier oder in einem anderen Faden, die dies schon praktizieren oder Kenntnisse über Quellen haben, wie man mein Anliegen am besten verfolgt und umsetzt? Meines Wissens dürfte ich ja mit der Steuer nicht in Konflikt geraten, weil meine Bestände sind ja schon uralt...

Keine Sorge, ich bin NICHT von der Steuer und möchte niemanden zu Aussagen verleiten, die einem später vielleicht Leid tun könnten. Bin nur ein normaler Dude mit Glück und Geduld...
legendary
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January 27, 2023, 09:52:45 AM
wie verhält sich das mit der deutschen Erbschafssteuer.
So wie ich das gelesen habe sind kryptos voll steuerpflichtig und ihr Wert wird einfach anhand des Kurses zum Zeitpunkt des Ablebens ermittelt.

Ich habe mal etwas quergelesen und einige Steuerberater scheinen das zu bejahen.
Was mich aber doch ziemlich verwundert, da es in so einem Fall um unentgeltlichen Erwerb geht. Sei es duch Vererbung oder auch Schenkung. Ich bin der Meinung, dass das selbst mal das BFH so entschieden hat. Habe aber gerade nicht die Zeit, das Urteil rauszusuchen.
Jedenfalls besagt die allgemeine Rechtssprechnung, dass der Zeitpunkt der Anschaffung auf den Erben übergeht; sogenannte Fußstapfentheorie.


hero member
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January 23, 2023, 05:54:24 AM
Hallo,

ich überlege gerade wie man sich für den Fall der Fälle des eigenen Ablebens vorbereiten kann und bin da schonmal auf folgende Anleitung gestoßen:  https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-wiederherstellungs-anleitung-fur-angehorige-in-arbeit-5369757

Allerdings hätte ich da in Sachen Steuern noch ne Frage zum Thema: wie verhält sich das mit der deutschen Erbschafssteuer.
So wie ich das gelesen habe sind kryptos voll steuerpflichtig und ihr Wert wird einfach anhand des Kurses zum Zeitpunkt des Ablebens ermittelt.
Wenn ich nun also gerade beim ATH vor lauter Glück dahinscheide, das Finanzamt dann 3 Monate später im crash anhand der Höchstkurse die erbschaftssteuer bestimmt, droht dann für die erben hier wieder eine Steuerfalle, wenn nicht binnen 1 Jahres die verluste realisiert werden? Kann man die verluste überhaupt gegen rechnen?
Oder wird der tatsächlich Kaufpreis der coins (noch zu lebzeiten) angesetzt und die spekulationsgewinne sind nach Ablauf der Frist (die ggf. mitvererbt wird) steuerfrei, so ähnlich wie bei immobilien?!

Wirklich nen Durchblick habe ich da nicht. Falls die Frage schon irgendwo beantwortet wurde und ich es nur nicht gefunden habe, bitte ich drum mich mit der Nase drauf zu stoßen. Smiley
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January 17, 2023, 01:09:53 PM
Holla. 5-stellig ist schon eine Hausnummer. Gewinn? Verlust?
Wegen dem "ich bin Ausländer". Heißt dass, du hast keine deutsche Staatsbürgerschaft, lebst aber mehr als 180 Tage in Deutschland?

Gewinn in 2021, Verlust in 2022 *perfectly-balanced.gif*

Ich arbeite in Deutschland Vollzeit seit 2018 - kein Steuertourist! Heute habe ich 6 Mails geschickt, aber nur eine Antwort bisher bekommen. Der Steuerberater scheint OK zu sein, ist günstig im Vergleich zu den Preisen, die ich auf andere Berater-Webseiten gesehen habe. Wir werden einen Videoanruf machen, ich hoffe, er sachkundig ist.
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January 17, 2023, 09:01:17 AM
Ich erwarte unbedingt eine Rückmeldung vom Finanzamt, da ich im 2021 eine fünf-stellige Steuerlast gebildet habe (und weil ich Ausländer bin). Ich habe letztes Jahr einen Gesamtverlust realisiert, den ich kann hoffentlich dagegensetzen.

Holla. 5-stellig ist schon eine Hausnummer. Gewinn? Verlust?
Wegen dem "ich bin Ausländer". Heißt dass, du hast keine deutsche Staatsbürgerschaft, lebst aber mehr als 180 Tage in Deutschland?


Ich werde gern meine Erfahrungen mitteilen. Erstens muss ich aufhören, herumzualbern und einen Steuerberater finden. Von Natur aus bin ich ein Aufschieber, und wenn was mit die Bürokratie zu tun hat, wird diese Eigenschaft aufgeladen...

Ich glaube, Steuererklärung schieben viele auf...
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January 17, 2023, 07:29:37 AM
Zu Steuerbot kann ich nichts sagen. Aber Gesamtverlust- und gewinn reicht vollkommen als Angabe in der Steuererklärung aus. Falls das Finanzamt eine genaue Aufstellung haben möchte, werden sie sich melden.

Ich erwarte unbedingt eine Rückmeldung vom Finanzamt, da ich im 2021 eine fünf-stellige Steuerlast gebildet habe (und weil ich Ausländer bin). Ich habe letztes Jahr einen Gesamtverlust realisiert, den ich kann hoffentlich dagegensetzen.

Es gibt sicherlich noch andere Steuerberater in Berlin, die sich mit Kryptos auskennen. Wenn du jemanden gefunden hast, dann trage es doch am besten in die Liste ein. Die ist ja lange nicht mehr aktualisiert worden. Letzter Eintrag von Oktober 2021.

Ich werde gern meine Erfahrungen mitteilen. Erstens muss ich aufhören, herumzualbern und einen Steuerberater finden. Von Natur aus bin ich ein Aufschieber, und wenn was mit die Bürokratie zu tun hat, wird diese Eigenschaft aufgeladen...
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January 17, 2023, 03:37:58 AM
hallo bct_ail vielen Dank für die Antwort. Das macht Sinn. Ich bin aber überrascht, dass es in Berlin nur Win-Heller auf der Liste gibt. Ich habe mir vorher auf ihre Webseite angesehen und sie scheinen ziemlich teuer zu sein. Ich denke auch, ich würde einen kleineren Ein-Mann-Betrieb bevorzugen. Ich werde einmal auf Google suchen, und viele Mails heute Abend schicken.

Es gibt sicherlich noch andere Steuerberater in Berlin, die sich mit Kryptos auskennen. Wenn du jemanden gefunden hast, dann trage es doch am besten in die Liste ein. Die ist ja lange nicht mehr aktualisiert worden. Letzter Eintrag von Oktober 2021.

aber es gab nur die Möglichkeit den Gesamtverlust und -gewinn anzugeben. Früher in diesem Faden hat jemand gesagt das er alle seine Trades detailliert beschrieben hat (in Lücke 46 vllt). Warum biete Steuerbot diese Möglichkeit nicht - ist es nur bei Elster verwendbar?

Zu Steuerbot kann ich nichts sagen. Aber Gesamtverlust- und gewinn reicht vollkommen als Angabe in der Steuererklärung aus. Falls das Finanzamt eine genaue Aufstellung haben möchte, werden sie sich melden.

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January 16, 2023, 12:53:08 PM
hallo bct_ail vielen Dank für die Antwort. Das macht Sinn. Ich bin aber überrascht, dass es in Berlin nur Win-Heller auf der Liste gibt. Ich habe mir vorher auf ihre Webseite angesehen und sie scheinen ziemlich teuer zu sein. Ich denke auch, ich würde einen kleineren Ein-Mann-Betrieb bevorzugen. Ich werde einmal auf Google suchen, und viele Mails heute Abend schicken.
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January 16, 2023, 11:57:59 AM
hallo, ich habe meine Steuererklärung vorbereitet und jetzt suche ich einen SB um ein paar steuerliche Fragen zu antworten. Ich habe die andere Post mit der Liste gefunden. Gibt es einige Grunde, um einen in der eigenen Stadt oder im eigenen Land zu finden? Die Möglichkeit den Berater zu besuchen könnte sicher praktisch sein, aber gibt es einen Unterschied in der Behandlung bei der Finanzämter?

Hallo und herzlich willkommen.
Du beantwortest teilweise deine Frage doch schon selber.  Wink Also die Steuerberater kennen natürlich die Finanzämter und wissen, wie die ticken und was die haben wollen. Auch können die Steuerberater auf Rückfragen schneller reagieren bzw. wissen, was dann zu tun ist.
newbie
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January 16, 2023, 09:29:02 AM
hallo, ich habe meine Steuererklärung vorbereitet und jetzt suche ich einen SB um ein paar steuerliche Fragen zu antworten. Ich habe die andere Post mit der Liste gefunden. Gibt es einige Grunde, um einen in der eigenen Stadt oder im eigenen Land zu finden? Die Möglichkeit den Berater zu besuchen könnte sicher praktisch sein, aber gibt es einen Unterschied in der Behandlung bei der Finanzämter?

Hat jemand seine Steuererklärung bei Steuerbot gemacht? Das habe ich für 2021 getan, es hat gut funktioniert aber es gab nur die Möglichkeit den Gesamtverlust und -gewinn anzugeben. Früher in diesem Faden hat jemand gesagt das er alle seine Trades detailliert beschrieben hat (in Lücke 46 vllt). Warum biete Steuerbot diese Möglichkeit nicht - ist es nur bei Elster verwendbar?
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January 14, 2023, 03:56:29 AM
Nach Klärung mit Finanzamt und Gewerbeamt durfte ich rückwirkend das Gewerbe abmelden.

Das ist doch klasse. Hätte ich nicht gedacht, dass das so geht. Was waren denn deine Argumente, denen sie zugestimmt hatten?

-----------------------

@bct_ail

Danke für dein feedback. Bei mir ist es aber genau umgekehrt. Also wenn ich es richtig verstanden habe, gilt grundsätzlich erstmal die Depottrennung, aus vereinfachungsgründen kann jedoch auch FIFO genommen werden.

Ich habe bisher meine Steuererklärung nach FIFO gemacht und würde gerne jetzt zur Depottrennung wechseln.

Aber ist das nicht das gleiche?
Also du kannst doch jetzt Depottrennung machen.
Und die Verwendungsreihenfolge, welche dir am besten zukommt, nimmst du dann halt. Einzelbetrachtung, Durchschnittsmethode oder FIFO.

Das ist doch klasse. Hätte ich nicht gedacht, dass das so geht. Was waren denn deine Argumente, denen sie zugestimmt hatten?

1. Letztendlich nur das ich normaler Arbeitnehmer bin und ich das nur zum Hobby mache
2. Gewinne sind unter 10000 EUR.
3. Es passiert alles zu Hause.

Ferner habe ich gelernt wenn zu Hause Mining/Forging betreibt und man es privat Versteuert und das Finanzamt nachträglich sagt es sei Gewerblich wäre das auch nicht schlimm
da ja vom Steuerzahler alles angegeben worden ist und das Finanzamt nur eine andere Meinung hat.

Ich übersetzte das so, dass es keine "Straftat" bzw Problem ist Mining/Forging zunächst in der Anlage SO anzugeben.
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January 13, 2023, 06:15:08 PM
Nach Klärung mit Finanzamt und Gewerbeamt durfte ich rückwirkend das Gewerbe abmelden.

Das ist doch klasse. Hätte ich nicht gedacht, dass das so geht. Was waren denn deine Argumente, denen sie zugestimmt hatten?

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@bct_ail

Danke für dein feedback. Bei mir ist es aber genau umgekehrt. Also wenn ich es richtig verstanden habe, gilt grundsätzlich erstmal die Depottrennung, aus vereinfachungsgründen kann jedoch auch FIFO genommen werden.

Ich habe bisher meine Steuererklärung nach FIFO gemacht und würde gerne jetzt zur Depottrennung wechseln.

Aber ist das nicht das gleiche?
Also du kannst doch jetzt Depottrennung machen.
Und die Verwendungsreihenfolge, welche dir am besten zukommt, nimmst du dann halt. Einzelbetrachtung, Durchschnittsmethode oder FIFO.
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January 12, 2023, 05:00:00 PM
1. Ich bin Tezos Baker eigentlich aus Hobby. Also betreibe ich Forging und habe aufgrund des BMF Schreibens leider zu voreilig im Jahr 2022 ein Gewerbe angemeldet. Meine Frage wäre jetzt ob ich doch wieder abmelden kann rückwirkend und  meine Forging Einnahmen einfach als sonstige Einkommen versteuern kann wie passives Staking.

2. Kann ich das nicht wäre die Frag da ich ein Kleingewerbe habe ob ich meinen Privaten Tezos Conis die ich nutze um den Validator zu betreiben ins Betriebsvermögen überführen muss. Und wenn ja wie?
Ich wende die EÜR an. Keine Bilanz

Da kann ich dir leider auf Anhieb nicht helfen. Tut mir leid. Da würde ich mit einem Steuerberater sprechen. Und zusätzlich im Internet forschen.
Aber zu 1 kann ich sagen, dass du auf jeden Fall dein Gewerbe jederzeit abmelden kannst und dann halt für 2022 den Gewerbekram bezahlen musst. Aber vielleicht lässt das FA auch mit sich reden, denn schließlich hast du aufgrund falscher Annahmen das Gewerbe angemeldet.

----------------

ich habe die letzten Jahre immer meine Steuererklärung nach FIFO Prinzip abgegeben, möchte nun jedoch Depottrennung anwenden. Wisst ihr ob man das nachträglich machen kann? Finde genau zu dieser Frage kaum bis gar keine Infos.

Mittlerweile gilt sogar eine walletbezogene Betrachtung. In der Randnummer 62 im Dokument "Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token-bmf-schreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=2)" steht:

Quote
62 Es gilt eine walletbezogene Betrachtung. Die gewählte Methode ist bis zur vollständigen Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger Token in dieser Wallet beizubehalten. Nach einer vollständigen Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger Token in dieser Wallet und anschließendem Neuerwerb von Einheiten dieser virtuellen Währung oder dieser sonstigen Token kann die Methode gewechselt werden. Beim Halten von Einheiten mehrerer virtueller Währungen oder mehrerer Arten sonstiger Token besteht für jede virtuelle Währung und jede Art sonstiger Token in einer Wallet ein gesondertes Wahlrecht.

Beachte aber unbedingt Randnummer 61. Dort steht drin, dass entweder eine Einzelbetrachtung eines Coins grundsätzlich genommen werden soll. Ist das nicht möglich, dann kannst du die Durchschnittsmethode anwenden oder zur Vereinfachung FIFO nehmen.
Es ist also möglich, hierbei steuerlich zu optimieren.

Nach Klärung mit Finanzamt und Gewerbeamt durfte ich rückwirkend das Gewerbe abmelden.
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January 12, 2023, 03:00:49 AM
@bct_ail

Danke für dein feedback. Bei mir ist es aber genau umgekehrt. Also wenn ich es richtig verstanden habe, gilt grundsätzlich erstmal die Depottrennung, aus vereinfachungsgründen kann jedoch auch FIFO genommen werden.

Ich habe bisher meine Steuererklärung nach FIFO gemacht und würde gerne jetzt zur Depottrennung wechseln.
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January 11, 2023, 05:05:29 AM
1. Ich bin Tezos Baker eigentlich aus Hobby. Also betreibe ich Forging und habe aufgrund des BMF Schreibens leider zu voreilig im Jahr 2022 ein Gewerbe angemeldet. Meine Frage wäre jetzt ob ich doch wieder abmelden kann rückwirkend und  meine Forging Einnahmen einfach als sonstige Einkommen versteuern kann wie passives Staking.

2. Kann ich das nicht wäre die Frag da ich ein Kleingewerbe habe ob ich meinen Privaten Tezos Conis die ich nutze um den Validator zu betreiben ins Betriebsvermögen überführen muss. Und wenn ja wie?
Ich wende die EÜR an. Keine Bilanz

Da kann ich dir leider auf Anhieb nicht helfen. Tut mir leid. Da würde ich mit einem Steuerberater sprechen. Und zusätzlich im Internet forschen.
Aber zu 1 kann ich sagen, dass du auf jeden Fall dein Gewerbe jederzeit abmelden kannst und dann halt für 2022 den Gewerbekram bezahlen musst. Aber vielleicht lässt das FA auch mit sich reden, denn schließlich hast du aufgrund falscher Annahmen das Gewerbe angemeldet.

----------------

ich habe die letzten Jahre immer meine Steuererklärung nach FIFO Prinzip abgegeben, möchte nun jedoch Depottrennung anwenden. Wisst ihr ob man das nachträglich machen kann? Finde genau zu dieser Frage kaum bis gar keine Infos.

Mittlerweile gilt sogar eine walletbezogene Betrachtung. In der Randnummer 62 im Dokument "Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token-bmf-schreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=2)" steht:

Quote
62 Es gilt eine walletbezogene Betrachtung. Die gewählte Methode ist bis zur vollständigen Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger Token in dieser Wallet beizubehalten. Nach einer vollständigen Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger Token in dieser Wallet und anschließendem Neuerwerb von Einheiten dieser virtuellen Währung oder dieser sonstigen Token kann die Methode gewechselt werden. Beim Halten von Einheiten mehrerer virtueller Währungen oder mehrerer Arten sonstiger Token besteht für jede virtuelle Währung und jede Art sonstiger Token in einer Wallet ein gesondertes Wahlrecht.

Beachte aber unbedingt Randnummer 61. Dort steht drin, dass entweder eine Einzelbetrachtung eines Coins grundsätzlich genommen werden soll. Ist das nicht möglich, dann kannst du die Durchschnittsmethode anwenden oder zur Vereinfachung FIFO nehmen.
Es ist also möglich, hierbei steuerlich zu optimieren.
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January 11, 2023, 02:34:02 AM
Moin,

ich habe die letzten Jahre immer meine Steuererklärung nach FIFO Prinzip abgegeben, möchte nun jedoch Depottrennung anwenden. Wisst ihr ob man das nachträglich machen kann? Finde genau zu dieser Frage kaum bis gar keine Infos.

LG
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January 03, 2023, 08:09:42 AM
Das schreiben kenne ich danke. Ich werde mal mit dem FA sprechen.

Das Finanzamt wird dir aber keine steuerliche Beratung geben. Die werden auch nur auf die entsprechenden Schreiben verweisen.
Oder ist das nur eine ganz kurze Frage, die sie vielleicht wirklich beantworten könnten?
Aber du kannst deine Frage auch hier stellen. Vielleicht kriegen wir das alles selber zusammen, weil es nicht so kompliziert ist.

1. Ich bin Tezos Baker eigentlich aus Hobby. Also betreibe ich Forging und habe aufgrund des BMF Schreibens leider zu voreilig im Jahr 2022 ein Gewerbe angemeldet. Meine Frage wäre jetzt ob ich doch wieder abmelden kann rückwirkend und  meine Forging Einnahmen einfach als sonstige Einkommen versteuern kann wie passives Staking.

2. Kann ich das nicht wäre die Frag da ich ein Kleingewerbe habe ob ich meinen Privaten Tezos Conis die ich nutze um den Validator zu betreiben ins Betriebsvermögen überführen muss. Und wenn ja wie?
Ich wende die EÜR an. Keine Bilanz
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January 03, 2023, 07:29:59 AM
Das schreiben kenne ich danke. Ich werde mal mit dem FA sprechen.

Das Finanzamt wird dir aber keine steuerliche Beratung geben. Die werden auch nur auf die entsprechenden Schreiben verweisen.
Oder ist das nur eine ganz kurze Frage, die sie vielleicht wirklich beantworten könnten?
Aber du kannst deine Frage auch hier stellen. Vielleicht kriegen wir das alles selber zusammen, weil es nicht so kompliziert ist.
member
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Merit: 10
January 03, 2023, 06:37:20 AM



[/quote]

Ich habe keine Erfahrung, aber würde mich an dem Dokument "Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token" vom Bundesfinanzministerium orientieren. Ansonsten würde ich für den Anfang zusätzlich auch einen kryptoaffinen Steuerberater hinzuziehen und über diesen die Steuererklärung einreichen. Danach kann man es auch eigenständig machen, wenn es nicht zu kompliziert ist.
[/quote]

Das schreiben kenne ich danke. Ich werde mal mit dem FA sprechen.
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January 03, 2023, 05:54:07 AM
Dann müssen Steuern dich auch nicht interessieren, im Guten wie im Schlechten.

Damit hast du den Nagel auf den Kopf getroffen.

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Hat jemand Erfahrung mit gewerblichen Mining mit eine Kleingewerbe und EÜR?

Ich habe keine Erfahrung, aber würde mich an dem Dokument "Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token" vom Bundesfinanzministerium orientieren. Ansonsten würde ich für den Anfang zusätzlich auch einen kryptoaffinen Steuerberater hinzuziehen und über diesen die Steuererklärung einreichen. Danach kann man es auch eigenständig machen, wenn es nicht zu kompliziert ist.
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