Pages:
Author

Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 9. (Read 1151577 times)

legendary
Activity: 2660
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
November 30, 2022, 03:07:17 AM
Für alle die vor ihrer Krypto-Steuererklärung etwas Bange sind. Im Ausland geht man mit der Steuer etwas lockerer um und vielleicht macht man der Steuerbehörde auch etwas mehr arbeitet. Zumindest musste ich hier doch sehr schmunzeln, LOL:

Ich denke, sowas würde doch jeder mal gerne machen.
Frage mich, ob es wirklich funktioniert oder die Finanzbeamten nicht einfach die Steuer schätzen. Zumindest in Deutschland würde das Finanzamt die Unterlagen zurückweisen und um eine ordentliche nachvollziehbare Dokumentation bitten.
legendary
Activity: 1624
Merit: 4417
Top-tier crypto casino and sportsbook
November 29, 2022, 04:04:32 PM
Für alle die vor ihrer Krypto-Steuererklärung etwas Bange sind. Im Ausland geht man mit der Steuer etwas lockerer um und vielleicht macht man der Steuerbehörde auch etwas mehr arbeitet. Zumindest musste ich hier doch sehr schmunzeln, LOL:



Quelle: https://twitter.com/Pentosh1/status/1597661893313056768/photo/1
legendary
Activity: 1078
Merit: 1307
October 05, 2022, 03:45:39 PM
Pssst. ~
Einverstanden!  Cool
Statt dessen reden wir lieber ganz laut und am besten mit Plakaten im Regierungsviertel demonstrierend von Steuererleichterungen für uns Kryptoverrückte  Grin

Zu der letztens von mir genannten Silbermünzen Besteuerungsproblematik findet man das BMF Schreiben z.b. hier.
Das Aufgeld auf den Silber Spot Preis für zb. 2022er Maple Leaf Silbermünzen liegt bei vielen Anbietern inzwischen bei rund 50 Prozent und mehr.
legendary
Activity: 2660
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
October 05, 2022, 07:28:44 AM
Daher ist dies durchaus vorstellbar und in diversen Kanälen wird kommt dies als mögliches Horrorszenario gern immer mal wieder hoch.

Pssst. Wir dürfen nur nicht darüber reden. Dann kriegen es "die" auch gar nicht mit.  Wink
legendary
Activity: 1078
Merit: 1307
October 04, 2022, 04:53:55 PM
Der Staat braucht Geld, und wenn die Gerüchteküche recht behält, so kippt next Year die 1 Jahr Steuerfreiheit auf Kryptos, aber schauen wir mal.
Das der Staat sehr viel Geld braucht ist leider eine Tatsche und wenn die Steuerfreiheit gekippt würde wären da sicherlich einige Einnahmen zu machen. Daher ist dies durchaus vorstellbar und in diversen Kanälen wird kommt dies als mögliches Horrorszenario gern immer mal wieder hoch. Aber aus irgendwelchen informierten Kreisen der Politik habe ich bisher solch ein Gerücht noch nicht gehört. Hoffen wir einfach mal das dies keine Realität wird.
legendary
Activity: 2660
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
October 03, 2022, 05:07:18 AM
Wenn es offiziell wäre, so wär es kein Gerücht mehr Wink
Von daher warten wir mal ab ..

Aber irgendwer muss ja das Gerücht in Umlauf bringen. Also raus mit der Sprache...
Es wäre schon katastrophal, wenn es sich nun wieder ändern sollte. Ich denke, da wird schon einiges an Gegenwind von verschiedenen Stellen kommen, wenn es wirklich zu diesen Vorschlägen kommen wird. Warten wir es ab. Also lieber erstal Tee trinken.
legendary
Activity: 2971
Merit: 1271
October 03, 2022, 05:01:30 AM

~snipe~
 Der Staat braucht Geld, und wenn die Gerüchteküche recht behält, so kippt next Year die 1 Jahr Steuerfreiheit auf Kryptos, aber schauen wir mal.

Ist das ein Gerücht ? Oder kann man dazu etwas lesen.Also die Gerüchte ? Und wenn ! Betrifft es dann die Cryptos die man ab dem Zeitpunkt kauft ?
Rückwirkend wird es wohl kaum machbar sein. Aber Geld.... ja das braucht der Staat.  Da wird noch einiges auf uns zu kommen.
PS: Mal sehen was die Steuer von 2021 sagt. Abgegeben ist alles zum SB. Durch die volle Auslastung dort rechne ich aber erst im Dezember mit
der Mitteilung vom SB. Die haben dank Corona usw. alle Hände voll zu tun.

Wenn es offiziell wäre, so wär es kein Gerücht mehr Wink
Von daher warten wir mal ab ..
legendary
Activity: 2156
Merit: 1506
October 03, 2022, 04:38:25 AM

~snipe~
 Der Staat braucht Geld, und wenn die Gerüchteküche recht behält, so kippt next Year die 1 Jahr Steuerfreiheit auf Kryptos, aber schauen wir mal.

Ist das ein Gerücht ? Oder kann man dazu etwas lesen.Also die Gerüchte ? Und wenn ! Betrifft es dann die Cryptos die man ab dem Zeitpunkt kauft ?
Rückwirkend wird es wohl kaum machbar sein. Aber Geld.... ja das braucht der Staat.  Da wird noch einiges auf uns zu kommen.
PS: Mal sehen was die Steuer von 2021 sagt. Abgegeben ist alles zum SB. Durch die volle Auslastung dort rechne ich aber erst im Dezember mit
der Mitteilung vom SB. Die haben dank Corona usw. alle Hände voll zu tun.
legendary
Activity: 2971
Merit: 1271
October 03, 2022, 04:24:48 AM
Das Thema hat zwar nicht viel mit Krypto zu tun aber in der Vergangenheit gab es ja hier im Forum schon auch schon Fragen zur Besteuerung beim Import/Kauf von Bitcoin Sammlermünzen aus Silber. Und der ein oder andere wird sicher auch in Edelmetallen investiert sein.

Hier soll nach dem Willen des BMF der steuervergünstigte Erwerb von Silbermünzen zukünftig nicht mehr möglich sein. Frank Schäffler(FDP) fordert dazu nochmals eine Überprüfung.

Quote
In einem Schreiben an die Finanzbehörden der Länder untersagt das Finanzministerium eine Praxis, die den steuervergünstigten Erwerb bestimmter Silbermünzen ermöglicht hat. Edelmetallkäufern drohen nun zweistellige Kostensteigerungen. Der FDP-MdB Frank Schäffler fordert nochmalige Prüfung.
Quelle: https://www.welt.de/finanzen/plus241383581/Silbermuenzen-Das-steckt-hinter-dem-BMF-Schreiben-zur-neuen-Steuerregelung.html

Da der Artikel hinter einer Paywall ist -> https://forum.silber.de/viewtopic.php?f=10&p=702020#p702018


Korrekt, marc Friedrich hat auch darüber berichtet. Der Staat braucht Geld, und wenn die Gerüchteküche recht behält, so kippt next Year die 1 Jahr Steuerfreiheit auf Kryptos, aber schauen wir mal.
legendary
Activity: 1078
Merit: 1307
October 03, 2022, 04:18:23 AM
Das Thema hat zwar nicht viel mit Krypto zu tun aber in der Vergangenheit gab es ja hier im Forum schon auch schon Fragen zur Besteuerung beim Import/Kauf von Bitcoin Sammlermünzen aus Silber. Und der ein oder andere wird sicher auch in Edelmetallen investiert sein.

Hier soll nach dem Willen des BMF der steuervergünstigte Erwerb von Silbermünzen zukünftig nicht mehr möglich sein. Frank Schäffler(FDP) fordert dazu nochmals eine Überprüfung.

Quote
In einem Schreiben an die Finanzbehörden der Länder untersagt das Finanzministerium eine Praxis, die den steuervergünstigten Erwerb bestimmter Silbermünzen ermöglicht hat. Edelmetallkäufern drohen nun zweistellige Kostensteigerungen. Der FDP-MdB Frank Schäffler fordert nochmalige Prüfung.
Quelle: https://www.welt.de/finanzen/plus241383581/Silbermuenzen-Das-steckt-hinter-dem-BMF-Schreiben-zur-neuen-Steuerregelung.html

Da der Artikel hinter einer Paywall ist -> https://forum.silber.de/viewtopic.php?f=10&p=702020#p702018
staff
Activity: 2548
Merit: 2709
Join the world-leading crypto sportsbook NOW!
September 14, 2022, 02:52:55 AM
Da das Thema ETH-Merge vermutlich so gut wie jeden heir betrifft ein Auszug aus dem aktuellen Blockpit Newsletter:

Quote
Deutschland: Die Anschaffungskosten werden zwischen Hardfork-Coins und ETH aufgeteilt. Vermutlich werden Hardfork-Coins zum Zeitpunkt des Hardforks den Marktwert von 0 EUR haben. Neue Assets können das Anschaffungsdatum des Fork-Ursprungs-Assets erben, d.h. wenn das Asset z.B. vor einem Jahr erworben wurde, sind beide Assets sofort von der Steuer befreit.
Quelle: https://blockpit.io/blog/steuerliche-auswirkungen-des-ethereum-merge/

Alle Infos zu Staking Rewards etc. findet ihr im verlinkten Blogbeitrag.
legendary
Activity: 2968
Merit: 1133
September 13, 2022, 09:18:38 PM
Beispiel: ETH am 01.10.2021 für 1000$ gekauft. Kurswert beim Fork am 15.09.2022: ETH: 500$ // ETHW: 100$. -> Verhältnis 5:1
a.) Kein Verkauf == keine Steuern
b.) Verkauf von ETHW. Als Anschaffungkosten werden dann 200$ angesetzt und ich hätte 100$ steuerbaren Verlust Huh??
Ja sollte korrekt sein.

Da aber soweit ich weiß fast kein Steuertool unterstützt, dass einfach mal alle Anschaffungskosten der alten ETH neu berechnet werden, ist denke ich auch eine legitime Methode einen Einkaufspreis von 0€ für die ETHW anzunehmen und die Anschaffungskosten der ETH unberührt zu lassen. Dies sorgt bei Verkauf der ETHW unter einem Jahr aber natürlich für höhere Steuern. ( ich denke man kann sich dann eine der beiden Methoden aussuchen, sofern man die Aufteilung des Anschaffungspreises irgendwie selbst gehandhabt bekommt...)
Auch wenn ich die 0€ definitiv als legitim ansehen würde und mir sehr sicher bin, dass auch das Finanzamt es akzeptiert (und es Steuersoftwares ja eben so machen, zb cointracking), steht in diesem Artikel, dass der Steuerberater noch versucht den 0€ Anschaffungspreis als erlaubt durchzuboxen: https://www.btc-echo.de/news/wird-der-ethereum-merge-zum-steuerdrama-150305/
member
Activity: 717
Merit: 86
September 13, 2022, 02:42:24 AM
Hey Zusammen,

mal eine Frage vor dem bevorstehenden Merge. Es wird ja sicherlich zum Hardfork hierbei kommen, so dass zwei Chains gleichzeitig laufen werden.
Hierdurch wird es dann ja "kostenfreie" ETHPOW geben zu den bestehenden ETHPOS.

Wie sieht das ganze steuerrechtlich aus. Übernehmen die neuen ETHPOW das Anschaffungsdatum der alten und gelten somit bei einer Haltedauer von >1Jahr als Steuerfrei?
Welchen Anschaffungswert nimmt man an, da es zum Anschaffungszeitpunkt ETHPOW ja nicht gab gehe ich von 0€ aus, ist das korrekt?

So war zumindest immer meine Sichtweise, bevor ich diesen Artikel gelesen habe, der irgendwie keinerlei Sinn ergibt für mich persönlich:

https://www.btc-echo.de/news/wird-der-ethereum-merge-zum-steuerdrama-150305/

Aus dem Artikel werde ich auch nicht schlau. Ziemlich durcheinander. Aber im BMF Schreiben "https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token.html" steht es ja drin. (Randnummer 68 und 67)

Also zunächst einmal hat der neu geschaffene Hard Fork Coin das gleiche Anschaffungsdatum wie der zugrundeliegende Coin. Die eventuelle Haltefrist überträgt sind dann einfach auch zusätzlich auf den geforkten Coin. Wird also innerhalb der Haltefrist verkauft, ist es steuerbar.

Nun aber zur Aufteilung, bei der ich auch Verständnissprobleme habe
Quote
Die Anschaffungskosten der Einheiten der vor der Hard Fork existierenden virtuellen Währung sind auf diese Wirtschaftsgüter aufzuteilen. Der Aufteilungsmaßstab richtet sich dabei nach dem Verhältnis der Marktkurse der Einheiten der verschiedenen virtuellen Währungen im Zeitpunkt der Hard Fork
Quelle: Randnummer 67

Die Anschaffungskosten des zugrundeliegenden Coins sind also auf beide aufzuteilen. Als Verhältnis nimmt man die Kurse zum Zeitpunkt des Forks.
Beispiel: ETH am 01.10.2021 für 1000$ gekauft. Kurswert beim Fork am 15.09.2022: ETH: 500$ // ETHW: 100$. -> Verhältnis 5:1
a.) Kein Verkauf == keine Steuern
b.) Verkauf von ETHW. Als Anschaffungkosten werden dann 200$ angesetzt und ich hätte 100$ steuerbaren Verlust Huh??




Die Aufteilung dürfte dann ja auch bei Haltedauer >1 Jahr irrelevant sein und somit für mich keine Rolle mehr spielen.

Danke für Dein Feedback.
legendary
Activity: 2660
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
September 12, 2022, 04:00:13 PM
Hey Zusammen,

mal eine Frage vor dem bevorstehenden Merge. Es wird ja sicherlich zum Hardfork hierbei kommen, so dass zwei Chains gleichzeitig laufen werden.
Hierdurch wird es dann ja "kostenfreie" ETHPOW geben zu den bestehenden ETHPOS.

Wie sieht das ganze steuerrechtlich aus. Übernehmen die neuen ETHPOW das Anschaffungsdatum der alten und gelten somit bei einer Haltedauer von >1Jahr als Steuerfrei?
Welchen Anschaffungswert nimmt man an, da es zum Anschaffungszeitpunkt ETHPOW ja nicht gab gehe ich von 0€ aus, ist das korrekt?

So war zumindest immer meine Sichtweise, bevor ich diesen Artikel gelesen habe, der irgendwie keinerlei Sinn ergibt für mich persönlich:

https://www.btc-echo.de/news/wird-der-ethereum-merge-zum-steuerdrama-150305/

Aus dem Artikel werde ich auch nicht schlau. Ziemlich durcheinander. Aber im BMF Schreiben "https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token.html" steht es ja drin. (Randnummer 68 und 67)

Also zunächst einmal hat der neu geschaffene Hard Fork Coin das gleiche Anschaffungsdatum wie der zugrundeliegende Coin. Die eventuelle Haltefrist überträgt sind dann einfach auch zusätzlich auf den geforkten Coin. Wird also innerhalb der Haltefrist verkauft, ist es steuerbar.

Nun aber zur Aufteilung, bei der ich auch Verständnissprobleme habe
Quote
Die Anschaffungskosten der Einheiten der vor der Hard Fork existierenden virtuellen Währung sind auf diese Wirtschaftsgüter aufzuteilen. Der Aufteilungsmaßstab richtet sich dabei nach dem Verhältnis der Marktkurse der Einheiten der verschiedenen virtuellen Währungen im Zeitpunkt der Hard Fork
Quelle: Randnummer 67

Die Anschaffungskosten des zugrundeliegenden Coins sind also auf beide aufzuteilen. Als Verhältnis nimmt man die Kurse zum Zeitpunkt des Forks.
Beispiel: ETH am 01.10.2021 für 1000$ gekauft. Kurswert beim Fork am 15.09.2022: ETH: 500$ // ETHW: 100$. -> Verhältnis 5:1
a.) Kein Verkauf == keine Steuern
b.) Verkauf von ETHW. Als Anschaffungkosten werden dann 200$ angesetzt und ich hätte 100$ steuerbaren Verlust Huh??


member
Activity: 717
Merit: 86
September 12, 2022, 03:10:44 AM
Hey Zusammen,

mal eine Frage vor dem bevorstehenden Merge. Es wird ja sicherlich zum Hardfork hierbei kommen, so dass zwei Chains gleichzeitig laufen werden.
Hierdurch wird es dann ja "kostenfreie" ETHPOW geben zu den bestehenden ETHPOS.

Wie sieht das ganze steuerrechtlich aus. Übernehmen die neuen ETHPOW das Anschaffungsdatum der alten und gelten somit bei einer Haltedauer von >1Jahr als Steuerfrei?
Welchen Anschaffungswert nimmt man an, da es zum Anschaffungszeitpunkt ETHPOW ja nicht gab gehe ich von 0€ aus, ist das korrekt?

So war zumindest immer meine Sichtweise, bevor ich diesen Artikel gelesen habe, der irgendwie keinerlei Sinn ergibt für mich persönlich:

https://www.btc-echo.de/news/wird-der-ethereum-merge-zum-steuerdrama-150305/


newbie
Activity: 8
Merit: 2
August 13, 2022, 04:40:42 AM
Cointracking berücksichtigt nur die Tradinggebühren, die im direkten Zusammenhang mit dem Erwerb stehen. Nicht aber die drittwährung und Transfergebühren...

Herzlich willkommen Neo1986,

wenn es sich um eine CoinTracking Besonderheit handelt könntest du sonst auch direkt im CT-Thread nachfragen.
Andreas ist da immer schnell zur Stelle Smiley

https://bitcointalksearch.org/topic/cointracking-gewinnverlust-portfolio-und-steuer-reporting-fur-digitale-coins-208506

Danke Dir werde ich versuchen 👍
staff
Activity: 2548
Merit: 2709
Join the world-leading crypto sportsbook NOW!
August 12, 2022, 08:45:34 AM
Cointracking berücksichtigt nur die Tradinggebühren, die im direkten Zusammenhang mit dem Erwerb stehen. Nicht aber die drittwährung und Transfergebühren...

Herzlich willkommen Neo1986,

wenn es sich um eine CoinTracking Besonderheit handelt könntest du sonst auch direkt im CT-Thread nachfragen.
Andreas ist da immer schnell zur Stelle Smiley

https://bitcointalksearch.org/topic/cointracking-gewinnverlust-portfolio-und-steuer-reporting-fur-digitale-coins-208506
newbie
Activity: 8
Merit: 2
August 08, 2022, 12:03:53 PM
Cointracking berücksichtigt nur die Tradinggebühren, die im direkten Zusammenhang mit dem Erwerb stehen. Nicht aber die drittwährung und Transfergebühren...
sr. member
Activity: 1638
Merit: 364
August 04, 2022, 01:51:17 PM
Hallo Zusammen,

ich habe mal eine kurze Frage zum Thema Werbungskosten, ich habe leider in der SuFu nichts dazu gefunden....

vorab: Ich nutze Cointracking um meine Transaktionen zu tracken.

Darf ich Auszahlungsgebühren, Einzahlungsgebühren, Sonstige Gebühren und Trading Gebühren als Werbungskosten
in der Anlage SO Zeile 46 (Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft) geltend machen oder nur bestimmte Kosten ?
Und wenn ja, wo trage ich das ein ?

Vielen Dank im Voraus Smiley

Die Gebühren darf man abziehen, aber Cointracking berücksichtigt die bereits in den Trades, wenn sie korrekt eingetragen wurden.
newbie
Activity: 8
Merit: 2
August 04, 2022, 12:51:19 PM
Hallo Zusammen,

ich habe mal eine kurze Frage zum Thema Werbungskosten, ich habe leider in der SuFu nichts dazu gefunden....

vorab: Ich nutze Cointracking um meine Transaktionen zu tracken.

Darf ich Auszahlungsgebühren, Einzahlungsgebühren, Sonstige Gebühren und Trading Gebühren als Werbungskosten
in der Anlage SO Zeile 46 (Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft) geltend machen oder nur bestimmte Kosten ?
Und wenn ja, wo trage ich das ein ?

Vielen Dank im Voraus Smiley
Pages:
Jump to: