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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 2. (Read 867185 times)

legendary
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February 14, 2024, 05:41:18 AM
Krypto-Steuer: Die Grünen wollen die Jahreshaltefrist abschaffen

https://www.btc-echo.de/news/die-gruenen-wollen-die-krypto-jahreshaltefrist-abschaffen-cv-178744/
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January 25, 2024, 09:42:49 AM
Na dann sag ich mal danke für die Richtigstellung.

Ich hab mich gerade gefragt ob man dann in dem Beispiel auch nur die Verluste angeben könnte, wenn die gewinne steuerfrei sind. Cheesy

Aber wahrscheinlich nicht, wäre ja unlogisch. Und wenn man die Gewinne/Verluste angibt müssen die sicher auch vollständig sein....

Bitte bitte. Für Schwarmintelligenzwissen ist das Forum doch da.   Smiley

Nein, das geht natürlich nicht.  Smiley Du hast ja erst Gesamtverlust, wenn du in der Gesammtsumme unter 0€ bist. Also Coin A 1000€ Gewinn und Coin B 1000,01€ Verlust. Dann könntest du die 1 Cent als Verlust angeben.
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January 24, 2024, 01:06:30 PM
Na dann sag ich mal danke für die Richtigstellung.

Ich hab mich gerade gefragt ob man dann in dem Beispiel auch nur die Verluste angeben könnte, wenn die gewinne steuerfrei sind. Cheesy

Aber wahrscheinlich nicht, wäre ja unlogisch. Und wenn man die Gewinne/Verluste angibt müssen die sicher auch vollständig sein....
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January 24, 2024, 10:43:36 AM
Dann müsstest du also mindestens den Tade B in der Steuererklärung angeben

Da irrst du dich. In § 23 EStG steht eindeutig der Gesamtgewinn. Erst wenn dieser 600€ im Kalenderjahr beträgt, dann ist es verpflichtend anzugeben. 1000€ bei Coin A und 400,01€ Verlust bei Coin B würden keine Angabe in der Steuererklärung verpflichtend machen. Weil man dann 599,99€ Gewinn hätte.
Ob man es wirklich angibt, sehen die einen so und die anderen so. Immer wieder nachzulesen in diesem Thread.  Wink

Quote
Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html


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January 24, 2024, 09:50:39 AM
Und was noch wichtig ist: die Steuerpflicht gilt auf Ebene jedes einzelnen steuerpflichtigen Vorgangs (Verkauf oder Tausch).

Das heißt wenn dir Verkauf A 2.000€ Verlust bringt und Verkauf B 1.000€ gewinn bringt, dann bist du trotz Gesamtverlust für den Trade B steuerpflichtig. Dann müsstest du also mindestens den Tade B in der Steuererklärung angeben und kannst Trade A halt wieder gegenrechnen um steuerfrei zu bleiben.

War jetzt nicht ersichtlich ob das bei dir der Fall ist (z.B. wenn du nen Sparplan laufen hattest), aber ich wollte es zumindest kurz dazu schreiben. Wink
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January 24, 2024, 08:43:59 AM
ich nehme mal an das gilt auch für den fall, daß ich mir mit dem erlös des verkaufs dann eine andere kryptowährung kaufe, diese über ein jahr halte, damit gewinne mache und diese gewinne dann wieder steuerfrei und ohne angabe realisiere.

Genau. Wenn du Coin A 1 Jahr lang hälst und diesen dann in einen anderen Coin B tauscht (also ein Verkaufprozess), dann bist du nicht steuerpflichtig (egal ob Gewinn oder Verlust). Wenn du diesen Coin B dann wieder für 1 Jahr hälst, dann wäre der Verkauf auch nicht steuerpflichtig.

Aber wie Turbartuluk schon erwähnt hat, ist ein Verkauf innerhalb der Haltefrist manchmal sinnvoll, um die steuerlichen Verluste geltend zu machen.
jr. member
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January 24, 2024, 08:20:41 AM
sorry für die späte antwort und danke dafür daß du dir die zeit genommen hast.

ok, gut zu wissen daß ich es nicht angeben muß. ich hasse bürokratie und aufwand und würde es dann einfach still und leise gar nicht angeben wenn ich ja in dem fall sowieso nicht steuefpflichtig wäre. ich nehme mal an das gilt auch für den fall, daß ich mir mit dem erlös des verkaufs dann eine andere kryptowährung kaufe, diese über ein jahr halte, damit gewinne mache und diese gewinne dann wieder steuerfrei und ohne angabe realisiere.

danke nochmals.

Hi, hab nochmal eine noob Frage. Wenn ich auf einer Börse einen Altcoin oder ein wenig BTC gekauft habe und das vor einem Jahr Haltedauer verkaufe, und wenn ich im Minus bin und keinen Gewinn gemacht habe, dann ist der Verkauf ja steuerfrei wenn ich es richtig verstanden habe. Muß ich das trotzdem irgendwo anzeigen oder angeben, oder ist das dann steuerlich betrachtet ein Nicht-Ereignis?

Haltedauer <1 Jahr ist steuerwirksam.
Machst du Verluste musst du die nicht angeben. Ich würde es aber immer machen, dann kannst du die Verluste mit späteren steuerpflichtigen Gewinnen verrechnen (=Gewinne steuerfrei machen).

Bei coins mit "Lieferung der kryptowährung" sprich spot trading und keine CDFs oder so, kannst du die Verluste dann sogar mit sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, also auch wenn du Gold, Kunst, Oldtimer, Immobilien, etc. vor Ablauf der Spekulationsfrist mit gewinn verkaufst.
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January 21, 2024, 02:50:46 AM
Hi, hab nochmal eine noob Frage. Wenn ich auf einer Börse einen Altcoin oder ein wenig BTC gekauft habe und das vor einem Jahr Haltedauer verkaufe, und wenn ich im Minus bin und keinen Gewinn gemacht habe, dann ist der Verkauf ja steuerfrei wenn ich es richtig verstanden habe. Muß ich das trotzdem irgendwo anzeigen oder angeben, oder ist das dann steuerlich betrachtet ein Nicht-Ereignis?

Haltedauer <1 Jahr ist steuerwirksam.
Machst du Verluste musst du die nicht angeben. Ich würde es aber immer machen, dann kannst du die Verluste mit späteren steuerpflichtigen Gewinnen verrechnen (=Gewinne steuerfrei machen).

Bei coins mit "Lieferung der kryptowährung" sprich spot trading und keine CDFs oder so, kannst du die Verluste dann sogar mit sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, also auch wenn du Gold, Kunst, Oldtimer, Immobilien, etc. vor Ablauf der Spekulationsfrist mit gewinn verkaufst.
jr. member
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January 20, 2024, 11:27:19 AM
Hi, hab nochmal eine noob Frage. Wenn ich auf einer Börse einen Altcoin oder ein wenig BTC gekauft habe und das vor einem Jahr Haltedauer verkaufe, und wenn ich im Minus bin und keinen Gewinn gemacht habe, dann ist der Verkauf ja steuerfrei wenn ich es richtig verstanden habe. Muß ich das trotzdem irgendwo anzeigen oder angeben, oder ist das dann steuerlich betrachtet ein Nicht-Ereignis?
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December 30, 2023, 05:01:56 PM
Kurze Nachfrage als Anfänger, Bingx bietet jetzt auf Coins unter ihrem Wealth Programm Zinsen auf BTC und andere Coins an https://bingx.com/en-us/wealth/overview/ . Bisher habe ich die Zinsen ganz normal als Staking eingetragen. Ist das noch richtig, da es ja nicht der Blockchain zur Verfügung gestellt wird wie zB bei ETH Staking ?

Habe mit dem Support gesprochen. Die Erträge müssen als "Lending Einnahme" eingetragen werden. Ich hatte das nur als Staking eingetragen, da die Erträge bei Coinbase (https://www.coinbase.com/de/earn ) in der CSV Datei als Staking geführt werden, da sie ja tatsächlich dem Netzwerk zur Verfügung gestellt werden. Hoffe das passt dann alles.

Eigentlich ist es egal, denn beides wird nach § 22 Nummer 3 EStG besteuert. Das steht so auch im pdf Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token vom Bundesministerium der Finanzen drin.

Allerdings würde ich diese "Zinsen" auch als Lending sehen. Das Wort "Zinsen" kommt in dem Dokument auch nur einmal bei Security Token vor.
newbie
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December 30, 2023, 09:55:08 AM
Kurze Nachfrage als Anfänger, Bingx bietet jetzt auf Coins unter ihrem Wealth Programm Zinsen auf BTC und andere Coins an https://bingx.com/en-us/wealth/overview/ . Bisher habe ich die Zinsen ganz normal als Staking eingetragen. Ist das noch richtig, da es ja nicht der Blockchain zur Verfügung gestellt wird wie zB bei ETH Staking ?

Habe mit dem Support gesprochen. Die Erträge müssen als "Lending Einnahme" eingetragen werden. Ich hatte das nur als Staking eingetragen, da die Erträge bei Coinbase (https://www.coinbase.com/de/earn ) in der CSV Datei als Staking geführt werden, da sie ja tatsächlich dem Netzwerk zur Verfügung gestellt werden. Hoffe das passt dann alles.
newbie
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December 29, 2023, 07:19:05 PM
Kurze Nachfrage als Anfänger, Bingx bietet jetzt auf Coins unter ihrem Wealth Programm Zinsen auf BTC und andere Coins an https://bingx.com/en-us/wealth/overview/ . Bisher habe ich die Zinsen ganz normal als Staking eingetragen. Ist das noch richtig, da es ja nicht der Blockchain zur Verfügung gestellt wird wie zB bei ETH Staking ?
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December 28, 2023, 06:45:20 PM
Ist ein steuerlicher Verlust durch Verkauf möglich, wenn eine Art gewrappter Coin auf einer Plattform an Wert verliert?

Als Beispiel dient hier die Waves Plattform. Dort konnte man Bitcoin kaufen. Der Ticker damals war Bitcoin, aber es war kein nativer Bitcoin. Also es wurde Bitcoin dort zum Marktpreis (wie z.B. auf Kraken) gekauft und mittlerweile ist der Bitcoin dort auf der Waves Plattform nur noch ca. 1/4 Wert. Wenn man den verkauft, ist es dann als Verlust zu deklarieren?
Weil eigentlich wird als Referenz doch auf üblliche Marktpreise wie auf coingecko Bezug genommen...? -> BMF Schreiben
hero member
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November 08, 2023, 02:13:00 AM
Ich glaube aber eher daß ich hier wahrscheinlich etwas falsch verstanden habe.

Ja das hast du wohl. Cheesy
FiFO ist nur eine Methode um die Anschaffungspreise nachzuverfolgen.

Beispiel:
Du kaufst auf einer Börse erst 0,1 BTC bei 20k und dann 90 Tage später nochmal 0,1 BTC bei 30k. Anschließen (nochmal 90 Tage später) fällt der Kurs auf 25k und du möchtest gerne 0,1 BTC in einen anderen Coin tauschen (=verkaufen).

Option A: du tauscht direkt, innerhalb der BTC gilt FIFO, d.h. du verkaufst die günstig erworbenen BTC zuerst und hast ein steuerlich relevanten Gewinn. Die übrig gebliebenen (teuren) BTC haben eine haltedauer von 90 Tagen.

Option B: du schickst zunächst 0,1 BTC an dein Self Custody Wallet. Das verschicken gilt steuerlich nicht als Verlauf, aber FIFO gilt natürlich trotzdem, d.h. du hast die zuerst günstig erworbenen Coins transferiert. Auf der Börse sind nun nur noch die später teurer erworbenen coins, welche du nun tauscht (=verkaufst). Dabei entsteht ein steuerlich relevanter Verlust und die übrig gebliebenen coins (auf der Self Custody Wallet) haben bereits eine Haltedauer von 180 Tagen.



Unabhängig davon ist das versenden an eine Self Custody Wallet ohnehin empfehlenswert, denn wie immer gilt: Not your keys, not your coins!
jr. member
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November 08, 2023, 12:36:20 AM
@Turbartuluk
Vielen Dank! Das ist sehr gut zu wissen und ich bin froh daß es nur innerhalb einer Coin und einer Börse gilt. D.h. dann, es steht steuerrechtlich nichts im Wege, wenn ich, selbst wenn ich bereits einige Altcoins habe (die weniger als ein Jahr als sind), ein wenig USDT kaufen will um diese dann zu einem Swap zu schicken um kleine Altcoins damit zu kaufen?

Jetzt bin ich noch ein klein wenig verwirrt. Ist das Versenden von Coins aus einer Börse zu einer eigenen Self Custody Wallet bereits ein steuerlich relevanter Vorgang? Ich hatte das so verstanden daß das nicht der Fall ist, bzw. es wäre ja so wie wenn man z.B. Geld von einem Bankkonto zu einem anderen überweist, oder einen Wertgegenstand aus einer Schublade in eine andere tut.

Das würde ja dann bedeuten daß man ein Versenden von Coins zu einer eigenen Wallet so schnell wie möglich nach dem Kauf machen sollte damit man keine Gewinne akkumuliert die mehr als 600 Euro betragen.

Ich glaube aber eher daß ich hier wahrscheinlich etwas falsch verstanden habe.
hero member
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November 07, 2023, 12:34:11 AM
Danke an euch beide, das ist sehr hilfreich.

Es ist wirklich gut daß man es nicht mal melden muß. Ich kann nämlich dieses ganze bürokratische Zeug nicht ausstehen.

Zu der FIFO Regelung ist mir etwas nicht ganz klar. Gilt FIFO für alle Assets die man auf dem Account der Hauptbörse hat, oder nur für die jeweilge Kryptowährung die man benutzt? Also, mal angenommen ich hätte eine handvoll Kryptos auf dem Account, und das wäre noch nicht ein Jahr alt. Nun kaufe ich mir USDT. Ich hätte noch gar keine USDT, es wären also die ersten USDT die ich kaufe. Ich schicke diese USDT an eine Swap Exchange und kaufe damit dort den Altcoin den ich haben möchte. Gilt hier jetzt FIFO oder nicht? Denn es waren meine ersten USDT, aber nicht meine ersten Kryptos auf meiner Haupt Exchange.

FIFO ist gilt innerhalb eines Coins und innerhalb einer Börse. Im Falle von deinem USDT wären andere Coins irrelvant.
Außerdem gilt FIFO auch nach Börsen/Wallets getrennt. Wenn du z.B. ältere / günstige BTC auf der Börse rumliegen hast, könntest du dir die auch ans Harwarewallet schicken, was ohnehin immer zu empfehlen ist. Für FIFO ist auch das Versenden bereits relevant, die Börse wäre auf dem gewünschten Coin dann "leer". Anschließend könntest du dir dann "frische" BTC holen und die versenden. Beim Tauschen der "frischen" BTC wären etwaige Gewinne ja wieder überschaubar.

Grundsätzlich ist es auch empfehlenswert auf strikte Kontentrennung für die Coins >1Jahr vs. <1Jahr zu achten.
Außerdem lohnt ein Blick auf Steuertools wie Blockpit oder Cointracking, bei Einschränkungen hinsichtlich Funktionalitäten und Anzahl der Transaktionen geht das mitunter auch kostenlos.
 
jr. member
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November 06, 2023, 10:32:20 AM
Danke an euch beide, das ist sehr hilfreich.

Es ist wirklich gut daß man es nicht mal melden muß. Ich kann nämlich dieses ganze bürokratische Zeug nicht ausstehen.

Zu der FIFO Regelung ist mir etwas nicht ganz klar. Gilt FIFO für alle Assets die man auf dem Account der Hauptbörse hat, oder nur für die jeweilge Kryptowährung die man benutzt? Also, mal angenommen ich hätte eine handvoll Kryptos auf dem Account, und das wäre noch nicht ein Jahr alt. Nun kaufe ich mir USDT. Ich hätte noch gar keine USDT, es wären also die ersten USDT die ich kaufe. Ich schicke diese USDT an eine Swap Exchange und kaufe damit dort den Altcoin den ich haben möchte. Gilt hier jetzt FIFO oder nicht? Denn es waren meine ersten USDT, aber nicht meine ersten Kryptos auf meiner Haupt Exchange.
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November 06, 2023, 09:45:38 AM
~

Das verschicken ist steuerlich noch nicht relevant, das tauschen ist aber wie verkaufen und muss entsprechend versteuert werden.

Wenn die Hauptbörse leer ist, würdest USDT Kaufen und versenden (nicht steuerlich relevant), nach dem Versenden USDT verkaufen und Coin XYZ dafür kaufen. Gewinne für USDT müsstest du versteuern, Verluste nicht (ist ja zu deinem Nachteil). Hältst du Coin XYZ länger als ein Jahr sind die Kursgewinne steuerfrei, d.h. beim tauschen zurück in USDT in >1Jahr wäre ebenfalls nichts zu versteuern, auch nicht wenn du die USDT zurücksendest. Erst beim wandeln von USDT in EUR müsstest du etwaige Kursgewinne auf USDT versteuern. Wenn die USDT nicht lange gehalten werden dürfte das aber kaum ins Gewicht fallen.

Wenn du allerdings schon Coins auf der Hauptbörse liegen hast (würde ich bei BTC unterstellen), dann könnte FIFO zur Falle werden.
Dazu folgendes simplifiziertes Beispiel:
Sagen wir du hast Anfang 2023 für 0,2 BTC 4.000€ bezahlt, die immer noch auf deiner Hauptbörse liegen. Ansonsten ist nix drauf.
Nun möchtest du nochmal 2.000€ raufbringen, in Krypto wandeln, zur Nebenbörse schicken und dort in Coin XXX tauschen. Schickst mit Sepa 2.000€ an die Börse und kaufst davon etwa 0,06 BTC. Beim Versenden gilt bereits FIFO, d.h. wenn du nun 0,06 BTC versendest werden zuerst die genommen die du zuerst gekauft hast (also 0,06 BTC gekauft für 1.200€). Wenn du diese auf der anderen Börse tauscht, gilt das als Verkauf der BTC und du hättest den Gewinn ~800€ zu versteuern.

Hängt also bissl von deiner Situation ab.

 
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November 06, 2023, 09:44:59 AM
Danke! Also habe ich das richtig verstanden.

- Bei bis zu 600 Euro Gewinn muß ich es weder versteuern noch melden
- USDT oder BTC in einen anderen Altcoin zu tauschen ist ein steuerlich relevanter Vorgang
- Wenn ich dabei aber nicht mehr als 600 Euro Gewinn mache muß ich es weder versteuern noch melden

Soweit richtig?

Genau.

Im EStG § 23, Abs. 3, Satz 5 steht drin:

Quote
Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

Gewinn bis 599.99€ keine Steuern. 1 cent mehr als Gewinn -> Steuern zahlen.
Bedenke, dass es sich auf alle privaten Veräußerungsgeschäfte bezieht. Also nicht nur Krypto.

Jeder Tausch ist ein steuerlich relevanter Vorgang. Also USDT in BTC. Oder USDT in USDC in BTC. Oder USDT in €.

jr. member
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November 06, 2023, 09:34:50 AM
Danke! Also habe ich das richtig verstanden.

- Bei bis zu 600 Euro Gewinn muß ich es weder versteuern noch melden
- USDT oder BTC in einen anderen Altcoin zu tauschen ist ein steuerlich relevanter Vorgang
- Wenn ich dabei aber nicht mehr als 600 Euro Gewinn mache muß ich es weder versteuern noch melden

Soweit richtig?

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