Interessant für private Anwender ist die faktische Gleichsetzung von Kauf, Mining und Airdrop. Alles ist "Anschaffung".
Mining ist eine "Anschaffung" und ein "tauschähnlicher Vorgang" (Randnummer 42)
Forging ist auch "Anschaffung" (Randnummer 33, Ich lese zwischen den Zeilen dass das FA gegenüber dem Hersteller des Genesis Blocks sehr gemein sein könnte)
Es gibt keine Steuerpflicht wegen einer Anschaffung, nur nach der Veräusserung (Randnummer 54). Es gilt die Jahresfrist (Randnummer 55)
Auch für ""unentgeltliche"" (1 * "" im Pdf) Airdrops wird in der Regel eine Leistung erbracht. (Randnummer 29). Leistung ist eine Handlung oder hingegebene Daten. Der Wert entspricht vermutlich dem Marktwert der Gegenleistung. Es ist eine "Anschaffung" (Randnummer 75). Der Wert ist 0 wenn es zu dem Zeitpunkt keinen Markt gibt (Randnummer 73)
Das wäre eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Unsicherheit:
Haltet ihr die Bitcoins länger als 1 Jahr, ist es nicht einmal möglich, diese Gewinne in der Steuererklärung anzugeben. Es gibt dafür einfach kein Feld, schließlich gibt es auch keine entsprechende Steuer!
Einschränkungen: dies gilt nur sicher für gekaufte Coins, bei geminten Coins oder Coins, die man aus einem Airdrop, Faucet, oder anderen Quellen erhält, kann das anders aussehen.