Genau. Du kannst Verluste durch Kryptowährungen nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften (PVG) verrechnen (horizontaler Verlustausgleich). Beachte hierbei aber, dass bei Kryptowährungen die Haltefrist von einem Jahr gilt, welches meistens unabhängig vom Steuerjahr ist
Was du aber machen kannst, ist die Verluste zurückzutragen (Verlustrücktrag) oder vorzugetragen (Verlustvortrag).
Verlustrücktrag geht nur rückwirkend in das vorausgegangene Jahr. Verlustvorträge kannst du unbeschränkt in die kommenden Jahre übertragen. Solange bis es wieder Gewinne gibt.