2. Kann ich das nicht wäre die Frag da ich ein Kleingewerbe habe ob ich meinen Privaten Tezos Conis die ich nutze um den Validator zu betreiben ins Betriebsvermögen überführen muss. Und wenn ja wie?
Ich wende die EÜR an. Keine Bilanz
Da kann ich dir leider auf Anhieb nicht helfen. Tut mir leid. Da würde ich mit einem Steuerberater sprechen. Und zusätzlich im Internet forschen.
Aber zu 1 kann ich sagen, dass du auf jeden Fall dein Gewerbe jederzeit abmelden kannst und dann halt für 2022 den Gewerbekram bezahlen musst. Aber vielleicht lässt das FA auch mit sich reden, denn schließlich hast du aufgrund falscher Annahmen das Gewerbe angemeldet.
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Mittlerweile gilt sogar eine walletbezogene Betrachtung. In der Randnummer 62 im Dokument "Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token-bmf-schreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=2)" steht:
Beachte aber unbedingt Randnummer 61. Dort steht drin, dass entweder eine Einzelbetrachtung eines Coins grundsätzlich genommen werden soll. Ist das nicht möglich, dann kannst du die Durchschnittsmethode anwenden oder zur Vereinfachung FIFO nehmen.
Es ist also möglich, hierbei steuerlich zu optimieren.
Nach Klärung mit Finanzamt und Gewerbeamt durfte ich rückwirkend das Gewerbe abmelden.