mal eine Frage vor dem bevorstehenden Merge. Es wird ja sicherlich zum Hardfork hierbei kommen, so dass zwei Chains gleichzeitig laufen werden.
Hierdurch wird es dann ja "kostenfreie" ETHPOW geben zu den bestehenden ETHPOS.
Wie sieht das ganze steuerrechtlich aus. Übernehmen die neuen ETHPOW das Anschaffungsdatum der alten und gelten somit bei einer Haltedauer von >1Jahr als Steuerfrei?
Welchen Anschaffungswert nimmt man an, da es zum Anschaffungszeitpunkt ETHPOW ja nicht gab gehe ich von 0€ aus, ist das korrekt?
So war zumindest immer meine Sichtweise, bevor ich diesen Artikel gelesen habe, der irgendwie keinerlei Sinn ergibt für mich persönlich:
https://www.btc-echo.de/news/wird-der-ethereum-merge-zum-steuerdrama-150305/
Aus dem Artikel werde ich auch nicht schlau. Ziemlich durcheinander. Aber im BMF Schreiben "https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token.html" steht es ja drin. (Randnummer 68 und 67)
Also zunächst einmal hat der neu geschaffene Hard Fork Coin das gleiche Anschaffungsdatum wie der zugrundeliegende Coin. Die eventuelle Haltefrist überträgt sind dann einfach auch zusätzlich auf den geforkten Coin. Wird also innerhalb der Haltefrist verkauft, ist es steuerbar.
Nun aber zur Aufteilung, bei der ich auch Verständnissprobleme habe
Die Anschaffungskosten des zugrundeliegenden Coins sind also auf beide aufzuteilen. Als Verhältnis nimmt man die Kurse zum Zeitpunkt des Forks.
Beispiel: ETH am 01.10.2021 für 1000$ gekauft. Kurswert beim Fork am 15.09.2022: ETH: 500$ // ETHW: 100$. -> Verhältnis 5:1
a.) Kein Verkauf == keine Steuern
b.) Verkauf von ETHW. Als Anschaffungkosten werden dann 200$ angesetzt und ich hätte 100$ steuerbaren Verlust ??
Die Aufteilung dürfte dann ja auch bei Haltedauer >1 Jahr irrelevant sein und somit für mich keine Rolle mehr spielen.
Danke für Dein Feedback.