Nochmal zu Airdrops (
https://youtu.be/AHenDteM4sE?t=2302)!
1.Ist der Praxiskompromiss eurer Meinung nach legitim? Das dürfte dann ja für Airdrops, die ich 1 Jahr halte gar keine Steuern bedeuten.
2.Windfall Profitis gar nicht steuerbar --> gar keine Steuern.
3.Sonstige Erträge (wäre dann nur zum Erhaltzeitpunkt versteuern, wobei ja auch hier die meisten Airdrops zum Ausschüttungszeitpunkt keinen messbaren Wert haben, bei Byteball bei den Folgeairdrops schon!).
Spielt hier an irgend einer Stelle auch die Schenkungssteuer und/oder die sogenannte Einzelrechtsnachfolge eine Rolle?
Kann ich mir jetzt einfach eine Begründung aussuchen wenn das FInanzamt mal fragt? Gibt es weitere Auffassungen?
Nach den obigen Beispielen stehe ich ja in den meisten Fällen bei jeder Auffassung gut da wenn ich airgedroppte Coins 1 Jahr halte. Ausnahme Byteball und Auffassung 3, wobei meines Erachtens ein Ertrag fraglich ist bei einem Airdrop.
zu 1: Wenn die Seite live geht, wollen sie diese Methode als Standard in ihrem Tool verwenden. Deshalb muss und wird diese Methode schon eine große Chance haben, anerkannt zu werden. Die einzige Gefahr, die ich sehe, ist, dass er zwar eine anerkannte Methode aus dem Abgeltungssteuerrecht übertragen will, der Erlass aber nicht direkt bindend für die Fälle der sonstigen Einkünfte ist. Weiterhin redet er von Zuflüssen, die man zunächst gar nicht einordnen und bewerten kann. Das wären für mich irgendwelche Werbeairdrops von Tokens, die ich gar nicht kenne. Sowas habe ich schon oft bekommen. Bei Byteball hingegen könnte man schon argumentieren, dass man weiß was angekommen ist und auch den Wert kennt. Bei den meisten Airdrops handelt man irgenwie, um diese zu bekommen.
zu 3: Sehe ich das richtig, dass auch wenn man unter "Steuerpflichtiger Ertrag" Variante 2 wählt, also der Zufluss ist keine Anschaffung sondern nur ein Ertrag, dann wäre der spätere Verkauf trotzdem "steuerneutral" wie er es nennt? Steuerneutral = keine zusätzliche Steuer fällt an?