Wie funktioniert die Besteuerung eigentlich bei Margin-Trading?
Beim Öffnen einer Short-Position würde ich ja Coins verkaufen, die ich eigentlich nicht besitze. Beim Schließen würde ich Coins kaufen, aber sofort zum Tilgen des gewährten Kredits einsetzen. Gibt es eine Haltefrist auf Coin-Schulden? Ist das überhaupt noch ein "privates Veräußerungsgeschäft"? Wie werden Gewinne besteuert?
Bei einer Long-Position mit Leverage würde ich die Coins tatsächlich kaufen (auf Kredit) und für eine gewisse Zeit halten. Ist das Schließen der Long-Position dann ein "privates Veräußerungsgeschäft" (und Gewinne nach 1 Jahr Halten der Long-Position steuerfrei)?
Der BFH hat in einer evtl. vergleichbaren Sache geurteilt (Urteil vom 30.11.2010, VIII R 58/07):
Die Aufnahme eines Fremdwährungsdarlehens stellt keine Anschaffung und die Tilgung eines solchen Darlehens stellt keine Veräußerung eines Wirtschaftsguts i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar. Gleiches gilt für die aufgrund des Darlehens gewährte Valuta in Fremdwährung.
Ich denke, das lässt sich sinnvoll auch für Margin-Trades mit (Fiat gegen) Kryptos sagen. Dann stellt sich die Frage, ob hier dann Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen:
(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören ...
3. der Gewinn a) bei Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt
Bei CFDs auf Devisen scheint das so zu sein:
Beim Handel mit CFDs, der auch von vielen Forex Brokern angeboten wird, sieht es wiederum ganz anders aus. Dabei handelt es sich nämlich nicht um eigenständige Wirtschaftsgüter, sondern es werden lediglich Differenzen bzw. Kontrakte gehandelt, sodass hier die Abgeltungssteuer greift. Es muss also bezüglich der Versteuerung definitiv unterschieden werden, ob mit Devisen oder mit CFD-Kontrakten gehandelt wurde und ein Gewinn erzielt worden ist.
Unterm Strich würde ich sagen: Wahrscheinlich ein Fall für einen Steuerberater. Mir scheint das so (Gewinne aus Fiat-Krypto-Margin-Trades unterliegen der Kapitalertragssteuer) schlüssig - aber konkret hatte ich damit in meinem Steuerleben keine Berührungspunkte.
p.s. So Merit-"Versprechen" finde ich übrigens eher kontraproduktiv. Hier ist ja keine Steuerberatung, wo man mit sMerits bezahlt, sondern ein Austausch derer, die sich für Sachthemen rund um Bitcoins interessieren.