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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 108. (Read 1135635 times)

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March 06, 2018, 01:41:24 PM
Ich werde in Kürze meine Verkäufe aus den letzten beiden Jahren (nach-)melden. Da diese sehr übersichtlich und gut nachvollziehbar sind, habe ich erstmal auf einen Steuerberater verzichtet. Was mich interessieren würde, wie habt ihr eure Verkäufe/Trades dokumentiert und abgegeben? Gibt es so etwas wie eine Übersichtsvorlage? Wäre sehr interessant.
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March 05, 2018, 05:54:56 PM


Es wäre sehr nett, wenn mir einer vernünftige Antworten auf meine Fragen geben könnte, selbst wenn es Anfängerfragen sind. Danke!

Also, jetzt nochmal. Eine Umsatzsteuer auf den Verkauf von Coins fällt nicht an, egal ob priavt oder mit einem Nebengewerbe (in einem völlig anderen Bereich)??

Wenn ich in diesem Jahr Verluste eingefahren habe, kann ich diese geltend machen und im nächsten Jahr gegenrechnen und muss ich diese beim FA überhaupt angeben?

Das Bsp mit der Million geht doch nur, wenn die Mille auch realisiert wurde, alles andere wären doch keine Gewinne oder sehe ich das falsch.

dann bin ich mal nett: frage einen steuerberater, der ahnung von der materie hat.

Genau mit einem solch doofen Kommentar habe ich gerechnet.



und ich damit, das du so was dämliches antwortest anstatt das richtige zu tun (wobei das "anstatt" mangels prüfungsmöglichkeit unter vorbehalt steht)...
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March 05, 2018, 05:28:06 PM
Deswegen hab ich doch schon Post #2 und #3 reserviert - Österreich und Schweiz Wink

Weise!

Luxemburg, Liechtenstein, und Randerscheinungen wie Namibia lasse ich einfach mal unter den Tisch fallen.

Da müssten wir natürlich den Blick noch deutlicher weiten

Ne, im Ernst, hast natürlich recht.

Mit Österreich und Schweiz haben wir mE auf jeden Fall interessante weitere Diskussionssphären, in denen auch häufig Fragen gestellt werden. Das ist ja das Kriterium. Die Österreicher scheinen da ähnlich zu differenzieren wie die Deutschen. Die Schweizer gehen einen ziemlich anderen Weg, wenn ich das recht sehe. - Ich muss ja gestehen, dass ich die Diskussion in der Schweiz mit viel Interesse und Sympathie verfolge. Smiley
qwk
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March 05, 2018, 05:03:05 PM
@qwk: Für das nächste Update würde ich übrigens empfehlen, dass Du eingangs darauf hinweist, dass es in der FAQ um die steuerliche Behandlung in Deutschland geht. Die Forenstruktur hier kennt ja eigentlich diese Art von sprachlicher Diskriminierung nicht: Wir sind im Subforum Bitcoin Forum > Local > Deutsch (German) und nicht in Bitcoin Forum > Local > Deutschland (Germany). Machen sich Deutsche häufig nicht klar, dass nicht nur in Deutschland deutsch gesprochen geschrieben wird und das nicht automatisch bedeutet, dass es um Deutschland geht. Wink
Deswegen hab ich doch schon Post #2 und #3 reserviert - Österreich und Schweiz Wink
Luxemburg, Liechtenstein, und Randerscheinungen wie Namibia lasse ich einfach mal unter den Tisch fallen.
Ne, im Ernst, hast natürlich recht.
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March 05, 2018, 03:42:58 PM
@qwk: Für das nächste Update würde ich übrigens empfehlen, dass Du eingangs darauf hinweist, dass es in der FAQ um die steuerliche Behandlung in Deutschland geht. Die Forenstruktur hier kennt ja eigentlich diese Art von sprachlicher Diskriminierung nicht: Wir sind im Subforum Bitcoin Forum > Local > Deutsch (German) und nicht in Bitcoin Forum > Local > Deutschland (Germany). Machen sich Deutsche häufig nicht klar, dass nicht nur in Deutschland deutsch gesprochen geschrieben wird und das nicht automatisch bedeutet, dass es um Deutschland geht. Wink
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March 05, 2018, 02:38:22 PM
Jein. Tongue

Hm. Embarrassed

Die "erworbene Hashrate" ist ein Vertrag über eine Dienstleistung.
Das ist IMHO nicht mit einem Wertpapier zu vergleichen.

Aber Dienstleistungsverträge sind üblicherweise nicht börsengehandelt.

Wie man das steuerlich einordnet Huh

Tja. Wie drüben schon gepostet:

Die ertragsteuerliche Beurteilung der genannten Sachverhalte soll mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert werden. Die Erörterungen sind noch nicht abgeschlossen.

Wenn das Ergebnis dieser Erörterungen genauso interpretationsoffen wird wie das letzte BMF-Schreiben, dann haben noch Generationen von Steuerberatern ihren Spaß an dieser Sache.

BTW: Das BMF in Österreich ist auch ziemlich aktiv bzgl. der ertragssteuerlichen Einordnung von Kryptos: https://www.bitcoin-austria.at/de/artikel/steuern-bitcoin-privatvermoegen-aenderung Das liest sich auch alles etwas ... irritierend.
qwk
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March 05, 2018, 01:07:54 PM
Muss ich beim Verkauf von Bitcoins eigentlich Steuern zahlen? Ja oder nein?
Jein. Tongue


Wie das bei anderen Cloud-Minern ist, weiß ich auch nicht.
Noch kurz dazu: Man kann bei Hashnest und CEX.IO (vlt. auch bei anderen) die erworbene Hashrate auch traden. Ob das für die steuerliche Beurteilung eine Rolle spielen mag? Macht das ganze ja sehr ähnlich zu einem Wertpapier mit "Gewinn"ausschüttung.
Die "erworbene Hashrate" ist ein Vertrag über eine Dienstleistung.
Das ist IMHO nicht mit einem Wertpapier zu vergleichen.
Wie man das steuerlich einordnet Huh
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March 05, 2018, 12:53:17 PM
Wie das bei anderen Cloud-Minern ist, weiß ich auch nicht.
Noch kurz dazu: Man kann bei Hashnest und CEX.IO (vlt. auch bei anderen) die erworbene Hashrate auch traden. Ob das für die steuerliche Beurteilung eine Rolle spielen mag? Macht das ganze ja sehr ähnlich zu einem Wertpapier mit "Gewinn"ausschüttung.
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March 05, 2018, 12:45:27 PM
Es wäre auch sehr nett, wenn Fragen, die in der FAQ selbst direkt beantwortet sind, nicht stets von Newbies wiederholt würden Roll Eyes
Betrachten wir es einfach als Teil des FAQ-Geschäfts: Würden die immergleichen Fragen nicht stets wiederholt, dann wären sie ja nicht frequently asked. - Darum: Muss ich beim Verkauf von Bitcoins eigentlich Steuern zahlen? Ja oder nein? Shocked
qwk
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March 05, 2018, 12:26:16 PM
Es wäre sehr nett, wenn mir einer vernünftige Antworten auf meine Fragen geben könnte, selbst wenn es Anfängerfragen sind. Danke!
Es wäre auch sehr nett, wenn Fragen, die in der FAQ selbst direkt beantwortet sind, nicht stets von Newbies wiederholt würden Roll Eyes


Eine Umsatzsteuer auf den Verkauf von Coins fällt nicht an, egal ob priavt oder mit einem Nebengewerbe (in einem völlig anderen Bereich)??
Richtig.


Wenn ich in diesem Jahr Verluste eingefahren habe, kann ich diese geltend machen und im nächsten Jahr gegenrechnen und muss ich diese beim FA überhaupt angeben?
Ja und ja (wenn du sie nicht angibst, kannst du sie logischerweise auch nicht geltend machen).


Das Bsp mit der Million geht doch nur, wenn die Mille auch realisiert wurde, alles andere wären doch keine Gewinne oder sehe ich das falsch.
Ja. Realisieren heißt aber nicht, dass du dir Euros auf dein Konto auszahlen musst.
Auch ein Tausch in andere Coins oder die erste Rate für deinen Lambo sind Realisierungen.

Alles in der FAQ (Post Nr. 1 in diesem Thread) nachzulesen.
Dafür ist die FAQ:
Frequently (häufig)
Asked (gestellte)
Questions (Fragen)
da.
newbie
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March 05, 2018, 08:17:51 AM


Es wäre sehr nett, wenn mir einer vernünftige Antworten auf meine Fragen geben könnte, selbst wenn es Anfängerfragen sind. Danke!

Also, jetzt nochmal. Eine Umsatzsteuer auf den Verkauf von Coins fällt nicht an, egal ob priavt oder mit einem Nebengewerbe (in einem völlig anderen Bereich)??

Wenn ich in diesem Jahr Verluste eingefahren habe, kann ich diese geltend machen und im nächsten Jahr gegenrechnen und muss ich diese beim FA überhaupt angeben?

Das Bsp mit der Million geht doch nur, wenn die Mille auch realisiert wurde, alles andere wären doch keine Gewinne oder sehe ich das falsch.

dann bin ich mal nett: frage einen steuerberater, der ahnung von der materie hat.

Genau mit einem solch doofen Kommentar habe ich gerechnet.



Hier eine Meldung von dem Herrn Quermann.

https://steuerberater-quermann.de/?c=Bitcoin-bleiben-umsatzsteuerfrei

Mich interessiert nun nur, ob dies auch für Personen mit einem Gewerbe gilt?
newbie
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March 05, 2018, 08:02:47 AM


Es wäre sehr nett, wenn mir einer vernünftige Antworten auf meine Fragen geben könnte, selbst wenn es Anfängerfragen sind. Danke!

Also, jetzt nochmal. Eine Umsatzsteuer auf den Verkauf von Coins fällt nicht an, egal ob priavt oder mit einem Nebengewerbe (in einem völlig anderen Bereich)??

Wenn ich in diesem Jahr Verluste eingefahren habe, kann ich diese geltend machen und im nächsten Jahr gegenrechnen und muss ich diese beim FA überhaupt angeben?

Das Bsp mit der Million geht doch nur, wenn die Mille auch realisiert wurde, alles andere wären doch keine Gewinne oder sehe ich das falsch.

dann bin ich mal nett: frage einen steuerberater, der ahnung von der materie hat.

Genau mit einem solch doofen Kommentar habe ich gerechnet.

legendary
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March 05, 2018, 07:50:20 AM


Es wäre sehr nett, wenn mir einer vernünftige Antworten auf meine Fragen geben könnte, selbst wenn es Anfängerfragen sind. Danke!

Also, jetzt nochmal. Eine Umsatzsteuer auf den Verkauf von Coins fällt nicht an, egal ob priavt oder mit einem Nebengewerbe (in einem völlig anderen Bereich)??

Wenn ich in diesem Jahr Verluste eingefahren habe, kann ich diese geltend machen und im nächsten Jahr gegenrechnen und muss ich diese beim FA überhaupt angeben?

Das Bsp mit der Million geht doch nur, wenn die Mille auch realisiert wurde, alles andere wären doch keine Gewinne oder sehe ich das falsch.

dann bin ich mal nett: frage einen steuerberater, der ahnung von der materie hat.


Zum Bsp. mit der Million:
Du hast Nanos im Wert von einer Million (reiner Gewinn), die verkaufst du (mangels eines direkten FIAT-Martks) für BTC im Gegenwert 1Mio Gewinn. Jetzt fällt der Bitcoin von 12000$ auf 200$. Du hast Gewinn realisiert aber keine (kaum) €/$ mehr übrig. Darauf bezieht sich dieses Beispiel.
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March 05, 2018, 06:10:35 AM
sr. member
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March 05, 2018, 04:56:04 AM
Wenn ich bitcoin nach > 1 Jahr Haltezeit verkaufe, dann sind diese Einkünfte ja einkommensteuerfrei.

Werden diese Einkünfte dann auch bei der Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung ignoriert? Oder steigt mein Beitrag?

nach einem Jahr sind die Gewinne Steuerfrei, damit auch keine Auswirkung auf deine GKV.

   
newbie
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March 05, 2018, 04:38:57 AM
Wenn ich bitcoin nach > 1 Jahr Haltezeit verkaufe, dann sind diese Einkünfte ja einkommensteuerfrei.

Werden diese Einkünfte dann auch bei der Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung ignoriert? Oder steigt mein Beitrag?
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March 04, 2018, 02:43:13 PM
Aber da komme ich jetzt noch einmal auf meine irregeleitete Argumentation zurück:
Als Hotelbetreiber kann ich auch "Solo" heute nix mehr reißen, also schließe ich mich einem Vermarktungsdienstleister wie booking.com an.
Das alleine reicht nicht, um booking.com zu meinem Leistungsempfänger zu machen.
Aber insgesamt nähere ich mich deiner Sichtweise an.

Ich finde den Vergleich nicht wirklich zielführend. Letztlich steht der Gast zum Schluss in Deinem Hotel und wird dort von Deinem Personal betreut. Wenn man einen Vergleich ziehen wollte mit dem Pool-Mining, dann eher, wenn Du Dein Hotel an einen Dienstleister vermieten würdest - der dann den Hotelbetrieb (oder vlt. macht er auch ein Bordell draus) eigenständig realisiert.

Jetzt ist natürlich erstmal die Frage, ob die "Intention" des Miners steuerlich überhaupt eine Rolle spielt.
Aber ich sage aus meiner Erfahrung im Umgang mit Minern, die haben ganz eindeutig im Kopf die Vorstellung, sie würden selber Coins herstellen.
Auch heute noch. Sogar die Cloud-Miner, und auch die Ponzi-Miner (braucht's für die noch eine eigene Kategorie? ich denke nicht)
"Boah, ich werd ruck-zuck reich, indem ich mein eigenes Geld herstelle, und das wird auch noch jeden Tag mehr wert, ich hab hier schonmal den Lambo-Katalog rausgelegt" ist nach meiner Erfahrung die konkrete Selbstwahrnehmung der überwältigenden Mehrheit der Miner.

Es geht mir nicht darum, Intentionen zu besteuern, sondern möglichst exakt zu definieren, welcher Leistungsaustausch tatsächlich stattfindet bei den verschiedenen Mining-Modellen. Aber, ich stimme Dir zu: Wahrscheinlich glauben ganz viele Miner, dass Sie im Pool oder in der Cloud selbst was herstellen. Das ist aber, technisch betrachtet, einfach quatsch.

Vielleicht sollte man das nochmal ausdifferenzieren, dann kommt am Ende so eine Art Fragenkatalog heraus, mit dem der Finanzbeamte im konkreten Einzelfall prüfen kann, um was für eine Art von Mining es sich denn handelt und entsprechend stuft er das dann steuerlich ein Grin
Dann möchte ich für meine FAQ aber auch vom BMF entlohnt werden, dafür zahle ich dann auch die entsprechende Steuer als Leistungserbringer Cool

Hehe. Ich glaube ja eh, dass hier seit Jahren BMF-Spione eingeschleust werden. Die sind nur einfach noch nicht weit genug in der Hierarchie aufgestiegen, um dort Einfluss zu haben. Smiley

Eben, wir wollen ja nach Hedqvist auch noch "Miner Tom" vorm EuGH sehen Cool

Yep. Candoo z.B. ist ja wieder aufgetaucht. Wenn wir dem die Prozesskosten sponsern, ist er sicher dabei. Cool
qwk
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March 04, 2018, 01:41:52 PM
Aber so ganz anfreunden kann ich mich damit noch nicht.
Aus der Sicht des Miners geht es ja darum, dass er den Pool tatsächlich lediglich als Vermittler nutzen möchte.
Absicht des Miners ist ja die Partizipation am Netzwerk und der (anteilige) Erhalt der Block-Reward und der Fees.
Wirklich? Aus den BTC/BCH-Swings des letzten Jahres kann man mE sicher ableiten, dass Miner nahezu durchweg nicht an einem konkreten Netzwerk interessiert sind, sondern daran, ihre Invests reinzuholen (mit maximal möglichem und möglichst risikofreien Profit). Da sie das mit Solo-Mining schlicht nicht realisieren können, schließen sie sich eben einem Pool mit PPS an. (Und dagegen ist ökonomisch auch nichts einzuwenden.)
Aber da komme ich jetzt noch einmal auf meine irregeleitete Argumentation zurück:
Als Hotelbetreiber kann ich auch "Solo" heute nix mehr reißen, also schließe ich mich einem Vermarktungsdienstleister wie booking.com an.
Das alleine reicht nicht, um booking.com zu meinem Leistungsempfänger zu machen.
Aber insgesamt nähere ich mich deiner Sichtweise an.


Er nutzt den Pool lediglich, um sein Risiko zu streuen, dafür nimmt er auch hin, dass der Pool eine Gebühr verlangt.
Der Miner hat ja nicht den eigentlichen Geschäftszweck "Herstellung von Rechenleistung und Abwärme", sondern "Herstellung von Magic Internet Money".
Eigene "Herstellung" ja gerade eben nicht, dann wäre er im p2pool. Aber, natürlich: er strebt die Vergütung in Kryptos an.
Jetzt ist natürlich erstmal die Frage, ob die "Intention" des Miners steuerlich überhaupt eine Rolle spielt.
Aber ich sage aus meiner Erfahrung im Umgang mit Minern, die haben ganz eindeutig im Kopf die Vorstellung, sie würden selber Coins herstellen.
Auch heute noch. Sogar die Cloud-Miner, und auch die Ponzi-Miner (braucht's für die noch eine eigene Kategorie? ich denke nicht)
"Boah, ich werd ruck-zuck reich, indem ich mein eigenes Geld herstelle, und das wird auch noch jeden Tag mehr wert, ich hab hier schonmal den Lambo-Katalog rausgelegt" ist nach meiner Erfahrung die konkrete Selbstwahrnehmung der überwältigenden Mehrheit der Miner.


Es schwächt nur mein Argument, dass Pool-Miner nicht das machen, was das BMF da schreibt. Wenn sie GBT nutzen, dann machen sie das in etwa. Nur bieten viele Pools GBT schlicht nicht an.
Vielleicht sollte man das nochmal ausdifferenzieren, dann kommt am Ende so eine Art Fragenkatalog heraus, mit dem der Finanzbeamte im konkreten Einzelfall prüfen kann, um was für eine Art von Mining es sich denn handelt und entsprechend stuft er das dann steuerlich ein Grin
Dann möchte ich für meine FAQ aber auch vom BMF entlohnt werden, dafür zahle ich dann auch die entsprechende Steuer als Leistungserbringer Cool


Kann man hinterher die Rechenleistung auf eine andere Coin switchen, hat man eventuell mehr mit dem Pool-Miner gemeinsam.
Lt. FAQ von Genesis-Mining kann man genau das:
Sie entscheiden, welche Coins Sie möchten und weisen die Hashpower entsprechend zu.
Wie das bei anderen Cloud-Minern ist? Keine Ahnung, davon betreibt ja die überwiegende Zahl eh überhaupt kein Mining, sondern einen Ponzi.
Okay, dann ist das bei Genesis Mining ganz eindeutig eine Wahlfreiheit des Miners.
Damit rückt der Genesis-Miner eher in die Nähe des normalen Pool-Miners.
Wie das bei anderen Cloud-Minern ist, weiß ich auch nicht.


Ggf. muss man dann eben vor Gericht die günstigere Einstufung erstreiten, und dann kann eine Klarstellung wie diese FAQ schon mal eine gute Argumentationsgrundlage liefern.
Stimmt. Spätestens vor den Finanzgerichten spielen BMF-Schreiben nur noch eine bedingte Rolle.
Eben, wir wollen ja nach Hedqvist auch noch "Miner Tom" vorm EuGH sehen Cool
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March 04, 2018, 01:21:27 PM
Aber so ganz anfreunden kann ich mich damit noch nicht.
Aus der Sicht des Miners geht es ja darum, dass er den Pool tatsächlich lediglich als Vermittler nutzen möchte.
Absicht des Miners ist ja die Partizipation am Netzwerk und der (anteilige) Erhalt der Block-Reward und der Fees.

Wirklich? Aus den BTC/BCH-Swings des letzten Jahres kann man mE sicher ableiten, dass Miner nahezu durchweg nicht an einem konkreten Netzwerk interessiert sind, sondern daran, ihre Invests reinzuholen (mit maximal möglichem und möglichst risikofreien Profit). Da sie das mit Solo-Mining schlicht nicht realisieren können, schließen sie sich eben einem Pool mit PPS an. (Und dagegen ist ökonomisch auch nichts einzuwenden.)

Er nutzt den Pool lediglich, um sein Risiko zu streuen, dafür nimmt er auch hin, dass der Pool eine Gebühr verlangt.
Der Miner hat ja nicht den eigentlichen Geschäftszweck "Herstellung von Rechenleistung und Abwärme", sondern "Herstellung von Magic Internet Money".

Eigene "Herstellung" ja gerade eben nicht, dann wäre er im p2pool. Aber, natürlich: er strebt die Vergütung in Kryptos an.

Ja, damals, als wir noch im Kibbuz die Felder mit kohlebetriebenen Minern beackert haben, da war das so Cool

Hehe. Ja.

Interessant, aber ich denke, das dürfte für die steuerliche Einstufung dann wirklich keine Rolle mehr spielen.
Ich nehme es natürlich mit auf in die offensichtlich entstehende "Mining - was ist das eigentlich - FAQ" Wink

Yep. Es schwächt nur mein Argument, dass Pool-Miner nicht das machen, was das BMF da schreibt. Wenn sie GBT nutzen, dann machen sie das in etwa. Nur bieten viele Pools GBT schlicht nicht an.

Du schreibst "erwerben möchte". Meine Gegenfrage wäre jetzt eher, ob man hinterher noch wechseln kann, und wenn ja, wie?
Erwirbt man am Anfang ein Paket, entscheidet man lediglich über das Produkt.
Kann man hinterher die Rechenleistung auf eine andere Coin switchen, hat man eventuell mehr mit dem Pool-Miner gemeinsam.
Kann man aber nur "aus Kulanz" oder aufgrund einer vertraglichen Zusage des Anbieters in ein anderes "Paket" wechseln, bleibt alles beim alten.

Lt. FAQ von Genesis-Mining kann man genau das:

Da definierst du jetzt einseitig, was "echtes" Poolmining ist.
IMHO ist P2Pool das "echte" Poolmining.
Moderne Pools sind ein neu entstandenes Convenience-Produkt.
Aber ich sehe ein, dass ich P2Pool wohl als vierte Form des Minings eine Sonderstellung einräumen sollte.

Ja, da hast Du recht, war missverständlich formuliert. Ich denke aber unterm Strich, p2pool muss man tatsächlich gesondert betrachten.

Vorerst ja. Aber da die Frage, was man denn genau macht, ja erhebliche steuerliche Auswirkungen haben kann, ist es sicher interessant, wenn man im Einzelfall darauf verweisen kann, dass das FA falsch liegt. Ggf. muss man dann eben vor Gericht die günstigere Einstufung erstreiten, und dann kann eine Klarstellung wie diese FAQ schon mal eine gute Argumentationsgrundlage liefern.

Stimmt. Spätestens vor den Finanzgerichten spielen BMF-Schreiben nur noch eine bedingte Rolle.
qwk
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March 04, 2018, 12:12:05 PM
1) Beim Pool-Mining gibt es eine wichtige Differenzierung, die ich mir auch noch nicht bewusst gemacht habe: Getwork vs. Getblocktemplate.
[...]
Auf jeden Fall schiebt GBT beim Pool-Mining die Auswahl der TXens sowie die Block-Verteilung im Netz wieder zu den Minern. Es bleibt aber mit PPS beim Zahlungsmodell zwischen Pool und Miner, das für einen konkreten Leistungsaustausch zwischen diesen beiden spricht.
Interessant, aber ich denke, das dürfte für die steuerliche Einstufung dann wirklich keine Rolle mehr spielen.
Ich nehme es natürlich mit auf in die offensichtlich entstehende "Mining - was ist das eigentlich - FAQ" Wink


2) Zahlreiche Pools - vor allem natürlich im Altcoin-Bereich - switchen ebenfalls ständig die geminten Coins. Die Miner haben hier also (bewusst entschieden) kein Mitspracherecht, was überhaupt gemint wird. Sie folgen allein der Profitabilität. Das gilt inzwischen auch für SHA256-Mining: wenn ich es recht sehe, bietet ViaBTC ein automatisches Switching zwischen BTC und Bcash. Bestimmt gibt es auch weitere Pools, die das (schon länger) für weitere SHA256-Coins anbieten.
Hm, auch nur am Rande interessant, aber kommt mit rein.
Ich denke, es ändert schon deswegen nichts, weil der Miner selbst weiterhin die Wahlfreiheit über den Pool hat.

Noch ist zumindest mir kein Pool bekannt, bei dem man sich verpflichtet, dauerhaft zu bleiben und eine bestimmte Rechenleistung zu liefern.


3) Bei Cloud-Mining ist es hingegen nicht überall so, wie Du beschreibst. Je nach Anbieter, kann man dediziert auswählen, ob man Bitcoin-, Litecoin-, Ether-Mining erwerben möchte. In dieser Hinsicht unterscheiden sich die beiden Mining-Typen also nicht fundamental.
Du schreibst "erwerben möchte". Meine Gegenfrage wäre jetzt eher, ob man hinterher noch wechseln kann, und wenn ja, wie?
Erwirbt man am Anfang ein Paket, entscheidet man lediglich über das Produkt.
Kann man hinterher die Rechenleistung auf eine andere Coin switchen, hat man eventuell mehr mit dem Pool-Miner gemeinsam.
Kann man aber nur "aus Kulanz" oder aufgrund einer vertraglichen Zusage des Anbieters in ein anderes "Paket" wechseln, bleibt alles beim alten.


4) p2pool ist eigentlich sowas wie Solomining im Verbund. Wenn die Beschreibung des BMF auf irgendwas zutrifft, dann auf diesen Ansatz.
Da definierst du jetzt einseitig, was "echtes" Poolmining ist.
IMHO ist P2Pool das "echte" Poolmining.
Moderne Pools sind ein neu entstandenes Convenience-Produkt.
Aber ich sehe ein, dass ich P2Pool wohl als vierte Form des Minings eine Sonderstellung einräumen sollte.


Insgesamt frage ich mich ja inzwischen, warum wir uns damit überhaupt so genau auseinandersetzen (mal abgesehen, dass es technisch interessant ist). Letztlich werden die Finanzämter doch eh unterschiedslos das anwenden, was im BMF-Schreiben steht.
Vorerst ja. Aber da die Frage, was man denn genau macht, ja erhebliche steuerliche Auswirkungen haben kann, ist es sicher interessant, wenn man im Einzelfall darauf verweisen kann, dass das FA falsch liegt. Ggf. muss man dann eben vor Gericht die günstigere Einstufung erstreiten, und dann kann eine Klarstellung wie diese FAQ schon mal eine gute Argumentationsgrundlage liefern.
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