1) Beim Pool-Mining gibt es eine wichtige Differenzierung, die ich mir auch noch nicht bewusst gemacht habe:
Getwork vs.
Getblocktemplate.
[...]
Auf jeden Fall schiebt GBT beim Pool-Mining die Auswahl der TXens sowie die Block-Verteilung im Netz wieder zu den Minern. Es bleibt aber mit PPS beim Zahlungsmodell zwischen Pool und Miner, das für einen konkreten Leistungsaustausch zwischen diesen beiden spricht.
Interessant, aber ich denke, das dürfte für die steuerliche Einstufung dann wirklich keine Rolle mehr spielen.
Ich nehme es natürlich mit auf in die offensichtlich entstehende "Mining - was ist das eigentlich - FAQ"
2) Zahlreiche Pools - vor allem natürlich im Altcoin-Bereich - switchen ebenfalls ständig die geminten Coins. Die Miner haben hier also (bewusst entschieden) kein Mitspracherecht, was überhaupt gemint wird. Sie folgen allein der Profitabilität. Das gilt inzwischen auch für SHA256-Mining: wenn ich es recht sehe, bietet ViaBTC ein automatisches Switching zwischen BTC und Bcash. Bestimmt gibt es auch weitere Pools, die das (schon länger) für weitere SHA256-Coins anbieten.
Hm, auch nur am Rande interessant, aber kommt mit rein.
Ich denke, es ändert schon deswegen nichts, weil der Miner selbst weiterhin die Wahlfreiheit über den Pool hat.
Noch ist zumindest mir kein Pool bekannt, bei dem man sich verpflichtet, dauerhaft zu bleiben und eine bestimmte Rechenleistung zu liefern.
3) Bei Cloud-Mining ist es hingegen nicht überall so, wie Du beschreibst. Je nach Anbieter, kann man dediziert auswählen, ob man Bitcoin-, Litecoin-, Ether-Mining erwerben möchte. In dieser Hinsicht unterscheiden sich die beiden Mining-Typen also nicht fundamental.
Du schreibst "erwerben möchte". Meine Gegenfrage wäre jetzt eher, ob man hinterher noch wechseln kann, und wenn ja, wie?
Erwirbt man am Anfang ein Paket, entscheidet man lediglich über das Produkt.
Kann man hinterher die Rechenleistung auf eine andere Coin switchen, hat man eventuell mehr mit dem Pool-Miner gemeinsam.
Kann man aber nur "aus Kulanz" oder aufgrund einer vertraglichen Zusage des Anbieters in ein anderes "Paket" wechseln, bleibt alles beim alten.
4) p2pool ist eigentlich sowas wie Solomining im Verbund. Wenn die Beschreibung des BMF auf irgendwas zutrifft, dann auf diesen Ansatz.
Da definierst du jetzt einseitig, was "echtes" Poolmining ist.
IMHO ist P2Pool das "echte" Poolmining.
Moderne Pools sind ein neu entstandenes Convenience-Produkt.
Aber ich sehe ein, dass ich P2Pool wohl als vierte Form des Minings eine Sonderstellung einräumen sollte.
Insgesamt frage ich mich ja inzwischen, warum wir uns damit überhaupt so genau auseinandersetzen (mal abgesehen, dass es technisch interessant ist). Letztlich werden die Finanzämter doch eh unterschiedslos das anwenden, was im BMF-Schreiben steht.
Vorerst ja. Aber da die Frage, was man denn genau macht, ja erhebliche steuerliche Auswirkungen haben kann, ist es sicher interessant, wenn man im Einzelfall darauf verweisen kann, dass das FA falsch liegt. Ggf. muss man dann eben vor Gericht die günstigere Einstufung erstreiten, und dann kann eine Klarstellung wie diese FAQ schon mal eine gute Argumentationsgrundlage liefern.