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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 107. (Read 1135772 times)

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March 08, 2018, 09:53:47 AM
Das ganze Steuerrecht in Deutschland ist was Kryptowährungen angeht komplett unzureichend.

Wie kann sowas überhaupt sein, dass man mehr Steuern zahlen muss als man an Gewinn realisiert hat.
Es sind letztes Jahr November-Dezember tausende in Kryptowährungen gegangen und mitte Januar sind die Kurse drastisch gefallen..
Das heißt, dass sehr viele bis fast alle jetzt mehr Steuern zahlen müssen als sie überhaupt an Gewinn realisiert haben?

Das widerspricht für mich dem normalen Menschenverstand und ist meiner Meinung nach Abzocke vom Staat.

Woher soll der normaler 0815 Mensch wissen, dass es beim Tausch von Kryptowährungen auf einem Exchange Steuern für jeden einzelnen Trade zu zahlen gibt?

Ich will mit meinem Post hier niemanden angreifen, mich regt die ganze Handhabung in Deutschland was Kryptowährungen angeht einfach nur extrem auf.

Fragen an dich:
Was war zuerst da? Das EStg oder die Kryptowährungen?
Kann der Staat was dafür, das die Kurse fallen? Ist er verantwortlich für die Kurse?
Ist es zuviel erwartet, dass sich ein 0815 Mensch informiert? Gerade im Hinblick auf finanzielle Investitionen? Da hat doch selbst irgendwann die Bild-Zeitung den 0815 Menschen über die Sachlage informiert.

Aber ich stimme dir deinem ersten Satz zu. In der Zukunft wird es hier sicherlich klarstellung von den entsprechenden Stellen geben (müssen).

Das ist genau das was ich meine, aktuell ist es absolut unzureichend abgedeckt was das Steuerrecht für Kryptowährungen angeht.

So würde es z.b. zu Situationen kommen in der Person X ein shitcoin sagen wir JesusCoin kauft, dieser von irgendjemandem um 1000 % gebumped wird und das Finanzamt plötzlich Steuern für den ver10fachten Wert des Coins verlangt, obwohl dieser Coin nahezu kein Volume hat und der Preis schlagartig fällt aufgrund mangelnder Nachfrage auf dem erhöhten Preislevel, wenn Person X diesen Coin anfängt zu verkaufen.

So eine Steuerfalle darf es meiner Meinung nach bei einem so extrem varianzreichen Markt garnicht erst geben.

& der Punkt den du ansprichst, dass sich der 0815 Mensch informieren sollte ist auf den ersten Blick klar, dennoch findet man keine eindeutige Quelle wo der Themenbereich in Fragen Steuerrecht für Kryptowährungen ausreichend abgedeckt ist.

Naja, ich warte einfach mal ab und hoffe, dass irgendwann dieses Jahr eine genaue Regelung veröffentlicht wird, ansonsten sind die Gefängnisse bald voll.
WoW, sicher das du dich damit beschäftigt hast? So schwer sind diese Infos nicht zu finden, zumal das sogar ziehmlich genau geregelt ist.
sr. member
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March 08, 2018, 09:39:54 AM
@CryptoSpeck

Deine Beispiele sind doch etwas konstruiert. Es reicht nicht einen Coin zu kaufen und zu halten, der dann gepumpt und gedumpt wird. Du musst auch irgendwann mit Gewinn in einen anderen Coin gehen. Das ist fast immer BTC oder ETH und die stehen auch heute nicht auf 0.
Sollte man doch irgendwie einen steuerpflichtigen Gewinn mit Coin A gemacht haben und nach dem Tausch in Coin B sinkt dieser ins Bodenlose, dann kannst du immer noch die Verluste realisieren. Die Verluste kannst du sogar ins letzte Jahr zurücktragen.

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March 08, 2018, 09:35:25 AM
Das ist genau das was ich meine, aktuell ist es absolut unzureichend abgedeckt was das Steuerrecht für Kryptowährungen angeht.

So würde es z.b. zu Situationen kommen in der Person X ein shitcoin sagen wir JesusCoin kauft, dieser von irgendjemandem um 1000 % gebumped wird und das Finanzamt plötzlich Steuern für den ver10fachten Wert des Coins verlangt, obwohl dieser Coin nahezu kein Volume hat und der Preis schlagartig fällt aufgrund mangelnder Nachfrage auf dem erhöhten Preislevel, wenn Person X diesen Coin anfängt zu verkaufen.
Du verstehst da glaub was falsch. Wenn du die Coins nur hälst und nicht tradest, musst du überhaupt keine Einkommenssteuer zahlen. Solltest du aber deine Coins zu dem höheren Wert verkaufne, dann fällt die Steuer an, du hast aber auch davon profitiert und einen Gewinn erzielt (wenn auch allenfalls weiterhin das Geld in Krypto investiert ist, falls du deinen Coin gegen einen anderen getauscht hast).

Veranschaulichung:
Variante 1:
1.1.17: Person X kauft 100 JesusCoin zu je einem Dollar.
28.12.17: JesusCoin kostet am Markt bei Volumen von 1 Stück in den letzten 7 Tagen 1000
31.12.17: Person X muss keine Einkommenssteuer bezahlen, da die Coins nur gehalten wurden. Ab dem 1.1.18 kann JesusCoin zu einem beliebigen Preis veräussert werden, ohne dass eine Steuerpflicht entsteht, da die Haltedauer > 1 Jahr beträgt.

Variante 2:
1.1.17: Person X kauft 100 JesusCoin zu je einem Dollar.
28.12.17: JesusCoin kostet am Markt bei Volumen von 1 Stück in den letzten 7 Tagen 1000
29.12.17: Person X Verkauft 1 Coins zu 500 und 99 zu 0.5 (Da aufgrund des tiefen Volumens der Preis rapide gefallen ist)

Einkauf: 100 Euro
Verkauf: 549.5 Euro
--> Steuerbarer Ertrag: 449.5 Euro


Daher: Ohne Trade kann der Kurs aus Steuersicht machen was er will, es betrifft dich nicht. Erst bei einem Verkauf innerhalb der Haltefrist wirst du steuerpflichtig.
newbie
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March 08, 2018, 09:25:54 AM
Das ganze Steuerrecht in Deutschland ist was Kryptowährungen angeht komplett unzureichend.

Wie kann sowas überhaupt sein, dass man mehr Steuern zahlen muss als man an Gewinn realisiert hat.
Es sind letztes Jahr November-Dezember tausende in Kryptowährungen gegangen und mitte Januar sind die Kurse drastisch gefallen..
Das heißt, dass sehr viele bis fast alle jetzt mehr Steuern zahlen müssen als sie überhaupt an Gewinn realisiert haben?

Das widerspricht für mich dem normalen Menschenverstand und ist meiner Meinung nach Abzocke vom Staat.

Woher soll der normaler 0815 Mensch wissen, dass es beim Tausch von Kryptowährungen auf einem Exchange Steuern für jeden einzelnen Trade zu zahlen gibt?

Ich will mit meinem Post hier niemanden angreifen, mich regt die ganze Handhabung in Deutschland was Kryptowährungen angeht einfach nur extrem auf.

Fragen an dich:
Was war zuerst da? Das EStg oder die Kryptowährungen?
Kann der Staat was dafür, das die Kurse fallen? Ist er verantwortlich für die Kurse?
Ist es zuviel erwartet, dass sich ein 0815 Mensch informiert? Gerade im Hinblick auf finanzielle Investitionen? Da hat doch selbst irgendwann die Bild-Zeitung den 0815 Menschen über die Sachlage informiert.

Aber ich stimme dir deinem ersten Satz zu. In der Zukunft wird es hier sicherlich klarstellung von den entsprechenden Stellen geben (müssen).

Das ist genau das was ich meine, aktuell ist es absolut unzureichend abgedeckt was das Steuerrecht für Kryptowährungen angeht.

So würde es z.b. zu Situationen kommen in der Person X ein shitcoin sagen wir JesusCoin kauft, dieser von irgendjemandem um 1000 % gebumped wird und das Finanzamt plötzlich Steuern für den ver10fachten Wert des Coins verlangt, obwohl dieser Coin nahezu kein Volume hat und der Preis schlagartig fällt aufgrund mangelnder Nachfrage auf dem erhöhten Preislevel, wenn Person X diesen Coin anfängt zu verkaufen.

So eine Steuerfalle darf es meiner Meinung nach bei einem so extrem varianzreichen Markt garnicht erst geben.

& der Punkt den du ansprichst, dass sich der 0815 Mensch informieren sollte ist auf den ersten Blick klar, dennoch findet man keine eindeutige Quelle wo der Themenbereich in Fragen Steuerrecht für Kryptowährungen ausreichend abgedeckt ist.

Naja, ich warte einfach mal ab und hoffe, dass irgendwann dieses Jahr eine genaue Regelung veröffentlicht wird, ansonsten sind die Gefängnisse bald voll.
legendary
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https://t1p.de/6ghrf
March 08, 2018, 08:40:49 AM
Bezüglich der erstragsteuerlichen Behandlung von Cryptowährungen hat die Seite cryptotax eine Anfrage beim BMF gestellt.

https://cryptotax.io/bmf-anfrage-bitcoin-und-kryptowaehrungen-als-zahlungsmittel/

Vielleicht bekommen wir  ja noch vor dem 31.05 ein ähnliches Schreiben wie das zur Umsatzsteuer.
Das ist doch sehr schön. Hoffe nur, das Schreiben von cryptotax (welches sie auch gerne veröffentlichen dürfen) fängt nicht mit +++ Breaking News +++ an. Ist schon bischen reißerrisch.....

Zur Definition: Würde Zahlungsmittel auch bedeuten, wenn ich im Ausland am ATM BTC in US-$ auscashe? Optional: Und ich damit meine Ausgaben im Urlaub vor Ort finanziere?
sr. member
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March 08, 2018, 07:52:07 AM
Bezüglich der erstragsteuerlichen Behandlung von Cryptowährungen hat die Seite cryptotax eine Anfrage beim BMF gestellt.

https://cryptotax.io/bmf-anfrage-bitcoin-und-kryptowaehrungen-als-zahlungsmittel/

Vielleicht bekommen wir  ja noch vor dem 31.05 ein ähnliches Schreiben wie das zur Umsatzsteuer.
legendary
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March 08, 2018, 04:52:31 AM
sry, ein newbie der mit dem ersten post einen link postet... da gehen bei bitcointalk immer sofort die alarmglocken an Wink
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March 08, 2018, 04:21:24 AM
es gibt einen offiziellen bmf-link, warum sollte man das aus einer dropbox holen?

looks suspicious...

Als ich es runtergeladen habe brauchte der dateiname fixing - das pdf ging nicht auf. Das ist dem BMF jetzt wohl auch aufgefallen:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2018-02-27-umsatzsteuerliche-behandlung-von-bitcoin-und-anderen-sog-virtuellen-waehrungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1
legendary
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March 08, 2018, 03:47:54 AM
es gibt einen offiziellen bmf-link, warum sollte man das aus einer dropbox holen?

looks suspicious...
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March 08, 2018, 03:44:36 AM
BMF Schreiben "Umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen sog. virtuellen Währungen" von 27.02.2018

https://www.dropbox.com/s/l0ejh0rufwod718/2018-02-27-umsatzsteuerliche-behandlung-von-bitcoin-und-anderen-sog-virtuellen-waehrungen.pdf?dl=0
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March 08, 2018, 02:35:15 AM
Das ganze Steuerrecht in Deutschland ist was Kryptowährungen angeht komplett unzureichend.

Wie kann sowas überhaupt sein, dass man mehr Steuern zahlen muss als man an Gewinn realisiert hat.
Es sind letztes Jahr November-Dezember tausende in Kryptowährungen gegangen und mitte Januar sind die Kurse drastisch gefallen..
Das heißt, dass sehr viele bis fast alle jetzt mehr Steuern zahlen müssen als sie überhaupt an Gewinn realisiert haben?

Das widerspricht für mich dem normalen Menschenverstand und ist meiner Meinung nach Abzocke vom Staat.

Woher soll der normaler 0815 Mensch wissen, dass es beim Tausch von Kryptowährungen auf einem Exchange Steuern für jeden einzelnen Trade zu zahlen gibt?

Ich will mit meinem Post hier niemanden angreifen, mich regt die ganze Handhabung in Deutschland was Kryptowährungen angeht einfach nur extrem auf.

Fragen an dich:
Was war zuerst da? Das EStg oder die Kryptowährungen?
Kann der Staat was dafür, das die Kurse fallen? Ist er verantwortlich für die Kurse?
Ist es zuviel erwartet, dass sich ein 0815 Mensch informiert? Gerade im Hinblick auf finanzielle Investitionen? Da hat doch selbst irgendwann die Bild-Zeitung den 0815 Menschen über die Sachlage informiert.

Aber ich stimme dir deinem ersten Satz zu. In der Zukunft wird es hier sicherlich klarstellung von den entsprechenden Stellen geben (müssen).
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March 07, 2018, 10:27:09 PM
Das ganze Steuerrecht in Deutschland ist was Kryptowährungen angeht komplett unzureichend.

Wie kann sowas überhaupt sein, dass man mehr Steuern zahlen muss als man an Gewinn realisiert hat.
Es sind letztes Jahr November-Dezember tausende in Kryptowährungen gegangen und mitte Januar sind die Kurse drastisch gefallen..
Das heißt, dass sehr viele bis fast alle jetzt mehr Steuern zahlen müssen als sie überhaupt an Gewinn realisiert haben?

Das widerspricht für mich dem normalen Menschenverstand und ist meiner Meinung nach Abzocke vom Staat.

Vor allem was Altcoins anging, gab es letztes Jahr Coins die sich teilweise bis zu ver1000facht haben.
Das Steuergesetz ist hierbei absolut unzureichend und es würde mich nicht wundern, wenn jemand der dagegen klagt auch gewinnt.
Zumal es extrem schwer ist überhaupt ausreichende & zuverlässige Informationen im Internet über die Steuer Handhabung mit Kryptowährungen gibt.

Dank dem Steuergesetz haben jetzt wahrscheinlich zehntausende - hunderttausende in Deutschland ohne es zu wissen Steuern hinterzogen?

Woher soll der normaler 0815 Mensch wissen, dass es beim Tausch von Kryptowährungen auf einem Exchange Steuern für jeden einzelnen Trade zu zahlen gibt?

Nahezu jeder denkt, dass er Steuern zahlen muss, wenn ein Gewinn im Vergleich bei der Differenz der ursprünglichen Einzahlung und der entgültigen Auszahlung entstanden ist.

Was mir ein Rätsel ist, wenn man Kryptowährungen jetzt schon mit FIAT Währungen gleich stellt, wieso soll ich dann Steuern in Form einer FIAT Währung zahlen und nicht mit Kryptowährungen. Ich gebe ja auch keinem eine Tafel Schokolade obwohl ich ihm ein Apfel schulde. Würde man Steuern in Form der jeweiligen Kryptowährungen verlangen, so wie es Exchanges bei FEEs machen, dann wäre das alles kein Problem. Meiner Meinung nach ist die Regierung hierbei in der Verantwortung die Exchanges von sich aus aufzufordern diese Gebühren bei jedem Trade direkt abzuziehen und ans Finanzamt weiterzugeben. Genauso wird es u.a. bei online Poker in manchen Ländern gehandhabt.
So wie es jetzt ist, wäre es als würde man genauso von jedem erwarten das Kleingedruckte der gesamten AGBs von Facebook zu kennen.

Könntest du vielleicht deinen Ursprungspost mit Quellen versehen? @Themenersteller
Das wäre hilfreich, danke.

Ich will mit meinem Post hier niemanden angreifen, mich regt die ganze Handhabung in Deutschland was Kryptowährungen angeht einfach nur extrem auf.
newbie
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March 07, 2018, 03:24:24 PM
Guten Tag,

ich hätte da zwei Fragen zur Dokumentation der Trades:
- Muss man die Einträge auf der Blockchain auch dokumentieren, oder reicht ein Report à la Cointracking, der die Trades auflistet? Jeder Coin hat da ja ne andere Blockchain...
- Reicht ihr beim Finanzamt einfach den Eintrag im Teil "SO" ein und reicht bei Bedarf Unterlagen nach? Oder gebt ihr die Übersicht der Trades gleich mit? Wäre ja je nach Anzahl der Trades schon bisschen was.
iudica: aus deinen Aussagen lese ich heraus, dass du dafür wärst, alles gleich transparent zu machen. Sprich: alles mitgeben. Stimmt das so? Soll man dann auch ein Begleitschreiben mitgeben, welches alles nochmal erklärt?

Noch eine Sache: es ging nun oft hin und her, ob auf Altcoins Umsatzsteuer zu zahlen sei. Betrifft dies ausschließlich gewerblichen Handel oder auch Privathändler? Kann ich nun nach neusten Erkenntnissen davon ausgehen, dass man das Thema Umsatzsteuer auf Altcoins (Fiat<=>Altcoin, BTC<=>Altcoin, Altcoin<=>Altcoin) abhaken kann?

Vielen Dank!
hero member
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March 07, 2018, 11:08:33 AM
Kann nur Merits vergeben. Bei den ganzen Gedöns in deiner Signatur bin ich nicht.


Darüber freue ich mich auch.

Den Sachverhalt dann gleich mit der Steuererklärung einreichen?

Wenn es geht. Wenn ich z.B. zu dem Ergebnis komme, dass ich Kapitaleinkünfte habe (Zinsen), dann halt beim Erklären der Kapitaleinkünfte einfließen lassen, dass man davon ausgeht, dass die Wertsteigerung der Coins auch steuerfrei ist.

Aber das ist halt eine Krücke, weil ja Zinsen und steuerfreie Veräußerung der coins nicht im selben Kalenderjahr zusammenfallen müssen.
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March 07, 2018, 10:11:03 AM
ludica: Das ist super (Warum gibt es hier keinen Bounce-Smiley???)

In meiner Signatur gibt es Möglichkeiten, mir Likes etc. zu geben. Freiwillig und wenn Lust dazu da ist.

Kann nur Merits vergeben. Bei den ganzen Gedöns in deiner Signatur bin ich nicht.

Darüber hinaus ist es in einem fraglichen Sachverhalt immer sinnvoll, dem FA den dadrunter liegenden Sachverhalt transparent darzustellen. Dann auch nie Steuerhinterziehung.
Den Sachverhalt dann gleich mit der Steuererklärung einreichen?
hero member
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March 07, 2018, 08:55:08 AM
ludica: Das ist super (Warum gibt es hier keinen Bounce-Smiley???)

In meiner Signatur gibt es Möglichkeiten, mir Likes etc. zu geben. Freiwillig und wenn Lust dazu da ist.

[/quote]
Was kann ich denn als Steuerpflichtiger mit der gegensätzlichen Stellungnahme anfangen? Das bedeutet doch, es liegt an mir, nach welcher Strategie ich fahre.
Wenn ich mich für deine Strategie entscheide und das FA will keine Nachweise sehen, in einigen Jahren aber Gerichte etwas gegenteiliges sage, dann bin ich Steuerhinterzieher?
[/quote]

Nun ja, wenn es gegenteilige Auffassungen gibt, muss man gut begründen, weshalb man die eine oder andere Auffassung gewählt hat. Dann keine Steuerhinterziehung. Darüber hinaus ist es in einem fraglichen Sachverhalt immer sinnvoll, dem FA den dadrunter liegenden Sachverhalt transparent darzustellen. Dann auch nie Steuerhinterziehung. Dumm ist es nur, wenn die coins steuerfrei sind und man halt "nichts" erklären kann.
Dritte Option: Steuerberater  Roll Eyes
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March 07, 2018, 04:36:02 AM
ludica: Das ist super (Warum gibt es hier keinen Bounce-Smiley???)

Was kann ich denn als Steuerpflichtiger mit der gegensätzlichen Stellungnahme anfangen? Das bedeutet doch, es liegt an mir, nach welcher Strategie ich fahre.
Wenn ich mich für deine Strategie entscheide und das FA will keine Nachweise sehen, in einigen Jahren aber Gerichte etwas gegenteiliges sage, dann bin ich Steuerhinterzieher?


hero member
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March 07, 2018, 03:50:33 AM
Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre
- beim Verleihen von Bitcoins
Auf manchen Börsen kann man seine Bitcoins gegen Zinsen verleihen. Es ist weitgehend Konsens, dass sich hieraus keine Verlängerung der Haltefrist ergibt. Vereinzelt verweisen Steuerberater dennoch auf das Risiko, dass sich hieraus eine Verlängerung der Haltefrist ergeben könnte. In diesem Sinne ist es ratsam, das (geringe) Risiko einer eventuellen Besteuerung gegen den Nutzen der Zinsen abzuwägen.
- bei Altcoins mit POS / Staking o.ä.
Die Haltefrist von Coins mit Dividenden oder Zinsen jeder Art verlängert sich möglicherweise auf 10 Jahre, wenn im ersten Jahr nach der Anschaffung eine solche Dividende ausgeschüttet wurde. Dies ist strittig und wird derzeit von der überwiegenden Mehrheit der fachspezifischen Steuerberater verneint. Auch hier gilt es, abzuwägen, ob der Nutzen der Dividende das (geringe) Risiko einer Verlängerung der Haltefrist überwiegt.

Wie versprochen habe ich eine Erläuterung für die Nichtanwendbarkeit der 10 Jahresfrist geschrieben.

https://hellinger.eu/cryptocurrencies-10-jahre-haltefrist-23-estg/

Ein Kollege will hierzu eine gegensätzliche Stellungnahme schreiben. Ich vermute, wir werden dann noch mal gegenseitig verlinken/updaten.

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March 07, 2018, 02:52:30 AM
Hallo,

wie müssen Einkünfte aus Faucets in der Steuererklärung angegeben werden? Angenommen man sammelt satoshis (Kleinbeträge) über verschiedene Faucet-Seiten, die als Mikrotransaktionen z. B. bei Faucethub gebündelt und anschließend auf eine private Wallet bzw. eine Börse übertragen werden. Muss jede einzelne Mikrotransaktion erfasst werden, oder reicht es bei Buchung in die private Wallet die Werte zu erfassen?

Handelt es sich generell um eine Schenkung (theoretisch müsste diese innerhalb von 3 Monaten an das FA gemeldet werden, auch wenn innerhalb der Steuerfreien Grenze), oder handelt es sich um Sonstige Einkünfte (Freibetrag 256 € / Jahr??)?

Wie sieht es aus, wenn es sich um gewonnene satoshis aus einer Art Glücksspiel handelt? Leider habe ich zu dieser Thematik auch nach langem Suchen nicht viel gefunden, aber vielleicht könnt Ihr mir hier weiterhelfen.

Danke schonmal im voraus...

legendary
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An AA rated Bandoneonista
March 06, 2018, 02:06:39 PM
Ich werde in Kürze meine Verkäufe aus den letzten beiden Jahren (nach-)melden. Da diese sehr übersichtlich und gut nachvollziehbar sind, habe ich erstmal auf einen Steuerberater verzichtet. Was mich interessieren würde, wie habt ihr eure Verkäufe/Trades dokumentiert und abgegeben? Gibt es so etwas wie eine Übersichtsvorlage? Wäre sehr interessant.

Dazu ist eigentlich hier alles gesagt:

Die Anlage SO 2017 ist derart gestaltet, das in den Zeilen 41-47 ein einzelnes Geschäft mit Anschaffungszeitpunkt und Veräußerungszeitpunkt eingetragen wird. Falls man weitere Geschäfte gemacht hat, kann deren Aufsummierung in die Zeile 48 eingetragen, dann sollte mEn. auch die erwähnte "gesonderte Aufstellung" beigelegt werden. Dazu kann die detaillierte Berechnung aus CT sehr passend sein.

Anlage SO 2017: https://www.steuern.de/fileadmin/user_upload/Steuerformulare_2017/Anlage-SO_2017.pdf

Die "gesonderte Aufstellung" muss natürlich nicht mit CT (= CoinTracking) erstellt werden, es reicht auch schlicht eine Exceltabelle, die die Zeilen 41-46 der Anlage SO für jedes Veräußerungsgeschäft tabellarisch reproduziert.
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